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IGNORED

Sachkundeprüfung


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Puh, das heißt also, dass demnach noch Prüflinge die Theorie bestehen, die gerade mal die Hälfte der Fragen richtig beantwortet haben ? Ne, oder ? :o

Wenn ich denke, dass bei der vergleichsweise harmlosen Fischerprüfung schon 75% richtigte Antworten verlangt werden, ei ei... :17:

Geschrieben
Puh, das heißt also, dass demnach noch Prüflinge die Theorie bestehen, die gerade mal die Hälfte der Fragen richtig beantwortet haben ? Ne, oder ? :o

Wenn ich denke, dass bei der vergleichsweise harmlosen Fischerprüfung schon 75% richtigte Antworten verlangt werden, ei ei... :17:

Bei uns war's auch noch so, dass unterschiedliche Fragen unterschiedliche Gewichtungen hatten. Z.B. technische Fragen weniger stark in die Wertung eingingen als Rechtliche Aspekte. Unser "Prüfer" hat auch noch angemerkt, dass es auch "k.o."-Fragen gäbe - sprich: Wenn du einer dieser Fragen versemmelt hattest, gings gleich nach Hause.

Das is allerdings schon 2 Jahre her :-) vielleicht hat sich die Welt inzwischen weiter nachteilig verändert.....

Grüße

Hellbender

Geschrieben
wie sah denn so eine KO-Frage aus? :confused:

Das warn in aller Regel die ganzen Notwehr / Notstand -Sachen und so....also...z.B. sowas in der Art wie

"Auf dem Nachhauseweg vom Abendlichen Training beobachten Sie aus dem fahrenden Auto herraus, wie ein Mann einer alten Frau die Handtasche entreisst und davon rennt. Der Dieb ist bereits ca 20 m von der Dame entfernt und läuft auf einen 200m entfernten Wald zu. Wie reagieren Sie?"

Hier wäre die Antwort "Ich eile der Dame zu Hilfe und alarmiere mit meinem Telefon die Polizei" richtig, ....nicht etwa (nicht ganz so drastisch formuliert gewesen, aber inhaltlich entsprechend):

"Kein Problem - ich halte an, gehe zum Kofferraum, packe meine Büchse aus. Selbst auf 100 m strecke ich den Flüchtenden damit noch von hinten nieder"

--> durchgefallen

(Wir hatten noch ankreuz-test)

Das hört sich jetzt lustiger an als es ist - wir hatten jedoch zwei halbstarke in der Prüflingsgruppe dabei, die wegen solcher groben Fehler den theorieteil versemmelt hatten...

Geschrieben

Was machst du Wenn ein Geschoss während eines Wettkampfes im Lauf "stecken" bleibt?

a) Standaufsicht rufen

B) Fehler auf eigene Faust beheben

c) kammer öffnen und Patrone entfernen

so ähnlich war ne Frage bei unserer Sachkunde wenn du b oder c angekreuzt hast bist du durchgefallen

Mfg Rockwell

Edit: Es soll nicht B) heisen sondern b klammer

Geschrieben

80 % müssen richtigt sein.

Für jedes falsch gesetzte oder fehlende Kreuz gibt es 1-2 Fehlerpunkte.

Wer den Notwehrparagraphen nicht kennt hat bereits 7 FP

20 Fehlerpunkte sind erlaubt, ab dahin -----nicht bestanden.

Waffenumgang 0,0 FP erlaubt

praktische Prüfung kann aber am selben Tag wiederholt werden.

Prüfungen die mit 50 % bestanden werden halte ich für wischi-waschi

Geschrieben
Das liest sich doch schon viel vernünftiger.

Du hattest nach dem IHK-Bewertungsschlüssel gefragt.

Dass in der Sachkundeprüfung ein wesentlich strengerer Maßstab angelegt wird (min. 80% mit ko-Anteilen plus sichere Handhabung als Ausschlusskriterium), halte ich für absolut richtig.

CM

Geschrieben
Wie wird das eigentlich gemacht bei den Sachkundeprüfungen, ab wieviel Fehlern bzw. wieviel Prozent falscher Antworten rasselt man durch ? Auf Anhieb wüsste ich nämlich nicht, wo es dazu eine gesetzliche Grundlage gibt... :huh:
Wir nehemen im Schnitt 30-35 Fragen, von denen jede mit einem Punkt bewertet wird. Halbe Punkte werden vergeben. Wer 25 - 30 Punkte hat, hat bestanden. Dieses Verfahren hat sich bewährt und es genügt, um auch die Kadidaten, die überall mit "gefährlichem Halbwissen" glänzen, auszusortieren. Bei der mündlichen Prüfung können etwas knappe Prüflinge dann das Bild nach oben oder unten abrunden. Da wir einen guten Teil der Fragen in freier Form (eigene Formulierungen) beantworten lassen um das Verständnis zu prüfen, muss man hier auch zugestehen, dass der eine oder andere nicht sehr ausdruckssicher ist. Obwohl das erkennbar richtige gemeint ist, wird es falsch niedergeschrieben. Da ist dann die Nachfrage unerlässlich.Beim Nachweis der geforderten "hohen Schießleistung" für Waffenträger spielt man natürlich wieder blinde Kuh, es gibt ja definitiv keine Anhaltspunkte welche Leistung als hoch genug, nicht hoch genug oder gerade so bewertet werden kann. Einen diesbezüglichen Vorschlag von meiner Seite hat das zuständige RP nicht mal einer Antwort für nötig befunden.NAch dem System der IHK (dies möchte ich nicht übernehmen) würden unser bestandenen Prüflinge alle mit mindestens der Note GUT (min. 83 %) bewertet weden. Wer diesen Wert erreicht, muss sich allerdings dann in der mündlichen Prüfung schon etwas anstrengen. Schwächelt er dort auch - zählt noch etwas subjektiv das Verhalten während des Lehrgangs und das gesamte Auftreten im Zusammenhang mit der Waffenarbeit und gibt den Ausschlag. Bei Leuten die immer von "Knarren" Wummen" und knallen oder "wenn ich dann einen abknipse" reden, haben meiner Meinung nach nicht die von mir erwartete (und von Gesetzgeber gewollte) professionelle Einstellung.Aber letzendlich ist jeder Prüfungskommissionsvorsitzender für seine Unterschrift unter die Urkunde mit allen Konsequenzen selbst verantwortlich und einen sehr engen Rahmen kann man hier aus verschiedenen Gründen (u.a. wegen der geforderten pädagogischen Eignung und Vorbildung des Leiters/Freiheit von Lehre und Forschung) nicht festschreiben. Unverständlich bleibt mir aber immer noch, wie es in 2 bis 3 Tagen inkl. Praxis und Prüfung möglich sein soll, für 100,- einen zukünftigen Waffenträger (der im Extremfall noch nie mit Waffen zu tun hatte und noch nie geschossen hat) entsprechedn den gesetzlichen Vorgaben zu schulen und zu prüfen. Aber vielleicht bin ich einfach nicht gut genug und muß da dran noch arbeiten.
80 % müssen richtigt sein.Für jedes falsch gesetzte oder fehlende Kreuz gibt es 1-2 Fehlerpunkte.Wer den Notwehrparagraphen nicht kennt hat bereits 7 FP20 Fehlerpunkte sind erlaubt, ab dahin -----nicht bestanden.Waffenumgang 0,0 FP erlaubtpraktische Prüfung kann aber am selben Tag wiederholt werden.Prüfungen die mit 50 % bestanden werden halte ich für wischi-waschi
Absolut richtig - ist wie "ein bischen schwanger" - gibt`s auch nicht!
Geschrieben
Prozentuales Bewertungssystem100 - 90 % "sehr gut" = Note 1 89 - 80 % "gut" = Note 2 79 - 65 % "befriedigend" = Note 3 64 - 50 % "ausreichend" = Note 4 49 - 30 % "mangelhaft" = Note 5 = nicht bestanden 29 - 0 % "ungenügend" = Note 6 = nicht bestandenCM
Naja, unsere IHK hat ein leicht anderes System, es unterscheidet sich aber nur marginal zu Ungunsten des Prüflings deshalb erspare ich mir hier mal die Auflistung. Die Annahme von Sachbearbeiter könnte tatsächlich, und in Verbindung mit meiner nicht ausreichend ausführlichen Darstellung, erst recht, zu der Annahme führen 50% reichen. Ich kenne persönlich einige Anbieter bei den das so ist (ja, mit staatlicher Anerkennung) würde das für mich aber nur sehr ungern akzeptieren und warscheinlich lieber die Prüfungen sein lassen wenn ich dazu verpflichtet werden sollte. Wie dem auch sei, bei uns kann und soll man mit einer 3 in der Theorie bestehen in der praktischen Prüfung langt das nicht - da herrscht das Prinzip "No Mercy" (hierzu verweise ich nochmal auf meine persönliche Einschätzung des Wichtigkeitsgefälles zwischen Theorie und Praxis). Auch bei uns gibt es Fragenkomplexe, insbesondere im Bereich des Strafrechts, bei dem eine falsche Angabe zur Einladung zum Einzelgespräch führt. Bei einer 4 bekommt man jedenfalls die Möglichkeit zu einem Einzelgespräch (Nachprüfung) angeboten um sich zu verbessern oder den schlechten Eindruck zu bestätigen und dann auch ohne Zeugnis nach Hause zu gehen und ggfs. nächstes Mal nochmal zu kommen. Bei einer 5 wird nicht mehr geredet, jedenfalls nicht diesmal. Bei einer 6 wird nie wieder geredet und schon garnicht geprüft.
Wir nehemen im Schnitt 30-35 Fragen, von denen jede mit einem Punkt bewertet wird...
Wenn ich euer Verfahren richtig verstehe ist es nicht mehr auf dem Stand der Dinge. Bundesweit gültige Waffesachkunde muss den BVA-Fragenkatalog zugrunde legen. Macht Ihr das?
Geschrieben
So so. Und dann wunderst Du Dich, wenns immer mehr schwarze Waffen gibt. <_<

:rotfl2:

Es sei mir gestattet diesen Kommentar zunächst als völlig unqualifiziert zurückzuweisen :) . Für mich hört sich das nach der dummen Beamten- und Politikerlaier an die uns jeden Tag als Legalwaffenbesitzer entgegenschwallt und die ständige Verschlimmbesserung des WaffG rechtfertigen soll. Du meinst also, zumindest ein Teil der Vollidioten die meine Prüfung nicht bestehen sind Frustkäufer - ich glaube das nicht ;-) . Du glaubst doch wohl nicht ernsthaft, das sich irgend jemanden von mir bzw der bei mir nicht bestandenen Prüfung davon abhalten läßt sich beim Russen bzw. hinterm Bahnhof eine illegale Waffe zu besorgen und du glaubst doch wohl auch nicht ernsthaft, das irgendjemand der sich eine illegale Waffe besorgen will oder schon hat erstmal mühsam bei mir vorbei kommt um sich quälen zu lassen und seine Inkompetenz beweist. Du kannst aber gerne glauben, dass ich mich garnicht so schlecht dabei fühle die Vollidioten mit ihren möglicherweise sogar illegal erworbenen Waffen von Legalwaffenbesitzeren und deren legalen Schießständen fernzuhalten - dort tauchen die Jungs dann meist nämlich nicht mehr auf wenn sie vorher den "Kumpels" erzählt haben das sie mal schnell ne Waffensachkunde machen gehen um dann die dicke Wumme zu beantragen und im Viertel dann für Ordnung sorgen, die ersten Aufträge vom Oberverbrecher sind ja auch schon da und müßen so langsam mal angegangen werden (entspricht das ungefähr der eben von dir maximal auseskalierten virtuellen Realität? :) ) und denen dann erklären müßten wie prall-blöde die sind und noch nicht mal ne Waffensachkunde auf die Reihe bekommen. Du hast recht, solche Jungs kommen manchmal tatsächlich durch das vorherige telefonsiche Screening und haben dann tatsächlich einen Platz in einem meiner Kurse - und ich habe dann ein dummes Bauchgefühl und fürchte mich davor, dass ich die gleich behandeln will und muß (in Bezug auf die Prüfungsordnung). Ausserdem können die es ja mal bei irgendeinem von den 50% Hanseln versuchen, mit etwas Übung schaffen die das vielleicht - bei mir jedenfalls nicht. Ich setze ein paar basale Aspekte (sichere Waffenhandhabung, Umgangssprache deutsch - die Prüfungsbögen sind in dieser Sprache abgefaßt und Dolmetscher sind nicht im Budget, grundlegende Kenntnisse im Strafrecht, ...) voraus und wer die nicht mitbringt und trotz individueller vorheriger telefonischer Beratung meint das wäre alles nicht so ernst gemeint hat halt die Kohle fürs Wochenende falsch investiert.

Geschrieben
Naja, unsere IHK hat ein leicht anderes System, es unterscheidet sich aber nur marginal zu Ungunsten des Prüflings deshalb erspare ich mir hier mal die Auflistung. Die Annahme von Sachbearbeiter könnte tatsächlich, und in Verbindung mit meiner nicht ausreichend ausführlichen Darstellung, erst recht, zu der Annahme führen 50% reichen. Ich kenne persönlich einige Anbieter bei den das so ist (ja, mit staatlicher Anerkennung) würde das für mich aber nur sehr ungern akzeptieren und warscheinlich lieber die Prüfungen sein lassen wenn ich dazu verpflichtet werden sollte. Wie dem auch sei, bei uns kann und soll man mit einer 3 in der Theorie bestehen in der praktischen Prüfung langt das nicht - da herrscht das Prinzip "No Mercy" (hierzu verweise ich nochmal auf meine persönliche Einschätzung des Wichtigkeitsgefälles zwischen Theorie und Praxis). Auch bei uns gibt es Fragenkomplexe, insbesondere im Bereich des Strafrechts, bei dem eine falsche Angabe zur Einladung zum Einzelgespräch führt. Bei einer 4 bekommt man jedenfalls die Möglichkeit zu einem Einzelgespräch (Nachprüfung) angeboten um sich zu verbessern oder den schlechten Eindruck zu bestätigen und dann auch ohne Zeugnis nach Hause zu gehen und ggfs. nächstes Mal nochmal zu kommen. Bei einer 5 wird nicht mehr geredet, jedenfalls nicht diesmal. Bei einer 6 wird nie wieder geredet und schon garnicht geprüft.Wenn ich euer Verfahren richtig verstehe ist es nicht mehr auf dem Stand der Dinge. Bundesweit gültige Waffesachkunde muss den BVA-Fragenkatalog zugrunde legen. Macht Ihr das?

Ja, absolut! Alle Fragebogen bestehen aus 30 bis 35 Fragen. Diese werden aus dem Katalog entnommen und den Prüflingen mit ihrem Namen versehen und dem Datum der Prüfung (bereits eingedruckt, also keine Möglichkeit zum direkten Schummeln) unmittelbar vor Beginn der schriftlichen Prüfung ausgehändigt. Jeder Lehrgang bekommt einen neu zusammengestellten Fragebogen. Wie macht ihr`s denn? Den gesamten Katalog vorlegen? (Seenotrettung?) Dann die Fragen mit Nummer bezeichnen?

Nach Absprache mit unserer Behörde ist der von uns gewählte Weg der gewollte und der sinnvollste, da durch die unterschiedlich zusammengestellten Fragebogen doch (wenn man den Fragenkatalog wirklich Frage für Frage durchgeht) eine relativ sinnvolle Unterscheidung zwischen Sportschützen und Waffenträgern oder Seefahrern vorgenommen werden kann.

Laut Aussage unserer Behöre ist es so und nicht anders gewollt, es heißt ja, dass der BVA-Fragebogen zugrunde gelegt und die gestellten Fragen diesem entstammen sollen. Wo steht wieviele Fragen ich stellen muß? Und welche? Für mich ist ganz klar bei den Waffenträgern der Schwerpunkt in den gesetzlichen Bereichen, Sportordnungen interessieren da weniger, ebenso wie die Fragen nach WBK`s für Sportschützen. Sollte einer dieser Absolventen dann später Sportschütze werden, ist der Grundtock bestens gelegt, den formellen Bereich kriegt er ganz schnell im Verband beigebogen. Aber wenn er auf der Straße Mist baut - dann wird´s nicht nur für ihn eng - meist hat dann schon einer leiden müssen und alle, von der Firma/Arbeitgeber bis runter zum Prüfer und zur Genehmigungsbehörde werden sich hochnotpeinlichen (und manchmal von keinerlei Sachkenntnis getrübten) Fragen stellen müssen.

Geschrieben
Was machst du Wenn ein Geschoss während eines Wettkampfes im Lauf "stecken" bleibt?

a) Standaufsicht rufen

B) Fehler auf eigene Faust beheben

c) kammer öffnen und Patrone entfernen

so ähnlich war ne Frage bei unserer Sachkunde wenn du b oder c angekreuzt hast bist du durchgefallen

Mfg Rockwell

Edit: Es soll nicht B) heisen sondern b klammer

Das Problem kenn ich, nimm nur B oder vielleicht die [] oder die {} oder einfach 1 2 3

an alle: sehr informativ, noch besser als das Buch, was ich da habe (ist leider von 1997)

Geschrieben

Wir hatten n ganz tollen Prüfer der legte uns Fragebogen + Lösungen vor ließ ihn auswendig lernen und dann jeden noch mit ner .357 schießen, danach die Prüfung (selbe Fragen wie auf vorgelegtem Bogen) jeder kam durch, war auch kein Wunder.

Ich hab da nicht mehr gelernt als wie man Löcher stanzt, fands schon enttäuschend==== hab auf eigene Faust Sachkunde aus nem Lehrbuch gelernt weils mich interessiert hat. Aber sowas sollte doch ein Ausnahmefall sein oder?

Geschrieben
Das warn in aller Regel die ganzen Notwehr / Notstand -Sachen und so....also...z.B. sowas in der Art wie

"Auf dem Nachhauseweg vom Abendlichen Training beobachten Sie aus dem fahrenden Auto herraus, wie ein Mann einer alten Frau die Handtasche entreisst und davon rennt. Der Dieb ist bereits ca 20 m von der Dame entfernt und läuft auf einen 200m entfernten Wald zu. Wie reagieren Sie?"

Hier wäre die Antwort "Ich eile der Dame zu Hilfe und alarmiere mit meinem Telefon die Polizei" richtig, ....nicht etwa (nicht ganz so drastisch formuliert gewesen, aber inhaltlich entsprechend):

"Kein Problem - ich halte an, gehe zum Kofferraum, packe meine Büchse aus. Selbst auf 100 m strecke ich den Flüchtenden damit noch von hinten nieder"

--> durchgefallen

(Wir hatten noch ankreuz-test)

Das hört sich jetzt lustiger an als es ist - wir hatten jedoch zwei halbstarke in der Prüflingsgruppe dabei, die wegen solcher groben Fehler den theorieteil versemmelt hatten...

Grobe Fehler?

Da haben wir aber diese Tage auch andere Meinungen gelesen

Und nochmal: Es gibt kein Verhältnismäßgikeitsgebot im deutschen Notwehrrecht. Wenn Du keine andere Möglichkeit hast den Handtaschendieb zu stoppen, dann darfst Du ihm in den Rücken schießen.

Nein, ich will keine neue Diskussion über Notwehr entfachen...

Geschrieben
Es sei mir gestattet diesen Kommentar zunächst als völlig unqualifiziert zurückzuweisen :) .

Aber gerne. Ich habe ja auch keinen Anspruch auf eine qualifizierte Aussage erhoben und den Satz deshalb am Ende mit einem entsprechenden Smiley versehen. ;)

Was mich mal brennend interessieren würde, wäre - nein, diesen Stein trete ich jetzt bewusst nicht los. :P

Geschrieben
Wir hatten n ganz tollen Prüfer der legte uns Fragebogen + Lösungen vor ließ ihn auswendig lernen und dann jeden noch mit ner .357 schießen, danach die Prüfung (selbe Fragen wie auf vorgelegtem Bogen) jeder kam durch, war auch kein Wunder.Ich hab da nicht mehr gelernt als wie man Löcher stanzt, fands schon enttäuschend==== hab auf eigene Faust Sachkunde aus nem Lehrbuch gelernt weils mich interessiert hat. Aber sowas sollte doch ein Ausnahmefall sein oder?
Sollte! Ja, aber ein ganz klares JA! Nur .... ich erinnere an 2 bis 3 Tages-Lehrgänge an einem WE, inkl. Prüfung und Schießen und und und...Nicht alle arbeiten so wie wir (die sich bisher hier geäußert haben), die Kirche und der Gesetzgeber es vorsehen. Seltsamerweise sind es dann aber die "Guten", die allenthalben von übergeordneten Behörden Schwierigkeiten zu erwarten haben/bekommen, aus welchen Gründen auch immer. Ein Schelm... bin ich ab und zu wenn ich träume? Seltsamerweise ist dann immer trotz nicht vorliegender "Tatsachen" (die natürlich nicht bewiesen sind oder gar zu einer Verurteilung geführt hätten) sofort die Anerkennung im Visier und soll widerrufen werden. Andere Anbieter können offensichtlich agieren wie es beliebt, alles ist i.O., alles wird gut.Noch Fragen??
Aber gerne. Ich habe ja auch keinen Anspruch auf eine qualifizierte Aussage erhoben und den Satz deshalb am Ende mit einem entsprechenden Smiley versehen. ;) Was mich mal brennend interessieren würde, wäre - nein, diesen Stein trete ich jetzt bewusst nicht los. :P
Zweimal schade! Durch lostreten entsteht Bewegung!
Geschrieben

BVA Katalog

dieser muss nicht genommen werden, es ist eine Bitte meiner zuständigen Behörde.

Wenn die Verwaltungsvorschrift endgültige zum Tragen kommt ist er pflicht (so Aussage meiner Behörde)

Allerdings gibt es hier schon wieder ein kleines Problem.

IM BVA Katalog sind auf den ersten Seiten alle Mitwirkenden aufgeführt. Nun ist es wohl so, dass aus den Reihen der Schützenverbände (mir wurde nicht mitgeteilt welcher) diese Katalog bereits wieder gekippt werden soll (Grund??)

Erst vor kurzem hatte ich 10 Prüflinge aus Magdeburg die allesamt bei der Behördenprüfung durchgefallen waren.

Dort wird dem Prüfling nach Zahlung der GEbühren ein Fragebogenkomplex (alte Fragen nur schriftlich) zugesandt, nach 6 Wochen ist dann ohne weitere Vorbereitung die Prüfung.

Alle sind durchgefallen, in der Regel, nachdem sie eine Waffe anfassen mussten und dann natürlich hiermit nicht nach Vorschrift umgegangen sind. Eine Nachfrage an die Behörde, warum ich den BVA Katalog nehmen soll und die Behörde nicht, wurde mir gesagt, dort wäre keine Zeit, diesen für eine Prüfung zu erarbeiten!!

Zu den Ausbildungszeiten:

In zwei Tagen kann ich in der Regel niemanden zum perfekten Schützen oder Bewacher machen.

Die WSK ist ein Grundstock!! Sie dient eben dazu das der Waffenbesitzer/Träger nicht gegen Gesetze und Vorschriften verstößt.

Ich sage meinen Prüflingen nach der Prüfung, dass sie jetzt den "ersten Schritt" getan haben, wie beim bestehen des Führerscheines. "Fahren lernen muss man dann selber" Ich lege jedem ans Herz sich laufend mit der Gesetzgebung usw. zu befassen. Dem Bewacher bitte ich in einen Schützenverein eizutreten um dort erst mal das statische Schießen richtig zu erlernen. Weiterhin kann sich jeder Lehrgangsteilnehmer immer wieder an mich wenden, wenn er Fragen hat.

Ich möchte meine Prüfungen nicht verschenken, ich würde mir ein Leben lang Vorwürfe machen, wenn ein Prüfling der Mist baut sich irgentwann auf mich bezieht und sagt:"Das hat mir der Ausbilder aber gar nicht gesagt"

Ich will auch keine "Rambos" und Möchtegerncowboys" ausbilden.

Wie einige Waffensachkundeschulungen durchgeführt werden, sehe ich meiner Meinung nach!, in Waffenforen!.

Was dort für "Halbwissen" weitergegeben wird, geht auf keine Kuhhaut.

cu

Geschrieben
In zwei Tagen kann ich in der Regel niemanden zum perfekten Schützen oder Bewacher machen.

Genau so sehe ich das auch, die Konsequenzen sind aber andere. Ich sehe mich als Kontroll-, Bewertungs- und final dann Testier-Instanz, nicht als Ausbildungsinstitut für eine fundierte Ausbildung. Ich kann bei nüchterner Betrachtung in der kurzen verbleibenden Zeit keine fundierte Ausbildung machen die eine Sportschützen "aufs Leben" vorbereitet. Ich erwarte, dass die Teilnehmer Ihre WSK nicht völlig grün hinter den Ohren zu Beginn Ihrer Laufbahn machen, sondern nachdem Sie mit den Grundlagen so ausreichend vertraut sind, dass ein WSK kein Problem mehr darstellt. Ich sehe die Vereine bei der Ausbildung ihrer Mitglieder extrem in der Pflicht; bin aber, wie der ein oder andere meiner Kollegen sicherlich auch, über die häufig sehr mangelhafte Leistung der Vereine in Bezug auf die Ausbildung Ihrer Mitglieder durchaus schonmal mehr als erstaunt. Ich kann, nüchtern betrachtet, letztlich nur die Leistung des Einzelnen auf Basis der Vorarbeit der jeweiligen Vereine prüfen und bewerten. Alle anderen Ansprüche an die Ausbildung sind meines Erachtens zwar nett gemeint realistisch aber nicht wirklich zu leisten.

Geschrieben
BVA Katalog

dieser muss nicht genommen werden, es ist eine Bitte meiner zuständigen Behörde.

Wenn die Verwaltungsvorschrift endgültige zum Tragen kommt ist er pflicht (so Aussage meiner Behörde)

Allerdings gibt es hier schon wieder ein kleines Problem.

IM BVA Katalog sind auf den ersten Seiten alle Mitwirkenden aufgeführt. Nun ist es wohl so, dass aus den Reihen der Schützenverbände (mir wurde nicht mitgeteilt welcher) diese Katalog bereits wieder gekippt werden soll (Grund??)

Erst vor kurzem hatte ich 10 Prüflinge aus Magdeburg die allesamt bei der Behördenprüfung durchgefallen waren.

Dort wird dem Prüfling nach Zahlung der GEbühren ein Fragebogenkomplex (alte Fragen nur schriftlich) zugesandt, nach 6 Wochen ist dann ohne weitere Vorbereitung die Prüfung.

Alle sind durchgefallen, in der Regel, nachdem sie eine Waffe anfassen mussten und dann natürlich hiermit nicht nach Vorschrift umgegangen sind. Eine Nachfrage an die Behörde, warum ich den BVA Katalog nehmen soll und die Behörde nicht, wurde mir gesagt, dort wäre keine Zeit, diesen für eine Prüfung zu erarbeiten!!

Zu den Ausbildungszeiten:

In zwei Tagen kann ich in der Regel niemanden zum perfekten Schützen oder Bewacher machen.

Die WSK ist ein Grundstock!! Sie dient eben dazu das der Waffenbesitzer/Träger nicht gegen Gesetze und Vorschriften verstößt.

Ich sage meinen Prüflingen nach der Prüfung, dass sie jetzt den "ersten Schritt" getan haben, wie beim bestehen des Führerscheines. "Fahren lernen muss man dann selber" Ich lege jedem ans Herz sich laufend mit der Gesetzgebung usw. zu befassen. Dem Bewacher bitte ich in einen Schützenverein eizutreten um dort erst mal das statische Schießen richtig zu erlernen. Weiterhin kann sich jeder Lehrgangsteilnehmer immer wieder an mich wenden, wenn er Fragen hat.

Ich möchte meine Prüfungen nicht verschenken, ich würde mir ein Leben lang Vorwürfe machen, wenn ein Prüfling der Mist baut sich irgentwann auf mich bezieht und sagt:"Das hat mir der Ausbilder aber gar nicht gesagt"

Ich will auch keine "Rambos" und Möchtegerncowboys" ausbilden.

Wie einige Waffensachkundeschulungen durchgeführt werden, sehe ich meiner Meinung nach!, in Waffenforen!.

Was dort für "Halbwissen" weitergegeben wird, geht auf keine Kuhhaut.

cu

Bei mir ist der BVA-KAtalog Voraussetzung, da das IM ja auch die nicht in Kraftgesetzte AWaffV per "Empfehlung" als Handlungsgrundlage ins Spiel gebracht hat.

Ansonsten, wenn auch von mir etwas anders ausgedrückt, volle Zustimmung. Gerade bei den Waffenträgern ist aber zusätzlich die Schwierigkeit gegeben, dass auch Leute von den "Arbeitsämtern und deren Klonen" geschickt werden. Da ist meist absolut keine Basis vorhanden. Im Verein können und müssen Defizite mit der Zeit (überall spricht man vom lebenslangen/lebensbegleitenden Lernen, nur im Bereich WaffG scheint man diese Erforderniss zu negieren) aufgearbeitet werden. Ich habe in 4-Wochen Lehrgängen (Vollzeit plus Aufgaben für die Freizeit) bereits ausgebildete Schützen mit jahrelanger Erfahrung zu Trainern ausgebildet und geprüft. Warum müssen wohl auch die (und die Trainer des DSB ebenso) ständige Fortbildungen absolvieren? Niemand weiß über etwas alles! Auch ich nicht, auch andere Referenten nicht. Und, so scheint es zumindest, nicht alle an den verschiedenen "Grundlagen" beteiligte haben überhaupt unsere bescheidenen Kenntnisse.

Wenn man die Beiträge hier liest, hat man zumindest den Eindruck, dass alle Schreiber, jeder für sich, bemüht sind die Aspiraten möglichst gut auszubilden. Wenn ich dann sehe, dass gerade die "Billigheimer"mit den in verschiedenen Beiträgen dargelegten Verfahrensweisen regen Zulauf und keine Behördenprobleme haben, fange ich an nachzudenken.

Geschrieben
Wenn man die Beiträge hier liest, hat man zumindest den Eindruck, dass alle Schreiber, jeder für sich, bemüht sind die Aspiraten möglichst gut auszubilden.

Wenn's ja die Sachkundeausbilder für einen Schießsportverband sind, mag's vertretbar sein, dass hier unterschwellig kräftig Werbung betrieben wird. Bei den anderen?

:lol2: Weg, bevor ich Kloppe kriege.

Geschrieben
Wenn's ja die Sachkundeausbilder für einen Schießsportverband sind, mag's vertretbar sein, dass hier unterschwellig kräftig Werbung betrieben wird. Bei den anderen?

:lol2: Weg, bevor ich Kloppe kriege.

Wie - Werbung. Hast du bei mir etwa meine Homepage gefunden? Klar hat die der eine oder andere angegeben, aber da ist doch wirklich nichts dabei. Habe es auch überlegt, denn wer die Homepage liest, wird unschwer feststellen, wes Geistes Kind hier ein Angebot unterbreitet. Habe es dann aber gelassen, weil dies die Diskussion nur in die von dir jetzt eingeschlagene Ecke getrieben hätte und letztendlich wenig sachdienlich gewesen wäre.

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