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IGNORED

Sachbearbeiter mit kreativer Rechtsauffassung


Piet-kun

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo!

In naher Zukunft steht nun mein WBK Antrag bevor und es stellen sich einige fragen.

Ich möchte eine Grüne mit zwei Einträgen in 9x19 und .357 Mag und eine Gelbe WBK.

Nun habe ich das Thema am Stand angesprochen und man sagte mir ich solle das lieber lassen und erstmal nur einen Voreintrag genug sein lassen.

Der zuständige Sachbearbeiter scheint einer der schönen Sorte zu sein.

Ich habe eigentlich nur Spott und änliches was nicht hilfreich ist geerntet als ich sagte das man sich das nicht gefallen lassen sollte .

Hier im Kreis scheinen alle zu buckeln und wenn man was anderes sagt wird man ausgelacht, wie man merkt bin ich leicht... angepisst, sorry ein besseres Wort fällt mir nicht ein.

Mit den Einschränkungen auf der Gelben WBK kann ich erstmal leben (2/6, keine Pumpen, nur Waffen für Disziplinen des Verbandes) aber ich hätte schon gerne zwei KW da ich gern ernsthaft Trainieren möchte, Waffen haben will die ordentlich funktionieren, nicht die Probleme mit "wie kommt die Waffe zum Wettkampf" haben möchte, nicht von den Öffnungszeiten meines Vereinsstandes abhängig sein will (Freitag Abends ist manchmal eher ein schlechter Termin wenn man im Gastgewerbe arbeitet) und vieles mehr...

Ich konstuiere mal folgenden Fall:

Ich habe eine RSV die Waffenrechtliches abdeckt.

Ich bekomme vom Verband mein Bedürfnis für eine 9x19 und eine .357 bescheinigt, gehe damit zum Amt und beantrage die WBK mit den 2 Einträgen.

Der Sachbearbeiter sagt "gibts nicht" und gibt mir auf mein Verlangen einen rechtsmittelfähigen Ablehnungsbescheid.

Nun frage ich meine RSV nach einem Anwalt und übergebe ihm den Fall.

Und jetzt Stellen sich einige Fragen:

Wie lange dauert das ganze?

Was passiert wenn der SB recht bekommt und ich verliere die Klage, die kosten dafür muss ich selbst zahlen, wenn ich gewinne trägt die RSV ja die Kosten.

Sollte ich dann gleich in einem aufwasch beantragen die 2/6 Regelung von der Gelben zu streichen oder was lieber lassen? (Vorher natürlich auch dafür den Ablehnungsbescheid)

Mfg,

Peter

Geschrieben
Wie lange dauert das ganze?

Was passiert wenn der SB recht bekommt und ich verliere die Klage, die kosten dafür muss ich selbst zahlen, wenn ich gewinne trägt die RSV ja die Kosten.

Sollte ich dann gleich in einem aufwasch beantragen die 2/6 Regelung von der Gelben zu streichen oder was lieber lassen? (Vorher natürlich auch dafür den Ablehnungsbescheid)

Hallo,

das kann schon eine Weile dauern, je nachdem durch wieviele Instanzen es geht.

Wenn du verlierst, zahlt deine RSV (sofern man VOR Klageerhebung eine Deckungszusage eingeholt hat). Es zahlt immer der Verlierer, d.h. wenn du gewinnst kostet es dich nichts. Mache lieber 3 getrennte Vorgänge daraus, d.h. Antrag 1 mit Datum X, Antrag 2 mit Datum X+1...

Beim Regelbedürfnis schon Probleme machen?! Sehr merkwürdig. Auf jeden Fall solltest du einen Wafferechts-Anwalt wählen.

Geschrieben
Ich habe eine RSV die Waffenrechtliches abdeckt.

Das solltest Du auf jeden Fall genau prüfen. Mit Verwaltungsrechtlichen Dingen ist das bei vielen RSV so eine Sache. Im Zweifelsfall eine zusätzliche "Waffenrechtsschutz" wie die über das FWR bei der Örag. Da bekommst Du schon fachanwaltlichen Rat bevor das Kind im Brunnen liegt. Nicht dass Dir Deine RSV nachher erzählt, dass sie nur bei Waffenrechts-"Strafsachen" einspringt, die gegen Dich laufen.

Im Grunde genommen kann beim "Regelbedürfnis" mit entsprechender Verbandsbescheinigung nicht viel von der Behörde abgelehnt werden. Machnmal reicht beim Versuch schon das einfordern eines Rechtsmittelfähigen Bescheids mit Hinweis auf Prüfung durch Fachanwälte des FWR.

Geschrieben
Im Grunde genommen kann beim "Regelbedürfnis" mit entsprechender Verbandsbescheinigung nicht viel von der Behörde abgelehnt werden.

Genau so sieht es aus. :icon14:

Hi Piet-kun,

ich würde auf das Gerede der Vereinskameraden nicht viel geben.

Vielleicht haben die nur jeweils eine Waffe beantragt weil die Frau nicht mehr Haushaltsgeld bewilligt hat?

Es gibt eine klare Gesetzeslage und die gilt auch für deinen Sachbearbeiter.

Schikaniert er dich = Dienstaufsichtsbeschwerde

Verstößt er offensichtlich gegen geltendes Recht = Anzeige wegen Rechtsbeugung

Ist deine Zuverlässigkeit gegeben, deine körperliche Eignung vorhanden, wird der einen Teufel tun und dir dein Regelbedürfnis versagen.

Daher mach dir keine Sorgen um deine Rechtschutzversicherung, sondern darüber ob deine auserwählten Waffen auch lieferbar sind. :s75:

Gruß TWG

Geschrieben

Hallo,

ich habe im Saarland genau das gleiche beantragt: 1mal 9x19 Pistole, 1 mal 357 Revolver und die Gelbe . Einziger Kommentar: Sie wissen ja, das Sie nur 2 Waffen in 6 Monaten.........

Und bei der 357er lautet der Voreintrage 357 / 38 . Auch nicht schlecht . Ist somit ja der Munerwerb auch für 38er gegeben ( sehe ich mal so, oder ? )

Kostenpunkt 129 Euro :traurig_16:

2 tage Später 2 Waffen eintragen, eine Austragen, nochmal 39 Euro. Aber jetzt ist erst mal Schluss mit Gebühren, jetzt fliest das Geld in Munition :00000733:

Aber das der SB keine 2 Kurzwaffen und eine Gelbe austellen soll, kann ich mir fast nicht vorstellen. Auf was soll sich den sein Ablehnungsbescheid berufen ???

Mein SB wollte mir auch mal eine Waffe nicht eintragen. Erst als ich auf den schriftlichen Ablehnungsbescheid bestanden hatte und ihm sagte, das ich auf seine Rechtsgrundlage gespannt bin , hat er sie doch eingetragen.

Warte mal ab was passiert, nicht schon vorher ins Bockshorn jagen lassen.

Greetz

PetMan

Geschrieben

Wissens manche Sachbearbeiter einfach nicht besser, oder wollen sie nur ein wenig schikanieren?

Bin ich froh, dass ich eine kompetente SBine habe :icon14:

IMI

Geschrieben

Ich habe sowas schon mal durch. Der SB war der Ansicht, ich hätte genug KW, obwohl der Bedürfnisnachweis gegeben war.

Ich habe ihn direkt gefrat, wie er - schon genug - begründen will. Als der ablehnende Bescheid mehr als drei Monaate gebraucht hat, habe ich Ihn per Untätigkeitklage erzwungen und vor dem Verwaltungsgericht angefochten. Allerdings hat es bis zum Urteil gut eineinhalb Jahre gedauert.

Der Eintrag ging dann allerdings wirklich fix und es gab auch später keine Probleme mehr (obwohl es beim nächsten Mal wieder hieß, den Antrag bräuchte ich erst gar nicht zu stellen). Die Stadt hat mir letztendlich sogar die Reise zu Gericht bezahlen müssen.

Die echte Frechheit ist allerdings, dass dafür, dass unötig Steuergelder verblasen wurden, niemals jemand gerade stehen muss.

Gruß

Erik

Geschrieben
Und bei der 357er lautet der Voreintrage 357 / 38 . Auch nicht schlecht . Ist somit ja der Munerwerb auch für 38er gegeben ( sehe ich mal so, oder ? )

Ja, wäre er aber auch, wenn nur .357 Mag. eingetragen ist. Die Berechtigung zum Munitionserwerb umfaßt nämlich auch immer die für die Waffe zugelassene Alternativmunition.

Geschrieben
obwohl es beim nächsten Mal wieder hieß, den Antrag bräuchte ich erst gar nicht zu stellen

Also da würde ich ja aus Frack und Eigensinn erst recht noch eine weitere KW beantragen. :00000733:

Geschrieben
Also da würde ich ja aus Frack und Eigensinn erst recht noch eine weitere KW beantragen. :00000733:

...ich hab noch um zwei aufgelegt... :s82:

@heletz: das ist ja, was mir letztendlich stinkt, die Verwaltung lebt ihre "Macht" ungehemmt aus, und wenns doch mal schiefgeht, ists auch egal... :contra:

Gruß

Erik

Geschrieben

Hallo!

Vielen Dank für die Antworten gerade weil diese leidigen Themen sicher schon einigen über sind, danke!

:icon14:

Was die RSV Angeht, so habe ich derzeit noch keine.

Es wird wohl besser sein wenn ich mir noch eine zulege (FWR/Örag) um auf Nummer sicher zu gehen. Wenn auch das Geld im ersten Moment etwas weh tut.

Da Laufen ja doch einige Kosten pro Jahr auf... ~55 Euro DSB, ~55 Euro BDS und nochmal ~75 Euro für FWR und RSV zusammen... das Geld sitzt alles nicht so locker :traurig_16:

ich würde auf das Gerede der Vereinskameraden nicht viel geben.

Vielleicht haben die nur jeweils eine Waffe beantragt weil die Frau nicht mehr Haushaltsgeld bewilligt hat?

Ich komme ja prima mit allen aus, sonst würd ich dort ja auch nicht schießen aber beim Thema "Wie macht mans" und "Was solls kosten" ists doch immer etwas heikel...

Ich halte absolut nichts von "Geiz ist Geil" aber auch nichts von "Unnötig viel Geld ausgeben." und das versteht irgendwie keiner so recht...

Die Plempe darf nicht unter 2500 Euro kosten, nen Waffenschrank soll ich lieber gleich im Format Titanik-XXL hernehmen. :angry2:

Klar "Wer billig kauft, kauft zweimal." aber es gibt einen grooooooßen Unterschied zwischen billig und preiswert/günstig...

Es gibt eine klare Gesetzeslage und die gilt auch für deinen Sachbearbeiter.

Schikaniert er dich = Dienstaufsichtsbeschwerde

Verstößt er offensichtlich gegen geltendes Recht = Anzeige wegen Rechtsbeugung

Gerade weil ich mit Beamten bisher *nur* schlechte Erfahrungen gemacht habe muss es irgenwann aufhören, und der Punkt ist bei meinem Hobby, dem ich mit viel Begeisterung nachgehe, überschritten.

Nicht falsch verstehen, ich habe nichts gegen Beamte an sich, ich kenn nur keinen den ich leiden kann.

Daher mach dir keine Sorgen um deine Rechtschutzversicherung, sondern darüber ob deine auserwählten Waffen auch lieferbar sind.

hehe, das ist schon geklärt ;)

Wissens manche Sachbearbeiter einfach nicht besser, oder wollen sie nur ein wenig schikanieren?

"Ich bin das Gesetz." das denken zumindest die Leute auf meinem Ordnungsamt, das große Hotel darf ohne Genemigung sein Feuerwerk abfackeln und ich bekomme die Ausnahmegenemigung fürs Silvesterfeuerwerk zur Geschäftseröffnung nicht...

Und ich bezweifle bis heute das der Skybeam der hier jedes Wochenende läuft genemigt ist und selbst darf man nichtmal einmalig für zwei Tage einen aufstellen...

[keine Pumpen]

Mal was neues. Oder hatten wir das schonmal?

Der Punkt würde mich ärgern, ich hätte gern eine aber ich brauche nicht zu fragen um zu wissen das man mich damit nicht auf den Tontaubenstand lassen wird, wie soll man denn auch sehen das sie geladen ist... :peinlich:

Zwei Dinge sind mir noch einfallen beim betrachten und ausfüllen der Anträge.

Wird die 2/6er Regel auf den gesammten Erwerb angewand oder je WBK, also 2 auf Grün und zwei auf Gelb in 6 Monaten?

Soweit ich es verstanden habe je WBK aber lieber frage ich einmal.

Auf dem Antrag für die Behörde finde ich den Punkt "Sehbehinderung", ich sehe alles ohne Brille aber habe keine 100% und in meinem Führerschein ist nicht eingetragen das ich mit Brille fahren muss. Wann bin ich Sehbehindert? Muss ich jetzt erst noch dem Optiker Geld in den Rachen werfen damit ich weiss wieviele Dioptrien ich auf dem Antrag angeben muss?

Ich habe eine Hornhautverkrümmung auf einem Auge aber sehe mit genausoviel wie ohne Brille...

Alles scharf und wunderbar zu erkennen mit Brille verschwindent gering besser.

Mfg,

Peter

Geschrieben
Wird die 2/6er Regel auf den gesammten Erwerb angewand oder je WBK, also 2 auf Grün und zwei auf Gelb in 6 Monaten?
Ob 2/6 jeweils für Gelb und Grün, für Gelb und Grün zusammen oder, wie es eigentlich sein sollte, nur für Grün, wirst Du beim SB nachfragen müssen, denn das wird in Teutonien sehr "föderalistisch" gehandhabt. Gleiches Gestz für alle heißt nämlich noch lange nicht gleiches Recht für alle.
Auf dem Antrag für die Behörde finde ich den Punkt "Sehbehinderung", ich sehe alles ohne Brille...
Dann bist Du von einer Sehbehinderung (Sehvermögen 1/10 der Norm und weniger) aber weit entfernt.
...dem Optiker Geld in den Rachen werfen...
Ich kenne keinen Optiker, der für einen Sehtest Geld verlangt.
Geschrieben
Der Punkt würde mich ärgern, ich hätte gern eine aber ich brauche nicht zu fragen um zu wissen das man mich damit nicht auf den Tontaubenstand lassen wird, wie soll man denn auch sehen das sie geladen ist... :peinlich:

Das Problem bei Vorderschaftrepetierflinten ist, dass es sich hauptsächlich nicht um Repetierlangwaffen mit gezogenem Lauf handelt. Das Problem mit dem Ladezustand ist das gleiche wie bei halbautomatischen Flinten, die ja durchaus zum TT-Schießen zugelassen sind. Verschluß offen, Lauf nach oben und alles ist gut. Auf den TT-Ständen auf denen ich schieße tauchen immer mal wieder VSR-Flinten auf. (Hauptsächlich allerdings von Jägern.)

Geschrieben
Was die RSV Angeht, so habe ich derzeit noch keine.

Die Rechtsschutzversicherung (auch wenn es die über das FWR gebuchte ÖRAG ist) wird ablehnen, es liegt nämlich noch gar kein Rechtsstreit vor. Du befürchtest nur, es könnte Ärger geben weil dir jemand auf dem Schießstand Geschichten erzählt hat. Dafür leistet die Versicherung nicht.

Stelle einfach den Antrag, dann erst weist Du ob der SB tatsächlich eine kreative Rechtsauffassung hat, oder ob dir Märchen erzählt wurden.

Geschrieben
Die Rechtsschutzversicherung (auch wenn es die über das FWR gebuchte ÖRAG ist) wird ablehnen, es liegt nämlich noch gar kein Rechtsstreit vor.
Folgende Vorteile erhalten Sie durch das Rechtsschutz-Paket:

[...]

Anwaltliche Beratung im Verwaltungsrecht, also auch vor Erlaß eines ablehnenden Bescheides, um Probleme von vornherein zu vermeiden.

[...]

Geschrieben

Korbach ist wirklich ein schlechter Landkreis für Waffenbesitzer. Zieh einfach ins Land der Hessischen Rindviecher. Da ist es viel entspannter als beim Kriegerischen Bergvolk. Das Gefälle der Rechtsauslegung läßt sich hier auf wenigen Kilometern -ja Metern- feststellen.

Geschrieben
Folgende Vorteile erhalten Sie durch das Rechtsschutz-Paket:

[...]

Anwaltliche Beratung im Verwaltungsrecht, also auch vor Erlaß eines ablehnenden Bescheides, um Probleme von vornherein zu vermeiden.

[...]

Ja, eine Beratung und sonst nix. Was soll der Anwalt ihm denn erzählen? Er hat doch nur das unbestätigte Märchen aus dritter Hand.

Das Ausfüllen eines Formulars oder das Schreiben eines Briefes in dieser Situation überschreitet bereits den Versicherungsumfang.

Echt wertvoll :rotfl2:

Geschrieben
Ja, eine Beratung und sonst nix. Was soll der Anwalt ihm denn erzählen? Er hat doch nur das unbestätigte Märchen aus dritter Hand.

Schauen wir was passiert, ersteinmal habe ich nun das Formular für die Gelbe und eine 9mm beim Verein abgegeben.

Bevor es da Probleme gibt denn in knapp 4 Monaten kommt dann noch der Antrag für einen KK-Selbstlader...

Mfg,

Peter

Geschrieben
Mit den Einschränkungen auf der Gelben WBK kann ich erstmal leben (2/6, keine Pumpen, nur Waffen für Disziplinen des Verbandes)

Repetier-LW mit glatten Läufen (Pumpgun) gibt auch nirgendwo anders auf gelb! Oder täusch ich mich da?

Und von der manchmal propagierten Lösung Pumpe mit gezogenem Lauf und WS mit glattem Lauf würd ich abraten. Wäre mir persönlich zu großes Risiko von wegen erlaubt oder nicht. Ich denke es ist nicht erlaubt.

Gegen 2/6 bin ich auch am überlegen ob ich dagegen angehen soll, denn die SBine bei uns hat auf Nachfrage so was geäußert. Gegen die Verbands/Disziplin-Beschränkung würde ich auf jeden Fall klagen.

Geschrieben

Bei mir würde es lt. Amt so laufen. Ich beantrage WBK/grün mit Voreintrag für 9x19 und .357 (und 4mm M20 aber die wird eh nicht angerechnet) und gleichzeitig WBK/gelb. Die WBK/gelb wird gleich mit ausgestellt aber 2/6 soll auf beide WBK gelten also erst ca. ein halbes Jahr warten für Einkauf mit gelb. Das mit den Verbandsdisziplinen muss ich unbedingt nochmal nachfragen.

Wird das bei euch auch so gehandhabt, dass jeder Eintrag auf die grüne wieder 40 Euro und ein paar zerquetschte kostet. Ich dachte immer nur einmal für das Ausstellen der WBK und dann 12 Euro nochwas fürs Ein- bzw. austragen. Allerdings verlangen sie für zwei Waffen gleichzeitig auch nur den einfachen Preis. Und ab der 3. KW wird der Eintrag auf die grüne dann lt. Amt auch nochmal teurer.

Geschrieben
Und wie soll das begründet sein?

Das hab ich mich auch gefragt. Kann das jede Behörde handhaben wie sie will? Oder sind die Gebühren festgeschrieben. Kann man gegen solche Regelungen rechtlich was unternehmen.

Ablauf war folgender ... ich habe eine Pistole in 4mm M20 erworben und wollte dafür eine grüne WBK incl. Voreintrag ausgestellt haben. Formular runtergeladen und sicherheitshalber mal beim Amt angerufen. Nein, das wäre schon richtig ... für die Waffe brauche ich kein Bedürfniss ... sie möchten aber trotzdem gerne den Verband angegeben haben (?) ... nun gut, von mir aus. Auf Nachfrage bez. 2/6 ... wird so auch bei uns gehandhabt, ich könne ja die gelbe WBK gleich beantragen, nur eintragen lassen kann ich auf beiden WBKs zusammen nur max. 2 pro Halbjahr. Dann hat sie mir den Tipp gegeben ich sollte mit der 4mm noch warten bis ich mein Bedürfnis vom Verband bescheinigt bekommen habe und dann gleich die beiden Kurzwaffen und die Gelbe beantragen. So zahle ich nur einmal 40,90 für alle drei Voreinträge auf der Grünen und 56,24 für die Gelbe (fand ich nett von ihr, nochmals vielen Dank falls sie mitliest). Ob ich dann auch nur einmal 25,56 für alle drei MEB zahlen muss, ist mir nicht bekannt. Auch im Visier-Einsteiger-Special steht das die 40,90 immer fällig werden wenn man etwas neues auf die grüne beantragt. Von einem höheren Betrag bei mehr als zwei (Kurz?)Waffen auf der Grünen konnte ich nichts finden. Diese Auskunft bekam ich aber so telefonisch vom Amt. Im Moment ist es für mich aber noch wichtig da ich momentan nur zwei KW-Voreinträge haben will (4mm wird lt. Amt nicht angerechnet).

Jetzt überlege ich ob ich mir die Gelbe ausstellen lasse und dann für die 2/6-Kastration und evtl. Verbandsdisziplinzwang (frag ich nächste Woche nach) einen rechtsmittelfähigen Bescheid fordere und dagegen klage. Die WBK bekomme ich ja trotzdem und kann spätestens in ca. einem halben Jahr damit zwei Waffen kaufen, oder?

Kommen bei der grünen WBK dann zu den 40,90 nochmal 12,78 fürs eintragen? Oder nur 40,90 für alles?

Geschrieben

Hab zwar auf die schnelle keinen Link zu einer PDF-Datei der Gebührenordnung gefunden, aber ein Posting eines Users über die Gebühren habe ich gefunden:

Erteilung einer Waffenbesitzkarte für Jäger: 25,56 Euro

Erteilung einer Waffenbesitzkarte für Sportschützen: 56,24 Euro

Erteilung einer Munitionserwerbsberechtigung in die Waffenbesitzkarte: 25,56 Euro

Eintragung einer Langwaffe (Kein Voreintrag notwendig, Jäger, Erben) in eine vorhandene Waffenbesitzkarte: 17,90 Euro

Eintragung einer Langwaffe (Voreintrag, Sportschützen) in eine vorhandene Waffenbesitzkarte: 56,24 Euro

Austragung einer Waffe aus einer Waffenbesitzkarte: 12,78 Euro

Diese gilt bundeseinheitlich. Das die 3. KW oder das 4. SLG mehr als die vorherigen kosten, kann ich daraus nicht ablesen und mich würde es auch schwer überraschen, falls dem dennoch so sein würde. Habe davon noch nie was gehört.

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