Guest God of Hellfire Posted June 12, 2007 Share Posted June 12, 2007 Naja kleine Rechtsschreibefehler kommen jeden unter, aber das ...achte auf dem Fall. ;-) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted June 12, 2007 Share Posted June 12, 2007 Hättest du mich älter geschätzt??? Ohne das Gesicht zu sehen, wohl ein ziemlich schwieriges Unterfangen. Außerdem war das doch nur Spaß. Mensch Hannes ! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Stefan Klein Posted June 12, 2007 Share Posted June 12, 2007 Allein aufgrund deiner Kommentare gehe ich davon aus, dass du eben kein Leistungsschütze bist. I.d.R. geht es da nämlich tatsächlich vordergründig erst einmal den sportlichen Bedarf und nicht gleichzeitig auch noch um die Frage ob auch KW und LW geht... Egal. Sehe deine Chancen als absolut gering an und du wirst nicht enttäuscht werden. Persönlich war ich (ok, ist schon ein paar Jahre her) in einer ähnlichen Situation. Wollte ebenfalls mit 16 ein KK haben, weil der Verein keine Vereinswaffen besitzt und ich ständig auf das Gutdünken der Kamerden angwiesen war. Also habe ich es beantragt (und das WaffG war damals in diesen Dingen noch etwas lockerer) und wurde es abgelehnt. Also habe ich mit 17 die Erlaubnis nach §27 SprenG beantragt und eine Ausnahme von der Alterserfordernis bekommen . Also hab ich mit 17 VL angefangen und auf das KK Zeugs gänzlich verzichtet. Seltsame Wege führen nach Rom... Gruß Stefan Link to comment Share on other sites More sharing options...
Floppyk Posted June 12, 2007 Share Posted June 12, 2007 15, wieso? Du weißt was der Krempel kostet? Waffensachkundeprüfung schon absolviert? Tresorpreise eingeholt? Gebühren? Bist Du schon regelmäßiges Mitglied im Schützenverein? Was sagen Mama und Papa dazu? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Johannes Sch. Posted June 12, 2007 Author Share Posted June 12, 2007 Ja Ja Ja Kenn ich joa is OK Ich frage mich aber ob ich das will, ich will nur wissen was möglich ist...... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Rockwell Posted June 14, 2007 Share Posted June 14, 2007 Brauchst Du ärztliche Bescheinigung über geistige und körperliche Eignung, dem müss ich wiedersprechen mit der Ärtzlichen Bescheinigung die wird erst bei GK fällig! Link to comment Share on other sites More sharing options...
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