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IGNORED

Waffensachkunde


Gast

Empfohlene Beiträge

Alle Fragen?! Ich hatte nach 35 keine Lust mehr :traurig_16:
Für einen "Neueinsteiger" doch ganz hilfreich oder? Schade nur, das da keine Grafiken eingebaut sind. Der Trainer kann nur die Ausbildung ergänzen, den Rest muss man sich beim Ausbilder im Verband besorgen. :awm:
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Schön einfach, hätte mich gefreut wenn es bei uns auch so leicht gewesen wäre. Mein Kumpel ist im Herbst auch mit der Sachkunde dran, den werd ich mal den Test vorher aufzwingen. Wird sich dann rausstellen, ob er sich meine Unterlagen durchgelesen hat ! <_<

Vielen Dank !

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Frage 82..... alles Falsch! Die Mindestenergie für Schleudern ist abgeschafft!
Also meine bringt 1.400 Touren und dann ist die Wäsche bügelfeucht. Ach sorry, das war ja was anderes. :wub:
22, 115, 118: Bitte Gehirn abschalten, oder zickt mein Java ?
Bei 118 geb ich Dir recht mit dem Hirn abschalten :rolleyes: , aber wieso bei den andern ?
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22, 115, 118: Bitte Gehirn abschalten, oder zickt mein Java ?

22..... wenn SBine gerade von ihrere Waschmaschine träumt und Dir versehentlich eine Waffe mit Schalldämpfer als Voreintrag in die grüne WBK setzt, dann darfste die auch erwerben. Somit wird die Erlaubnis durch die WBK-Eintragung erteilt.

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Bei 22 lautet die Frage "Darf ohne Erlaubnis erworben werden ?" Die korrekte Antwort lautet "Nein".

Die richtige Antwort ist aber 'Mit Erlaubnis Ja.' Also reziprok formulierte Antwort ist richtig, logisch richtige Antwort ist falsch.

Das ist wie"Darf man eine VR-Flinte erwerben, bei der der Hinterschaft durch Pistolengriff ersetzt wurde ?", "Nein", "Falsch, als Waffensachverständiger mit Ausnahmegenehmigung darf man diesen Verbotenen Gegenstand erwerben."

Bei 115 sind auch zwei richtige Antworten. C und D geben dieselbe Erklärung, beleuchten aber entgegengesetzt bei, C: "Der Laufdurchmesser bei Kaliber 12 ist größer als bei Kaliber 20" (Falsch), bei "D: Der Laufdurchmesser bei Kaliber 20 ist kleiner als bei Kaliber 12" (Richtig)

Gut, 118 ist immer richtig.

Egal, ich hab' Die Sachkunde ja schon, aber Streit macht Spaß.

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Bei 22 lautet die Frage "Darf ohne Erlaubnis erworben werden ?" Die korrekte Antwort lautet "Nein". Die richtige Antwort ist aber 'Mit Erlaubnis Ja.' Also reziprok formulierte Antwort ist richtig, logisch richtige Antwort ist falsch.
Was soll an Antwort 22a falsch sein ? :confused: Da steht doch:"Der Erwerb von Schalldämpfern bedarf der Erlaubnis, die durch die Waffenbesitzkarte erteilt wird."Ein bloßes "nein" als Antwort wäre meines Erachtens falsch, weil es auch Personen gibt, die Schalldämpfer ohne Erlaubnis erwerben dürfen. Denk mal drüber nach... :rolleyes: Passt also scho.
Bei 115 sind auch zwei richtige Antworten. C und D geben dieselbe Erklärung, beleuchten aber entgegengesetzt
Stimmt, hab Antwort C als richtig erkannt und dann gar nicht mehr richtig weitergelesen. Dort müsste man also entweder bei Antwort C oder D oben das nicht rausnehmen oder die Grammzahl, z.B. auf 435,6 Gramm :teu38: ändern. Edit: Beide Lösungen als richtig gelten lassen ginge auch, aber das wäre wohl die schlechteste Idee, da dann mehr dem Zufall überlassen wäre.
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Ein bloßes "nein" als Antwort wäre meines Erachtens falsch, weil es auch Personen gibt, die Schalldämpfer ohne Erlaubnis erwerben dürfen. Denk mal drüber nach...
Nach der Definition des WaffG unterliegen Schalldämpfer hinsichtlich ihrer Erwerbserlaubnis "...den gleichen Vorschriften wie die Waffen, für die sie bestimmt sind."

Demnach könnte ich als Inhaber eines gültigen JJ einen Schalldämpfer für eine Jagdwaffe erwerben, ohne vorher eine Erlaubnis bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Der Erwerb müsste lediglich innerhalb von 2 Wochen der Erlaubnisbehörde angezeigt und in der entsprechenden WBK (SD für ... lfd. Nr. ... ) eingetragen werden.

DAS hat aber in DE wohl noch keine Behörde so richtig verstanden.

CM

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... nicht so eingeschränkt auf das bundesdeutsche Jagdrecht fixiert sein.

Äh, hier in der BRD gelten nun mal die deutschen Bestimmungen. Und auch weder in der Novellierung der EU-Waffenrichtlinie, noch im aktuellen Entwurf zum WaffRÄndG kann ich irgendwas über Schalldämpfer finden.

Im übrigen darf ich auf Ziff. 8.1.6 zum WaffVwV-Entwurf aus 2006 verweisen. Demnach sind Ausnahmen zum Abschuss von Gehegewild sowie für Sammlerzwecke durchaus möglich. Da die Jäger sonst schon genügend Privilegien genießen, finde ich den Einwand von Dir einfach daneben.

Nix für ungut. Just my 2 cents...

SBine

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Da die Jäger sonst schon genügend Privilegien genießen, finde ich den Einwand von Dir einfach daneben.

Aua!

Wunderbares Totschlagargument - "Das haben wir noch nie so gemacht - wo kommen wir da hin? - Und wer sind Sie denn überhaupt?"

Warum sind den Schalldämpfer nicht frei erwerbbar, wie z.B. ein Zielfernrohr???

Ein Schalldämpfer ist ein kleiner an sich vollkommen ungefährlicher Gegenstand, der die Lärmentwicklung einer Schusswaffe mildert,

somit die Lärmbelastung der Umwelt mindert und das Gehör der Umstehenden und des Schützen schont.

Die Angst der Obrigkeit vor Schalldämpfern basiert hauptsächlich auf dem unkritischen Konsum schlechter Kriminalfilme. Und DAS ist :peinlich:

Ist beim Auto der Schalldämpfer (am Auspuff) kaputt, muss man ganz schnell zur Werkstatt, sonst droht von der Exekutive Ungemach. Kein Mensch käme auf die Idee, Schalldämpfer an Autos zu verbieten, weil dann Fluchtfahrzeuge für die Polizei nicht mehr weithin hörbar wären. Das wäre aber die gleiche Argumentationsschiene!

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Hier gehts nicht um Totschlagargumente, sondern um die innerdeutsche RECHTSLAGE !

Was jemand persönlich zu den Schalldämpfereinschränkungen denkt, spielt keine Rolle.

Wenn doch, soll er sich in Off-Topic drüber auslassen, aber bitte nicht hier in der Rubrik Waffenrecht.

genau. weil wo kommen wir da hin: gesetze sind dazu da sie mit einem strammen "jawollll" auf den lippen auszuführen und nicht sie zu hinterfragen. die obrigkeit wird schon wissen wozu sie das verordnet hat, die kennt sich da viel besser aus als die vielen dummen anwender. auch wenn 10.000e persönlich anderer meinung sind: der gesetzgeber hat immer recht, er ist ja schliesslich gewählt um seinen willen umzusetzen und nicht den der wähler. und mit waffenrecht hat das auch garnix zu tun: wer waffenrecht hinterfragt soll damit in das unterforum "ketzer" gehen. schon allein darüber nachzudenken ob eine regelung sinnvoll ist müsste ja sofort verboten werden und mit strafe nicht unter einer halben gehirnamputation bedroht werden...

back to topic:

die multiple choice fragen sind ja ganz nett, aber entspricht das wirklich dem realen schwierigkeitsgrad? das schafft ja wirklich jeder der schon mal von waffen was gehört hat.

lg

Martin

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Hier gehts nicht um Totschlagargumente, sondern um die innerdeutsche RECHTSLAGE !

Was jemand persönlich zu den Schalldämpfereinschränkungen denkt, spielt keine Rolle. Wenn doch, soll er sich in Off-Topic drüber auslassen, aber bitte nicht hier in der Rubrik Waffenrecht.

[/Kindergartenmodus an]

Ich hab damit nicht anfangen, das war Sachbearbeiter!

[/Kindergartenmodus aus]

Zu den Fragen:

Kommen mir auch zu einfach vor, abgesehen davon sind sie m.E. nicht immer 100% korekt, sondern vereinfachen z.T. die Rechtslage.

Es gibt den offiziellen Fragekatalog des Innenministeriums (?), auch hier irgendwo verlinkt, wenn ich mich recht erinnere.

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