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IGNORED

Bewaffnung für Mautkontrolleure?


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Moin,

kein Polizeibeamter, der seine Ausbildung beendet hat, muß bei seinem

Dienstherren beantragen, seine Dienstwaffe auch privat führen zu dürfen...

Da wünsche ich Dir viel Spaß bei Deinem nächsten Ausflug, wenn Du bei einer Kontrolle Deinen "Waffenschein" vorzeigen sollst, denn den hast Du ja nicht ...

mfg

Ralf

Geschrieben
Da wünsche ich Dir viel Spaß bei Deinem nächsten Ausflug, wenn Du bei einer

Kontrolle Deinen "Waffenschein" vorzeigen sollst, denn den hast Du ja nicht ...

mfg

Ralf

Muß ich das kapieren? :confused:

Geschrieben
Ich finde es allerdings schon ein starkes Stück, dass die in dieser Angelegenheit Verantwortlichen die MautKontrolleure bezüglicher des Selbstschutzes schlechter stellen als die "privaten" Werttransportunternehmen.

Sorry,aber dieser Vergleich ist doch hoffentlich nicht Ernst gemeint,oder?

"Waffen sind demnach Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind zur Befolgung der Gesetze gegen Bürger eingesetzt zu werden, wobei ein solcher Einsatz zur Verteidigung der Rechtsordnung bestimmungsgemäß zur Verletzung oder letzlich sogar zur Tötung eines Rechtsbrechers führen kann.

An dieser Wesensbestimmtheit einer Waffe, insbesondere einer Schusswaffe, ändert sich prinzipiell nichts dadurch, daß Schusswaffen auch zur Jagd oder zum sportlichen Schießen verwendet werden."

Vielleich erinnert sich der ein oder andere noch daran,fand sich seinerzeit in der Begründung für das neue Waffg während der Entwurfsphase.

Gruß André

Geschrieben
Sorry,aber dieser Vergleich ist doch hoffentlich nicht Ernst gemeint,oder? .... "Waffen sind demnach Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind zur Befolgung der Gesetze gegen Bürger eingesetzt zu werden, .....
Alles klar, der EX-Brennecke vom BMI und ........... NRW lassen grüßen! Sag mal welche Gesetze sollen denn die Werttranspoteure mit ihen Schusswaffen durchsetzen!Und, setzen die Mautkontrolleure keine Gesetze durch?Nicht das wir uns falsch verstehen, ich bin ganz sicher nicht der Auffassung die du mir hier unterstellen willst! Dürfte eigentlich klar sein, wenn man dieses Thema von Anfang an verfolgt hat!
Ich picke mir jetzt hier mal willkürlich ein besonders süßes Zitat heraus, es finden sich noch genügend andere in diesem Thread, die den gleichen Schwachsinn befürworten. Die Waffen unserer Executive sind NICHT in erster Linie für den Selbstschutz gedacht, sondern zur Durchsetzung von eventuell nötigen Zwangsmaßnahmen, warum sonst muß jeder Polizist bei seinem Diensherren beantragen, seine Dienstwaffe auch privat führen zu dürfen, was nicht immer positiv beschieden wird? ...Die Argumentationen von @Mars1976 sind die besten in diesem ganzen Thread, logisch, fundiert und in sich schlüssig. Möchte hier jemand von einer Politesse mit vorgehaltener Waffe gezwungen werden, sein Knöllchen an Ort und Stelle zu bezahlen, weil er "Dumme Kuh" zu Ihr gesagt hat und sie dann der Meinung ist, daß für sie eine Bedrohungslage vorliegt, die den Einsatz der Schußwaffe rechtfertigt?
Bitte keine Äpfel mit Birnen vergleichen. Hier ging es nicht um Politessen sondern um Mautkontrolleure!
Geschrieben
Die Waffen unserer Executive sind NICHT in erster Linie für den Selbstschutz gedacht, sondern zur Durchsetzung von eventuell nötigen Zwangsmaßnahmen, warum sonst muß jeder Polizist bei seinem Diensherren beantragen, seine Dienstwaffe auch privat führen zu dürfen, was nicht immer positiv beschieden wird?

Gibt es Polizisten, die nach Feierabend keine mehr sind, um ihr Gefährdungspotenzial gering zu halten? :gaga:

na Du kennst Dich ja aus :rotfl2:

Was Du da geschrieben hast ist ober :peinlich: weil von keinerlei Sachkenntnis getrübt.

1. gilt das WaffG nicht für die Polizei und

2. hat jedes Bundesland für seine Polizei in entsprechenden dienstlichen Vorschriften das Tragen der Waffe auch außerhalb des Dienstes erlaubt. Jedenfalls ist mir kein Bundesland bekannt, in dem es ausdrücklich verboten ist.

Im Gegenteil! In manchen Fällen (z.B. bei besonderer Gefährdung aus dienstlichen Anlässen heraus) kann der Vorgesezte sogar anordnen[/b, dass die Waffe auch außerhalb des Dienstes geführt werden muss!

So geschehen bei einem guten Bekannten von mir.

Nicht zu verwechseln mit der Erlaubnis, die Dienstwaffe privat zum sportlichen Schießen zu nutzen. Das ist etwas ganz anderes!

Harlekin

Geschrieben
Sehr schwache Argumentation.

Weil bei der Kontrollaufgabe, die die BAG-Beamten/Angestellten wahrzunehmen haben, festgestellte Verstöße nur bußgeld-, aber nicht strafbewehrt sind, wird die Tätigkeit automatisch weniger gefährlich ?

Nicht schlüssig.

Und im Fall von Gewaltanwendung (wir sprechen ggf. von der Bedrohung von Gesundheit und Leben) kann ja problemlos "dezent der geordnete Rückzug angetreten" und die Landespolizei gerufen werden...

Ja sicher. Anschließend zur Aufnahme des Tatorts...

Gruß,

karlyman

Das habe ich so auch nicht geschrieben, sondern du hast das hineininterpretiert.

Ich habe nicht geschrieben, dass der Dienst nicht gleich gefährlich sein kann, sondern dass der Dienstherr von einem Ordnugsamtler nicht die selben Risiken verlangen kann, wie von einem Polizisten.

Und zwar eben weil der Srafverfolgungsanspruch des Staates bei so geringen Vergehen wie Ordnungswidrigkeiten gegenüber den Rechten, sowohl des Täters als auch der eingesetzten Beamten (oder Angestellten), zurücktritt.

Deshalb ist weder die Einwirkung mit der Schusswaffe auf eine Person oder Sache (unmittelbarer Zwang = Zwangsmittel) zur Durchsetzung einer Maßnahme, noch dass der Staat von seinem Bediensteten verlangt sich einer Gefahr für seine körperliche Unversehrthiet auszusetzen verhältnismäßig.

Deshalb kann der Ordnungsamtler / BAG-aAngehörige sich aus einer Situation, welche dieser Gefahr birgt, zurückziehen.

Der Polizist dagegen muss den Strafanspruch des Staates mit unmittelbaren Zwang gegebenenfalls mit der Schuswaffe durchsetzen können wenn dies verhältnismäßig ist(beruht auf dem Legalitätsprinzip).

Weiterhin muss der Polizist Gefahren für Leib und Leben abwehren können und zwar grundsätzlich in der Reihenfolge

1. Opfer

2. sich selbst und andere eingesetzte Kräfte

3. Täter (ja auch von den Bösewichten!)

Dabei muss der Polizist, wie ich bereits geschrieben habe eine Gefährdung für seine Gesundheit hinnehmen!

Deshalb tragen Polizisten eine Schusswaffe und die Kollegen des Ordnungsamtes / BAG keine.

PS: Unmittelbarer Zwang wird im § 49 II SPolG als "... die Einwirkung auf Personen oder Sachen durch körperlicher Gewalt, ihre Hilfsmittel und durch Waffen." definiert.

Daher muss ich die sachliche Kritik hinnehmen und mich selbst berichtigen, nicht die Schuswaffe ist das Zwangsmittel, sondern die Einwirkung mit der Schusswaffe auf eine Person oder Sache.

Geschrieben
Deshalb kann der Ordnungsamtler / BAG-aAngehörige sich aus einer Situation, welche dieser Gefahr birgt, zurückziehen.

Daher muss ich die sachliche Kritik hinnehmen und mich selbst berichtigen, nicht die Schuswaffe ist das Zwangsmittel, sondern die Einwirkung mit der Schusswaffe auf eine Person oder Sache.

Zurückziehen, mit einem Messer im Bauch oder Rücken? :rotfl2:

Wir sprechen hier nur über den Selbstschutz und nicht darüber, Gesetze mit der Schußwaffe in der Hand durchzusetzen!

Geschrieben
Zurückziehen, mit einem Messer im Bauch oder Rücken? :rotfl2:

Wir sprechen hier nur über den Selbstschutz und nicht darüber, Gesetze mit der Schußwaffe in der Hand durchzusetzen!

Gefahr hab ich bereits in meiner ersten Antwort grob definiert, mach ich aber gerne nochmal. Eine Gefahr ist die objektive, hinreichend wahrscheinliche Möglichkeit eines Schadens für ein Rechtsgut in absehbarer Zeit bei ungehindertem Kausalverlauf. (dann ist sie bereits konkret und nicht bloß abstrakt)

Heißt, wenn der Kollege das Messer im Bauch stecken hat ist die Gefahr bereits realisiert weil der Schaden für das Rechtsgut (die körperliche Unversehrtheit) bereits eingetreten ist.

Dann hat der Kollege einen Fehler gemacht, weil er

1) die Gefahr nicht erkannt hat oder

2) die Gefahr zwar erkannte aber trotzdem nicht den Rückzug antrat

3) die Gefahr erkannte und festellen musste, dass er vieleicht doch mal mit dem dienstlich gelieferten Pfefferspray hätte üben sollen (bezogen auf das Meser)

Bisher vermisse ich übrigens immer noch ein konkretes Beispiel für so einen gefährlichen Übergriff durch brutale Mautpreller.

Mir ist bisher keiner in der Presse aufgefallen, lediglich in den Gerkschaftsheftchen von DPolG und GDP wurde von einem tätllchen Angriff im Oktober 2006 berichtet.

So ganz bösartig scheinen mir die Mautpreller wohl doch nicht zu sein.

Zumindest nicht bösartiger als die Schüler der Rütlischule. Vieleicht solten deren Lehrer auch Schusswaffen zur Eigensicherung (so nennt man den "Selbstschutz" bei Behörden) bekommen?

(War jetzt vieleicht nicht ganz so sachlich)

Geschrieben
Dabei muss der Polizist, wie ich bereits geschrieben habe eine Gefährdung für seine Gesundheit hinnehmen!

Deshalb tragen Polizisten eine Schusswaffe und die Kollegen des Ordnungsamtes / BAG keine.

Diese Differenzierung leuchtet nach wie vor nicht ein.

Selbst wenn man mal davon ausgeht, dass der Beamte des Polizeivollzugsdienstes (Länder, Bund) aus rechtlichen Gründen eine "Gefährdung für seine Gesundheit hinnehmen" muss, der Beamte/Angestellte z.B. der BAG (mit Kontrollaufgaben im Außendienst) hingegen nicht, so kann aufgrund der Situationen/Zeiten/Orte, in bzw. an denen die Kontrollaufgaben wahrgenommen werden, gleichwohl eine ähnliche Gefährdung eintreten. Oder sollte umgekehrt der Beamte der Landespolizei die Dienstwaffe abgeben, wenn er "Routine"-Verkehrskontrollen versieht oder Ladung und technischen Zustand von Lkw kontrolliert ?

Dass Beamte/Angestellte von kommunalen Ordnungsämtern grundsätzlich keine Schusswaffen tragen, ist schlicht falsch. Es wurden hier bereits Beispiele von kommunalen Vollzugsbediensteten einiger Städte genannt, die mit Pistolen ausgestattet sind. Und ich hatte von dem Fall vor ca. 2 Jahren berichtet, bei dem ein Vollzugsbeamter des Ordnungsamts Stuttgart durch Gebrauch der Schusswaffe einen Messerangriff auf sich und eine Kollegin gestoppt hat. (Geh' hin und erzähle dem Mann, er hätte doch bitteschön mit dem Pfefferspray sprühen sollen...; das OC ist eine Alternative auf etwas niedrigerer Eskalationsstufe, aber nicht mit der Schusswaffe als Abwehrmittel gleichzusetzen; deshalb wird vom Pol.vollzugsdienst beides geführt).

Gruß,

karlyman

Geschrieben
Diese Differenzierung leuchtet nach wie vor nicht ein.

Selbst wenn man mal davon ausgeht, dass der Beamte des Polizeivollzugsdienstes (Länder, Bund) aus rechtlichen Gründen eine "Gefährdung für seine Gesundheit hinnehmen" muss, der Beamte/Angestellte z.B. der BAG (mit Kontrollaufgaben im Außendienst) hingegen nicht, so kann aufgrund der Situationen/Zeiten/Orte, in bzw. an denen die Kontrollaufgaben wahrgenommen werden, gleichwohl eine ähnliche Gefährdung eintreten. Oder sollte umgekehrt der Beamte der Landespolizei die Dienstwaffe abgeben, wenn er "Routine"-Verkehrskontrollen versieht oder Ladung und technischen Zustand von Lkw kontrolliert ?

Dass Beamte/Angestellte von kommunalen Ordnungsämtern grundsätzlich keine Schusswaffen tragen, ist schlicht falsch. Es wurden hier bereits Beispiele von kommunalen Vollzugsbediensteten einiger Städte genannt, die mit Pistolen ausgestattet sind. Und ich hatte von dem Fall vor ca. 2 Jahren berichtet, bei dem ein Vollzugsbeamter des Ordnungsamts Stuttgart durch Gebrauch der Schusswaffe einen Messerangriff auf sich und eine Kollegin gestoppt hat. (Geh' hin und erzähle dem Mann, er hätte doch bitteschön mit dem Pfefferspray sprühen sollen...; das OC ist eine Alternative auf etwas niedrigerer Eskalationsstufe, aber nicht mit der Schusswaffe als Abwehrmittel gleichzusetzen; deshalb wird vom Pol.vollzugsdienst beides geführt).

Gruß,

karlyman

So schwer ist das doch gar nicht zu verstehen.

Wenn es brenzlig wird darf der BAGler wegrennen, der Polizist nicht.

Die Gesetzliche Grundlage zum Führen und der Anwendung von Schusswaffen im Polizeivollzugsdienst sind die der Zwangsmittel (Einwirken mit der Schusswaffe ..., als Form des unmitelbaren Zwanges). Darauf baut der jeweilige Erlass des IM der Länder auf.

Die Eigensicherung ist lediglich im Leitfaden 317 geregelt. Der Begriff bedeutet durch taktisch richtiges Verhalten die Gefahren im Einsatz für sich und andere eingesetzte Kräfte zu minimieren.

Im Fall des BAGler wäre dies z.B. bei der Kontrolle Distanz bewahren ... und bei Anzeichen für Gewaltbereitschaft die Polizei holen.

Dass komunales Ordnungsamtspersonal mit Schusswaffen ausgestattet wird ist ebenfalls Ländersache (Ordnungsamt = Ortspolizeibehörde).

Für das Saarland gilt hier § 49 VI satz 1 SPolG "Der Gebrauch von Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt und Waffen ist nur Polizeivollzugsbeamten gestattet."

In Satz 2 wird die Ortspolizeibehörde dazu ermächtigt über den Einsatz von Diensthunden zu entscheiden.

Und dies ist in den von mir dargelegten Argumenten begründet.

Geschrieben
Um mal zu klugscheißen: LF 371

der im übrigen auch nur für die Polizei gilt

Harlekin

Geschrieben
Mir ist bisher keiner in der Presse aufgefallen, lediglich in den Gerkschaftsheftchen von DPolG und GDP wurde von einem tätllchen Angriff im Oktober 2006 berichtet.

So ganz bösartig scheinen mir die Mautpreller wohl doch nicht zu sein.

Zumindest nicht bösartiger als die Schüler der Rütlischule. Vieleicht solten deren Lehrer auch Schusswaffen zur Eigensicherung (so nennt man den "Selbstschutz" bei Behörden) bekommen?

(War jetzt vieleicht nicht ganz so sachlich)

Aber der Sache nach berechtigt. Sind Lehrer an zweifelhaften Schulen wirklich seltener Opfer von Übergriffen als Mautkontrolleure?

Geschrieben
Aber der Sache nach berechtigt. Sind Lehrer an zweifelhaften Schulen wirklich seltener Opfer von Übergriffen als Mautkontrolleure?

Passt nicht ganz, weil kein Beamtenverhältnis vorliegt, soll nur zum nachdenken anregen.

Eine weitere Gruppe mit höherem Risiko als BAGler sind mit Sicherheit die "gemeinen" Fahrkartenkontrolleure.

Zum einen haben diese mit Sicherheit mehr Bürgerkontakt als BAG, Ordnungsamt und Polizei zusammen und zum anderen kommt denen wirklich jede Form von "Kundschaft" unter.

Wobei die Gutsituierten wahrscheinlich nicht zu denen gehören, die keine Fahrscheine lösen.

Warum fordert keine der Gewerkschaften (und keiner hier im Forum) die Bewaffnung von Bahnangestellten und Bediensteten des öffentlichen Nahverkehrs zum Selbstschutz?

Geschrieben
......

Dann hat der Kollege einen Fehler gemacht, weil er

1) die Gefahr nicht erkannt hat oder

2) die Gefahr zwar erkannte aber trotzdem nicht den Rückzug antrat

3) die Gefahr erkannte und festellen musste, dass er vieleicht doch mal mit dem dienstlich gelieferten Pfefferspray hätte üben sollen (bezogen auf das Meser)

......

Oder der Dienstherr, schließlich obliegt ihm die "Fürsorge- und Organisationspflicht. Die gerne in einem Schadensfall einfachste Begründung, die/der "Tote" war selbst schuld, scheint hier - schließlich sprechen wir hier von dem höchsten Gut unserer Rechtsordnung - wohl nicht die richtige Intention zu sein. Es sieht so so aus, als wenn du auch zu denen gehörst, die gerne denen die Schuld zuweisen, die sich - weil sie bereits unter der Erde liegen - nicht mehr wehren können. Ist die bequemste Form der Betrachtung von unglücklichen Ereignissen und am schnellsten bearbeitet. Ich weiß, du hast es nicht so geschrieben, aber deine Zeilen lassen den Schluss schon zu, hier eine entsprechende Betrachtung anzunehmen. Übrigens, wenn denn jemand ein Messer im Bauch hätte, dann könnte der Kollege - wenn es die Situation es zulässt - sicher mit der Schusswaffe dafür sorgen, dass es nicht zu weiteren Verletzungen kommt (natürlich gehe ich von entsprechender Ausbildung und Training aus).

Geschrieben
So schwer ist das doch gar nicht zu verstehen.

Wenn es brenzlig wird darf der BAGler wegrennen, der Polizist nicht. .......

:021: Willst du eigentlich nicht zur Kenntnis nehmen, dass dies u.U. nicht rechtzeitig oder erst nacht einen tätlichen Angriff möglich ist und es dann schon zu spät sein kann?

Geschrieben

@ all

da ich die letzten 14 Tage keine Zeit gefunden habe hier rein zu schauen - habe ich wohl eininges versäumt und jetzt erst nachgelesen - mir sträuben sich die Nackenhaare.

Ich versuche es so zu erklären Umgang mit den Mautkontrolleuren haben die Fahrer , Polizei, Zoll und die Kontrolleure untereinander.

Bei der Standardkontrolle ( Rausfischen aus dem fliessenden Verkehr ) sitzen Normalerweise 2 Kontrolleure im Auto- dieses Rausfischen erfolgt entweder weil der Computer sagt der hat nicht gezahlt oder aus subjektiven Gründen wie Ladungssicherung bzw. Schwarze Liste. Bei Großkontrollen mit mehreren Mauti´s ist zu 90% Polizei bzw. Zoll dabei.

Beim 2. Fall KANN der Schutz der Mauties durch die anwesende Exekutive sichergestellt werden. Im ersten Fall sind die Mauties gefährderter , weil allein - ohne Exekutive - da sie aber im Allgemeinen nur Ordnungswidrigkeiten verfolgen sollen - ist der Einsatz des eigenen Lebens nicht notwendig und man kann sich zurückziehen.

Warum möchte ich das die Mauties keine Waffen tragen - ganz einfach, ich habe hier die ( aus meiner Erfahrung) Befürchtung das sich der Mauti dazu hinreißen lässt mit dem Teil zu drohen um seine Rechtsaufforderung durchzusetzen- hier kommt es zu einer unnötigen Eskalation welche körperliche Schäden auf beiden Seiten nach sich ziehen kann. Wie geschrieben ich habe mit den Mauties wahrscheinlich häufiger zu tun als manch anderer hier, daher meine Ablehnung aus subjektiven Gründen.

Über die Problematik der Arbeitszeitkontrolle durch BAG lasse ich mich garnicht erst aus , das ist wirklich von Insidern zu verstehen.

@ die mitschreibenden Polizisten, ihr wisst es genauso gut wie ich zwischen den Tausenden LKW Fahrern gibt es prozentual genauso viele D****n wie bei den Mauties und wenn die auf einander treffen gibts Probleme - sonst im Allgemeinen nicht.

So lange gesunder Menschenverstand dabei ist passiert auch nichts- ein Polizeiteam auf der Autobahn macht nicht´s anderes als zu kontollieren usw. manche Mauties haben von der Post kommend noch "nie" mit Kunden zu tun gehabt.

Gruß trucker

p.s. vielleicht hält mich mal wieder ein Mauti an , dann frage ich ihn ob eine Waffe braucht oder will - die Antwort stelle ich rein.

Geschrieben
Willst du eigentlich nicht zur Kenntnis nehmen, dass dies u.U. nicht rechtzeitig oder erst nacht einen tätlichen Angriff möglich ist und es dann schon zu spät sein kann?

Schon, aber ohne konkreten Beleg für die besondere Gefährdung ist das nicht anders als bei allen anderen Leuten auch. Beim Polizisten kann ich erwarten, daß er mir im Notfall zu Hilfe kommt und dabei eine höhere Gefährdung seiner Gesundheit hinnimmt als ich es von einem Normalbürger erwarten dürfte. Das ist immerhin ein logischer Grund warum der Cop im Gegensatz zu den anderen eine Waffe führen darf (auch wenn jedenfalls in bezug auf den Besitz meine schweren Bedenken bezüglich der Polizisten und zu was der Staat sie schon benutzt hat immer noch gegen eine Konzentration von Waffen in diesem Kreis sprechen). Der Mautkontrolleur hat nicht die Verpflichtung, mich tatkräftig zu unterstützen wenn ein Brutalissimofahrer an einer Raststätte meint, ich hätte seine Braut angeschaut--also kann sich seine Bewaffnung höchstens aus seiner erhöhten Gefährdung ergeben, und deren Nachweis, oder auch nur ein gutes Argument warum sie gegeben sein soll, steht eben noch aus.

Geschrieben
Es sieht so so aus, als wenn du auch zu denen gehörst, die gerne denen die Schuld zuweisen, die sich - weil sie bereits unter der Erde liegen - nicht mehr wehren können. Ist die bequemste Form der Betrachtung von unglücklichen Ereignissen und am schnellsten bearbeitet. Ich weiß, du hast es nicht so geschrieben, aber deine Zeilen lassen den Schluss schon zu, hier eine entsprechende Betrachtung anzunehmen. Übrigens, wenn denn jemand ein Messer im Bauch hätte, dann könnte der Kollege - wenn es die Situation es zulässt - sicher mit der Schusswaffe dafür sorgen, dass es nicht zu weiteren Verletzungen kommt (natürlich gehe ich von entsprechender Ausbildung und Training aus).

Hallo Joe07

Offensichtlich bist du jemand der gerne etwas in Texte interpretiert, ohne sich dabei großartig gedanken zu machen oder diese richtig zulesen.

Ist die bequemste Form sein Gehirn zu schonen und von seiner vorgefassten Meinung auch bei schlüssigen Argumenten nicht abzurücken.

Übrigens, wenn denn jemand ein Messer im Bauch hätte könnte sicher jeder mit einer Schusswaffe dafür sorgen, dass es nicht zu weiteren Verletzungen kommt. Deshalb fordert aber niemand die Volksbewaffnung, weil ja jeder in diese Situation geraten könnte.

Insbesondere Bewohner so genannter Problemviertel geraten des öfteren in die Gelegenheit in solchen Fällen Hilfe zu leisten zu können oder Opfer von Gewalttaten zu werden. Vieleicht sollten diesen Mitbürgern auch Waffen zur Verfügung gestellt werden zum Selbstschutz und so (natürlich gehe ich von entsprechender Ausbildung und Training aus).

Den ichlachmichtotsmilie schenke ich mir mal.

Geschrieben
....... Offensichtlich bist du jemand der gerne etwas in Texte interpretiert, ohne sich dabei großartig gedanken zu machen oder diese richtig zulesen. ....... Übrigens, wenn denn jemand ein Messer im Bauch hätte könnte sicher jeder mit einer Schusswaffe dafür sorgen, dass es nicht zu weiteren Verletzungen kommt. Deshalb fordert aber niemand die Volksbewaffnung, weil ja jeder in diese Situation geraten könnte.Insbesondere Bewohner so genannter Problemviertel geraten des öfteren in die Gelegenheit in solchen Fällen Hilfe zu leisten zu können oder Opfer von Gewalttaten zu werden. Vieleicht sollten diesen Mitbürgern auch Waffen zur Verfügung gestellt werden zum Selbstschutz und so (natürlich gehe ich von entsprechender Ausbildung und Training aus).
Ich hatte ja vorher schon diese Unterstellung geahnt.Gehst selbst nicht auf die Fakten anderer User ein und forderst dies aber von der Pro-Fraktion.Übrigens: Ich kann nicht erkennen, dass die Gefährdung der Mautkontrolleure mit der, von Bewohnern so genannter Problemviertel zu vergleichen ist. Meines Erachtens hat das EINE nichts mit dem ANDEREN zu tun. Der v.g Vergleich lässt eher die "bequemste Form sein Gehirn zu schonen" erkennen! Zu dem schwingt in deinen Zeilen eine gewisse Voreingenommenheit (*1 ) gegenüber über Mitarbeiter anderer Vollzugsbehörden mit. (*1 einen deutlicheren Ausdruck habe ich mir der Öffentlichkeit wegen verkniffen)Wenn du tatsächlich meinst (auch ein Versuch deine ablehnende Haltung nachzuvollziehen) es könne nicht jeder Vollzugsbeamte mit einer Schuswaffe auf die Straße geschickt werden, dann wäre doch durchaus mal zu überprüfen - aus Gründen der Wirschaftlichkeit, ich denke da an die künftig evtl. nachzurüstende Sicherheitstechnik der Firma ARMATIX - ob den tatsächlich jeder Polizist eine Schusswaffe führen muss oder dies nicht den Sondereinheiten vorbehalten bleiben sollte. Aufgrund der umfangreichen Kriminalstatistik wäre schnell zu klären in welchen Bereichen (z.B. Problemviertel) eine Bewaffnung - zum Selbstschutz - erforderlich ist und in welchen Bereichen die Schutzpolizei direkt die Experten anfordert. Auch wenn ich bezüglich der Firma ARMATIX vorbehalte habe, wirft das Video der Firma doch die Frage auf ob weniger Waffen im Streifendienst ein Sicherheitgewinn für die Öffentlichkeit sind. Ich denke da an die Situation in der dem Polizisten die Pistole entrissen wird. Hätte der Polizist keine Pistole dabei gehabt, dann hätte man ihm die nicht abnehmen können und würde zudem nicht die fragwürdige Sicherheitstechnik nicht benötigen! Es soll Polizisten geben die gerne auf das Tragen von Schusswaffen verzichten würden. Das Ergebnis einer Prüfung - natürlich durch unparteiische Verwaltungsexperten - wäre sehr interessant. Eigentlich kommen nur zwei Erkenntnise in Frage:1In einer sich anbahnenden gefahrbringenden Situation wird vom Schutzpolizisten - der in der Regel zuerst am Tatort ist - eine Sondereinheit angefordert und nur diese führt und setzt Schusswaffen ein (wird jetzt schon in der Regel praktiziert).2.Der Schutzpolizist ist grundsätzlich wegen sein ordnungsbehördlichen Funktion einer erhöhten Gefährdung von Leben und Gesund ausgesetzt und führt nicht nur zur "Durchführung von Gesetzen" sondern auch zum Selbstschutz und zum Schutz der Kolleginnen und Kollegen eine Schusswaffe.Wenn nun 2. auch ein Argument ist, warum jeder Polizist eine Schusswaffe führt, dann stellt sich hier immer noch die Frage, warum dies für die Mautkonntrolleure keine Gültigkeit haben soll.Mal über den Tellerand zu schauen, hilft den Horizont zu erweiteren. Es gibt neben dir auch noch andere Menschen in der Welt, die einen guten Job machen und das Bedürfnis auf Unversehrtheit von Leben und Gesundheit bei Arbeit haben. Dies ist übrigens im Grundgesetz verbrieft. Um unnötigen Spekulationen vorzubeugen ich selbst bin nicht bei der Mautkontrolle, beim Zoll, Ordnungsamt, der Polizei oder Bundeswehr beschäftigt. Bin aber sehr übertascht darüber, wie hier

die EINEN den ANDEREN

das Bedürfnis, Leben und Gesundheit - notfalls mit dem schärfstem Mittel - zu verteidigen, absprechen.

....... Der Mautkontrolleur hat nicht die Verpflichtung, mich tatkräftig zu unterstützen wenn ein Brutalissimofahrer an einer Raststätte meint, ich hätte seine Braut angeschaut--also kann sich seine Bewaffnung höchstens aus seiner erhöhten Gefährdung ergeben, und deren Nachweis, oder auch nur ein gutes Argument warum sie gegeben sein soll, steht eben noch aus.
Da bin ich mir nicht so sicher, wenn er Beamter ist, dann hat er einen Eid abgelegt. Hieraus könnte sich für ihm schon eine Verpflichtung ergeben. Müsste da aber erst selbst mal nachschauen. Ich denke da an Nothilfe etc. Der Bürger kann dann helfen, ein Beamter müsste evtl. - wenn er über entsprechende Mittel verfügt - Hilfe leisten. Aber warum erwartest du das von den Mautkontrolleuren, wenn es bei der Polizei jetzt schon Praxis ist erst einmal Verstärkung zu holen anstatt sofort ein zu greifen?
Geschrieben

@Mars1976

Ich hatte ja vorher schon diese Unterstellung geahnt.Gehst selbst nicht auf die Fakten anderer User ein und forderst dies aber von der Pro-Fraktion.

Übrigens:

Ich kann nicht erkennen, dass die Gefährdung der Mautkontrolleure mit der, von Bewohnern so genannter Problemviertel zu vergleichen ist. Meines Erachtens hat das EINE nichts mit dem ANDEREN zu tun. Der v.g Vergleich lässt eher die "bequemste Form sein Gehirn zu schonen" erkennen! Zu dem schwingt in deinen Zeilen eine gewisse Voreingenommenheit (*1 ) gegenüber über Mitarbeiter anderer Vollzugsbehörden mit. (*1 einen deutlicheren Ausdruck habe ich mir der Öffentlichkeit wegen verkniffen)

Wenn du tatsächlich meinst (auch ein Versuch deine ablehnende Haltung nachzuvollziehen) es könne nicht jeder Vollzugsbeamte mit einer Schuswaffe auf die Straße geschickt werden, dann wäre doch durchaus mal zu überprüfen - aus Gründen der Wirschaftlichkeit, ich denke da an die künftig evtl. nachzurüstende Sicherheitstechnik der Firma ARMATIX - ob denn tatsächlich jeder Polizist eine Schusswaffe führen muss oder dies nicht den Sondereinheiten vorbehalten bleiben sollte. Aufgrund der umfangreichen Kriminalstatistik wäre schnell zu klären in welchen Bereichen (z.B. Problemviertel) eine Bewaffnung - zum Selbstschutz - erforderlich ist und in welchen Bereichen die Schutzpolizei direkt die Experten anfordert. Auch wenn ich bezüglich der Firma ARMATIX vorbehalte habe, wirft das Video der Firma doch die Frage auf ob weniger Waffen im Streifendienst ein Sicherheitgewinn für die Öffentlichkeit sind. Ich denke da an die Situation in der dem Polizisten die Pistole entrissen wird. Hätte der Polizist keine Pistole dabei gehabt, dann hätte man ihm die nicht abnehmen können und würde zudem nicht die fragwürdige Sicherheitstechnik nicht benötigen! Es soll Polizisten geben die gerne auf das Tragen von Schusswaffen verzichten würden. Das Ergebnis einer Prüfung - natürlich durch unparteiische Verwaltungsexperten - wäre sehr interessant. Eigentlich kommen nur zwei Erkenntnise in Frage:

1.

In einer sich anbahnenden gefahrbringenden Situation wird vom Schutzpolizisten - der in der Regel zuerst am Tatort ist - eine Sondereinheit angefordert und nur diese führt und setzt Schusswaffen ein (wird jetzt schon in der Regel praktiziert).

2.

Der Schutzpolizist ist grundsätzlich wegen seiner ordnungsbehördlichen Funktion einer erhöhten Gefährdung von Leben und Gesund ausgesetzt und führt nicht nur zur "Durchführung von Gesetzen" sondern auch zum Selbstschutz und zum Schutz der Kolleginnen und Kollegen eine Schusswaffe.

Wenn nun 2. auch ein Argument zum Führen von Schusswaffen durch jeden Schutzpolizisten ist, dann stellt sich hier immer noch die Frage, warum dies für die Mautkonntrolleure keine Gültigkeit haben soll. Mal über den Tellerrand zu schauen, hilft den Horizont zu erweiteren. Es gibt neben dir auch noch andere Menschen in der Welt, die einen guten Job machen und das Bedürfnis auf Unversehrtheit von Leben und Gesundheit bei Arbeit haben. Dies ist übrigens im Grundgesetz verbrieft. Um unnötigen Spekulationen vorzubeugen ich selbst bin nicht bei der Mautkontrolle, beim Zoll, Ordnungsamt, der Polizei oder Bundeswehr beschäftigt. Bin aber sehr überrascht darüber, wie hier

die einen Vollzugsbeamten den anderen Vollzugsbeamten

das Bedürfnis, Leben und Gesundheit - notfalls mit dem schärfstem Mittel - zu verteidigen, absprechen.

Geschrieben
Insbesondere Bewohner so genannter Problemviertel geraten des öfteren in die Gelegenheit in solchen Fällen Hilfe zu leisten zu können oder Opfer von Gewalttaten zu werden. Vieleicht sollten diesen Mitbürgern auch Waffen zur Verfügung gestellt werden zum Selbstschutz und so (natürlich gehe ich von entsprechender Ausbildung und Training aus).

Wer die Ironie dieser Aussage nicht bemerkt schont ein bestimmtes Körperteil wohl recht ausgibig :rotfl2: (Diesmalmittotlachsmilie)

.Übrigens: Ich kann nicht erkennen, dass die Gefährdung der Mautkontrolleure mit der, von Bewohnern so genannter Problemviertel zu vergleichen ist. Meines Erachtens hat das EINE nichts mit dem ANDEREN zu tun.

Das Selbe gilt übrigens für den Vergleich Polizei und BAG.

Zu Fakten.

Um unnötigen Spekulationen vorzubeugen ich selbst bin nicht bei der Mautkontrolle, beim Zoll, Ordnungsamt, der Polizei oder Bundeswehr beschäftigt. (dein Fakt)Bin aber sehr überrascht darüber, wie hier

die einen Vollzugsbeamten den anderen Vollzugsbeamten

das Bedürfnis, Leben und Gesundheit - notfalls mit dem schärfstem Mittel - zu verteidigen, absprechen.

Laut Auskunft des BaG in Köln sind deren Beamte keine Vollzugsbeamten , mein Fakt (Kannst ja selber nachfragen Telefon: 0221 / 57 76-0)

Du nimmst einen Vorfall von vor zwei Jahren als Maßstab, redest von der PKS als Vergleichsbasis und behauptest, dass die Mautkontrolleure genauso gefährdet sind wie Polizisten. Fakt + Folgerung

Die Pressestelle des BAG wusste übrigens nichts über eine Haufung von gewalttätigen Übergriffen, schon seltsam. (die Rufnummer musst du dir im Net selber suchen, ist nicht mehr in der Wahlwiederholung)

Mal ein Beispiel für die Gefährdung eines Polizeivollzugsbeamten:

Die zunehmende Gewaltbereitschaft krimineller Gruppen bekommen auch Berlins Polizisten zu spüren. Im vergangenen Jahr stieg die Zahl der Widerstandshandlungen gegen Polizeibeamte gegenüber dem Vorjahr um knapp zehn Prozent von 3042 auf 3369 Fälle.

Quelle: http://www.gdp-dir2.de/webnews/include_thi...chiv.php?id=140

Fakt + meine Interpretation = Gefährdung des Poliziebeamten (zumindest in Berlin) geringfügig höher

Ich denke da an die Situation in der dem Polizisten die Pistole entrissen wird. Hätte der Polizist keine Pistole dabei gehabt, dann hätte man ihm die nicht abnehmen können und würde zudem nicht die fragwürdige Sicherheitstechnik nicht benötigen!
hypothetischer Fakt?

Ja klar, hätte der Hund nicht geschissen, hätte er den Hasen gefangen!!! ähnlicher Fakt!

Es soll Polizisten geben die gerne auf das Tragen von Schusswaffen verzichten würden.
Könnte ein Fakt sein müsstest du dann aber auch so schreiben (Es gibt ...)

Oh Schreck! Es gibt sogar welche, die tragen keine! Das sind z.Bsp. SKB´s beim Fußball, verdeckte Ermittler, Kontaktpolizisten, Innendienstler, viele Kriminalpolizisten ... aber keine Schutzpolizisten, weil es sich ohne Waffe eben schlecht schützen lässt. Das ist Fakt.

1.

In einer sich anbahnenden gefahrbringenden Situation wird vom Schutzpolizisten - der in der Regel zuerst am Tatort ist - eine Sondereinheit angefordert und nur diese führt und setzt Schusswaffen ein (wird jetzt schon in der Regel praktiziert).

Diese Aussage zeugt nicht nur von tiefen Einblicken in die Gesetzeslage, Vorschriften, Richtlinien und Taktiken für das polizeiliche Vorgehen sondern auch von regelmäßigem Studium der Tagespresse (faz oder ähnliches) und dem gewissenhaften durchlesen der vorangegangenen Texte.

Fakt ist sie aber leider nicht, denn die überwiegenden Masse von Bedrohungslagen (wieder so ein Polizeibegriff) wird, zumindest in ländlichen Gebieten, von der Schutzpolizei gelöst.

Schön wie du auch die komplette Taktik für das Vorgehen bei Amoklagen, wo eindeutig darauf verwiesen wird, dass die ersten vor Ort eintreffenden Beamten unverzüglich die Handlungsunfähigkeit des Täters herbeiführen sollen, mit einem Satz vom Tisch fegen kannst.

Natürlich bräuchten die ersten Beamten vor Ort dann auch keine Schuswaffen, weil sie ja auf das SEK warten könnten oder anders herum könnten ja die Mautkontrolleure, wenn sie denn Schuswaffen hätten, die Polizeibeamten tatkräftig bei der Absuche des Objektes nach dem Täter unterstützen.

Da bin ich mir nicht so sicher, wenn er Beamter ist, dann hat er einen Eid abgelegt. Hieraus könnte sich für ihm schon eine Verpflichtung ergeben.

Eid = Fakt, könnte ... = nix

Tut sich aber nicht,

Die meisten Lehrer sind auch noch Beamte. Hast du dich jemals gefragt ob ein Lehrer verpflichtet ist dir in so einer Sitution Hilfe zu leisten?

Diese Pflicht des Polizisten resultiert aus der Aufgabenzuweisung der Gefahrenabwehr und die hat der Mauti eben nicht. Fakt, beides

Und ganz nebenbei ein bisschen Spekulation zum Grund für die Artikel beider Polizeigewerkschaften.

Beide verlieren Mitglieder.

Die BAG bietet neues Potential an Mitgliedern.

Wenn man ein künstliches Klima der Angst schafft und dann ein Lösung anbietet erhält man Zuspruch (Prinzip Terrorwarnung).

MfG Martin

Geschrieben

Schon gut, der Hund hat geschissen und keinen Trucker gefangen :tease:

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