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IGNORED

SB rückt Gelbe WBK nicht mehr raus...


Stefan Klein

Empfohlene Beiträge

Polizei anrufen, wegen Unterschlagung. Dann mit 2 Beamten mal freundlich vorsprechen, mit Überraschungsmoment. Hat bei mir schon mal gewirkt, als eine Vertrauensperson Dokumente nicht rausrücken wollte :eclipsee_gold_cup:

1. Aufkreuzen, vom SB die Herausgabe fordern.

2. Ablehung kassieren und rausgehen.

3. Handy zücken, 110

4. Auf Streife warten.

5. Anklopfen

Hallo,

bei aller Liebe geht das aber nicht. Der SB ist Angehöriger der öffentlichen Verwaltung, eventuell sogar Beamter, und damit Hoheitsträger. Zwang gegen Hoheitsträger ist der Polizei per Gesetz untersagt.

Kirrmeister

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Anzeige wegen was ? Welcher Straftatbestand soll denn da jetzt erfüllt sein ? :confused:
Mann oh Mann, Du stellst Dich mal wieder an???????

Das hat der Vorredner doch schon klipp und klar gesagt!!!!!!!

Kannst Du denn nicht lesen???????

Polizei anrufen, wegen Unterschlagung. ......
:rotfl2::rotfl2::rotfl2:

Wenn noch nicht verstanden, wende Dich an Tinnitus: da werden Sie geholfen.

:bb1: Manne

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Guckst Du § 5 Abs. 5 WaffG + § 6 Abs.1 WaffG:

- unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister und dem Erziehungsregister

- Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister

- Stellungnahmer der örtlichen Polizeidienststelle

- evtl. weitere Erkundigungen falls Mitgliedschaft in verbotener Partei, psychische Erkrankung, Alkoholsucht, Behinderung o.ä.

Ah ja, danke liebe SBine.

Trotzdem rechtfertigt auch eine Regelüberprüfung nach diesem Muster nicht die Zurückbehaltung der WBK, oder?

Was solls. Ich bekomme die WBK ja wieder. Hat sich ja mittlerweile wie oben beschrieben alles geklärt. Wenn ich allerdings geahnt hätte, welch seltsamen Verlauf die ganze Diskussion hier nimmt, hätte ich besser überhaupt nicht nachgefragt.

MfG

Stefan

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Was solls. Ich bekomme die WBK ja wieder. Hat sich ja mittlerweile wie oben beschrieben alles geklärt. Wenn ich allerdings geahnt hätte, welch seltsamen Verlauf die ganze Diskussion hier nimmt, hätte ich besser überhaupt nicht nachgefragt.

@Stefan,

Deine Frage war doch berechtigt. Aber die Idee mit der Polizei ist ein solcher Unsinn, da muß man sich halt amüsieren (oder koxxen).

Freue mich daß sich die Sache für Dich zum Guten gewendet hat.

Gruß

alea

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genau!!!!!!! Mindestens viele Jahre Kerker bei Wasser und Brot!!!!!!!

:bud:

Das Gesetz sieht bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vor. Ich denke, in Anlehung an die 100 Mio. die im Formel1-Zirkus für die Spionage verhängt worden sind, wäre dieser Betrag hier einigermaßen angemessen (über Ratenzahlung könnte man dann ja reden...).

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Das Gesetz sieht bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vor. Ich denke, in Anlehung an die 100 Mio. die im Formel1-Zirkus für die Spionage verhängt worden sind, wäre dieser Betrag hier einigermaßen angemessen (über Ratenzahlung könnte man dann ja reden...).

Du machst heute aber wieder Gedankensprünge. :rolleyes:

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Trotzdem rechtfertigt auch eine Regelüberprüfung nach diesem Muster nicht die Zurückbehaltung der WBK, oder?
Nur bei einem schwebenden Strafverfahren könnte sich die Behörde evtl. auf § 5 Abs. 4 WaffG stützen und die WBK einbehalten. Aber einfach so pro forma ist eine Riesensauerei !
Das Brot würd ich schonmal weglassen in der Zeit.
Hm, ja hat er recht. Brötchen tätens auch...
Du machst heute aber wieder Gedankensprünge. :rolleyes:
Ich bin halt praktisch veranlagt und suche nach einer fairen Lösung ohne Freiheitsstrafe. :hi:
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Versteh ich nicht. .....

Fakt ist es jedoch m.E., dass die Eintragung einer Waffe in die Gelbe WBK nicht vom Ergebnis der Überprüfung abhängen kann, bzw. es keinen Grund gibt, die WBK so lange einzubehalten. .......

wenn die Überprüfung was anderes ergeben würde, wären alle WBKs zu widerrufen und selbst dann gehe ich davon aus, dass zumindest der Ordnung halber die Waffe zumindest eingetragen sein sollte. ......

Ich stelle mir gerade vor, am 26.09.2007 ist eine neue Schusswaffe eingetragen worden und am 27.09.2007 kommt anlässlich der schon angelaufenden Regelüberprüfung die Mitteilung über eine frische relevante Verurteilung etc.!

Ich wollte nicht der SB sein, der in dieser Situation eine Eintragung vorgenommen hat! Wenn dann noch etwas passiert, würde er nicht nur vom Dienstherrn sondern auch von den legalen Waffenbesitzern etc. zerrissen! Also bitte etwas Verständnis für die SB's bei den Waffenrechtsbehörden. Auch wenn ich teilweise Probleme mit deren Auslegung bestimmter waffenrechtlicher Bestimmungen habe, in dieser Sache muss man allerdings der Behörde die Möglichkeit geben ihre Pflichten zu erfüllen. D. h. breit dazu zu sein, ein paar Wochen auf die WBK warten!

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Ich wollte nicht der SB sein, der in dieser Situation eine Eintragung vorgenommen hat!

Ja, und ? Ob jemand mit 6 oder 7 Waffen in seinem Besitz waffenrechtlich unzuverlässig geworden ist, macht doch keinen Unterschied. Der SB soll zum weiteren Eintrag in eine WBK die Erwerbsberechtigung prüfen. Nur bei einer Erlaubniserteilung (beim nachträglichen Eintrag hat er ja bereits eine Erlaubnis, aufgrund welcher er einen Erwerb getätigt hat) ist auch die Zuverlässigkeit zu prüfen, spätestens alle drei Jahre per Regelprüfung.

Ich habe kein Verständnis für solche unnötigen Bearbeitungsverzögerungen und halte das für reine Schikane.

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Ich stelle mir gerade vor, am 26.09.2007 ist eine neue Schusswaffe eingetragen worden und am 27.09.2007 kommt anlässlich der schon angelaufenden Regelüberprüfung die Mitteilung über eine frische relevante Verurteilung etc.!

Ich wollte nicht der SB sein, der in dieser Situation eine Eintragung vorgenommen hat! Wenn dann noch etwas passiert, würde er nicht nur vom Dienstherrn sondern auch von den legalen Waffenbesitzern etc. zerrissen! Also bitte etwas Verständnis für die SB's bei den Waffenrechtsbehörden. Auch wenn ich teilweise Probleme mit deren Auslegung bestimmter waffenrechtlicher Bestimmungen habe, in dieser Sache muss man allerdings der Behörde die Möglichkeit geben ihre Pflichten zu erfüllen. D. h. breit dazu zu sein, ein paar Wochen auf die WBK warten!

Der böse Bub hätte die Waffe doch dann sowieso schon zu Hause, daran ändert auch das Zurückhalten der WBK nichts...

Also was soll der Quatsch? Deine Argumentation ist doch völliger Blödsinn. Die Behörde wäre besser der Pflicht (na ja, Aufgabe) nachgekommen die Waffe einzutragen, anstatt sich seltsame Verfahrensweisen auszudenken.

Sachbearbeiter sollte unser Joe07 keiner werden, da hätte man nichts zu lachen....

Gruß

Stefan

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Wenn noch nicht verstanden, wende Dich an Tinnitus: da werden Sie geholfen.
§ 246 Unterschlagung (1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
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§ 246 Unterschlagung (1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

Daß Du den 246 im Strafgesetzbuch findest habe ich nicht einen einzigen Augenblick in Zweifel gezogen. :rolleyes:

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Der böse Bub hätte die Waffe doch dann sowieso schon zu Hause, daran ändert auch das Zurückhalten der WBK nichts...

Also was soll der Quatsch? Deine Argumentation ist doch völliger Blödsinn. Die Behörde wäre besser der Pflicht (na ja, Aufgabe) nachgekommen die Waffe einzutragen, anstatt sich seltsame Verfahrensweisen auszudenken.

Sachbearbeiter sollte unser Joe07 keiner werden, da hätte man nichts zu lachen....

Gruß

Stefan

So seltsam ist die Verwahrensweise garnicht. Ihr sprecht hier über 14 Tage und üblicherweise stehen der Behörde für die Bearbeitungszeit 4 Wochen (ergibt sich aus geltender Rechtsprechung) zu! Wegen solch einen Quatsch hier so ein Fass aufzumachen.

Ich spreche hier von einer während der schon laufenden Regelüberprüfung eingehenden Erwerbsanzeige! Und da kann die Behörde - innerhalb bestimmter Fristen - schon erst einmal auch aus strategischen Gründen abwarten. Und überhaupt, welchen Schaden hat denn der Betroffene? Bei aller Freundschaft und meiner persönlichen Einstellung zu dem Unsinn der - gerade bezüglich der neuen "gelben WBK" - veranstaltet wird, kann ich den hier aufgemachten Quatsch (wirklich ernsthaft darüber nachzudenken eine Behörde in dieser Sache unter Vollzugszwang setzen zu müssen) nicht nachvollziehen!

Und wer hätte es gedacht, ich bin sogar mit der Anwendung gesetzlicher Bestimmungen betraut. Gott sei Dank aber nicht mit dem Waffenrecht. Es gibt noch interessantere Gesetzeswerke!

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So seltsam ist die Verwahrensweise garnicht.

Na ja, ein bissl kleinkariert aber schon - das musst Du zugeben. Stinknormale Ein- und Austragungen sollten immer rasch flutschen, damit die Leutz ihre WBK wieder haben. Bei komplizierten Angelegenheiten darfs auch mal länger dauern, wenn erst noch spezielle Dinge geprüft werden müssen, da sagt ja keiner was.

Es gibt noch interessantere Gesetzeswerke!

Stimmt, diese hier beispielsweise: :D

- Verordnung über das Verbot der Verwendung von mit Aflatoxinen kontaminierten Stoffen bei der Herstellung von Arzneimitteln

- Gesetz zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft über gemeinschaftliche Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse

- Verordnung über Methoden der quantitativen Analyse von binären Textilfasergemischen

- Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen

- Zweiundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Fach- und Führungskräfte aus Entwicklungsländern

- Gesetz über steuerliche Maßnahmen bei Auslandsinvestitionen der deutschen Wirtschaft

etc.

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@Sachbearbeiter

Deine Beispiele sind mir viel zu langweilig!

Nur mal ein kleiner Tipp:

"Früher spaltete der Mensch den Atomkern und heute spalten Atome den Menschen"!

Natürlich gibt es neben dem v.g. und dem Waffenrecht noch weitere andere interessante Tätigkeitsbereiche.

Zum Beispiel danach zu schauen was aus dem geworden ist, was Ferdienand Kuhmichel und Ludwig Spieß begonnen angefangen hatten!

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