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IGNORED

ERBWAFFEN NUR NOCH BLOCKIERT?


mossberg590

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

So, nun mein erster Beitrag zu diesem Mega-Thread... und das soll keine Satire sein.

Antwort auf meine Anfrage an den Bundestagsabgeordneten meines Wahlkreises:

"Vielen Dank für Ihre Email vom 5. Juni 2007 zum Waffenrecht. Sie sprechen sich gegen das Auslaufen des sog. "Erbenprivilegs" im April 2008 aus.

Ich komme regelmäßig mit vielen Aktiven sowie den Funktionären unserer Sportschützenvereine in Mittelfranken zusammen. Schießsport ist in unserer Region von großer Bedeutung. In den Vereinen engagieren sich mehrere Generationen - von der Schützenjugend bis zu den Senioren - für den Sport und für die Pflege von Brauchtum und Tradition. Dieses konnte ich erst kürzlich im März dieses Jahres anlässlich des 57. Mittelfränkischen Schützentages in Bad Windsheim erleben.

Es wird erörtert, das Auslaufen des Erbenprivilegs sowie die von Ihnen kritisierte Blockierung von geerbten Waffen im Rahmen einer anstehenden Novelle des Waffenrechts noch einmal auf den Prüfstand stellen.

Sie können versichert sein, dass wir Ihre Argumente und die berechtigten Interessen der Sportschützen in unsere Überlegungen mit einbeziehen. Eine Entscheidung zeichnet sich aber noch nicht ab.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt MdB"

Soviel Information für den Augenblick. Ich gebe zurück ins Studio ;-)

Gruß,

Oliver

Geschrieben
Ich komme regelmäßig mit vielen Aktiven sowie den Funktionären unserer Sportschützenvereine in Mittelfranken zusammen. Schießsport ist in unserer Region von großer Bedeutung. In den Vereinen engagieren sich mehrere Generationen - von der Schützenjugend bis zu den Senioren - für den Sport und für die Pflege von Brauchtum und Tradition. Dieses konnte ich erst kürzlich im März dieses Jahres anlässlich des 57. Mittelfränkischen Schützentages in Bad Windsheim erleben.

Immerhin! :icon14:

Geschrieben
"Vielen Dank für Ihre Email vom 5. Juni 2007 zum Waffenrecht. Sie sprechen sich gegen das Auslaufen des sog. "Erbenprivilegs" im April 2008 aus.

Ich komme regelmäßig mit vielen Aktiven sowie den Funktionären unserer Sportschützenvereine in Mittelfranken zusammen. Schießsport ist in unserer Region von großer Bedeutung. In den Vereinen engagieren sich mehrere Generationen - von der Schützenjugend bis zu den Senioren - für den Sport und für die Pflege von Brauchtum und Tradition. Dieses konnte ich erst kürzlich im März dieses Jahres anlässlich des 57. Mittelfränkischen Schützentages in Bad Windsheim erleben.

Es wird erörtert, das Auslaufen des Erbenprivilegs sowie die von Ihnen kritisierte Blockierung von geerbten Waffen im Rahmen einer anstehenden Novelle des Waffenrechts noch einmal auf den Prüfstand stellen.

Sie können versichert sein, dass wir Ihre Argumente und die berechtigten Interessen der Sportschützen in unsere Überlegungen mit einbeziehen. Eine Entscheidung zeichnet sich aber noch nicht ab.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt MdB"

Fasse zusammen: 153 Wörter, 906 Zeichen, 1062 Zeichen incl. Leerzeichen.

Aussage: Keine

Wirklich ein Politiker wie er im Buche steht und sehr bezeichnend. Vielleicht reicht es festzustellen, daß die Aussage: "Erbwaffen erfordern keinen Neuregelungsbedarf." nicht gefallen ist.

TheHun

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Hallo Zusammen,

vielleicht kann mir jemand nochmal die aktuelle bzw. neue Rechtslage

(ab 01.04.08) zum Waffenrecht erläutern.

Ich glaube ich bin da nicht auf dem ganz aktuellen Stande.

 :confused:

Fall 1
Mein Nachbar (Jäger) stirbt und seine Angehörigen wollten
seine eingetragene Waffe an mich (Jäger) verkauften.

erlaubt / nicht erlaubt?

Fall 2

Mein Nachbar (Jäger) stirbt und seine Angehörigen wollten
seine nicht eingetragene Waffe an mich (Jäger) verkauften.

erlaubt / nicht erlaubt?

Fall 3

Mein Vater vererbt mir seine eingetragene Waffe vor dem 01.04.08. Ich habe keine WBK.

erlaubt / nicht erlaubt?

Fall 4

Mein Vater vererbt mir seine eingetragene Waffe nach dem 01.04.08. Ich habe keine WBK.

erlaubt / nicht erlaubt?

Fall 5

Mein Vater vererbt mir als Jäger seine nicht eingetragene Waffe nach dem 01.04.08.

erlaubt / nicht erlaubt?

Fall 6

Ich habe durch einen Erbfall eine Waffe (ohne zuvor eine WBK besessen zu haben) erhalten.

Könnte mir diese nach dem 01.04.08 entzogen werden?

Geschrieben

Is ja ein richtiges Quiz hier :lol:

Könntest Du bitte Deine Fragen nochmals alle stellen und dahinter Kästchen zum ankreuzen machen? Ich liebe MC Tests :lol:

Geschrieben
Hallo Zusammen,

vielleicht kann mir jemand nochmal die aktuelle bzw. neue Rechtslage

(ab 01.04.08) zum Waffenrecht erläutern.

Ich glaube ich bin da nicht auf dem ganz aktuellen Stande.

 :confused:

Fall 1
Mein Nachbar (Jäger) stirbt und seine Angehörigen wollten
seine eingetragene Waffe an mich (Jäger) verkauften.

erlaubt / nicht erlaubt?

Fall 2

Mein Nachbar (Jäger) stirbt und seine Angehörigen wollten
seine nicht eingetragene Waffe an mich (Jäger) verkauften.

erlaubt / nicht erlaubt?

Fall 3

Mein Vater vererbt mir seine eingetragene Waffe vor dem 01.04.08. Ich habe keine WBK.

erlaubt / nicht erlaubt?

Fall 4

Mein Vater vererbt mir seine eingetragene Waffe nach dem 01.04.08. Ich habe keine WBK.

erlaubt / nicht erlaubt?

Fall 5

Mein Vater vererbt mir als Jäger seine nicht eingetragene Waffe nach dem 01.04.08.

erlaubt / nicht erlaubt?

Fall 6

Ich habe durch einen Erbfall eine Waffe (ohne zuvor eine WBK besessen zu haben) erhalten.

Könnte mir diese nach dem 01.04.08 entzogen werden?

Ohne Gewähr für die Richtigkeit:

1: geht

2: wenn der SB sich nicht querstellt und Du ein Bedürfnis hast, sollte das klappen.

3: geht

4: who knows?

5: wie 2

6: ich gehe davon aus, das ein rückwirkender Entzug nicht möglich ist.

Bei nicht eingetragenen Waffen ist es allerdings immer schwierig und es hängt stark vom Einzelfall, Durchsetzungsvermögen und der Behörde ab.

Gruß

Michael

Geschrieben

Meine Tipps - ohne anspruch auf Richtigkeit:

Fall 1
Mein Nachbar (Jäger) stirbt und seine Angehörigen wollten
seine eingetragene Waffe an mich (Jäger) verkauften.

erlaubt / nicht erlaubt?

--> Ja. Dazu brauchst du aber grundsätzlich ein Bedürfnis. Beim Jäger kein Problem bei Langwaffen.

Fall 2

Mein Nachbar (Jäger) stirbt und seine Angehörigen wollten
seine nicht eingetragene Waffe an mich (Jäger) verkauften.

erlaubt / nicht erlaubt?

--> Forget it. Schade um die Plempe.

Fall 3

Mein Vater vererbt mir seine eingetragene Waffe vor dem 01.04.08. Ich habe keine WBK.

erlaubt / nicht erlaubt?

--> Ja. Erben-WBK beantragen (Frist wahren!)

Fall 4

Mein Vater vererbt mir seine eingetragene Waffe nach dem 01.04.08. Ich habe keine WBK.

erlaubt / nicht erlaubt?

--> Meine Kristallkugel ist gerade bei der Reparatur, sorry.

EVENTUELL Erben-WBK + Keuschheitsgürtel für den Lauf.

Fall 5

Mein Vater vererbt mir als Jäger seine nicht eingetragene Waffe nach dem 01.04.08.

erlaubt / nicht erlaubt?

--> Böse Falle.

Fall 6

Ich habe durch einen Erbfall eine Waffe (ohne zuvor eine WBK besessen zu haben) erhalten.

Könnte mir diese nach dem 01.04.08 entzogen werden?

--> Im Prinzip nein, jedoch bei Verlust der Zuverlässigkeit.

Auch hier KÖNNTE ein Keuschheitsgürtel nachträglich verlagt werden, ich hoffe nicht.

Aber meine Kristallkugel ist gerade blind, wie ich oben schon erwähnte und mit dem Kaffeesatz klappt das nicht so.

Geschrieben
Bei Schusswaffen sieht es ja anders aus. Die sind ja per se gefährlich, und da hat der Schütze ja keinen Einfluss darauf, ob und auf welches Ziel aus der Waffe ein Schuss abgegeben wird. :bad:

So sieht das meine Freundin auch; wie oft hat man schon in der Zeitung gelesen, dass sich Waffen selbsttätig laden und plötzlich auf Passanten schießen!!

Sie geht sogar in Deckung, wenn sie zum Reinigen zerlegt auf dem Tisch liegt (Die Waffe - nicht die Freundin). :scare:

Geschrieben

Wie sieht es denn in folgendem Fall aus:

Vater hatte Waffenschein und 38 Spec. mit 2-Zoll-Lauf; also nix für Sportschützen.

Ich hab zwar ne WBK, aber kann ich das Teil mal erben, ohne es schussunfähig machen zu müssen,

weil ichs ja nicht für den Sport benutzen kann??

Gast God of Hellfire
Geschrieben
Wie sieht es denn in folgendem Fall aus:

Vater hatte Waffenschein und 38 Spec. mit 2-Zoll-Lauf; also nix für Sportschützen.

Ich hab zwar ne WBK, aber kann ich das Teil mal erben, ohne es schussunfähig machen zu müssen,

weil ichs ja nicht für den Sport benutzen kann??

Klar kannst Du erben. Die Waffe wurde legal ja besessen.

Erben ist unabhängig von der Sporttauglichkeit einer Waffe oder ob der Erbe bisher nur Sportschütze war.

Viele Erben hatten bis zum Erbfall überhaupt nichts mit Waffen am Hut und bekommen die WBK.

Gruß

GOH

Geschrieben
Vater hatte Waffenschein und 38 Spec. mit 2-Zoll-Lauf; also nix für Sportschützen.

In diesem ganz speziellen Fall ist der BDMP der Verband der Wahl, der er als einziger eine Disziplin für Snubbies hat.

Aber erben an sich geht ganz ohne Bedürfnis.

Geschrieben
Vater hatte Waffenschein und 38 Spec. mit 2-Zoll-Lauf; also nix für Sportschützen.

Ich hab zwar ne WBK, aber kann ich das Teil mal erben, ohne es schussunfähig machen zu müssen,

weil ichs ja nicht für den Sport benutzen kann??

Hallo Scorpus,

ich wäre da nicht so sicher.

Nach heutigem Gesetzestext entfällt das Erbenprivileg (sprich Inbesitznahme ohne Prüfung von Sachkunde und Bedürfnis) am 1.04.08, es sei denn, bis dahin wird eine sichere "Blockade" der Waffe am Markt sein.

Letzteres bezweifele ich.

Also müsstest Du Sachkunde und Bedürfnis nachweisen. Sachkunde hast Du (unterstelle ich mal, es gibt ja auch WBKs ohne Sachkunde), bleibt die Frage nach dem Bedürfnis.

Es besteht aber noch die Hoffnung, dass der Gesetzgeber bis dahin tätig wird und den Passus wieder streicht.

Gruß

Michael

Archiviert

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