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IGNORED

Waffenbesitz ab welchem Alter


Johannes Sch.

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Ich wollte fragen ab welchem Alter man Waffen erwerben darf. Ich bin dahingehend informiert, das man Waffen (bis auf Softairs...) frühstens mit 18 erwerben darf. Ich glaube aber, das ich da falsch informiert bin.....

Wenn man Waffen schon vor 18 erwerben darf, wie und welche???

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Wenn man Waffen schon vor 18 erwerben darf, wie und welche???

Unter 18 ist an Waffen nicht viel zu haben. Luftdruckwaffen mit weniger als 0,08J sind unstrittig, mit weniger als 0,5J gemäß einem umstrittenen Festslellungsbescheid Spielzeug und dürfen unter 18 Erworben werden.

Eine besondere Ausnahme gibt es dann noch für Gas-Sprays. Die dürfen nach dem Gesetz Jugendliche (ich meine das ist man ab 14?!?) haben.

Alle anderen Schußwaffen und auch sonstige als Waffen eingestufte Gegenstände (darunter fallen z.T. auch Messer) sind erst ab 18 zu erwerben.

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Moin,

der Blick ins Gesetz erleichtert die Arbeit:

§ 3

Umgang mit Waffen oder Munition durch Kinder und Jugendliche

.....

(3)

Die zuständige Behörde kann für Kinder und Jugendliche im Einzelfall Ausnahmen

von Alterserfordernissen zulassen, wenn besondere Gründe vorliegen und öffentliche

Interessen nicht entgegenstehen.

Dies läßt ja genügend Spielraum....

Kommt eben nur auf die Begründung an.

Theoretisch kann ja auch jeder von uns eine MP legal erwerben...

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Moin,

der Blick ins Gesetz erleichtert die Arbeit:

§ 3

Umgang mit Waffen oder Munition durch Kinder und Jugendliche

.....

(3)

Die zuständige Behörde kann für Kinder und Jugendliche im Einzelfall Ausnahmen

von Alterserfordernissen zulassen, wenn besondere Gründe vorliegen und öffentliche

Interessen nicht entgegenstehen.

Dies läßt ja genügend Spielraum....

Gilt aber nach allem was ich weiß nur für die Altersbeschränkungen für das Schießtraining, nicht aber für den Erwerb.

Wie auch immer, trotz Kontakten zum Landesleistungszentrum kenne ich keinen Fall indem je der Besitz einer Waffe bewilligt wurde. Früheres Training ist da keine Seltenheit, aber die Waffe ist grundsätzlich auf der WBK eines Elternteils, des Trainers oder des Vereins.

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Ja es gibt eine möglichkeit:

Kleinkaliber Waffen können aus besonderem Anlass schon mit 16 Jahren erworben werden. In meinem Fall wegen aufnahme in den Landeskader. Es ist der normale Behördengang und dazu noch ein Begründung wieso du eine Befreiung von der Alterserfordernis brauchst, zudem noch einen einwilligungsbrief der Eltern. Du solltes auch zuvor in einem Bezirkskader geschossen haben. Das Ergebins bei mir war eine "normale" grüne WBK mit Munitionserwerb!

Mfg Rockwell

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Achja... nach altem Waffengesetz bekam ich seinerszeit vor ca. 17 Jahren meine Bockflinte im Alter von 16 Jahren in meine WBK eingetragen. Und als ich dann 18 war, folgte gleich die .44er Desert Eagle und der .308 Win. McMillan Repetierer... Das waren noch Zeiten.

IMI

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Zurück zum Thema.....

Worum geht's Dir denn? Ich bin jetzt kein Experte im deutschen Waffenrecht bezüglich des Erwerbs und Umgangs mit Waffen unter achtzehn, aber die Experten hier könnten Dir eher helfen, wenn Du erläutern würdest, was für eine Waffe Du gerne zu welchem Zweck erwerben möchtest. Es kommen zum Beispiel unterschiedliche Vorschriften zum Tragen, wenn Du gerne ein an Deine Anatomie angepasstes Luftgewehr haben möchtest oder wenn Du ein Verteidigungsspray suchst.

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Gibts da keine ausnahmen, für "besondere" Talente? Ich meine sowas gehört zu haben

Jep, guckst Du § 27 Abs. 4 WaffG. Brauchst Du ärztliche Bescheinigung über geistige und körperliche Eignung, Begründung vom Schießsportverein und Zustimmung vom Sorgeberechtigten bzw. dessen Anwesenheit beim Schießen.

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Also darf man in D Waffen unter 18 besitzen :icon14::o . Aber nur wenn man:

-Eine ärztliche Bescheinigung über die geistige und körperliche Eignung

-eine Begründung vom schießsportverein

-eine Zustimmung vom Sorgeberechtigten

-und das restliche Zeug was man zum erlagen der WBK normal auch braucht....

Darf man dann auch seine eigenen Waffen (z.B. per Fahrrad) transportieren? Bekommt man auch 2 Waffen (LW+KW) erwerben/besitzen?

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Hallo,

das Problem ist in diesen Fall, daß der Jugendliche die Waffe ( ausschließlich KK ) zwar besitzen und benutzen darf, aber er darf sie nicht ohne einer volljährigen

Aufsichtsperson Transportieren. Dies ist ja auch beim Transport von Luftdruckwaffen so.

gruß

fswald

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