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IGNORED

Repetierflinte begrenzt auf Einzellader auf Gelb.


Specialist

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Ja, aber ist dieses spezielle Laufprofil auch ein gezogener Lauf? Da gibt es doch bestimmt eine DIN-Norm oder etwas ähnliches, welche einen gezogenen Lauf genau definiert.

Hallo sonet

es gibt lt. Definition Gesetz gezogene Läufe und glatte Läufe. Unter glattem Lauf wird halt ein glatter Lauf verstanden. Glatt ist etwas, in dem keine Unebenheiten sind. 5cm gezogen ist bei mir kein glatter Lauf mehr. Aber diese teilgezogenen Läufe sind doch gar nicht das Problem. Einige Beamte der ausführenden Organe wollen halt nicht, daß wir, wie es das Gesetz erlaubt, Vorderschaftrepetierer mit gezogenen Lauf erwerben können und versuchen sich in der Gesetzesverdrehung mit ihrem "speziellen Laufprofil". Sie möchten das Gesetz in ihrem Interesse verbiegen. Dafür gehört denen was auf die Finger und nicht im Vorauseilendem Gehorsam ihren wirren Vorstellungen gehorchen. Selbst auf die Gefahr hin, das das Gesetz nach dem Willen dieser Beamten geändert wird.

Steven

Geschrieben
Im Gesetz steht: ?-Langwaffen mit gezogenen Läufen. Ist bei dir eine Flinte keine Langwaffe?

...Rosinen?

(4) Sportschützen nach Absatz 2 wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt. Die Eintragung von Waffen, die auf Grund dieser unbefristeten Erlaubnis erworben wurden, in die Waffenbesitzkarte ist durch den Erwerber binnen zwei Wochen zu beantragen.

CM

Geschrieben
Auch der "rifled barrel" ist und bleibt ein Flintenlauf, wenn auch mit einem speziellen Laufprofil, das zum Verschiessen von Slugs (Flintenlaufgeschossen) optimiert ist. Du kannst aber nach wie vor Schrotpatronen, also die ursprüngliche Flintenmunition, aus diesem Lauf verschiessen.

Die meisten "rifled barrels" sind ohnehin nur teilweise, d.h. im letzten Drittel vor der Mündung mit sog. "Hilfszügen" versehen.

Das macht aus der Flinte nun mal keine Büchse, auch wenn's manche gern so hätten.

Übrigens auch wieder so ein Beispiel, wie man versucht die gesetzlichen Regelungen zu umgehen.

Sorry, aber was du hier schreibst, ist völlig konfus.

Vorderschaftrepetierer mit gezogenem Lauf gehen auf die neue gelbe WBK und das auch im Kaliber 12. Da brauch ich nur auf meine gelbe zu schauen. Disziplinen für diese Waffen gibt es im BDS und in der DSU.

Geschrieben
.... Vorderschaftrepetierer mit gezogenem Lauf gehen auf die neue gelbe WBK und das auch im Kaliber 12. ..... Disziplinen für diese Waffen gibt es im BDS und in der DSU.
Welche Disziplinen denn mit gezogenen Läufen, Trapp, Skeet oder Fallplatte ??? Mit Flintenlaufgeschoß oder mit Schrot?

Hört auf mit dem Blödsinn! Weiß garnicht, ob die Rep.-Flinten noch mit gezogenen Läufen angeboten werden und wenn auch, dann doch wohl eher mit Optik für die Drückjagd auf Schwarzwild oder will hier etwa jemand im Match beim Wechsel zwischen Papierscheibe auf Fallplatte einen Laufwechsel durchführen? Es bleibt dabei, keine Trickserei beim Erwerb von Schußwaffen im Rahmen der "Waffenbesitzkarte für Sportschützen"!

Die grüne WBK ist dafür vorgesehen. Um auf das Thema zurück zu kommen, wenn denn tatsächlich eine einschüssige Vorderschaftrepetierflinte im Kaliber 12 mit gezogenem Lauf im Angebot wäre, wozu soll soetwas den gut sein? Mir fällt dazu keine vernünftige Einsatzmöglichkeit ein!

Geschrieben

Moin,

mal eine andere Betrachtungsweise:

Wenn ein Lauf im Kaliber 12 mit erkennbaren Zügen und Felder kein gezogener Lauf ist,

was ist den z.B: ein Polygonlauf im Büchsenkaliber?

Kann es denn überhaupt Doppelbüchsen im Kaliber 10 geben? Wie war das noch mit den Schrotkügelchen und der Kaliber Zahl? Nach den teilweise vorgebrachten Argumenten wäre das: http://www.egun.de/market/item.php?id=1424349 eine Doppelflinte oder? Aber ich sehe doch Züge und Felder.

Naja Fragen über Fragen ;-)

Geschrieben

Hallo

um es klar und deutlich zu sagen: lt. Waffengesetz ist eine Vorderschaftrepetierlangwaffe, eine Unterhebelrepetierlangwaffe und eine Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf auf neue Gelbe WBK zu erwerben. Auch im Kaliber 12. Es stehen keine Einschränkungen im Gesetz. Alles andere ist Wunschdenken .

Steven

Geschrieben
Nach den teilweise vorgebrachten Argumenten wäre das: http://www.egun.de/market/item.php?id=1424349 eine Doppelflinte oder? Aber ich sehe doch Züge und Felder.

Moin Skipper!

Geh doch bitte mal zu Deinem Waffenkrauter um die Ecke und hol mir grad mal 2 Schachteln Kugelpatronen Kaliber 10.

Solche Exoten als Beispiel zu nehmen ist etwas an den Haaren herbeigezogen.

btw: Diese Doppelbüchse war vorher mal eine Flinte Kaliber 12!

Hergestellt von JN° Blanch& Son . Gracechurch Street. London um 1900

Converted BY Manton &C° Calcutta

Doppelbüchse Kal.10 !!!, Scharzpulverbeschuß, gezogene Dammastläufe, Lauflänge 620mm

Und sie hat vollwertig vom Patronenlager bis zur Mündung tief gezogene Läufe.

Ich will die technische Diskussion, die offenbar von einigen gar nicht verstanden wird, nicht wieder aufnehmen.

Bringt nichts.

Wenn es Einzelnen gelingt, ihre Erlaubnisbehörde wegen der dort fehlenden fachlichen Expertise zu bescheissen, dann sollen sie damit glücklich werden. Wer dies aber so praktiziert, erweist uns allen einen Bärendienst.

CM

Geschrieben

Ich hab den Thread nur überflogen und nicht alles komplett gelesen aber eine Repetierflinte blockiert auf einschüssig ist schon sportlich einsetzbar: z.B. die Winchester 97 beim Westernschießen. Da wird sowieso von oben einzeln durch das Auswurffenster nachgeladen...

Viele Grüße

Olli

Geschrieben
Die grüne WBK ist dafür vorgesehen.

Hat denn noch keiner die 5 Kästchen voll?

Also dann mach ichs: BULLSHIT

In welchen Stein ist bitte gehauen, dass Repetierlangwaffen die auch für Schrot geeignet sind auf grün müssen?

Es soll sogar Menschen und Orte geben, die noch ganz andere Farben dafür haben.

Aufs Kaliber kommt es dabei nicht an.

Wer setzt solche Sachen nur immer in die Welt? :peinlich:

Geschrieben

Bis jetzt noch nicht.

Nichtsdestotrotz plane ich eine solche Anschaffung.

Der Waffenhändler meines Vertrauens hat mit obig genanntem Vorgang bereits einschlägige Erfahrungen gemacht und hält die entsprechende Remmington schon für mich bereit.

Geschrieben
Gegenfrage:

wurde Dir eine mehrschüssige Repetierflinte auf die Sportschützen-WBK gem. § 14 (4) WaffG (gelb, neu) eingetragen?

CM

Mir nicht!

Jedoch hat mir mein Waffen-Händler eine mehrschüssige Repetier"flinte" mit "gezogenem" Lauf gezeigt, die er (laut seiner Aussage) nur deswegen hat, weil diese Waffe von Sportschützen auf "neu Gelb" gekauft werden können...

(frag nicht nach Hersteller / Model oder ähnlichem, er hatte nen glatten Wechsellauf für die VRF, den er mir mitverkauft hätte)

Gruss

B

Geschrieben

Wo ist eigentlich der, der diese Diskussion angezettelt hat, der Specialist geblieben?

Geschrieben
Jedoch hat mir mein Waffen-Händler eine mehrschüssige Repetier"flinte" mit "gezogenem" Lauf gezeigt, die er (laut seiner Aussage) nur deswegen hat, weil diese Waffe von Sportschützen auf "neu Gelb" gekauft werden können...

Ich war grade auf dem Amt und hab mal nachgefragt. Die Richtigkeit dieses Sachverhaltes hat mir mein zuständiger Sachbearbeiter (BaWü) soeben bestätigt. O-Ton: "Sie dürfen ohne Voreintrag kaufen, was draufsteht. Da steht Berechtigt zum Erwerb und Besitz von ... Repetier-Langwaffen mit gez. Läufen..., und ein Vorderschaftrepetierer fällt unter diese Definition, wenn er einen gezogenen Lauf hat."

Das sollte deshalb genau so auch für auf Einzellader kastrierte Pumpen mit glattem Lauf gelten.

Geschrieben

Das Problem ist, dass du Deinen SB (Freiburg-Land) nicht als Maßstab für alle SBs anführen kannst.

Bei Deinem SB ging der letzte mir bekannte Voreintrag auf die Grüne WBK inkl. der Ausstellung des Bezahlscheines und der Bezahlung der Gebühren Dank online-Abfrage des Fürungszeugnisses ziemlich genau 30 Minuten...

Davon träumen die meisten anderen Schützen.

Geschrieben
Das Problem ist, dass du Deinen SB (Freiburg-Land) nicht als Maßstab für alle SBs anführen kannst.

Bei Deinem SB ging der letzte mir bekannte Voreintrag auf die Grüne WBK inkl. der Ausstellung des Bezahlscheines und der Bezahlung der Gebühren Dank online-Abfrage des Fürungszeugnisses ziemlich genau 30 Minuten...

Davon träumen die meisten anderen Schützen.

Habe ich auch nie behauptet, daß das allgemeingültig sein sollte ^___^ Im Endeffekt muß nun wirklich leider jeder selbst seinen SB fragen, wie er / sie es handhabt.

Geschrieben

Also jetzt nur, damit das vollständig wird:

Ja, laut Gesetzestext darf man VRB's kaufen erwerben auf die neue Sportschützen WBK

Ja, laut Gesetz darf man Einzelladerlangwaffen mit glattem Lauf (Flinten) auf die neue Sportschützen-WBK erwerben.

Austausch- und Wechselläufe im gleichen Kaliber sind bei Erwerbsberechtigung der Grundwaffe frei.

Wenn man's zusammenbaut hat man dafür wieder keine Erlaubnis. Genauso wie wenn man das Magazinröhrchen der EL-Flinte wieder freimacht. Ist dann böse. Lasst das sein !

Ähnliche Spielchen sind die Sachen mit: Ich kaufe einen AR15 Clon. Dann kaufe ich ein WS für die Knifte. Dann kaufe ich einen "Lower Reciever". Und schwupps hab' ich ZWEI... Ist auch böse, wenn man's zusammenbaut.

Keine Umgehung der gesetzlichen Regelungen bitte ! Leider ist das Gesetz so schlecht, daß man durch die Lücken 'nen Lastwagen fahren kann. Und an anderer Stelle ist es so kleinkariert, das ist uni.

Jetzt endlich "Thema durch" ?

Geschrieben
Welche Disziplinen denn mit gezogenen Läufen, Trapp, Skeet oder Fallplatte ??? Mit Flintenlaufgeschoß oder mit Schrot?

Hört auf mit dem Blödsinn!

Einen Blick in die Sportordnungen von BDS und DSU solltest du schon werfen, bevor du hier derart deine Klappe aufreisst.

Geschrieben

hallo , guten abend !

nur zur info über die verwendbarkeit von flinten mit gezogenen läufen:

beim BDS sind flinten mit gezogenen läufen nicht mehr zugelassen.

beste grüsese

handgunner

quelle: gesamtvorstandsabstimmung 20.06.2007

Geschrieben
Einen Blick in die Sportordnungen von BDS und DSU solltest du schon werfen, bevor du hier derart deine Klappe aufreisst.
Sehr lustig, gerade weil mir die Disziplinen der v.g. Sporordnungen bekannt sind habe ich die Frage gestellt. In den Sportordnungen sind nämlich Magazinkapazitäten vorgeschrieben!
Geschrieben
.... aber eine Repetierflinte blockiert auf einschüssig ist schon sportlich einsetzbar: z.B. die Winchester 97 beim Westernschießen. Da wird sowieso von oben einzeln durch das Auswurffenster nachgeladen...
Beim Westernschießen doch gewiß nur, wenn es eine Winchester 97 ist, oder?
Geschrieben

Ich hab den Thread nur überflogen und nicht alles komplett gelesen aber eine Repetierflinte blockiert auf einschüssig ist schon sportlich einsetzbar: z.B. die Winchester 97 beim Westernschießen. Da wird sowieso von oben einzeln durch das Auswurffenster nachgeladen...

hallo gemeinde

einsetzbar ist hier sowas schon, aber ich persönlich finde es absolut nicht angebracht eine repetierflinte als einzellader zu benutzen äh, ich meine zu missbrauchen.

und vom waffenerwerb her ist es mit sicherheit auch nicht notwendig - wer mit surt das westernschiessen betreibt, bekommt auch ne "richtige" repetierflinte und braucht keine "kastrierte".

halt meine meinung :icon14:

handgunner

Geschrieben
Sehr lustig, gerade weil mir die Disziplinen der v.g. Sporordnungen bekannt sind habe ich die Frage gestellt.

So genau kann der Blick ja nicht gewesen sein: In den Flintenübungen F1-F3 der DSU, in denen ausschließlich mit Flintenlaufgeschossen geschossen wird, kann ein Vorderschaftrepetierer mit gezogenem Lauf eingesetzt werden. Ich habe mir das extra vom DSU bestätigen lassen. Auch im BDS gibt es Disziplinen, in denen ausschließlich mit Slugs geschossen wird und in denen die Verwendung einer solchen Waffe bisher möglich war. Die neueste Entwicklung im BDS zu diesem Thema habe ich nicht verfolgt.

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