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IGNORED

WBK ohne Verein?


joe44

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi Waffenfreunde,

bis vor etwa einem Jahr war ich ca: 10 Jahre in einem Schießsportverein. Dort bin ich wegen Größenwahn des 1. Vorsitzenden ausgetreten. Dieser kassierte die Beiträge, investierte so gut wie nichts in den Schießstand sondern nur in seine sonntägliche Skatrunde. Dann wollte er mich zum Dachrinnenreinigen auf die Dächer schicken - das nach 2 Herzinfarkten und Behinderung bei mir. Als ich erklärte, das ich diese Arbeiten nicht verrichten könne und dürfe, verlangte er von mir den Schlüssel vom Schießstand zurück, wie ihn jedes Mitglied besaß. Er ließ keine andere Ersatzleistung zu. Dabei hatte ich wie ein paar wenige andere aktive Schützen als einzige andere Aufräumungs- und Renovierungsleistungen erbracht.

Das war mir dann doch zuviel. Ich kündigte.

Daraufhin hatte er nichts eiligeres zu tun, als die entsprechende Abteilung bei der hiesigen Polizei über meinen Austritt zu benachrichtigen. Prompt erhielt ich von der Polizei entsprechende Post, dass ich meine Waffen abzugeben, zu verkaufen oder in einen neuen Verein zu gehen hätte. Dazu hatte ich nach dieser Erfahrung keine Lust mehr.

Nun, ich habe sie bei eGun verkauft - natürlich mit großem Verlust.

Jetzt ist folgendes vorgefallen:

Am letzten Wochenende wurde auf meine Familie nachts ein dreister bewaffneter Raubüberfall begangen. Zwei schwarz bekleidete, maskierte Herren kamen - während wir ferngesehen hatten - durch den Garten und die Terrassentür in unser Wohnzimmer und bedrohten mich mit einer Pistole und wollten an unseren Tresor. Ich konnte sie glücklicherweise mit Technik verjagen, aber es blieben Augenverletzungen (Tränengas), eine schwere Schulterprellung (linker Arm nicht benutzbar) und Hämatome an linker Schläfe (Mehre Schläge mit der Waffe an meinen Kopf) zurück.

Jetzt zu meiner eigentlichen Frage:

Gibt es nach einem solchen Fall eine Möglichkeit, für einen Wiederholungsfall offiziell eine WBK oder einen Waffenschein mit Begrenzung für das eigene Grundstück zu bekommen?

Joe

Geschrieben
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage:

Gibt es nach einem solchen Fall eine Möglichkeit, für einen Wiederholungsfall offiziell eine WBK oder einen Waffenschein mit Begrenzung für das eigene Grundstück zu bekommen?

Eher geht ein Kamel durch ein Nadelöhr!!!!!!

Geschrieben

Hallo Joe,

erstmal gute Erholung und starke Nerven um den Schock zu verdauen !!

Ich habe aus anderen Gründen kürzlich selbst ne Anfrage ähnlicher Art gestellt.

Schau mal hier

Hoffe das Hilft Dir etwas weiter.

Gruß

Stephan

@Einzelgänger: Tolle Antwort !!! So fachlich fundiert und umfassend..... :peinlich:

Geschrieben

@ Stephan: Sollen wir Ihm denn Hoffnung auf etwas machen, was er dann sowieso nicht bekommt?

@ Joe44: Mit welchen Mitteln hast Du denn die Täter in die Flucht geschlagen? Wenn es keine Schusswaffe war, wird die Behörde sagen:

"Machen Sie es doch einfach genauso wie beim letzten Mal! Eine Schusswaffe ist nicht geeignet/erforderlich!"

Sie werden Dir eine Alarmanlage, einen Wachhund oder bessere Türschlösser vorschlagen!

Sorry, ist aber so!

Geschrieben

@Einzelgänger:

Versetz Dich doch mal in Joe´s Lage...

Und dann stell Dir vor Du würdest Deine Antwort lesen....

2 Zeilen mehr und etwas Erklärung hätten sicher etwas besser geklungen..

Gruß

Stephan

Geschrieben

Du warst 10 Jahre Sportschütze, bist demnach sachkundig und stellst hier ernsthaft die Frage, ob Du mal so eben eine WBK oder gar einen Waffenschein mit der Begründung, Selbstverteidigung wegen eines eventuell erneut drohenden Einbruchs, bekommst?

Sollte die Frage Ernst gemeint sein: "Die Erlaubnis eine Waffe zum Selbstschutz haben zu dürfen bekommst Du ohne Probleme. Das Problem ist nur, vorher die US-Staatsbürgerschaft zu erlangen!"

Tut mir leid, aber wir hatten hier schon besser vorbereitete Trolle. Dennoch netter Versuch. Vielleicht wird ja noch eine Diskussion über "Führen auf dem eigenen umfriedeten Grundstück" vs. "Vom Bedürfnis umfasster Zweck" draus, bevor es in die üblichen SV Phantasien Einzelner abgleitet.

Zeit sich ein Bier zu holen und zurückzulehnen, dieser Thread verspricht lang und amüsant zu werden?

TheHun

Geschrieben

Bei der Beratungsstelle der Polizei vorstellig werden, die zeigen, wie die Wohnung so abgesichert werden kann, dass die Jungs weder reinkommen, noch reinschießen können.

Geschrieben
[ ... ] , dass die Jungs weder reinkommen, noch reinschießen können.

40 cm Außenwände und fast 8 cm starke Scheibenpakete?!

Man kann vieles erschweren, aber leider nicht alles verhindern!

Gute Besserung auch von mir!!!

Geschrieben
Eher geht ein Kamel durch ein Nadelöhr!!!!!!

Nun, wenn man das Nadelöhr groß genug macht, passt auch ein Kamel durch!

Nein, nähen kann man dann damit nicht mehr, aber das war auch nicht Aufgabe…

Zur eigentlichen Frage zwei mögliche Antworten, suche die passende heraus:

1.: Jahrzehnte Sportwaffen besessen und dann solch eine Frage stellen? :peinlich:

Was bin ich froh, dass die heutigen Sachkundelehrgänge ein gewisses Niveau haben und mit einer Prüfung abgeschlossen werden!

alternativ:

2.: Wer_ist es wohl dieses Mal, der hier einen lustigen und unterhaltsamen Thread eröffnen will?

Geschrieben
40 cm Außenwände und fast 8 cm starke Scheibenpakete?!

8cm? Was willst du denn alles abhalten :confused:

Geschrieben
Daraufhin hatte er nichts eiligeres zu tun, als die entsprechende Abteilung bei der hiesigen Polizei über meinen Austritt zu benachrichtigen.

Hallo Joe

das war keine Niggeligkeit. Er ist vom Gesetz her dazu verpflichtet.

Steven

Geschrieben
Prompt erhielt ich von der Polizei entsprechende Post, dass ich meine Waffen abzugeben, zu verkaufen oder in einen neuen Verein zu gehen hätte.

Seitwann muss man denn die Waffen abgeben oder verkaufen, wenn ich aus dem Schützenverein austrete???

M.E. geht lediglich der Munitionserwerb flöten?! Oder bin ich auch ein Troll? :crazy:

Geschrieben
Seitwann muss man denn die Waffen abgeben oder verkaufen, wenn ich aus dem Schützenverein austrete???

Immer dann, wenn der ursprünglich beantragte Bedürfsnisgrund fortfällt. Und das tut es, wenn man als Sportschütze aus dem Verein austritt über dem man Waffen beantragt hat. Dann kommt seitens der behörde die Anfrage, wo man künftig die Waffen schießen will um das Bedürfsnis aufrecht zu erhalten. Gibt man dort keinen vernünftigen Grund an, wird man aufgefordert die Waffen an einem Berechtigten abzugeben oder unbrauchbar machen zu lassen.

Strittig wird wohl sein, ob man nun Mitglied in einem Verein werden muss, oder das (nachgewiesene) Gast-schießen ausreicht.

Das ist mit der letzten Novelle des WaffG 2002 und deren Bedürfsnisregel gültig.

Geschrieben
Immer dann, wenn der ursprünglich beantragte Bedürfsnisgrund fortfällt. Und das tut es, wenn man als Sportschütze aus dem Verein austritt über dem man Waffen beantragt hat. Dann kommt seitens der behörde die Anfrage, wo man künftig die Waffen schießen will um das Bedürfsnis aufrecht zu erhalten. Gibt man dort keinen vernünftigen Grund an, wird man aufgefordert die Waffen an einem Berechtigten abzugeben oder unbrauchbar machen zu lassen.

Strittig wird wohl sein, ob man nun Mitglied in einem Verein werden muss, oder das (nachgewiesene) Gast-schießen ausreicht.

Das ist mit der letzten Novelle des WaffG 2002 und deren Bedürfsnisregel gültig.

Das gibts doch nicht!!

D.h. wenn ich meinem Hobby aus irgendwelchen Gründen (z.B. Krankheit o.ä.) nicht mehr nachgehen kann/will, werd ich enteignet???? :bad_15::boese040:

Geschrieben
Das gibts doch nicht!!

D.h. wenn ich meinem Hobby aus irgendwelchen Gründen (z.B. Krankheit o.ä.) nicht mehr nachgehen kann/will, werde ich enteignet?

Nein, nein, so schlimm ist es doch gar nicht.

Bei Wegfall des Bedürfnisgrundes (Sportschiessen) werden nur die im Zusammenhang mit dem Bedürfnisgrund erteilten waffenrechtlichen Erlaubnisse durch die zuständige Erlaubnisbehörde widerrufen und Du erhältst die Auforderung, Deine für das Bedürfnis erworbenen Waffen innerhalb einer vorgegebenen Frist entweder unbrauchbar zu machen oder einem Berechtigten zu überlassen.

Das gilt natürlich vollumfänglich auch für die auf das Sportschützenbedürfnis hin erworbenen Kurzwaffen und Selbstlade-Langwaffen, die in einer WBK grün eingetragen sind.

Diese Maßnahme kann man aber umgehen, indem man gegenüber der Erlaubnisbehörde nachweist, dass man auch ohne Vereinsbindung weiterhin mit der geforderten Regelmässigkeit den Schießsport als Gastschütze auf entsprechend geeigneten Schiessanlagen ausübt.

CM :)

Geschrieben

Waffenschein - ich denke eher nicht - wenn Schweine fliegen lernen, vielleicht.

Aber ich hab die Lösung für dein Problem:

1. Konvertier zum Judentum.

2. Beim nächsten Überfall - bevor die cops da sind schnell noch ein paar Doppel-Runen an die Wohnzimmerwand gesprüht.

3. Dann kriegst du zwar auch keinen WS, aber einen Cop mit umgehängter MP5 rund um die Uhr vor deiner Tür.

Wenn dir das zu aufwändig ist- dein SB berät dich sicher gern wie du dich mit Tränengas, Schockern und Wattekügelchen absolut hinreichend und legal verteidigen kannst.

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