Tauschi Posted May 10, 2007 Share Posted May 10, 2007 Hallo Leute, gerade bin ich auf einem Stand abgeblitzt, weil ich keine Bescheinigung über meine Befähigung als Schiessstandaufsicht dabei hatte. Seit wann benötigt man die, wenn man auf einem Stand eine Bahn mieten will? Bisher hat mich kein Mensch danach gefragt. Ciao Tauschi Link to comment Share on other sites More sharing options...
TRASD Posted May 10, 2007 Share Posted May 10, 2007 Hast du keine Sachkunde Prüfung abgelegt? Link to comment Share on other sites More sharing options...
sunnygun Posted May 10, 2007 Share Posted May 10, 2007 die brauchst Du nur wenn Du ohne weitere Aufsicht und allein auf dem Stand schießen möchtest. Sonst nicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Norbert_S Posted May 10, 2007 Share Posted May 10, 2007 Plan a) Dein Verein gibt Dir schriftlich das er Dich zur Aufsicht fähig hält. Plan B ) Du machst einen Kurs beim Verband. Link to comment Share on other sites More sharing options...
MilDot Posted May 10, 2007 Share Posted May 10, 2007 Seit dem neuen WaffG, also seit etwa vier Jahren. Aha! Dort steht also das man eine "Bescheinigung über die Befähigung als Schiessstandaufsicht" braucht um .... ? . Leude, Leude Ihr erzählt ein Schmarren hier ... JEDER Waffensachkundige ist eine zur Aufsichtsführung befähigte Person !!! Sie darf NUR wenn sie beaufsichtigt nicht selber schiessen (§11 Abs. 3 AWaffV) . Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tauschi Posted May 10, 2007 Author Share Posted May 10, 2007 So habe ich das auch im Hinterkopf. Sonst könnte man ja nicht einfach vereinsintern zur Standaufsicht ernannt werden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Einzelgänger Posted May 10, 2007 Share Posted May 10, 2007 Genau! Alles Andere haben sich die Vereine ausgedacht! Es sollte aber der neue §7 WaffG sein, da ab 01.04.2003 die Standaufsicht mit im Unterricht der Sachkunde ist! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted May 10, 2007 Share Posted May 10, 2007 Der NWDSB besteht bei Aufsichten auf eine DSB-Sachkunde. Angeblich aus versicherungstechnischen Gründen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
MilDot Posted May 10, 2007 Share Posted May 10, 2007 Das Wort "Schmarren" nehme ich höflichst zurück .... . Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tauschi Posted May 10, 2007 Author Share Posted May 10, 2007 JEDER Waffensachkundige ist eine zur Aufsichtsführung befähigte Person !!! Sie darf NUR wenn sie beaufsichtigt nichtselber schiessen (§11 Abs. 3 AWaffV) Hätte ich jetzt eine Bescheinigung gehabt, dass mein Präsi mich beim LRA als Standaufsicht gemeldet hat, hätt ich zwar auf den Stand dürfen aber nicht schiessen dürfen weil ich mich ja selbst hätte Beaufsichtigen müssen Link to comment Share on other sites More sharing options...
MilDot Posted May 10, 2007 Share Posted May 10, 2007 Aber mal im Ernst was soll der Quatsch. Ich schiesse fast ausschliesslich mit "Fremden" auf der Anlage zusammen (Jäger, BDSler, BDMP, was weis ich) ... Was bitte soll den da eine Aufsicht beaufsichtigen? Alle schützen sind Sachkundig! Wenn wer an die Scheibe vor will, legt er seine Knifte offen auf den Tisch und tritt ein Stück zurück. Wenn alle zurück getreten sind ruft der Letzte laut "Sicherheit". Alle augenkontakten sich kurz und latschen dann vor zu den Scheiben ... wenn alle wieder da sind und in ihrer "Box" stehen, ruft der letzte "Feuer frei" und weiter gehts ... Mit der Annahme einer legt eine geladene und gespannte Waffe auf den Tisch die selber zündet, kann ich auch davon ausgehen das ich bei grün nicht über die Strasse kann, weil einer bei Rot fährt. Macht aber keiner ! Also was soll da eine Aufsicht ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Bobbel Posted May 10, 2007 Share Posted May 10, 2007 Also was soll da eine Aufsicht ? Frag halt mal beim Innenministerium nach wozu es den §27WaffG, und die §10und11 der allgemeinen Verordnung gibt und warum die so geschrieben wurden. Und wenn ein Schießstandbetreiber eben seine Pflichten umsetzt sollte man ihm nicht Böse sein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Steffen Köhler Posted May 10, 2007 Share Posted May 10, 2007 Aha! Dort steht also das man eine "Bescheinigung über die Befähigung als Schiessstandaufsicht" braucht um .... ?. Leude, Leude Ihr erzählt ein Schmarren hier ... JEDER Waffensachkundige ist eine zur Aufsichtsführung befähigte Person !!! Sie darf NUR wenn sie beaufsichtigt nicht selber schiessen (§11 Abs. 3 AWaffV) . Als Aufsicht darf eingesetzt werden wer: -volljährig -sachkundig -persönlich geeignet - zuverlässig ist. In der Regel der, der die Sachkunde hat. Das heist aber noch lange nicht, das man als Aufsicht eingesetz wird. Die Aufsicht bestellt der Standbetreiber und nur der entscheidet, wer dort Aufsicht machen darf. Einige Verbände ( BDMP) geben auf Antrag entsprechende Zertifikate und Stempel aus, meistens über die Landesverbände. Hier in Berlin verlangen einige Stände das Papier (nach § 10), sonst ist nichts mit Aufsicht. Andere Stände setzen grundsätzlich ihre eigenen Aufsichten ein. Neuerdings wird zur Waffensachkunde eine Standaufsicht-Ausbildung angeboten (BDS), mit Zertifikat. Das wird wohl zukünftig die Regel werden. Steffen Link to comment Share on other sites More sharing options...
MilDot Posted May 10, 2007 Share Posted May 10, 2007 Und wenn ein Schießstandbetreiber eben seine Pflichten umsetzt sollte man ihm nicht Böse sein. Keine Frage! Dagegen anstinken kann Tauschi nicht ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tauschi Posted May 10, 2007 Author Share Posted May 10, 2007 Frag halt mal beim Innenministerium nach wozu es den §27WaffG, und die §10und11 der allgemeinen Verordnung gibt und warum die so geschrieben wurden. Ich bin niemandem böse Wo steht denn in §27Waffg irgendetwas von bescheinigter Aufsichtsbefähigung. Da steht: 1. Zuverlässigkeit (§5Waffg) 2. Persönliche Eignung (§6Waffg) 3. Haftpflichtversicherung Punkt 1 und 2 werden schon durch das blosse vorhandensein einer WBK bestätigt. Punkt 3 wird durch die Versicherungsmarke im Schützenpass nachgewiesen. Gibt`s jetzt schon eine Verwaltungsverordnung die Gültigkeit hat? @Steffen Köhler Ja, das war tatsächlich in Berlin. Bei denen die mit D anfangen und mit VA aufhör´n..... Keine Frage! Dagegen anstinken kann Tauschi nicht ... Nö, mit Leuten die Hausrecht haben diskutier ich nich``rum.... Link to comment Share on other sites More sharing options...
IMI Posted May 10, 2007 Share Posted May 10, 2007 ...Ja, das war tatsächlich in Berlin. Bei denen die mit D anfangen und mit VA aufhör´n..... Nö, mit Leuten die Hausrecht haben diskutier ich nich``rum.... Du warst in Berlin schießen/wolltest schießen ? IMI Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tauschi Posted May 10, 2007 Author Share Posted May 10, 2007 Ja. Wieso? Hätt ich`s gar nicht erst versuchen sollen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
IMI Posted May 10, 2007 Share Posted May 10, 2007 Ja. Wieso? Hätt ich`s gar nicht erst versuchen sollen? Nö, ich dacht nur die Münchener zicken jetzt so rum und wollen irgendwelche Bescheinigungen - aber es waren ja nur die Berliner ... IMI Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tauschi Posted May 10, 2007 Author Share Posted May 10, 2007 Harhar.... Ich schrub ja schon, dass zwischen Traunstein und Philippsburg noch nie `rumgezickt wurde. Ach, in Meck-Pomm auch nicht und Thüringen fällt mir jetzt auch noch ein..... Alles keine `rumzicker Link to comment Share on other sites More sharing options...
Fyodor Posted May 10, 2007 Share Posted May 10, 2007 Neuerdings wird zur Waffensachkunde eine Standaufsicht-Ausbildung angeboten (BDS), mit Zertifikat. Das wird wohl zukünftig die Regel werden. Jetzt weiß ich auch, von welchen "neuen Gesetzen" bei uns im Verein da geredet wurde... . Ich bin nämlich Jugendleiter, habe Sachkunde und JuBaLi, und stehe in unserer "Befähigungsmatrix" auch als "Aufsicht" drin, habe aber nur "Sachkunde ohne Aufsicht". Naja, was soll's. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mausebaer Posted May 10, 2007 Share Posted May 10, 2007 ... Alle schützen sind Sachkundig! ... Nö. Link to comment Share on other sites More sharing options...
caliber Posted May 10, 2007 Share Posted May 10, 2007 Aber mal im Ernst was soll der Quatsch. Ich schiesse fast ausschliesslich mit"Fremden" auf der Anlage zusammen (Jäger, BDSler, BDMP, was weis ich) ... Was bitte soll den da eine Aufsicht beaufsichtigen? Alle schützen sind Sachkundig! Wenn wer an die Scheibe vor will, legt er seine Knifte offen auf den Tisch und tritt ein Stück zurück. Wenn alle zurück getreten sind ruft der Letzte laut "Sicherheit". Alle augenkontakten sich kurz und latschen dann vor zu den Scheiben ... wenn alle wieder da sind und in ihrer "Box" stehen, ruft der letzte "Feuer frei" und weiter gehts ... Mit der Annahme einer legt eine geladene und gespannte Waffe auf den Tisch die selber zündet, kann ich auch davon ausgehen das ich bei grün nicht über die Strasse kann, weil einer bei Rot fährt. Macht aber keiner ! Also was soll da eine Aufsicht ? Damit dir keiner in den Rücken schiesst muss eine Aufsicht da sein . Ich habe auf einem Kurzwaffenschiesstand von LJV geschossen mit vier Jäegern ohne Schiessstandaufsicht,und als wir trefferaufnahme machen wollten habe ich laut "Sicherheit" gerufen. Die haben mich nur BLÖDE angeguckt. Dann gingen wir zu dritt zu den Scheiben ,der Rest jedoch fumelte an den Waffen. Bei'm zweiten Durchgang ,wieder. Es waren alle Jager haben die keine Sachkunde gehabt? Schiessaufsicht muss da sein im unseren eigenen Interesse auch wenn es vom Gesetz nicht erfoderlich were. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Liebertee Posted May 10, 2007 Share Posted May 10, 2007 Nö, mit Leuten die Hausrecht haben diskutier ich nich``rum.... So wie sich das anhört muß ich irgendwie nicht lange raten, auf welchen von den beiden Angestellten du da getroffen bist....... Ich kannte bis jetzt allerdings niemanden, der da schon mal nach sowas gefragt worden ist. Sehr ärgerlich meiner Meinung nach, weil unnötig. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Deit Posted August 5, 2007 Share Posted August 5, 2007 Sowas gibt es hier in Hannover aber auch! Und da wird man blöd angeguckt wenn man als BDS-Schießleiter auf einem DSB/NSSV-Schießstand Aufsicht machen will. Gespräch mit dem "verantwortlichem Verwalter": Er: "Habt ihr nen Schießsportleiter dabei??" Ich: (Zeige BDS-Schießleiterausweiß): "Hier, bitte!" "Wie? Was? Was´n das?" - "BDS-Schießleiter! Gleichwertig mit dem DSB-Schießsportleiter!" - "AHSO! Stimmt die haben da ja andere Mäuse! Na dann okay... Darfst aber nicht selber schießen!" - "Ja das ist klar, aber da kommen noch andere!! Die sind auch Schießleiter." - "AHA!" Und gut war... Wir durften tatsächlich auf den Stand!! Soll vorgekommen sein das Leute vom BDS dort abgewiesen worden... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Government71 Posted August 5, 2007 Share Posted August 5, 2007 Aus meiner Erfahrung ist der Job der Standaufsicht zwar sehr löblich , aber auch nicht ganz ungefährlich. Daher haben viele Standaufsichtler bzw. ehemalige folgende Meinung: Es gibt zwei Arten von Standaufsichts-Persönlichkeiten: 1.) Die (und das sind viele--!), die keine Ahnung haben wollen wichtig Standaufsicht übernehmen und sich toll fühlen.. 2.) Die, die Ahnung haben, wollen es auf keinen Fall mehr....warum wohl nicht ? Undankbarer Job, das ! ! ! Link to comment Share on other sites More sharing options...
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