Zum Inhalt springen
IGNORED

SB rückt Gelbe WBK nicht mehr raus...


Stefan Klein

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Leute,

nachdem ich durch berufsbedingte ständige Umzieherei nun meinen 6 SB im 4 Landkreis habe, folgendes Problem.

Ich habe auf alte Gelbe WBk einen EL gekauft und die WBK zwecks Zeitmangel per Post zum Eintragen hingeschickt. Da der Umzug noch nicht so lange her ist (die Akte ist aber da), meint mein SB den Eintrag erst vornehmen zu können, wenn meine Regelüberprüfung vorbei sei !?.

Häh? Das habe ich noch nie gehört. Regelüberprüfung hin oder her. Der SB kann doch eigentlich beruhigt die Waffe eintragen und wenn die Regelüberprüfung tatsächlich einen Tatbestand hervorbringen sollte, der einen Entzug der WBKs rechtfertigen würde, müsste er doch eh alle meine WBKs einziehen.

Da ich wettkampfmäßig viel unterwegs bin, stinkt mir das etwas, dass ich mit einem Gewehr durch die Gegend fahren soll, für das ich im Fall der Fälle keine WBK mit Eintrag vorweisen kann. Eine Kopie der WBK langt ja auch nicht, da den Eintrag ja nur der SB vornehmen darf, aus der Kopie also auch nichts ersichtlich ist. Einen Kaufvertrag habe ich, aber ob der mich in der Situation rettet? So oder so, es gibt nur Scherereien.

bei einem freundlichen Telefonat bestand er auf seine Methode, auf nochmaliges Darlegen der Situation per Email gibt es keine Antwort.

Empfehlungen eurer Seite? Aussitzen?

Gruß

Stefan

Geschrieben
Hallo Leute,

........, folgendes Problem.

Ich habe auf alte Gelbe WBk einen EL gekauft und die WBK zwecks Zeitmangel per Post zum Eintragen hingeschickt. Da der Umzug noch nicht so lange her ist (die Akte ist aber da), meint mein SB den Eintrag erst vornehmen zu können, wenn meine Regelüberprüfung vorbei sei !?.

.........

Der SB kann doch eigentlich beruhigt die Waffe eintragen und wenn die Regelüberprüfung tatsächlich einen Tatbestand hervorbringen sollte, der einen Entzug der WBKs rechtfertigen würde, müsste er doch eh alle meine WBKs einziehen.

.......

2. Empfehlungen eurer Seite? Aussitzen?

Gruß

Stefan

Hallo "kleiner" Stefan (wie Guido immer zu sagen pflegt), Dein SB könnte in der Tat die Plempe eintragen und wenn nachträglich z.B. im Rahmen der Regelüberprüfung Gründe für die Versagung einer Erlaubnis bekannt würden, auch dann die Erlaubnisse widerrufen, genau wie Du es schriebst. Empfehlen kann ich Dir mehrere Maßnahmen, sie hängen davon ab, wie Du zu diesem Rindvieh stehst. Die erste Maßnahme sollte eine schriftliche Bestätigung der Behörde für Dich sein, daß Du die Waffe fristgemäß angemeldet hast und aus der auch hervorgehen sollte, warum Du augenblicklich keine WBK hast. Das reichte m.E. aus. Du kannst ja nichts dafür. Ggf. wirst Du diese Bescheinigung aber erst erhalten, wenn Du mit dem Vorgesetzten dieses Menschen redest. Wenn das nichts hilft, kommt eine Dienstaufsichtsbeschwerde in Betracht, die man je nach Lage schon im vorherigen Gespräch mit den beiden Beteiligten zusammen mit der nachfolgend aufgeführten Maßnahme ankündigen sollte. Da aber auch die DA-Beschwerde nicht unbedingt zur Wiedererlangung der WBK führt, solange die Regelüberprüfung noch läuft und der SB die WBK deshalb nicht rausrückt, kommt nur noch ein Antrag nach § 123 VwGO in Betracht, den Du an das zuständige VG auch selbst schreiben kannst. Wenn Du diesbezüglich Hilfe brauchst, ruf mich an, Guido hat meine Nummer. Herzliche Grüße. Herbert

Edith hat vorher die Weckstaben verbuchtelt.

Geschrieben
Einschreiben mit Rückschein, Termin setzen. 14 Tage. So viel mußt Du ihm (leider) geben.

Du siehst das vollkommen richtig: Wenn Du unterwegs bist mußt Du die WBK bei Dir führen.

Der SB verhindert letztlich Dein Training, zu dem Du gesetzlich verpflichtet bist.

Denn ohne WBK darfst Du natürlich nicht mit Deinen Waffen zum Schießstand.

Informier' gleichzeitig seinen Vorgesetzten per Dienstaufsichtsbeschwerde.

Heinrich

Äh ja, Jein, ich meine, schaun Sie, das ist doch so...

...hätte unser scheidender Ministrantenpräsident Stoiber darauf geantwortet.

Du musst schon eine WBK mit Dir führen.

Aaaaber: Aus einer legalen Handlung darf keine Illegalität entstehen. Das ist ein Rechtsgrundsatz in der Bananenrepublik Deutschland.

Da ja nun alles rechtens ist, WBK zum Eintragen abgegeben, SB der leiiider länger prüfen muss, usw.

kann dann daraus Unrecht entstehen wenn man mit der Waffe ohne die zugehörige WBK kontrolliert wird? Ich sage: Nein!

Eine WBK ist eine WaffenBESITZkarte und keine WaffenTRANSPORTIERkarte.

Legt man dieselbe Logik wie bei der Angst vor einer Kontrolle auf dem Weg zum Schießstand zu Grunde, dann müsste unser Stefan vor Angst bibbernd zu Hause sitzen - er hat eine Waffe in seinem Besitz ohne Besitzkarte, braucht nur noch jemand die Polizei an die Haustür schicken...

Mein Vorschlag,

eine Bestätigung vom SB darüber verlangen dass die WBK zwecks Sachbearbeitung noch eine Weile bei der Behörde verbleiben muss - mit Auflistung aller Waffen, auch des neuen Schätzchens.

Sollte er die verweigern, dann selbstverständlich mit seinem Vorgesetzten ein sachliches Gespräch suchen!

Ansonsten lässt Du den SB damit ins Leere laufen. Befristet er Dir die Bescheinigung (- die so ganz nebenbei zusätzliche Arbeit bedeutet, das hat er nu davon :D) dann setzt er sich selber die Deadline wann er mit Prüfen fertig sein muss.

Befristet er nicht, dann könnte er in meinem Fall schaun wer hier wem hinterher zu laufen hat. Ich käme so schnell nicht zum WBK-Abholen. ;)

Ob´s dann beim nächsten Mal auch so lange dauert?

Geschrieben

@romeoh

Stimme dir bis zur Bescheinigung zu!

Eine Bescheinigung muss er aber nicht haben.

Jungs warum macht ihr die Sache so kompliziert?

Bei uns gibt es von der Behörde ein 1-seitiges Formular zur Erwerbsanmeldung.

Und von diesem schönen Formular mache ich mir für die Zeit in der die WBK zur Eintragung bei der Behörde liegt eine Kopie. Das muss für Kontrollen reichen! Lass den SB doch ruhig die Sicherheitsüberprüfung machen und gib ihm die Zeit, die er meint dafür zu brauchen. Meine WBK's haben teilweise schon 4 Wochen da gelegen. Übrigens ist es im Verwaltungsrecht schon üblich der Behörde diese Zeit für die Bearbeitung zu geben. Es entsteht dir doch keinen Schaden. Deine Pflicht hast du mit Erwerbsanzeige und Vorlage der WBK erfüllt. Nun ist die Behörde am Zug! Also, nicht wegen so einer Sache "schlafende" Hunde wecken!

Geschrieben

Hallo Herbert, hallo Rest der Meute ;),

die WBK liegt dem netten Herren mit dem heutigen Tag schon 14 Tage vor. Ist also nicht so, als ob sie gestern erst geschickt hätte.

Werde mich wohl nochmal schriftlich an den Kameraden SB wenden.

Ich hasse das. Als ob man sonst nichts zu tun hätte, als sich um so einen Mist zu kümmern.

Gruß

Stefan

Geschrieben
Trotzdem haben wir bei der Sachkunde gelernt: Transport nur mit gültiger WBK.

Und auf ein anderes Papier braucht sich der Herr von der Rennleitung nicht einzulassen.

...

Well, well, very well.

Im Prinzip liegen wir ja alle nicht weit auseinander, Joe07, Du und ich.

Der "Herr von der Rennleitung" hat so einen Fall höchst selten und entsprechend belesen ist er dazu auch.

Habe ich zu kontrollieren kenne ich die Hintergründe, aber das von allen zu verlangen?

Natürlich wird er die WBK sehen wollen. Aber das Waffenrecht Verwaltungsrecht ist, dass weiß er auch. Und wenn die Verwaltungbehörde bescheinigt, dass die WBK von ihr gebraucht wird zur Bearbeitung... Dann dauert es evtl. ein wenig länger, weil er die Sache von der Zentrale nachprüfen lässt. Und gut is.

Nochmal die WBK ist nicht allein ein Transportschein. Hier geht´s um Besitz. Und der ist im Augenblick auch Fakt - und zwar ohne WBK.

Wenn das rechtlich nicht möglich wäre, dann müssten immer alle auf die entsprechende WBK eingetragenen Puffn zusammen mit der WBK bei der Behörde abgegeben werden um nicht in die Illegalität abzurutschen. :eek2:

Ein Nutzen der Waffen dem Bedürfnis nach aussetzen zu müssen steht ebenfalls nirgends. Problematisch ist lediglich einen Handfesten Nachweis darüber zu haben dass man keine illegalen Waffen rumschleppt. Und deswegen würde ich nach einer Bestätigung - in welcher Form auch immer, die Variante von Joe07 geht sicher auch - fragen.

Geschrieben

Polizei anrufen, wegen Unterschlagung. Dann mit 2 Beamten mal freundlich vorsprechen, mit Überraschungsmoment. Hat bei mir schon mal gewirkt, als eine Vertrauensperson Dokumente nicht rausrücken wollte :eclipsee_gold_cup:

1. Aufkreuzen, vom SB die Herausgabe fordern.

2. Ablehung kassieren und rausgehen.

3. Handy zücken, 110

4. Auf Streife warten.

5. Anklopfen

Geschrieben
Polizei anrufen, wegen Unterschlagung. Dann mit 2 Beamten mal freundlich vorsprechen, mit Überraschungsmoment. Hat bei mir schon mal gewirkt, als eine Vertrauensperson Dokumente nicht rausrücken wollte :eclipsee_gold_cup:

1. Aufkreuzen, vom SB die Herausgabe fordern.

2. Ablehung kassieren und rausgehen.

3. Handy zücken, 110

4. Auf Streife warten.

5. Anklopfen ersatzlos gestrichen

........ und dann nach Dienstschluß vom Hausmeister rausgeworfen werden. Weil die Streife sicher nicht kommt. :00000733:
Geschrieben

Also ich würde es so machen, wie Joe07 es oben beschrieben hat, vielleicht besser zusätzlich noch mit Kopie der WBK dabei. Wenn man überprüft und nach dem Original gefragt wird, kann man freundlich auf die Behörde verweisen.

Was ich in dieser Zeit allerdings nicht machen würde, wäre ohne Original-WBK ins Ausland zu fahren.

Im übrigen: Regelprüfung wegen Waffeneintrag machen und WBK solange einbehalten ist echt daneben. :icon13:

Geschrieben
Im übrigen: Regelprüfung wegen Waffeneintrag machen und WBK solange einbehalten ist echt daneben. :icon13:

......weil es für die "Einziehung" der WBK, die ja auch zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt legitimiert, im konkreten Fall keine Rechtsgrundlage gibt. Die Behörde handelt also schlicht und ergreifend rechtswidrig.

Geschrieben
Sorry, das wäre schon bei deinem "Tip" zur Vorgehensweise klüger gewesen.

Werde konkret oder wärme Trollfutter auf...

Geschrieben
Sollte eigentlich straf- oder bußgeldbewehrt sein, hm ? B)

Ersteres ist es, meine Liebe. Aber wo kein Kläger, da kein Richter. Außerdem habe ich des öfteren den Eindruck, daß es schon längst keinen Rechtsstaat mehr gibt, wenn es um Waffen geht. Habe einige Beispiele im Unterforum "Jagd" in meinen dort veröffentlichten Schreiben an den DJV ja ausführlich beschrieben. Wenn man das Waffengesetz und die Ausführung desselben betrachtet und tatsächlich daraus schlußfolgernd zu recht den Rechtsstaat verneint, dann stehen wir am Anfang eines totalitären Staates. Man könnte auch Parteiendiktatur dazu sagen. Und wieder haben wir in den Ämtern viele kleine Helfershelfer. In diesem Punkt gebe ich Promillo hundertprozentig recht.

Geschrieben

Hallo Leute,

gewonnen! Nach meiner Mail gestern, man solle mir doch bitte den fristgerechten Eingang meiner WBK bestätigen, heute die Antwort.

Große Entschuldigung, er hätte sich vertan, man müsse gar keine Regelüberprüfung bei Eintragungen in der Gelben WBk machen... Na ja. War ja an sich jedem bis auf einem klar. Seltsame Entschuldigung, aber sei es drum. Ich kann meine WBK abholen. :eclipsee_gold_cup:

Danke für alle Tips und das Bedauern...

Gruß

Stefan

Geschrieben
Hallo Leute,

gewonnen! Nach meiner Mail gestern, man solle mir doch bitte den fristgerechten Eingang meiner WBK bestätigen, heute die Antwort.

Große Entschuldigung, er hätte sich vertan, man müsse gar keine Regelüberprüfung bei Eintragungen in der Gelben WBk machen... Na ja. War ja an sich jedem bis auf einem klar. Seltsame Entschuldigung, aber sei es drum. Ich kann meine WBK abholen. :eclipsee_gold_cup:

Danke für alle Tips und das Bedauern...

Gruß

Stefan

So klar war die Sache ja wohl nicht. Deinen Zeilen ist nicht zu entnehmen gewesen, das es sich nicht um die alle 3 Jahre regelmäßig wiederkehrende Sicherheitüberprüfung handelt! Und wenn die nun zufälliger Weise auf den gleichen Zeitpunkt einer Erwerbsanzeige fällt, dann wäre es durchaus nicht zu beanstanden gewesen, vor Eintragung das Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung abzuwarten.

Geschrieben
So klar war die Sache ja wohl nicht. Deinen Zeilen ist nicht zu entnehmen gewesen, das es sich nicht um die alle 3 Jahre regelmäßig wiederkehrende Sicherheitüberprüfung handelt! Und wenn die nun zufälliger Weise auf den gleichen Zeitpunkt einer Erwerbsanzeige fällt, dann wäre es durchaus nicht zu beanstanden gewesen, vor Eintragung das Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung abzuwarten.

Versteh ich nicht.

Ich bin davon ausgegangen, dass es klar ist, dass es sich um die alle drei Jahre stattfindende Überprüfung handelt. Dabei ist es aber völlig unerheblich, da es de facto keinen Unterschied macht, zu welchem Zweck ein Führungszeugnis angefordert wird.

Fakt ist es jedoch m.E., dass die Eintragung einer Waffe in die Gelbe WBK nicht vom Ergebnis der Überprüfung abhängen kann, bzw. es keinen Grund gibt, die WBK so lange einzubehalten. Wie schon gesagt, wenn die Überprüfung was anderes ergeben würde, wären alle WBKs zu widerrufen und selbst dann gehe ich davon aus, dass zumindest der Ordnung halber die Waffe zumindest eingetragen sein sollte.

Oder habe ich jetzt was an deinem Posting nicht verstanden? Kläre mich bitte auf.

Gruß

Stefan

Geschrieben
Scheinbar bin ich einfach zu doof um eure Antworten zu verstehen.

Verzeiht mir bitte. Aber was bitte wird denn bei der Regelüberprüfung außer einem polizeilichen Führungszeugnis noch angefordert?

MfG

Stefan

Guckst Du § 5 Abs. 5 WaffG + § 6 Abs.1 WaffG:

- unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister und dem Erziehungsregister

- Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister

- Stellungnahmer der örtlichen Polizeidienststelle

- evtl. weitere Erkundigungen falls Mitgliedschaft in verbotener Partei, psychische Erkrankung, Alkoholsucht, Behinderung o.ä.

Geschrieben

Und nochmal, was habt Ihr eigentlich alle für Probleme.

Um eines draufzusetzen, ich war schon Jagen OHNE Jagdschein da dieser während seiner Gültigkeitsdauer zur Verlängerung bei der UJB lag. Illegal, nöö, jeder Schlaumeier in grün konnte die UJB anrufen und feststellen dass der Jagdschein dort liegt.

Wenn Doklumente wie Jagdschein, WBK oder sogar Waffenscheine vorhanden sind und aus was für Gründen auch immer, Eintragung, Verlängerung, etc. etc. bei einer Behörde liegen schränkt das die daraus erworbene Rechte NICHT ein.

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.