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IGNORED

Wechselsystem


Pistolero

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ein Kollege will sich für seine .40 S&W ein 9mm Luger Wechselsystem zulegen.

Nachfrage beim Amt hat ergeben:

- Kann er kaufen, ist ja ein Berechtigter

- Für Munitionserwerb ist Eintragung in die WBK erforderlich

Was mir aber komisch vorkommt:

- Für den 9mm Munitionserwerb sei eine Bedürfnisbescheinigung des Verbandes nötig (?)

Ist das so, dass man sich für das Kaliber-kleinere W-System, das Bedürnis für den Mun-Erwerb vom Verband extra bescheinigen lassen muß?

Thanks!

Pistolero

Geschrieben

Liegt im Ermessen des SB! Mir ist ein ähnlicher Fall .45 ACP / 10 mm Auto bekannt. Amt wollte auch keine Mun-Berechtigung eintragen. Nach dem Erwerb des Wechselsystems (Schlitten/Lauf/Ferderführungsstange) hat der Betroffene mit formlosen Schreiben eine Munitionserwerbsberechtigung für 10 mm Auto beantragt. U.a. hat er als Grund genannt, die als Wiederlader selbst hergestellte Munition mit Fabriklaborierungen vergleichen zu wollen. Außerdem hat er erklärt, dass nur in seltenden Fällen 10 mm Auto auf Schießständen zum sofortigen Verbrauch zu erwerben ist, weil sich Schießstandbetreiber dieses Kaliber nicht ins Lager legen und es auch Schießstände gibt, die keine Munition vertreiben.

Nachdem der Antrag mit WBK über 3 Monate beim Amt lag, kam dann die WBK mit dem Stempel - ohne weiteres Anschreiben oder Gebührenrechnung - kommentarlos in den Briefkasten!

Geschrieben

Was ist denn das jetzt wieder?

Das Bedürfniss für den Mun Erwerb ergibt sich automatisch aus dem Besitz des WS.

Ende.

Wozu denn dieser Firlefanz von wegen Verbandsbescheinigung oder keine Munition auf dem Stand?

Deswegen lässt man es ja eintragen. Damit man den Mun Erwerb dazu bekommt. Ansonsten wäre die Prozedur ja nicht notwendig.

Geschrieben

also ich wohne wohl in der hochburg der schwierigkeiten....köln!!!!

aber so einen scheiss.....machen unsere sachbearbeiter nicht!

ich habe wechselsysteme und einsteckläufe,fangschusspatronen eintragen lassen.......

gruß,nils

Geschrieben

Ich kenne das auch nicht anders. Wenn das Kaliber kleiner ist und laut Sportordnung irgendwo geschossen wird trägt es bei uns der SB zumindest ohne Worte ein. Es kann bei ausgefallenen Kalibern nur sein das er sehen will das es geschossen wird.

Kaufen kannst du das WS (wenn Kaliber gleich oder Kleiner) ja nur für die Mun. musst du es dir eintragen wie es früher mal war.

Geschrieben

Ich will mir jetzt auch ne .45ACP mit 9mm Wechselsystem kaufen, aber ich will sofort bei den Antrag für die 45ger die Munitionserwerbsberrechtigung mit einreichen geht das.

Den Antrag habe ich schon fertig, und habe bei: Aus welchem Grund beantragen sie die Waffenrechtliche-Erlaubnis, einfach Wechselsystem hingeschrieben.

Bekomme ich dann beim Eintrag in die WBK, der 45ger und der 45ger Mnui sofort den Stempel 9mm mit dazu? Oder muss man erst das WS haben um den Eintrag zu bekommen?, meiner Erkenntnis nach nicht, aber ich weiß ja auch nicht alle^^

Mfg

Geb

Geschrieben

Leute, Ihr braucht keinen Munitionserwerb für Munition. Nachweis, z.B. Reechnung dass ihr ein WS besitzt reicht aus, der Munitionserwerb der kalibergrößeren Grundwaffe deckt auch kaliberkleinere Munition für Wechselsysteme / Läufe ab.

Geschrieben
Leute, Ihr braucht keinen Munitionserwerb für Munition. Nachweis, z.B. Reechnung dass ihr ein WS besitzt reicht aus, der Munitionserwerb der kalibergrößeren Grundwaffe deckt auch kaliberkleinere Munition für Wechselsysteme / Läufe ab.

Aus welcher Rechtsgrundlage ergibt sich das?

Wenn ich eine Erlaubnis für Erwerb Munition in Kaliber .45 ACP besitze, kann ich deswegen noch lange nicht Munition in .22lfr oder 9 Para erwerben?

Geschrieben
Was ist denn das jetzt wieder?

Das Bedürfniss für den Mun Erwerb ergibt sich automatisch aus dem Besitz des WS.

Ende.

Das Verwaltungsgerichtsverfahren verlierst Du wahrscheinlich. Aus dem Gesetz läßt sich deine Behauptung nämlich nicht begründen.

Geschrieben
schon... B)

...davon mal abgesehen. Ich könnte mir nun auch noch die Mühe machen und einen alten thread auszugraben. Für 'nen Paymember würde ich es vermutlich sogar machen... :search:

Gruß Gromit

Geschrieben
Wenn man § 10 Abs. 3 WaffG richtig auslegt, schon... B)

...aber dann doch auch nur wenn ich das Wechselsystem eintragen lasse (obwohl das bei kleinerem Kaliber ja eigentlich nicht notwendig wäre)?

Mann (äh´ Frau) ist das alles kompliziert... :confused:

Geschrieben

Eigentlich auch ohne Eintrag des WS, denn die Munitionserwerbsberechtigung gilt für alle in der WBK eingetragenen Waffen und somit für jegliche Munitionsarten, die mit diesen Waffen verschossen werden können, sofern diese beschussrechtlich zugelassen sind. Hierzu sollte endlich mal eine Klarstellung von ganz oben erfolgen.

Geschrieben
...sollte endlich mal eine Klarstellung von ganz oben erfolgen.

Wahre Worte, gelassen ausgesprochen... aber wer hier im Forum glaubt noch an "Klarstellungen von oben"? Seit 2002 kann ich das jedenfalls nicht mehr... :traurig_16:

Greetinx,

R.L.B.

Geschrieben
Eigentlich auch ohne Eintrag des WS, denn die Munitionserwerbsberechtigung gilt für alle in der WBK eingetragenen Waffen und somit für jegliche Munitionsarten, die mit diesen Waffen verschossen werden können, sofern diese beschussrechtlich zugelassen sind. Hierzu sollte endlich mal eine Klarstellung von ganz oben erfolgen.

Also meinst Du, dass man, wenn ein .357 Mag Revolver ingetragen ist, automatisch Patronen im Kaliber 9 mm Para kaufen darf? Da ja Wechseltrommlen in 9 mm Para möglich wären? Dabei mauss aber die 9er Trommel nicht eingetragen sein?

IMI

Geschrieben

Genau. Bislang wurde dies vom BMI sonderbarerweise nur intern so bestätigt. Ich kann die Waffenhändler deshalb verstehen, die vorsichtshalber keine kaliberkleinere Munition rausrücken.

Da die Wechsel- und Einstecksysteme wohl eintragungspflichtig werden, scheint sich dieses Problem automatisch zu lösen. Unschön dabei ist halt, dass die Betroffenen um den separaten Munstempel nicht herumkommen werden. Ziff. 10.10 des Entwurfs zur WaffVwV macht mir hingegen wieder Mut. Die dortige Regelung wäre im WaffG selbst allerdings besser aufgehoben. :rolleyes:

Geschrieben
...

Da die Wechsel- und Einstecksysteme wohl eintragungspflichtig werden, ...

Das habe ich auch schon gehört.

Da werden die Behörden dann aber einiges zu tun haben, wenn alle Austausch- und Wechseltrommeln und Läufe nachträglich eingetragen werden müssen.

IMI

Geschrieben
Da werden die Behörden dann aber einiges zu tun haben, wenn alle Austausch- und Wechseltrommeln und Läufe nachträglich eingetragen werden müssen.

Exakt !

Werden dann in den Waffenbehörden Wartenummern vergeben, oder wird an den Warteschlangen Cola ausgegeben ?

Geschrieben
Da werden die Behörden dann aber einiges zu tun haben, wenn alle Austausch- und Wechseltrommeln und Läufe nachträglich eingetragen werden müssen.

IMI

Oops, wo hast Du DAS denn gelesen ? :o Ich dachte, dass das nur künftige Eintragungen nach Erwerb betreffen soll...

Geschrieben
Oops, wo hast Du DAS denn gelesen ? :o Ich dachte, dass das nur künftige Eintragungen nach Erwerb betreffen soll...

Das wurde mir auf einer Waffenbehörde so gesagt. War aber nicht meine Behörde; insofern kann es auch sein, dass es falsch ist, denn mir kam das dort alles sowieso etwas spanisch vor - bin ich froh, dass ich meine Behörde habe :wub: .

IMI

Geschrieben
Oops, wo hast Du DAS denn gelesen ? :o Ich dachte, dass das nur künftige Eintragungen nach Erwerb betreffen soll...

... und wenn nicht, wird´s eine Ordnugswidrigkeit mit Bußgeldtatbestand??

Kann ich mir nicht vorstellen, dass man dann die "Altbestände" ohne nachträgliche Eintragungen in die WBK belässt. Das wäre ja ein "Zweiklassen-Besitz", einmal Erwerb vor Änderung straffrei - Erwerb nach Änderung mit Bußgeld bedroht...

Da werden sich aber dann die Rechtsanwälte freuen, die gegen die Bußgeldbescheide vorgehen werden.

Geschrieben
Kann ich mir nicht vorstellen, dass man dann die "Altbestände" ohne nachträgliche Eintragungen in die WBK belässt.

Warum nicht ? Hierzu müsste was vergleichbares wie der geplante § 58a WaffG eingefügt werden, was ich aber nicht erkennen kann.

In vielen Rechtsgebieten ist es doch so, dass gewisse Leute zu gewissen Zeiten Vorteile gegenüber anderen haben. Denk nur mal an den Probeführerschein. Den mussten auch nicht alle früheren Führerscheininhaber nachholen. Oder die Personen, die keine Fischerprüfung besucht haben und vor den 80er-Jahren bei einem Angelsportverein per Unterweisung die damals als ausreichend erachteten Kenntnisse erwarben um sich einen Fischereischein ausstellen zu lassen.

Geschrieben
Oder die Personen, die keine Fischerprüfung besucht haben und vor den 80er-Jahren bei einem Angelsportverein per Unterweisung die damals als ausreichend erachteten Kenntnisse erwarben um sich einen Fischereischein ausstellen zu lassen.

Bei mir reichten 5,00 DM Verwaltungsgebühr :eclipsee_gold_cup:

Geschrieben
Genau. Bislang wurde dies vom BMI sonderbarerweise nur intern so bestätigt. Ich kann die Waffenhändler deshalb verstehen, die vorsichtshalber keine kaliberkleinere Munition rausrücken....

Dann kann ich also z.B. .44 Mag kaufen weil in meiner gelben eine 12/70 eingetragen ist? Die .44er ist ja eindeutig kleiner!

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