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IGNORED

Laserlichtmodule


Joker_26

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Die Benutzung als Zielhilfe an einer Waffe ist ganz grundsätzlich (unabhängig von der Laserklasse) hier in Deutschland verboten, der Besitz von Class 1 Lasergeräten ist nicht verboten und z.B. als Hilfsmittel zur Nahfeld-Ausleuchtung von Gelände das z.B. mit nachtsichtfähigen Kameras bewacht wird, je nach Anwendung durchaus sinnvoll. Andere Laserklassen benötigen zur Inbetriebnahme Genehmigungen diverser Behörden (führt hier zu weit), ausserdem muß sichergestellt werden, dass die Strahlen niemanden gefährden können (im "Freiluft- bzw. Waldbetrieb") nicht zu gewährleisten und insoweit nicht genehmigungsfähig. In der Zwischenzeit gibt es verschiedene Anbieter, die Laser höherer Energieklassen durch Streulinsen entsprechend "entschärfen", dass dafür Genehmigungen für den "Freiluftbetrieb" erteilt werden (letztlich sind es aber dann Laser geringerer Energieklassen). Bei Laserquellen ab einer gewissen Energie ist dann auch der Besitz (nicht das Eigentum) verboten - die fallen dann z.B. unter das KWKG.

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ist da schon was bekannt, ob dieses blödsinnige Verbot für Laser-Licht-Module mal in naher Zukunft aufgehoben werden soll?

Aus welcher Ecke soll das denn kommen bzw. wie kommst Du darauf, dass das passieren könnte?

Ist der Besitz nun strafbar oder nur die Benutzung an einer Waffe?

Gemäß WaffG Anl.2 1.2.4 ist der Umgang mit:

1.2.4

für Schusswaffen bestimmte

1.2.4.1 Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);

1.2.4.2 Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre) sind, sofern die Gegenstände einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen;

verboten.

Edit zur Ergänzung: Umgang ist in WaffG §1(3) definiert:

(3) Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.
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Hören sagen, habe keine konkreten Hinweise, geschweige denn öffentliche Bekanntmachungen.

Trotzdem danke für die ausführliche Belehrung.

Wie sieht das aber nun aus mit der diestlichen nutzung solcher Anbauteile.

"Cop" selbst verkauft zB nicht mal an Behördenmitglieder, sondern nur an die Behörden direkt über den Dienstweg.

Als Soldat sollte ich die Möglichkeit haben sowas über den Dienstweg zu beschaffen, wenn der Chef das ganze unterschreibt, nehme ich mal an.

Natürlich dann auch für die dienstliche Nutzung.

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Hören sagen, habe keine konkreten Hinweise, geschweige denn öffentliche Bekanntmachungen.

Trotzdem danke für die ausführliche Belehrung.

Wie sieht das aber nun aus mit der diestlichen nutzung solcher Anbauteile.

"Cop" selbst verkauft zB nicht mal an Behördenmitglieder, sondern nur an die Behörden direkt über den Dienstweg.

Als Soldat sollte ich die Möglichkeit haben sowas über den Dienstweg zu beschaffen, wenn der Chef das ganze unterschreibt, nehme ich mal an.

Natürlich dann auch für die dienstliche Nutzung.

Vergiss es , haben schon andere Versucht!! Die Behörde muß das Zeug KAUFEN!!! Das kann dein Chef ( abgesehen von paar Einheiten, aber die haben eh Laser) nunmal nicht!!

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Vergiss es , haben schon andere Versucht!! Die Behörde muß das Zeug KAUFEN!!! Das kann dein Chef ( abgesehen von paar Einheiten, aber die haben eh Laser) nunmal nicht!!

Welche Behörde verwendet denn so einen Unfug wie Ziellaser? :confused:

Lampen ja, das ist wirklich hilfreich, aber Laser?

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Als Soldat sollte ich die Möglichkeit haben sowas über den Dienstweg zu beschaffen, wenn der Chef das ganze unterschreibt, nehme ich mal an.

Natürlich dann auch für die dienstliche Nutzung.

Fällt den unsere Bundeswehr unter das Waffengesetz?

Ich weiss die Antwort, ich will nur wissen, ob der andere das weiss!

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Hallo,

ich geh mal davon aus Du bist Soldat.

Selbst wenn Du dein eigenes LLM hättest,

würde Dir das nichts nutzen. Denn nach der

Montage muss das LLM mit der Waffe justiert

werden. Es ist besser wenn man das "Einmal"

macht, d.h. man ordnet ein LLM einer Waffe

fest zu und justiert. Ist so verfahren worden

lagert man das LLM bei der Waffe, in der

Waffenkammer!!!

Gruss

Opa686, HF d.R.

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Das verfahren ist schon klar, aber lassen wir von mir aus das LLM weg und kaufen nur ein Lichtmodul.

Klar kann ich mir eine Surefire kaufen und die leicht ans G36 montieren.

Wie siehts da aber aus mit den Lichtmodulen für die Pistole zb Streamlight,

damit ich das ding auch ganz normal zu hause lagern kann.

Selbst bei der Kampftruppe sind LLM eine seltene Angelegenheit, traurig aber wahr!

@Stefan das ganze hat zunächst mit dem normalen Waffengesetz zu tun,

im Dienst darf ich alles benutzen, aber privat darf ich halt nicht alles beschaffen!

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N´abend!

Der größte taktische Vorteil, bei der Verwendung von LLM,

ist die "Nachtkampffähigkeit".

Diese ist durch den Infrarotlaser("Unsichtbar"), in Verbindung mit einer BIV-Brille,

gegeben.

Die "Weißlichtfunzel"ist gut im Häuserkampf zu gebrauchen.

Gruss

Opa686, HF d.R.

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Sie sind eben sehr brauchbar, wie schon angesprochen im Orts- und Waldkampf, Stellungssysteme.

Den Laser kann man getrost weglassen, da eher eine Spielerei.

Aus einem schlechten Schützen macht es auch sicherlich keinen guten, denn Schießen lernt man nur durch Schießen

und das ist viel zu selten beim Bund.

Bevor das aber weiter abdriftet, meine Frage ist beantwortet soweit, danke schon mal dafür.

Horrido

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Einen hab ich noch:

Das einzige zu was Laser taugen ist zeigen das man in der Überzahl ist. Ins Schwarze treffen ist damit eigentlich nicht möglich und wenn man mal gesehen hat wie man zittert (keine Angst ohne Waffe dran) will man es nicht mehr sehen.

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Gast GenmanipulationKlonen

Die normalen Laser-Module für Kurzwaffen und Gewehre auf kurze Distanz dienen dem schnellen Deutschiessen im Nahkampf.

Die stärkeren Laser-Module für Gewehre sind heutzutage ein unerlässliches + bei der Führung eines Feuergefechtes mit mehreren Einheiten auf größere Distanz (300+m), gerade, wenn es darum geht Kollateralschaden zu vermeiden. Es ist einfacher zusagen "da ist das Ziel" und es mit dem LASER zu makieren als irgendeine längere Erklärung in ein, in solchen Momenten, überbeanspruchtes Kommunikationssystem zu geben, was zu lange dauert und dann nicht richtig ankommt...

Deshalb werden die Scharfschützen, die Kampfeinheiten zugeortnet sind auch mit derartigen LASERn ausgestattet, um gefundene Ziele den anderen Gruppenmitgliedern zu zeigen...

Warum aber gerade unsere Polizei auf LASER und Leuchte verzichtet kann man sich nur durch Geldmangel erklären...

Ob der einzelne Polizist martiallisch damit aussieht, ist dem sicherlich sehr egal, wenn er 'von der Schusswaffe gebrauch machen muss'...

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Moin!

@Joker26, man rennt nicht mit"Flakscheinwerfer an"in den

vom Feind evtl. verseuchten Wald, bei Nacht.

Ist das LLM justiert, kann man mit BIV-Brille, bis 200m wirken.

Die"Taschenfunzel"ist im Häuserkampf gut zu gebrauchen.

Scharfschützen haben ein Laserentfernungsmesser, um das ZF

richtig zu"klicksen".

Gruss

Opa686

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Denken drücken sprechen @ Opa...nicht meine Posts interpretieren sondern lesen was da steht.

Fazit: Die Lampe am Gewehr oder der Pistole macht Sinn, die Laser sind Geschmacksache.

LEM ist ein anderes Posting, aber auch zweckmäßig für die, die es brauchen.

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Wie sieht das aber nun aus mit der diestlichen nutzung solcher Anbauteile.

"Cop" selbst verkauft zB nicht mal an Behördenmitglieder, sondern nur an die Behörden direkt über den Dienstweg.

Als Soldat sollte ich die Möglichkeit haben sowas über den Dienstweg zu beschaffen, wenn der Chef das ganze unterschreibt, nehme ich mal an.

Natürlich dann auch für die dienstliche Nutzung.

:rotfl2::00000733::rotfl2:

Es wird an der Begründung scheitern. Aber genau diese würde mich brennend interessieren: WOZU braucht man so ein Ding? Klar, sieht schon immer geil aus wenn ein paar Laserstrahlen durch den Nebel gehen aber wo ist der Nutzen....? Selbst beim Deutschießen kann ich keinen Nutzen erkennen da man ja sich irgendwie auf den Punkt konzentriert...und das kostet genau die Zeit die du in einer Verteidigungssituation nicht hast...

Meine Frage: Wozu?

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Es wird an der Begründung scheitern. Aber genau diese würde mich brennend interessieren: WOZU braucht man so ein Ding? Klar, sieht schon immer geil aus wenn ein paar Laserstrahlen durch den Nebel gehen aber wo ist der Nutzen....? Selbst beim Deutschießen kann ich keinen Nutzen erkennen da man ja sich irgendwie auf den Punkt konzentriert...und das kostet genau die Zeit die du in einer Verteidigungssituation nicht hast...

Meine Frage: Wozu?

Die Begründung ist folgende:

Wenn jemand überraschend mit einer extremen Bedrohung konfrontiert wird, dann fällt es ihm oft schwer, sich auf irgendetwas anderes als die Bedrohung zu konzentrieren. Viele Schützen, die die Weaverposition und korrektes Visieren im Schlaf beherrschen, können das in einer Extremsituation nicht mehr, und stehen dann breitbeinig dem Angreifer zugewandt da, starren wie Bambi im Scheinwerferlicht auf den Angreifer, und können das Eisenvisier nicht mehr benutzen. Es kann sogar rein physisch problematisch sein, das Auge auf das nahegelegene Eisenvisier umzufokussieren, selbst wenn man es aktiv versucht, oder es kann gar Probleme machen überhaupt Waffe und Auge korrekt auszurichten.

Das spricht dann für die Benutzung von Visieren, die man verwenden kann, während das Auge sich auf den Angreifer konzentriert, also Reflex oder Laser. Zur Verteidigung gegen überraschende Angriffe auf kurze Distanz sind Laser offenbar sinnvoller, denn sie sind kleiner (kein Verhaken beim Ziehen der Waffe) und können auch verwendet werden, ohne daß das Auge eine korrekte Linie mit dem Visier bildet. Das funktioniert sogar dann noch, wenn der Schütze verletzt am Boden ist solange er ein Auge und einen Arm/Hand verwenden kann.

Ein weiterer Effekt ist, daß der Laserpunkt erfahrungsgemäß Angreifern, die oft geistig nicht ganz da sind, deutlich macht wohin demnächst eine Kugel fliegen wird. Diese verbesserte Drohwirkung, speziell im Dunkeln wenn die Waffe selber möglicherweise schlecht sichtbar ist, kann eine erhebliche deeskalierende Wirkung haben.

Bitte keinen Religionskrieg vom Zaun brechen...ich habe nur die Argumentation für Laservisiere dargelegt und will bestimmt niemandem die Benutzung vorschreiben.

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Die Begründung ist folgende:

Das spricht dann für die Benutzung von Visieren, die man verwenden kann, während das Auge sich auf den Angreifer konzentriert, also Reflex oder Laser. Zur Verteidigung gegen überraschende Angriffe auf kurze Distanz sind Laser offenbar sinnvoller, denn sie sind kleiner (kein Verhaken beim Ziehen der Waffe) und können auch verwendet werden, ohne daß das Auge eine korrekte Linie mit dem Visier bildet. Das funktioniert sogar dann noch, wenn der Schütze verletzt am Boden ist solange er ein Auge und einen Arm/Hand verwenden kann.

Ein weiterer Effekt ist, daß der Laserpunkt erfahrungsgemäß Angreifern, die oft geistig nicht ganz da sind, deutlich macht wohin demnächst eine Kugel fliegen wird. Diese verbesserte Drohwirkung, speziell im Dunkeln wenn die Waffe selber möglicherweise schlecht sichtbar ist, kann eine erhebliche deeskalierende Wirkung haben.

Bitte keinen Religionskrieg vom Zaun brechen...ich habe nur die Argumentation für Laservisiere dargelegt und will bestimmt niemandem die Benutzung vorschreiben.

OK, das leuchtet ein. Ich assoziiere mit Schießen eher "Zielscheibe" oder "Popper" als Ziel, aus der Warte hatte ich noch nicht geschaut. Klassischer Denkfehler... :wub:

Jürgen

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Sorry, falls die Frage dämlich ist. Aber mir erschließt sich nicht der Sinn des Verbots einer solchen Zielhilfe nach Waffengesetz, vielleicht kann das mal jemand erklären.

Darum vermutlich:

Ein weiterer Effekt ist, daß der Laserpunkt erfahrungsgemäß Angreifern, die oft geistig nicht ganz da sind, deutlich macht wohin demnächst eine Kugel fliegen wird. Diese verbesserte Drohwirkung, speziell im Dunkeln wenn die Waffe selber möglicherweise schlecht sichtbar ist, kann eine erhebliche deeskalierende Wirkung haben.

Die verbesserte Drohwirkung wird auch auf einer Softair noch funktionieren.

Andererseits ist es wirklich seltsam, daß das Verbot auch für Waffenscheininhaber und Personen mit entsprechendem Behördenschrieb gilt, denn denen wird die Verwendung gegen überraschende Angriffe ja ausdrücklich als Bedürfnis anerkannt. Jeder hat seinen eigenen Geschmack und seine eigenen Ansichten, aber ein .357 Snubbie mit Lasergriffschalen ist zum verdeckten Tragen gar keine schlechte Wahl.

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Sorry, falls die Frage dämlich ist. Aber mir erschließt sich nicht der Sinn des Verbots einer solchen Zielhilfe nach Waffengesetz, vielleicht kann das mal jemand erklären.

Meines Wissens sind an der Waffe montierte Vorrichtungen welche das Ziel beleuchten (also alle Leuchtmittel inkl. Laser) ursprünglich wegen ihrer Wirkung auf Wild verboten.

Die Drohwirkung ist sicher auch ein Faktor, warum das Verbot bis jetzt aufrecht erhalten wurde.

Des Weiteren kann man auch mit einem Laser an einer Spielzeug-Airsoft jede Menge Unfug treiben – wenn man beispielsweise jemandem mit einem grünen DPSS-Laser in die Augen leuchtet, so ist das unabhängig von der Laserklasse immer sehr… äh… unangenehm (liebe Kinder, bitte nicht ausprobieren - auch ohne Airsoft!).

Bei IR-Lasern höherer Leistungsstufen ist die Wirkung natürlich noch gravierender (Laserstrahlung im nicht sichtbaren Bereich bei hoher Leistung ist nun mal eine brisante Sache). Zwar beleuchtet ein IR-Laser das Ziel nicht direkt (zumindest für das menschliche Auge), markiert wird aber allemal ;).

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