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IGNORED

grüne WBK - Anzahl Kurzwaffen


Luggi0365

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Das finde ich ja mal richtig geil. D.h. wer 25 ist ,ein dickes Portemonaie hat und in genügend Verbänden Mitglied ist, der kann sich seinen Tresor bis oben hin (Achtung Übertreibung!!!) mit Waffen füllen?! :00000733:

Sag´ das nicht zu laut. Das ist zwar etwas überspitzt ausgedrückt aber nicht ganz falsch.

Das ist der Segen des neuen Waffengesetzes. Viele haben das noch nicht verstanden oder sehen es einfach anders. Ich sage, dass es unglaublich einfach ist, den Tresor mit Waffen zu füllen.

Abgesehen von der "WBK gelb, neu", auf die man die ganzen Repetierbüchsen ohne Bedürfnis kaufen kann, kann man auf die Grüne alles kaufen, was die Sportordnungen der Verbände hergeben.

Ein Bedürfnis ist alles.

Bei meiner .44mag war dies z.B. Teilnahme an Vereinsmeisterschaften und Kreismeisterschaften im Jahr zuvor.

Wo ist das Problem?

Das einzigste Hindernis, das ich schon erlebt habe war beim Antrage einer .38 Spezial. Der SB meinte, dass man das auch mit der .357 schießen könnte. (Wobei er Recht hat.).

Das Argument war dann, dass das Blei der 38er Mun dem Lauf der .357er nicht gut tun würde…

Deswegen hier vielleicht die Reihenfolge beachten.

Geschrieben
Das finde ich ja mal richtig geil. D.h. wer 25 ist ,ein dickes Portemonaie hat und in genügend Verbänden Mitglied ist, der kann sich seinen Tresor bis oben hin (Achtung Übertreibung!!!) mit Waffen füllen?!

Ja, war zumindest der Tenor eines VG-Urteils vor einem Jahr in Mainz.

Geschrieben

Hallo und nochmal vielen Dank für die vielen Beiträge.

Ich habe dann jedoch den Eindruck, das gemäß der Prämisse "möglichst wenig Waffen an das Volk" zumindest die Sportordnungen des einen oder anderen Verbandes (ohne das ich hier umfassenden Kenntnisstand habe - bitte um Entschuldigung) und deren Verfahrenspraxis dem Ansammeln von Waffen entgegenwirken. Speziell, DSU (bitte nicht als generelle Kritik gegen den Verband). Präferiert wird über den einen oder anderen Verein eine möglichst großkalibrige Waffe. Da, meines Wissens nach die kleinkalibrigeren Disziplinen auch mit den Kalibern darüber hinaus geschossen werden dürfen, wird der informierte SB (wenn es nicht schon der Verband so handhabt) einer Eintragung 9 mm Para nicht zustimmen wenn bereits eine 45 ACP vorhanden ist - oder: dann halt Wechselsystem".

Liege ich da richtig?

Dann sind wir wieder bei der richtigen Reihenfolge - wobei der Neuling (wie ich) dann lieber den Weg des geringsten Widerstandes gehen wird.

Dank in´s Forum, Reinhard.

Geschrieben
Präferiert wird über den einen oder anderen Verein eine möglichst großkalibrige Waffe. Da, meines Wissens nach die kleinkalibrigeren Disziplinen auch mit den Kalibern darüber hinaus geschossen werden dürfen, ...

Habe ich noch nie gehört. Kann ich mir auch nicht vorstellen, (alleine schon, wenn ich mir bedenke, dass GK-Waffen andere Abzüge, Gewichte, Formen, Lauflängen usw. haben.

Aber ich gebe zu, dass ich den/die/das DSU nicht kenne - Bildungslücke?

Geschrieben

Normalerweise (es gibt regionale Ausnahmen) kann der SB den Voreintrag nicht mehr verweigern, wenn sonst alles OK ist und der anerkannte Verband das Bedürfnis bestätigt hat.

Der Gesetzgeber hat bei der WaffG-Reform 2003 die Bedürfnisprüfung auf die Verbände übertragen.

Gruß aus Berlin, Jake C.

Geschrieben

Hallo Lusumi,

bestimmt keine Bildungslücke. Ist halt der Verband des (Zweit-) Vereines in meiner Region. Und ich kann mich nicht wirklich beschweren, da meine Interessen mit Hilfe von Verein und Verband realisiert werden. Habe mich heute mit meinem SB kurz aber sehr gut unterhalten. Deshalb ja auch mein Beitrag. Kann natürlich auch seitens des Vereinsvorstandes so gewollt sein. "Dann kaufst Du Dir halt ´ne PS (kann ich mir aber nicht leisten wollen), da gibt es alle Wechselsysteme dazu...." Verkauft dann auch die Waffe (n). Find ich im großen und ganzen auch i. O. ;) , hat sich ja auch Arbeit mit mir gemacht - und ich fühle mich ganz wohl.

Aber die Sportordnung, soweit ich mich mit dieser bisher vertraut gemacht habe sagt tatsächlich, das die großen Kaliber auch für die Teilnahme für kleinere Kaliber berechtigt sind.

Gruß, Reinhard.

Geschrieben
.. sondern daran, dass man als Jäger abgebrüht genug sein muss,

einem Tier das Fell über die Ohren zu ziehen. Und das bin ich nicht.

Habs einmal versucht und mich fürchterlich übergeben.

Also,

zumindest muß ich mal sagen: Hut ab vor soviel Ehrlichkeit!

90% der Leute, denen es aber ebenso geht wie Dir, kommen dann

mit "keine Zeit; kostet zuviel; ist zu schwer usw...."

Ist mit Sicherheit keine Schande, auch wenn ich meinen Vorrednern

Recht geben muß: Übung macht den Meister...

Geschrieben

Hallo Jake Cutlass,

von suboptimal gehe ich auch aus. Wer / was alles kann, kann nicht´s richtig. Die Beiträge im Forum berichten ja auch von Munitionsfühligkeit und anderen Sperenzchen. Ohne - bei weitem nicht! - waffenkundig zu sein, denke ich mir, das ein System in seiner Ganzheit eingeschossen werden sollte - egal ob ich das Potenzial beherrsche oder nicht so ganz. Aber: zwingen kann mich keiner, aber auf die "Tauglichkeit" der vorhandenen Waffe auch für niedrigkalibrigere Wettbewerbe verweisen und damit verweigern kann wohl doch passieren (Der Fall ist bei mir noch nicht eingetreten - aber ich erwarte diesen).

Viele Grüße, Reinhard.

Geschrieben

Kann es sein, daß ich den Titel dieser Geschichte nicht richtig verstanden habe?

Als nicht alle Beiträge verfolgender aber trotzdem kritisch denkender Leser kommt mir

dieser Fred wie ein Waffenbeschaffungsprogramm vor.

Sollen das alles Tipps für unsere mitlesenden Behörden sein?

See you later .....

Gast God of Hellfire
Geschrieben
Als nicht alle Beiträge verfolgender aber trotzdem kritisch denkender Leser kommt mir

dieser Fred wie ein Waffenbeschaffungsprogramm vor.

...WAFFENBESCHAFFUNG findet beim Albaner hinterm Bahnhof statt.

Hat es für Dich was Böses, wenn der unbescholtene Bürger den Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten auslotet?

Für mich geht es hier um die bedürfniskonforme Anschaffung von Sportgeräten.

Gruß

GOH

Geschrieben
...WAFFENBESCHAFFUNG findet beim Albaner hinterm Bahnhof statt.

Hat es für Dich was Böses, wenn der unbescholtene Bürger den Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten auslotet?

Für mich geht es hier um die bedürfniskonforme Anschaffung von Sportgeräten.

Gruß

GOH

Dies mit dem Albaner ist schon lange ein Relikt der Vergangenheit.

Auch der Bahnhof spielt schon lange keine Rolle mehr. Heute werden die Spritzen

(z.B. in einer Niedersächs. Stadt) ganz offen im Cafe dem Inhaber angeboten.

Du bist etwas weit von der Realität entfernt.

Es hat für mich überhaupt nichts Böses, wenn unbescholtene Bürger die gesetzlichen Bedingungen

zum Erwerb von Sportwaffen ausloten.

Wenn allerdings jemand nach einem Geländewagen fragt, so muß ich ihm nicht unbedingt hier im Netz

einen Bergepanzer schmackhaft machen.

Könnte evtl. einen weiteren "Führerschein" nach sich ziehen.

Sorry, ist nur so eine Idee.....

Gast God of Hellfire
Geschrieben
Dies mit dem Albaner ist schon lange ein Relikt der Vergangenheit.

Auch der Bahnhof spielt schon lange keine Rolle mehr. Heute werden die Spritzen

(z.B. in einer Niedersächs. Stadt) ganz offen im Cafe dem Inhaber angeboten.

Du bist etwas weit von der Realität entfernt.

Liebe Mitforisti,

ich gelobe Besserung und werde Ironie in Zukunft immer kennzeichnen.

Gruß

GOH

Geschrieben
Als nicht alle Beiträge verfolgender aber trotzdem kritisch denkender Leser kommt mir

dieser Fred wie ein Waffenbeschaffungsprogramm vor.

Sollen das alles Tipps für unsere mitlesenden Behörden sein?

Nö. Die wissen auch ohne WO, wie sie sich ihre Dienstwaffen beschaffen müssen. :mp5:

Geschrieben
Dies mit dem Albaner ist schon lange ein Relikt der Vergangenheit.

Auch der Bahnhof spielt schon lange keine Rolle mehr. Heute werden die Spritzen

(z.B. in einer Niedersächs. Stadt) ganz offen im Cafe dem Inhaber angeboten.

Du bist etwas weit von der Realität entfernt.

.........

Dein Wissen über solche Dinge ist erschreckend. Hoffentlich ist kein Behördenvertreter anwesend, denn sonst könnte es durchaus sein, daß die Herrschaften Dich in den frühen Morgenstunden besuchen. In der Annahme, daß Dein Wissen nicht nur theoretischer Natur ist.

Mal im Ernst, warum sollte hier nicht besprochen werden dürfen wie es anzustellen ist, daß man für jede Disziplin nicht nur eine Waffe bekommt mit der sie geschossen werden kann, sonder die auch geeignet für die Disziplin ist?

Gruß

alea

Geschrieben
da brauchts keine PM, ist auch kein Geheimnis: .22lr; 9mmP; .45ACP; .357 Mag. + .44 Mag. Für diese Kaliber gibt's Disziplinen.

Und ein DSB - Experte kann Dir sicher noch eine Disziplin für "überlange" Revolver sagen. Da bin ich mir aber nicht sicher.

N8

alea

Nachtrag: habe bei Haudegen das GK übersehen, ergo sind es 6 Kurzwaffen beim DSB.

Und was ist mit 2.54, 2.56, 2.57 Sportordnung des DSB :-)

Geschrieben

Hallo Mangri,

ja, ist ein klein wenig abgeglitten. Aber ich denke, das die meisten (Neulinge wie ich), nicht unbedingt das Hauptinteresse haben ein größtmögliches Arsenal anzulegen, aber für jede Hilfe dankbar sind im Vorfeld der WBK-Bemühungen Fehler zu vermeiden. Ich sehe, je nach SB und Verband halt schon die Gefahr eine 9 mm nicht bewilligt zu bekommen, weil die 45er schon vorhanden ist. Vielleicht hat da ja jemand im Forum schon entsprechende schlechte Erfahrungen sammeln dürfen?

Viele Grüße, Reinhard.

Geschrieben
......... das die meisten (Neulinge wie ich), nicht unbedingt das Hauptinteresse haben ein größtmögliches Arsenal anzulegen, ........
darum geht es doch auch nicht, aber wenn ich vor rund 30 Jahren die Infoquelle WO schon gehabt hätte wäre mir mancher Fehlkauf erspart geblieben.
Und was ist mit 2.54, 2.56, 2.57 Sportordnung des DSB :-)
woher soll ich das wissen? Ich habe mit dem DSB nur sehr wenig am Hut.

Gruß

alea

Geschrieben
Aber ich. :)

Das sind Pistole 10mm und .38

und Revolver .41

..... aber diese Disziplinen sind Relikte aus früheren Zeiten und werden bei keinem Landesverband des DSB geschossen - ergo gibt es dafür auch kein Bedürfnis.

Gruß w.st

Geschrieben

Ein Jäger kann auch mehr als zwei KW besitzen, wenn eine davon aus einer uralten legalen Erbmasse stammt und als Erstwaffe bei ihm eingetragen ist, das Ding aber weder als Fangschußwaffe für großes Wild , z. B. bauartbedingt, noch für die Fallenjagd taugt, da das Kaliber zu grob ist. Für die Fallenjagd bekommt er dann eine 22er und was größeres für den Fangschuß auf Schalenwild. Im übrigen muß nicht in jedem Bundesland ein zusätzlicher Fallenjagdschein als Bedürfnisgrundlage beim Antrag auf einen WBK-Eintrag herhalten, z. B. in NRW.

Geschrieben
Ein Jäger kann auch mehr als zwei KW besitzen, wenn eine davon aus einer uralten legalen Erbmasse stammt und als Erstwaffe bei ihm eingetragen ist, das Ding aber weder als Fangschußwaffe für großes Wild , z. B. bauartbedingt, noch für die Fallenjagd taugt, da das Kaliber zu grob ist. Für die Fallenjagd bekommt er dann eine 22er und was größeres für den Fangschuß auf Schalenwild. Im übrigen muß nicht in jedem Bundesland ein zusätzlicher Fallenjagdschein als Bedürfnisgrundlage beim Antrag auf einen WBK-Eintrag herhalten, z. B. in NRW.

Theoretisch sollte es auch ohne Altbesitz gehen:

  • eine KW als Fangschußwaffe (z.B. im 9 Para, .357 Magnum, o.ä.)
  • eine KW für den Selbstschutz (z.B. in 7.65, 9mm kurz o.ä.)
  • eine KW für die Fallenjagd (z.B. in .22)

Dabei ist zu zweckmäßig, die Fallenjagdwaffe als letzte zu beantragen.

Ob darüber hinaus noch eine vierte Waffe für das jagdsportliche Kurzwaffenschießen (ggf. nach einem entsprechenden Lehrgang, z.B. bei der DEVA) genehmigt wird, liegt dann schon sehr stark im Ermessen des SBs.

Gruß

Michael

PS: Bitte führt jetzt in diesem Thread keine Diskussion über die Tauglichkeit der genannten Kaliber für den jeweiligen Einsatzzweck.

Geschrieben

Hi Männers

Als alter DSB Man sah mein Vorschlag wegen der richtigen GK- Reihenfolge so aus , <_<

Die meisten fangen mit der GK-Sportpistole 32WC ( WS 22lfb ) oder eben eine KW kleiner als 38Spl.

Danach kommen die Disziplinen ZGP und ZGR 9mm-45ACP 357Mag-44Mag.

Wenn wir dann natürlich noch Freie und Sportpistole und OSP mit einbeziehen kämen wir sogar auf 8 KW,oder habe ich noch was vergessen ?.

Da ich im RSB-BDMP und im BDS Mitglied bin können meinetwegen alle denken ob das zur Waffenbeschaffung dient oder auch nicht.

Der Gesetzgeber hat das Bedürfnis und das Waffengesetz so gestaltet das mir ,wenn meine finanziellen Möglichkeiten das zulassen,ich einen weiten Spielraum für mein Hobby habe. :eclipsee_gold_cup:

Mit der gelben WBK kann ich ja auch kaufen was ich will,bezeichnet das jemand als Waffenbeschaffungs"Papier" ?.

Solche Vorwürfe halte ich für völligen nonsens. :heuldoch:

mfg

Frank

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