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IGNORED

Nur wer zehn Jahre "clean" ist, darf Waffen behalten


gunnerySergeant

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Gast GenmanipulationKlonen
Geschrieben
Nehmen wir doch was anderes (irgendwer schreit sicher gleich Bullshitt)... 1945 war dieses Land voll mit Leuten die nach früherem Recht nichts Verbotenes getan haben. Das hielt, zu Recht, niemanden davon ab die Leute zu Verurteilen. Das gleiche in der DDR... es war nicht Verboten auf Grenzgänger zu schießen... Das Recht ändert sich nun mal. Das hat man in einer Demokratie hinzunehmen, denn die Regierung ist auch von Dir dazu bestimmt eben genau dieses zu tun.

=> "Siegerjustiz" nennt sich das, glaube ich... dazu kann man stehen wie mal will...

ehhh ah ja, in diesem Zusammenhang: Bullshit !!! :heuldoch:

Geschrieben
Murat,

akzeptiert, bleibt noch aus meinem Beispiel der Siemensmanager, der im Interesse deutscher Arbeitsplätze bestochen hat und dafür verknackt wurde. Würdest Du dem auch ein Recht auf Waffenbesitz absprechen (so wie The Hun sich das vorstellt)?

Gruß Wenemar

Naja,

ich würde nicht so weit gehen, zu behaupten, er habe im Interesse seiner Angestellten gehandelt. Aus MEINER Sicht war die Triebfeder seines Handelns vielmehr im Profitstreben des Betreffenden zu suchen. Denn schließlich bedeutet eine gesicherte Auftragslage auch Umsätze und in deren Folge Profit, an welchem der Herr Manager mit Sicherheit kräftig partizipiert hat. Daß bei gesicherter Auftragslage auch Arbeitsplätze erhalten werden bzw entstehen (was ja im Endeffekt auch nicht der Fall war), ist ein positiver Nebeneffekt, der jedoch kaum die Handlungsgrundlage gewesen sein dürfte.

Geschrieben
Dann solltest Du vielleicht Hobbys meiden die mit Waffen zu tun haben, denn [...]

Um es mal auf den Punkt zu bringen:

Du hast jetzt viele Punkte beschrieben und bist damit auf die Frage eingegangen, ob das recht ist. Aber was ist deine eigene Meinung? Findest du das gerecht? Wenn du der Meinung bist, dass es völlig ok ist, wenn ein (dein) Haus abgerissen werden muss, obwohl es beim Bau völlig rechtens zuging, dann ist das ja legitim (das hat rein gar nichts mit Feuerlöschern zu tun). Wenn du der Meinung bist, dass es völlig ok ist, wenn man (du) bei drei Mal 0,1 Promille die Waffen abgeben musst, dann ist das ja legitim. Wenn du der Meinung bist, dass es völlig ok ist, wenn jemand (du) mit 18 eine Glock besitzen durfte und nur auf Grundlage einer neuen Regel diese wieder abgeben muss, dann ist es ja legitim. Wenn du der Meinung bist, dass es völlig ok ist, wenn (deine) erworbenen Rentenansprüche auf der Grundlage einer Gesetzesänderung plötzlich wertlos sind, dann ist das ja legitim.

Ich finde es nicht ok.

bye knight

Geschrieben
Aber was ist deine eigene Meinung? Findest du das gerecht?

Gerechtigkeit ist ein zweischneidiges Schwert.

Nimm dein Glock-Beispiel...

Nimmst Du dem 18-Jährigen die Glock weg, fühlt er sich vielleicht Ungerecht behandelt.

Nimmst Du sie ihm nicht weg, fühlen sich Hunderte die keine Glock bekommen können, weil sie vielleicht nur einen Tag später geboren wurden ungerecht behandelt.

Genau das gleiche mit den Anscheinswaffen Sicher werden die AR-15 Besitzer sich dann ungerecht behandelt vorkommen. Wenn man ihnen die Waffen lässt währe es dann aber wieder Ungerecht denen gegenüber die eine Wollen aber nicht auch die Schnelle vor den Verbot eine bekommen können.

Was ist gerechter? Ich darf mein Haus noch behalten, mein Nachbar darf das nicht weil das Dach noch nicht voll eingedeckt ist...

Das lässt sich beliebig Fortsetzen. Für irgendjemanden erscheint alles Ungerecht. Selbst wenn der Staat morgen sagen würde, er schenkt jedem, wirklich jedem 10.000 Euro würde garantiert jemand schreien das sei nicht gerecht weil er ja viel mehr Steuern gezahlt habe als sein Nachbar. Und der Nachbar würde schreien das es Ungerecht sei weil der erste Schreier viel mehr Geld verdienen würde und die 10.000 gar nicht braucht.

Und ich meine schon das die Politik, durchaus nicht uneigennützig, oft, wenn nicht meist, die global betrachtet gerechteste Lösung wählt.

Geschrieben
Nimmst Du dem 18-Jährigen die Glock weg, fühlt er sich vielleicht Ungerecht behandelt.

Nimmst Du sie ihm nicht weg, fühlen sich Hunderte die keine Glock bekommen können, weil sie vielleicht nur einen Tag später geboren wurden ungerecht behandelt.

Klar dürfen die sich ungerecht behandelt fühlen. Der Unterschied ist jedoch, dass die einen das Recht bekommen haben die Glock zu besitzen, die anderen hatten dieses Recht nie. Hier geht es sozusagen um Besitzstandswahrung an einem abstrakten Eigentum.

bye knight

Geschrieben
Klar dürfen die sich ungerecht behandelt fühlen. Der Unterschied ist jedoch, dass die einen das Recht bekommen haben die Glock zu besitzen, die anderen hatten dieses Recht nie. Hier geht es sozusagen um Besitzstandswahrung an einem abstrakten Eigentum.

Die alte Frage: Recht oder Privileg? Wenn Waffenbesitz ein Recht ist, so wie z.B. Meinungsfreiheit, dann darf man dieses Recht niemandem vorenthalten, höchstens in seiner Ausübung regulieren (sagen wir einmal mit einer Verpflichtung zu einem Sicherheitslehrgang vor dem Kauf wenn's denn sein muß). Wenn Du aber schreibst, daß der eine dieses Recht "bekommen" hat und der andere nicht, dann handelt es sich nicht um Eigentum sondern um ein ohne Gegenleistung verliehenes Privileg, und das kann mit dem selben Recht einem Inhaber entzogen werden wie es jemand anderem von Anfang an verweigert wird. Von einem "abstrakten Eigentum" kann also keine Rede sein, außer Du hältst es für die legitime Rolle des Staats solches "abstraktes Eigentum" und in Folge dann auch anderes Eigentum beliebig zu verteilen oder zu verweigern.

Ein weit größeres Problem ist da z.B. die Liste der verbotenen Gegenstände. Wenn z.B. Schmetterlingsmesser verboten werden, dann wird wirklich in ein Eigentumsrecht eingegriffen, denn sie wurden ja nicht auf Privileg sondern im freien Verkehr erworben, sind in das unbeschränkte Eigentum des Käufers übergegangen, und eine Verwertungsmöglichkeit ist durch das Totalverbot praktisch ausgeschlossen. Da wäre eine Altbestandsregelung oder eine Entschädigung für abgegebene neu verbotene Gegenstände sicher gerechter gewesen.

Aber beim Verlust einer WBK, die eben ein einseitig verliehener Privilegienbrief ist, kann man von einer Verletzung eines Eigentumsrechts meiner Meinung nach nicht sprechen. Natürlich hat auch der WBK-Inhaber einen Anspruch auf Vertrauensschutz, und das gebietet im Regelfall, ihn nicht so ohne weiteres schlechter zu stellen. Aber ein absolutes Eigentumsrecht ist das nicht. Da muß er sich dann sagen: Der Staat hat's gegeben, der Staat hat's genommen; der Staat sei gelobt!

Geschrieben
Wenn Du aber schreibst, daß der eine dieses Recht "bekommen" hat und der andere nicht, dann handelt es sich nicht um Eigentum sondern um ein ohne Gegenleistung verliehenes Privileg

Du bezeichnest das Wahlrecht also auch als "ohne Gegenleistung verliehenes Privileg", nur weil es erst ab einem bestimmten Alter gewährt wird?

Geschrieben
kann man von einer Verletzung eines Eigentumsrechts meiner Meinung nach nicht sprechen.

Ins besondere, da das Eigentum ja gar nicht angetastet wird. Er kann ja Eigentümer bleiben und die Waffen z.B. einem Waffenhändler zur Aufbewahrung übergeben. Auch in der Verwertung z.B. durch Verkauf ist er nicht wesentlich eingeschränkt.

Wobei ich nicht glaube das dies das Eigentum war das Fyodor in seinem Post meinte...

Geschrieben
Du bezeichnest das Wahlrecht also auch als "ohne Gegenleistung verliehenes Privileg", nur weil es erst ab einem bestimmten Alter gewährt wird?

Das Wahlrecht ist gerade ein Recht und kein Privileg: deswegen müssen alle Wähler, außer solchen die unter eng definierten Umständen vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, gleich behandelt werden. Insbesondere ist zum Eintrag ins Wählerverzeichnis kein Bedürfnisnachweis erforderlich und es darf auch keine Ermessensentscheidung über Deine Zuverlässigkeit getroffen werden. Das Erfordernis des Mindestalters ist zwar eine Einschränkung, die aber in der Natur der Sache liegt--das Eigentumsrecht wird ja auch nicht dadurch aufgehoben, daß man erst ab achtzehn frei über sein Eigentum verfügen darf.

  • 1 Monat später...

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