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IGNORED

Ist der FWR unfähig oder unwillig Armatix-Sicherungssystemzu stoppen


ArnoldM

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Gibt es zu diesem Thema eigentlich inzwischen neue Informationen ?

Alternativen, oder Neuigkeiten über eine mögliche Verlängerung der Frist ?

Das FWR hat sich ja wohl noch nicht weiter kompetent dazu geäußert, oder ?

Klar gibst´s Neuigkeiten: Es ist nach wie vor unabänderlicher Wille des Gesetzgebers, den Sperrelement einzuführen! Hier die aktuelle Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion.

24. Inwieweit plant die Bundesregierung Regelungen zur Änderung des Waffenrechts,

die weitergehende rechtliche wie technisch-faktische Relevanz

hinsichtlich des Erbrechts und Eigentumsrechten von Erben entfalten?

Der Gesetzentwurf sieht die Einführung der Pflicht zur Aus- bzw. Nachrüstung

von Erbwaffen, die ohne Sachkunde und Bedürfnis besessen werden, mit Blockiersystemen

in § 20 WaffG vor.

Bei Armatix knallen die Sektkorken. Ist doch super, wenn man eine gut funktionierende Lobby hat. Gleichzeitig dürfte dies auch ein Musterbeispiel für Bürokratieaufbau werden. Den Erben soll der Zugang zur Waffe verbaut werden. Das funktioniert doch nur, wenn der Erbe mit Waffe zur Behörde geht, den Sperrelement einführt (ahhhhhhhhh), verschließt und den Schlüssel bei der Behörde hinterlässt. Oder sehe ich das falsch? Müsste dann nicht als nächstes auch ein neuer Straftatbestand geschaffen werden: unauthorisierte Ent-Dildoisierung? (ohhhhhhhhhhh)

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Die Sperrelemente könnten auch von Waffenhändlern oder besser noch von der Polizei (hätte den Vorteil, dass die auch am Wochenende agieren können) reingesteckt oder rausgenommen werden. Bin echt mal gespannt, wer dafür zuständig sein soll.

Und es muss unbedingt eine Blockiersystemanbringungsüberwachungsinstitution geschaffen werden. :lol:

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.........................

Bei Armatix knallen die Sektkorken. Ist doch super, wenn man eine gut funktionierende Lobby hat. Gleichzeitig dürfte dies auch ein Musterbeispiel für Bürokratieaufbau werden. Den Erben soll der Zugang zur Waffe verbaut werden. Das funktioniert doch nur, wenn der Erbe mit Waffe zur Behörde geht, den Sperrelement einführt (ahhhhhhhhh), verschließt und den Schlüssel bei der Behörde hinterlässt. Oder sehe ich das falsch? Müsste dann nicht als nächstes auch ein neuer Straftatbestand geschaffen werden: unauthorisierte Ent-Dildoisierung? (ohhhhhhhhhhh)

Nicht nur bei ARMATIX sondern auch bei unseren LOBBYISTEN!

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Die Sperrelemente könnten auch von Waffenhändlern oder besser noch von der Polizei (hätte den Vorteil, dass die auch am Wochenende agieren können) reingesteckt oder rausgenommen werden. Bin echt mal gespannt, wer dafür zuständig sein soll.

Und es muss unbedingt eine Blockiersystemanbringungsüberwachungsinstitution geschaffen werden. :lol:

Jau. Wie solln wer die denn nenn' ? Sperrelement-TÜV? Kanonen-GEZ? BDDÜD?*

*BDDÜD = BundesDildoDrinlassÜberwachungsDienst :ninja:

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Jau. Wie solln wer die denn nenn' ? Sperrelement-TÜV? Kanonen-GEZ? BDDÜD?*

*BDDÜD = BundesDildoDrinlassÜberwachungsDienst :ninja:

Creeper,

die Verfügbarkeit dieser Armatix-Sperrelemente und/oder vergleichbarer Systeme ist nur der erste Schritt bei Blockade der Erbwaffen.

Zusätzlich ist noch eine Art "Blockier-Infrastruktur" erforderlich, denn die Erben werden ja wohl kaum über das Sperr-/Entsperrsystem verfügen dürfen. Um das Ganze komplett zu machen, muss also noch geregelt werden, wer die Waffen sperrt und wieder entsperrt und wer letzteres genehmigen darf und wie das Ganze überwacht wird. Hinzu kommt, dass dieses auch so umgesetzt werden muss, dass ein Entsperren über Jahre oder Jahrzehnte sichergestellt ist.

Dies führt also unweigerlich zu einem soclhen "Sperrelement Ein-, Ausbau- und Überwachungsdienst".

Das Gute daran ist, dass die Implementation eines solchen Dienstes noch einige Zeit dauern wird.

Das Schlechte, dass es mit erheblichen Kosten verbunden sein wird.

Wie all dieses zu der Absicht der Bundesregierung passt, den Bürokratismus abbauen zu wollen und zu der Aussage dass legale Waffen nur mit 2-3 % an den mit Waffen begangenen Straftaten beteiligt sind, wird mir wohl ewig verborgen bleiben.

Gruß

Michael

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Irgendwie wärs doch viel einfacher, wenn eine amtlich bestellte Person höchstpersönlich die Erbwaffen vor Ort in einem Tresor versperrt und dann den Schlüssel der Waffenbehörde übergibt. Dort wird der Schlüssel so lange bei der Akte aufbewahrt, bis die Waffen einem Berechtigten überlassen oder unbrauchbar gemacht werden.

Das hätte viele Vorteile:

1. Eine sichere und rechtskonforme Verwahrung wäre gewährleistet

2. Die Waffen können durch irgendwelche Blockiermaßnahmen keine bleibenden Schäden nehmen

3. Es kostet den Erben überhaupt nichts

4. Mit den Erbwaffen kann die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht beeinträchtigt werden.

Na, was haltet ihr von dem Vorschlag. Komm ich jetzt im Feeernsehn ? :eclipsee_gold_cup:

Wie all dieses zu der Absicht der Bundesregierung passt, den Bürokratismus abbauen zu wollen und zu der Aussage dass legale Waffen nur mit 2-3 % an den mit Waffen begangenen Straftaten beteiligt sind, wird mir wohl ewig verborgen bleiben.

Gruß

Michael

Nicht nur Dir, lieber Michael. Nicht nur Dir. :huh:

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Irgendwie wärs doch viel einfacher, wenn eine amtlich bestellte Person höchstpersönlich die Erbwaffen vor Ort in einem Tresor versperrt und dann den Schlüssel der Waffenbehörde übergibt. Dort wird der Schlüssel so lange bei der Akte aufbewahrt, bis die Waffen einem Berechtigten überlassen oder unbrauchbar gemacht werden.

Das hätte viele Vorteile:

1. Eine sichere und rechtskonforme Verwahrung wäre gewährleistet

2. Die Waffen können durch irgendwelche Blockiermaßnahmen keine bleibenden Schäden nehmen

3. Es kostet den Erben überhaupt nichts

4. Mit den Erbwaffen kann die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht beeinträchtigt werden.

Na, was haltet ihr von dem Vorschlag. Komm ich jetzt im Feeernsehn ? :eclipsee_gold_cup:

Nicht nur Dir, lieber Michael. Nicht nur Dir. :huh:

Genau meine Meinung! Wollte den Lobbyisten "noch nicht" ihr Spiel verderben! Es wäre "ordnungsbehördlich" der sauberste Weg. Vorschriftenkonformer Waffenschrank. Die Schlüssel werden - in einem Umschlag - in der Akte bei der Behörde verwahrt und zusätzlich wird der Schrank mit Siegel gesichert! Neue Vorschriften sind nicht notwendig. Welche Konsequenzen "Siegelbruch" nach sich ziehen kann ja jeder im StGB nachlesen. Der ganze Blockadewahnsinn und die damit verbundenen Kosten kann sich in diesem Fall der Erbe und die Behörde sparen!

Un nun keine blöden Fragen bezüglich der Waffenschränke mit Zahlenkombinatinsschlössern, auch dafür lassen sich "praktikable" Lösungen finden.

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Irgendwie wärs doch viel einfacher, wenn eine amtlich bestellte Person höchstpersönlich die Erbwaffen vor Ort in einem Tresor versperrt und dann den Schlüssel der Waffenbehörde übergibt. Dort wird der Schlüssel so lange bei der Akte aufbewahrt, bis die Waffen einem Berechtigten überlassen oder unbrauchbar gemacht werden.

Das hätte viele Vorteile:

1. Eine sichere und rechtskonforme Verwahrung wäre gewährleistet

2. Die Waffen können durch irgendwelche Blockiermaßnahmen keine bleibenden Schäden nehmen

3. Es kostet den Erben überhaupt nichts

4. Mit den Erbwaffen kann die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht beeinträchtigt werden.

Na, was haltet ihr von dem Vorschlag. Komm ich jetzt im Feeernsehn ? :eclipsee_gold_cup:

Klingt in der Tat vernünftig und praktikabel. :gutidee:

... und der BMI hat doch auch bestimmt ein behördliches Vorschlagswesen - da kannst du dir den Pokal abholen - wenn das Verfahren denn auch die nachgeordneten Behörden oder solche über die er Fachaufsicht hat (oder auch nicht), einschliesst . :rolleyes:

Gruß,

Joe

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Irgendwie wärs doch viel einfacher, wenn eine amtlich bestellte Person höchstpersönlich die Erbwaffen vor Ort in einem Tresor versperrt und dann den Schlüssel der Waffenbehörde übergibt. Dort wird der Schlüssel so lange bei der Akte aufbewahrt, bis die Waffen einem Berechtigten überlassen oder unbrauchbar gemacht werden.

Das hätte viele Vorteile:

1. Eine sichere und rechtskonforme Verwahrung wäre gewährleistet

2. Die Waffen können durch irgendwelche Blockiermaßnahmen keine bleibenden Schäden nehmen

3. Es kostet den Erben überhaupt nichts

4. Mit den Erbwaffen kann die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht beeinträchtigt werden.

Na, was haltet ihr von dem Vorschlag. Komm ich jetzt im Feeernsehn ? :eclipsee_gold_cup:

Gruselig! Behördenvertreter die kreativ und pragmatisch sein wollen, das ist doch von vorn herein ein Widerspruch in sich! Das geht dann natürlich auch voll in´s Auge...

1. Wer garantiert, daß alle Schlüssel abgegeben werden und keine Nachschlüssel existieren? Wie lange braucht man bei einem Zahlenschloß, bis man die richtige Kombination gefunden hat? Natürlich könnte man zusätzlich noch ein Siegel anbringen, aber vor meinem geistigen Auge tauchen schon jetzt die Fred´s auf: "Gestern beim polieren des Waffenschrankes habe ich das Siegel beschädigt, was nun? " Von Amtswegen rückt dann die Große Siegelkommisson an, um diesen schwerwiegenden Zwischenfall zu prüfen, protokollieren und ein neues Siegel anzubringen.

2. Gibt es auch vorübergehende Schäden? Was ist denn, wenn die Waffen nicht vernünftig konserviert sind und der Schrank in einem feuchten Keller steht? Dann kann man möglicherweise besonders die alten Erbstücke mit dem Staubwedel aus dem Schrank entfernen.

3. Das ist genauso kostenlos wie das Ausstellen einer WBK. Nur muß die amtlich bestellte Person ihr Dienstgebäude verlassen (großer Mist) und dann noch mit Kunden sprechen (ganz großer Mist). Die zu verschließenden Waffen müssen erfasst werden, die Daten anschließend mit der Waffenbehörde abgeglichen werden, wenn Sie nicht schon vorsorglich übermittelt worden sind. Nun beginnt das Einlesen in das Verstellen des Kombinationsschlosses, sofern die Bedienungsanleitung noch vorhanden ist. Wer haftet, wenn die amtlich bestellte Person einen Fehler macht und der Schrank anschließend nicht mehr zu öffnen ist. Hinzu kommen noch die AHA- Erlebnisse, wenn die amtlich bestellte Person feststellt, daß der Schrank vor Urzeiten möglicherweise einmal den Anforderungen entsprochen hat, durch professionelle Bastelarbeiten aber nicht mehr brauchbar ist. (Frei nach dem Motto: das Typenschild stimmt mit dem in den Akten überein, daß die Rückwand ´rausgeflext worden ist, haben Sie aber nicht gemeldet!) Sobald bei einem Promille derrSchränke Mängel wesentlicher Art festgestellt werden, erkennt der Gestzgeber Handlungsbedarf und bestellt die Große Schrankprüfungskommission. Alle 2 Jahre muß der Schrank dann beim Schrank-TÜV vorgestellt werden.

4. Sachbearbeiter: Ordungsruf!! Dein Satz kann nur so verstanden werden, daß derzeit Erbwaffen die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden. Dies ist aber doch keineswegs der Fall. Die Bundesregierung gibt in ihrer Antwort zur kleinen Anfrage der FDP an, daß sie keinen Plan hat, was so abgeht.

Zitat: Es kann allerdings festgestellt werden, dass seit jeher der Anteil legal besessener Schusswaffen, die in Verbindung mit Straftaten sichergestellt werden, zwischen zwei und drei Prozent der Sicherstellungen deliktischer Waffen ausmachen.

Dies sagt nicht darüber aus, bei wie vielen Straftaten legale Waffen genutzt werden (Unterschied zwischen Hellfeld und Dunkelfeld), es sagt erst recht nichts darüber aus, wie viele davon Erbwaffen waren. Sehr wohl sagt es aber aus, das die grandiosen Waffengesetzverschärfungen nicht bewirken (seit jeher). Es sagt des weitern aus, daß aus polizeilicher Sicht dies unbedeutend ist. Ansonsten würden mit Sicherheit die Meldevorgaben geändert.

"Komm ich jetzt im Feeernsehn?" Drehst Du auch Hardcore-Filme?

Sachbearbeiter, Du hast das ganze Prinzip nicht verstanden: bereits im Vorfeld des Waffengesetzes 2002 hat jemand Lobby-Arbeit betrieben und den Ministerialbehörden den Gedanken des Sperrelement verkauft, der dann 2002 im Gesetz auftaucht. Die gleichen Lobbyisten haben mit viel Sitzfleisch weiter daran gearbeitet und sich jetzt vermutlich auch durchgesetzt, da die deutschen Waffenbesitzer über keine eigenen Lobbyisten verfügen. Nach so vielen Jahren mühsamer Vorarbeit kommst Du jetzt mit prgmatischen Vorschlägen und willst diese erfolgreiche Arbeit zertören? Schäm Dich!!!

Sorry, ich war ein wenig streng, aber wie das Waffengesetz ist auch dieser Beitrag im Bereich der Satire einzuordnen. :pardon:

Auf Deine Schrankidee war ich auch schon gekommen, fand sie dann aber ein wenig beschränkt.

Vorschlag: Lobby für Waffenbesitzer, weg mit der Sperrelement-Idee. dies Lösung ist kostenfrei, die öffentliche Sicherheit und Ordnung bleibt wie bisher gewahrt! :eclipsee_gold_cup:

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Klingt in der Tat vernünftig und praktikabel. :gutidee:

Klingt nach Bullshit! Sorry, aber wozu sollte man Erbwaffen irgendwie vor den Erben "sichern"? Mit den Dingern passiert nunmal NICHTS. Es geht hier darum dass die Sperrelemente Mist sind, aber eine aufgehübschte andere Zugriffssperre ist auch Nonsense. Es war gut so wie es ist, da muss nichts nachgebessert werden.

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Klar passiert mit den Erbwaffen (zumindest wars bisher so und ist nach meiner persönlichen Meinung bestimmt auch weiterhin so) nix, aber dem Gesetzgeber reicht das ja anscheinend trotzdem nicht. Deshalb hab ich mir halt meine Gedanken gemacht, wie man das unsägliche Blockierhanselsystem und das damit entstehende Chaos (Waffenschwemme bei Händlern und Polizei, massives Verschwinden von Erbwaffen) vermeiden könnte.

Mir ist dabei klar, dass das so nie kommen wird und durchaus als Satire gewertet werden darf.

Es bleibt also spannend. :huh:

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Ok, solltest du das satirisch gemeint haben in Ordnung. Dennoch bin ich ein strenger Verfechter der Demokratie und wenn von einem geerbten Stück geformtes Metall keine Gefahr ausgeht, warum muss ich dann Steuergeld, Zeit, Nerven,... verschwenden und kann mich nicht um die wichtigen Dinge kümmern? Warum? Weils mühsamer, schwieriger, vielleicht sogar gar nicht möglich ist.

Verbrecher halten sich nicht an Gesetze, Verbrecher sind eine Krankheit und ich kann mich nicht vor einer Grippe schützen indem ich ihr in meiner Wohnung Hausverbot erteile. Ich muss es ihr möglichst vermießen sich in meinem Körper einzunisten. Und Verbrechern vermiest man es indem man wehrhaft ist.

Das betrifft nun die Erbwaffen nur indirekt, läuft aber aufs gleiche raus. Wieso kümmere ich mich um einen statistisch nicht signifikanten Teil, wenn die wahre Bedrohung ganz woanders zu finden ist?

Und diese Problematik muss in die Köpfe der Menschen, dagegen muss sich der mündige, gesetzestreue Legalwaffenbesitzer wehren, da muss der Wähler aufstehen und ein klares "nein nicht mit mir" postulieren.

lg

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Bei allem Repekt, aber ganz sicher dürfte ein "Eintüten" der Schlüssel und Versiegeln des Waffenschrankes für den/die Erben "erheblich" günstiger ausfallen als die ARMATIX-Sperrelement-Aktion! Und "ordnungsbehördlich" wäre solch ein Vorgehen nicht neu sondern wird bereits ich anderen Rechtsbereichen angewendet. Außerdem existieren hierzu schon - sowohl im Bundesrecht als auch im jeweiligen Landesrecht - allgemeine verwaltungrechtliche und verwaltungsvollstreckungsrechtliche Vorschriften. Sie müssen nur zur Anwendung kommen! Man denke da zum Beispiel an die Außerbetriebnahme von gefährlichen Anlagen oder Einrichtungen. Es ist sogar üblich Gegenstände in fremden Räumen einzuschließen, die Schlüssel zu kassieren und die Schlösser zu versiegeln (mit Belehrung über den Tatbestand des "Siegelbruchs"). Wer hier nicht einsehen will, dass dies allemal "bürgerfreundlicher" ist als die Schaffung von Monopolisten (Energieversorger und Ölmultis lassen grüßen) hat schon seit beginn der Diskussion ein ganz persönliches Interesse an der Vermarktung der neuen "Sicherheitsphilosophien"!

Bisher hat mir hier noch niemand erklären können, warum Waffen, die in einem "ordnungsgemäßen" Waffenschrank aufbewahrt werden "zusätzlich" mit "Blockiersystemen" ausgerüstet werden sollen. Außer den wirtschaftlichen Interessen der hier in Rede stehenden Produzenten gibt es dafür keine Begründung. Im Waffenschrank sind die Waffen "ausreichend" gegen unbefugte Verwendung gesichert!

@Sachbearbeiter

Als Satire ist eher der Wahnsinn zu verstehen, den die Lobbyisten ihrer Klientel eingebrockt haben. Denn auch die Lobbyisten hätten auf die v.g. Möglichkeit kommen können. Sie wäre als "aller letztes Mittel" zum Erhalt des Erbrechtes immer noch für die legalen Waffenbesitzer die bessere Alternative zu den Blockiersystemen gewesen!

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Nochmal, auch das Einsperren in einen Waffenschrank und die darauffolgende Abnahme des Schlüssels ist WAHNSINN!

Das sind (meine) geerbten Waffen, das ist mein Waffenschrank, ich bin ein mündiger unbescholtener Bürger, also warum zum Teufel muss man die vor mir wegsperren? Wenn ich durchdrehen will dann spazier ich zum Bahnhof und hol mir dort Equipment.

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Und "ordnungsbehördlich" wäre solch ein Vorgehen nicht neu sondern wird bereits ich anderen Rechtsbereichen angewendet. Außerdem existieren hierzu schon - sowohl im Bundesrecht als auch im jeweiligen Landesrecht - allgemeine verwaltungrechtliche und verwaltungsvollstreckungsrechtliche Vorschriften. Sie müssen nur zur Anwendung kommen! Man denke da zum Beispiel an die Außerbetriebnahme von gefährlichen Anlagen oder Einrichtungen. Es ist sogar üblich Gegenstände in fremden Räumen einzuschließen, die Schlüssel zu kassieren und die Schlösser zu versiegeln (mit Belehrung über den Tatbestand des "Siegelbruchs").

So was gibt´s tatsächlich schon? :00000733: :00000733:

Das eigentliche Problem ist doch, daß der Gesetzgeber Unsinn verzapfen will, da es KEINE sachlichen Gründe für derartige Maßnahmen gibt. Was machen wir? Im vorauseilenden Gehorsam denken wir schon darüber nach, wie man den Unsinn abmildern könnte und findet sich damit ab. :icon13: Das Gesetz müsste gestoppt werden, bevor es Gesetzeskraft erlangt.

Als Satire ist eher der Wahnsinn zu verstehen, den die Lobbyisten ihrer Klientel eingebrockt haben.

Ihrer Klientel habe die Lobbyisten die Aussicht auf ordentlichen Umsatz verschafft. Anscheinend haben viele Waffenbesitzer angenommen, daß bestimme Lobbyisten ihre Interessen mitverfolgen. Ob diese Leute zu gutgläubig waren oder böswillig hinter die Fichte geführt wurden, kann ich nicht beurteilen, dies ist für die Zukunft auch unwesentlich. Die Frage ist doch, wie wir zu einer schlagkräftigen Lobby der Waffenbesitzer kommen. Nur so ließe sich das kommende und zukünftige Übel abwenden.

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@cdab

@ArnoldM

Selbstverständlich halte ich die Abschaffung des Erbrechts auch für unzulässig und hoffe, dass dies noch gestoppt wird (was ich aber ,wegen unserer engagierten Lobbyisten nicht mehr glaube). Meine letzten Beiträge sollen nur zum Ausdruck bringen, dass die "Ausrede" unserer Lobbyisten - anders wäre die Abschaffung des Erbrechtes nicht zu verhindern gewesen - aufgrund der von mir geschilderten allgemeinen verwaltungsrechtlichen bzw. verwaltungsvollstreckungsrechtlichen Möglichkeiten nicht zutreffend ist! Bei der Suche nach einem Kompromiss hätten die Lobbyisten sich zunächst einmal den v.g. Möglichkeiten orientieren sollen. Vernutlich hatten aber die Lobbyisten noch bzw. schon zu IM Schilly-Zeiten nur die $-Zeichen in den Augen?

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@ Joerg

"Unsere Lobbyisten"? Wer ist das denn? Du meinst doch nicht etwas das FWR. Dort sind vereint: Die Verbände/Vereine, Produzenten (alle die Geld mit Schießport/ Jagd verdienen) und als zahlendes Nicht-Stimmvieh die einzelnen Sportschützen. Gehör finden somit nur die beiden ertsgenannten Gruppen, die andere Interssen haben, hals der Sportschütze als solcher. Können die Verbände mit Einschränkungen leben? Solange ihre Existenz nicht bedroht ist, null problemo. Gibt es da nicht auch Verbände, die damit einverstanden wären, wenn nur noch "Luftpumpen" zugelassen wären? Produzenten sind Einschränkungen solange egal, wie der individuelle Waffenbesitz nicht ganz verboten wird. Erst dann werden diese Herren aktiv werden und Zeter und Mordio schreien. Sperrelemente, gutes Zusatzgeschäft, wieso nicht.

Der einzelne Sportschütze dagegen möchte ohe zusätzliche und unnütze Quälereien und Schikanen sein Hobby ausüben dürfen. Daher lehnt er jede Verkomplizierung, "Klarstellung" usw. ab. Auch ist nur er vom Erbrecht betroffen, nicht jedoch die Verbände. Die Produzenten verdienen sogar daran. Diese andere Interessenlage wird von niemandem vertreten.

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@ Joerg

Thema Erbrecht: Grundsätzlich hast Du ja Recht, genauso wie SB: über die Schranklösung ließe sich das machen, nicht perfekt zwar, aber weitestgehend.

Das Hauptproblem ist doch, daß eine gestzliche Regelung UNSINNING ist. Diese Regierung weiss nicht, ob und wie viele Straftaten mit Erbwaffen begangen werden. WÄRE dies ein Problem, hätte die Bundesregierung zusammen mit den Ländern Maßnahmen getroffen, um die Größe des problems festzustellen. Auch hätte man diese Sache dann nicht von 2002 bis 2007 vor sich hin schlabbern lassen. Ich stelle fest: Erbwaffen gefährden nicht die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Es geht daher nicht darum, den Schaden durch ein Gesetz zu begrenzen (Schrank statt Sperrelement), sondern den als UNSINNIG erkannten Gestzentwurf zu stoppen.

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@ArnoldM

Ich weiß, hätte mich genauer ausdrücken sollen: "Natürlich meine ich die FWR-Leute, die meine Interessen - nach meiner Kündigung - nicht mehr vertreten und ich daher nicht von unseren bzw. meinen Lobbyisten schreiben sollte"! :) Bezüglich der Interessen der in der Waffenbranche tätigen Leute teile ich deine Auffassung (habe dies hier ja auch schon oft genug eingestellt)! Allerdings macht man sich hier mit derartigen Beiträgen keine Freunde! Warum wohl? Vielleicht weil die Sicherung der Erbwaffen in einem von Behörde verschlossenen und versiegelten Waffenschrank nicht die erhofften Gewinne nicht neinbringt? Man stelle sich einmal vor, die Aktivitäten der FWR-Spitze wäre hier nicht offen gelegt worden. Niemand hätte mitbekommen wer ihm die "neuen" Sicherheitsphilosophien eingebrockt hat!

Wo bleiben eigentlich zu zugesagten Vorschläge zur neu regelten Vertretung der Fördermitglieder? Es ist schon erstaunlich, dass es trotz der FWR-Spitze die Anzahl der Mitglieder angestiegen ist! Es muss wohl erst richtig weh tun um zu reagieren.

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Ich stelle fest: Erbwaffen gefährden nicht die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Es geht daher nicht darum, den Schaden durch ein Gesetz zu begrenzen (Schrank statt Sperrelement), sondern den als UNSINNIG erkannten Gestzentwurf zu stoppen.

Das ist keine neue Erkenntnis aber natürlich absolut richtig. Dem Gesetzgeber ist es halt einfach nicht wohl, dass inzwischen mehr Waffen in Erbenhand sind als von allen Sportschützen und Jägern zusammengenommen - Tendenz logischerweise steigend.

Die fairste Lösung wäre sicherlich, für die Erben eine "Sachkunde-Light-Prüfung" einzuführen in der die wichtigsten waffenrechtlichen Dinge wie sichere Verwahrung von Waffen, wer ist Berechtigter, welche Anzeigefristen gibt es, wie darf man Waffen transportieren, verleihen sowie über die Grundzüge der sicheren Handhabung vermittelt werden. So eine Prüfung könnte man mit Sicherheit wesentlich preiswerter anbieten und bestimmt fände es der eine oder andere Erbe sogar recht interessant und würde im besten Fall sogar aktiver Schütze oder Jäger werden. :)

*Bong* - okay, genug geträumt...

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Dem Gesetzgeber ist es halt einfach nicht wohl...

DAS ist überhaupt kein gültiges Argument für die Einschränkung von Bürgerrechten !

Wenn ich Bürgerrechte sage, beziehe ich mich u.a. auf Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz - Allgemeine Handlungsfreiheit.

Einschränkbar dann, wenn durch die Sachlage gerechtfertigt. Wo ist die Rechtfertigung bzw. wo sind die Fakten ?

Gruß,

karlyman

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DAS ist überhaupt kein gültiges Argument für die Einschränkung von Bürgerrechten !

Wenn ich Bürgerrechte sage, beziehe ich mich u.a. auf Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz - Allgemeine Handlungsfreiheit.

Einschränkbar dann, wenn durch die Sachlage gerechtfertigt. Wo ist die Rechtfertigung bzw. wo sind die Fakten ?

Gruß,

karlyman

Sie braucht sich nicht zu verteidigen, sie hat nur die Fakten richtig auf den Tisch gebracht. Dem Gesetzgeber ist es nicht wohl. Und Du und andere könnt nur wählen gehen und den gegenwärtigen sich überhaupt nicht für Fakten interessierenden aus Personen bestehenden Gesetzgeber zum Teufel schicken. Vielleicht gehts ihm dann wieder besser.

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Ein nur teilweise richtiger Ansatz.

Und zwar, weil in unserer Verfassung auch ein demokratisch gewählter Gesetzgeber, wenn er meint, Rechte der Bürger ohne triftigen Grund per Gesetz einschränken zu können ("nicht wohl"..), sich ggf. einer verfassungsrechtlichen Überprüfung seines Gesetzesmachwerks unterziehen muss. Was ja auch häufiger geschieht.

Gruß,

karlyman

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Mal ganz unprovokativ geantwortet:

Warum ist es "notwendig" eine technische Vorrichtung zu installieren die der - unbescholtene, mündige - Erbe aus eigener Tasche finanzieren muss bzw. die keinerlei Zugewinn an "innerer Sicherheit" erwarten lässt?

1.?

2.?

...

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