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IGNORED

über 60 tagessätze-was passiert mit meiner waffe


predatorjäger

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

hallo,

werde wahrscheinlich vor gericht zwischen 60-und 80 tagessätze bekommen laut anwalt.

habe eine wbk und eine 9mm waffe rechtlich erworben.

was passiert jetzt mit meiner waffe? hab ne menge geld dafür bezahlt-ist doch mein eigentum

wer kennt sich da genauer aus

danke

Gast God of Hellfire
Geschrieben

...Du wirst die Möglichkeit haben die Waffe zu veräußern bzw. einem Berechtigten zu überlassen.

Alternative wäre die Waffe auf Deinen Verein umzuschreiben. Dann kannst Du wenigstens weiter damit trainieren.

Daß die WBK bei mehr als 60 Tagessätzen weg ist weißt Du ja.

Gruß

GOH

Geschrieben
hallo,

werde wahrscheinlich vor gericht zwischen 60-und 80 tagessätze bekommen laut anwalt.

habe eine wbk und eine 9mm waffe rechtlich erworben.

was passiert jetzt mit meiner waffe? hab ne menge geld dafür bezahlt-ist doch mein eigentum

wer kennt sich da genauer aus

danke

Als Schnellschuß würde ich sagen: WBK wird eingezogen, Waffe muß innerhalb einer Frist einem Berechtigten überlassen werden. Also verkauft werden... Ist denn die zuständige Behörde schon tätig geworden und hat die Einziehung der WBK veranlasst?

Edit: Da war wohl jemand schneller.

Geschrieben
Ist denn die zuständige Behörde schon tätig geworden und hat die Einziehung der WBK veranlasst?

Wenn er noch nicht rechtskräftig verurteilt wurde, dürfte dafür doch wohl die Rechtsgrundlage fehlen, oder?

Geschrieben

Gibt es eigentlich einen Unterschied zwischen 60 Tagessätzen ud 60 Tagessätzen ??

Ich meine man kann schnell im Strassenverkehr bei einem (evtl. selbst verschuldeten Unfall, oder Geschäftsfüher welcher für die Firmenbelange mitverantwortlich ist)) 60 Tagessätze bekommen.

Allerdings würde ich das nicht als Unzuverläßigkeit sehen.

Gibt es da evtl. Ausnahmen die man geltend machen kann, oder vor Gericht erstreiten kann ??

Gast God of Hellfire
Geschrieben
Wenn es dennoch über 60 sein wird: selber schuld! was machst auch so 'nen Schei§§ (nein, ich will jetzt nicht wissen, was es genau war, aber wenn man verurteilt wird, ist man nicht ganz unschuldig).

Eben, keiner hier weiß, was er gemacht hat bzw. was man ihm vorwirft.

In unserem Land bekommt man teilweise schneller 60 TS als man "unsinnige Gesetze" sagen kann.

Würde mich freuen, wenn dieser Thread mal sachlich abläuft und nicht in in die üblichen "dubisteinschlimmerunzuverlässigerverbrecher"-Tiraden übergeht.

Gruß

GOH

Geschrieben
Ja, bei 60 kann, bei 61 muß.

nicht ganz. §5 (2) WaffG spricht hier von mindestens 60 tagessätzen. also inkl. 60 und aufwärts ein muss!

bis 59 kann? da fehlt die rechtsgrundlage! fein raus also!

der deliktscharakter ist im übrigen schnuppe - entscheidend ist das urteil.

ansonsten hast du die situation im kern deutlich gemacht - mit rechtskraft des urteils ist die zuverlässigkeit "in der regel" weg. soll heißen, dass gemäß der waffvwv bei der beurteilung des falls nur in ganz außergewöhnlichen situationen von der muss-vorschrift des §5 (1) abgewichen werden kann.

grüße

Geschrieben
- mit rechtskraft des urteils ist die zuverlässigkeit "in der regel" weg. soll heißen, dass gemäß der waffvwv bei der beurteilung des falls nur in ganz außergewöhnlichen situationen von der muss-vorschrift des §5 (1) abgewichen werden kann.

grüße

Was wäre denn eine "ganz außergewöhnliche Situation"?

Geschrieben
Was wäre denn eine "ganz außergewöhnliche Situation"?

 

wenn er jemanden kennt, der jemanden kennt, der wiederum jemanden kennt ... :rolleyes:

 

unser Stadtbrandmeister wurde bei einer Trunkenheitsfahrt mit 2,00 promille erwischt, die WBK als Jäger wurde ihm schon nach einer knappen Woche wieder zurückgegeben und auf den Lappen wird er wahrscheinlich auch nicht lange warten müssen ... :angry2:

 

 

vor dem Gesetz sind eben einiger gleicher ...

Geschrieben
hallo,

werde wahrscheinlich vor gericht zwischen 60-und 80 tagessätze bekommen laut anwalt.

Dein Anwalt sollte im Vorfeld dem Richter avisieren, ob es nicht möglich sei, den Tagessatz höher anzusetzen und dafür die Anzahl der Tagessätze zu verringern,so dass Du unter 60 Tagessätzen liegst.

Also statt 70 Tagessätzen a 120 EUR = 8.400 EUR

55 Tagessätze a 154 EUR = 8.470 EUR

Hoffe, geholfen zu haben.

Gruß Glückspieler

Geschrieben
Was wäre denn eine "ganz außergewöhnliche Situation"?

Totalverweigerung des Kriegsdienstes aus z.B. religiösen oder anderen Gründen.

Gast God of Hellfire
Geschrieben
 

vor dem Gesetz sind eben einiger gleicher ...

...wie kannst Du sowas sagen?

;)

Geschrieben
Gibt es da evtl. Ausnahmen die man geltend machen kann, oder vor Gericht erstreiten kann ??

Also wenn ich mich nicht sehr Täusche schon.

§5 WaffG spricht von 60 Tagessetzen nur im Zusammenhang nur von

-vorsätzlichen Straftaten,

-fahrlässigen Straftat im Zusammenhang mit dem Umgang mit Waffen, Munition oder Sprengstoff oder

-wegen einer fahrlässigen gemeingefährlichen Straftat und Straftat nach dem Waffengesetz, dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen, dem Sprengstoffgesetz oder dem Bundesjagdgesetz.

Also eine nicht vorsätzliche, nicht gemeingefährliche und nicht waffenspezifische Straftat dürfte waffenrechtlich auch bei mehr als 60 Tagessätzen z.B. nicht zählen.

Zudem ist es aufgrund der Formulierung "in der Regel Personen nicht" in jedem Fall eine KANN Bestimmung. Eine MUSS Bestimmung liegt erst bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen eines Verbrechens (alles was mit einer MINDESTstrafe von einem Jahr oder mehr in den Strafvorschriften steht) oder einer Verurteilung von >1 Jahr wegen einer sonstiger vorsätzlicher Straftat vor.

Wie auch immer, es kann nicht schaden im Zweifelsfall einen Fachanwalt für Waffenrecht hinzuzuziehen.

Geschrieben
Also eine nicht vorsätzliche, nicht gemeingefährliche und nicht waffenspezifische Straftat dürfte waffenrechtlich auch bei mehr als 60 Tagessätzen z.B. nicht zählen.

Nein, ganz klar nein!

Es kommt nicht mehr wie früher auf den Inhalt der Straftat an.

Bei 60 Tagessätzen, auch z B bei Steuerhinterziehung o ä ist die Regelunzuverlässigkeit gegeben.

SB ine hat zu diesem Thema schon öfters geschrieben.

Geschrieben
Genau das ist es eben NICHT.

Es drückt die MUSS-Bestimmung aus.

Also wenn der eine Absatz

Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht,

und der andere

Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht,

lautet verstehe ich das jedenfalls so, das der 2. Absatz eine prinzipelle Kann-Bestimmung enthält. Oder wo ist da sonst der Unterschied?

Wie auch immer... der Tip mit dem Fachanwalt kann so oder so nicht schaden.

Geschrieben

es geht auch mit einem simplen faustschlag ins gesicht

Gast God of Hellfire
Geschrieben
es geht auch mit einem simplen faustschlag ins gesicht

...soll sich ja lohnen. Da würde ich den Angriffskrieg oder die Herbeiführung einer nuklearen Explosion vorziehen.

*GGG*

Geschrieben
Oder wenn du die Alimente für Deine Kinder nicht bezahlst, obwohl du das könntest ...
es geht auch mit einem simplen faustschlag ins gesicht

In beiden Fällen ist m.E. "Waffe weg" gerechtfertigt.

Bin nach wie vor der Meinung, dass man 60 Tagessätze nicht "mal eben so" bekommt.

TheHun

Geschrieben
...soll sich ja lohnen. Da würde ich den Angriffskrieg oder die Herbeiführung einer nuklearen Explosion vorziehen.

jaja ... alles mit geldstrafen sanktionierte klitzekleine vergehen ....

btw: wie wäre es, wenn ihr eure themenfremden weisheiten im ot-bereich austoben würdet?

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