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IGNORED

Waffenschrank im Auto


Liebertee

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Guten Abend zusammen,

ich bin gerade dabei mein neues Auto so ein wenig bewohnbar zu machen, unter anderem aus dem Grund, das ich auch mal des öfteren an Wettkämpfen und sonstigen Schießveranstaltungen weiter weg teilnehmen möchte, ohne mir jedesmal extra ein Hotel suchen zu müssen.

Das wir kein kompletter Wohnmobil-Umbau, sondern einfach nur das nötigste um mal übernachten und vielleicht mal ein Süppchen kochen zu können.

Bei der Gelegenheit hatte ich mir gedacht gleich ein festes Behältis für Waffen und Mun mit einzubauen, gedacht war an eine Alu-Schweißkonstruktion aus relativ dickem Blech mit eingebauten Schlössern, also doch schon was solideres.

Meine Frage dazu: hat eine fest eingebaute Metallkiste für mich überhaupt irgendwelche Vorteile, wenn doch mal Waffen oder Mun aus dem Auto geklaut werden sollten , oder werde ich dann genau so behandelt, als wenn die Sachen einfach nur im Rangebag im Kofferraum gelegen hätten?

Ergänzend dazu: wie sieht das aus, wenn ich einfach einen handelsüblichen A-oder B Schrank einbaue?

Es geht nicht darum, die Waffen tagelang im Auto zu haben, sondern eigentlich nur darum auch mal nach dem Schießen noch ein wenig länger in der Kneipe sitzen zu können, ohne immer das ganze Geraffel dabei haben zu müssen.

Grundsätzlich ist die Kiste eher zu meiner persöhnlichen Beruhigung gedacht, aber wäre natürlich nicht schlecht, wenn ich dann, sollte tatsächlich mal was geklaut werden , vielleicht nicht ganz so doll die Mütze aufhaben würde.

Gruß,liebertee

Geschrieben

Aber angenommen ich hätte tatsächlich einen zugelassenen Waffenschrank im Auto eingebaut und der würde aufgebrochen müßte das doch eigentlich dasselbe sein, als wenn der Schrank in meiner Wohnung aufgemacht würde, oder gibts da für Land-und Wasserfahrzeuge eine extra Fußangel? :confused:

Aber du hast natürlich Recht, egal wo und wie die Sachen wegkommen, Problem hat man dann sowieso.

Geschrieben
Aber angenommen ich hätte tatsächlich einen zugelassenen Waffenschrank im Auto eingebaut und der würde aufgebrochen müßte das doch eigentlich dasselbe sein, als wenn der Schrank in meiner Wohnung aufgemacht würde, oder gibts da für Land-und Wasserfahrzeuge eine extra Fußangel? :confused: ...

Wie war das nochmal mit dem bewohnten Gebäude ?!!!

Geschrieben
Der langt nur solange Du im Auto bist und somit die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausübst.

Zumal es sich bei dem Fahrzeug um eines ohne extra abgeschlossenen Kofferraum handelt.

Jetzt wollte ich das schon mal ausnahmsweide extra vorschriftsmäßig machen, aber ich glaube da sagt mir von offizieller Stelle aus auch keiner Danke für. :angry2:

Gast God of Hellfire
Geschrieben
aber ich glaube da sagt mir von offizieller Stelle aus auch keiner Danke für. :angry2:

...Du bist doch sicher schon lange genug Legalwaffenbesitzer, um das zu wissen.

Gruß

GOH

Geschrieben
Jetzt wollte ich das schon mal ausnahmsweide extra vorschriftsmäßig machen, aber ich glaube da sagt mir von offizieller Stelle aus auch keiner Danke für. :angry2:

Selbst wenn Du einen 1-Schrank einbaust und noch extra befestigt, von mir aus auch verschweißt, und der Schrank

ansich schon 500 kg wiegt, am Ende hat er Räder.

Es wird kaum einer vor Ort den Schrank aufmachen. Aber die ganze Perle klauen, das geht besser.

Am lauschigen Platz hat man dann alle Zeit und Möglichkeit sich des Inhaltes zu bereichern.

Geschrieben

Das Klauen eines Wagens mit Wegfahrsperre ist nicht ganz trivial. Bei "normalen" Autos vor einer Kneipe wird das kaum passieren.

Scheibe einschlagen und Inhalt gezielt klauen ist bei Waffen meines Erachtens das Hauptrisiko.

Mit einer Konstruktion, die das verhindert, hast Du eine gewisse Sicherheit.

Ob das vor Gericht Deine Zuverlässigkeit erhält, ist eine akademische Frage.

(Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand)

Geschrieben
Was für ein Auto fährst Du, dass es mit 500 kg Zuladung sicher verankert ist?

Kann ja nur ein Trabbi oder ein 500er Fiat sein..... :rotfl2:

Bei 500KG dürfte ich alleine noch mitfahren und Volltanken bei meiner Karre :wub:

Stephan

Geschrieben

Wie wäre es mit einem gepanzerten Fahrzeug wie das einer Sicherheitsfirma oder gleich ein Leo2? Sind die Behörden dann eigentlich zufrieden? Ach moment, der Leo2 gilt ja selbst als Waffe. Für den gibts wohl kein Tresor, der in einen Van reinpasst :blink:

Geschrieben
Wie wäre es mit einem gepanzerten Fahrzeug wie das einer Sicherheitsfirma oder gleich ein Leo2? Sind die Behörden dann eigentlich zufrieden? Ach moment, der Leo2 gilt ja selbst als Waffe. Für den gibts wohl kein Tresor, der in einen Van reinpasst :blink:

VIEL SCHLIMMER !!!

Der Leo fällt unter das KWG !!!!

Geschrieben
:rotfl2:

und was is mit der Wildbret-Entwertung bei Beschuss mit 120mm Granaten ???? :contra:

Ragout im Knall erstellt ??? :00000733:

:rotfl2:

Naja, bei bestimmten Hegeabschüssen weiss man eh schon vorher, dass man das Wildpret nicht isst.

IMI

Geschrieben
Zumal es sich bei dem Fahrzeug um eines ohne extra abgeschlossenen Kofferraum handelt.

Jetzt wollte ich das schon mal ausnahmsweide extra vorschriftsmäßig machen, aber ich glaube da sagt mir von offizieller Stelle aus auch keiner Danke für. :angry2:

Aus AWaffV §14

(11) Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1

oder des Absatzes 2 oder von Munition außerhalb der Wohnung, insbesondere im

Zusammenhang mit der Jagd oder dem sportlichen Schießen, hat der Verpflichtete die

Waffen oder Munition unter angemessener Aufsicht aufzubewahren oder durch sonstige

erforderliche Vorkehrungen gegen Abhandenkommen oder unbefugte Ansichnahme zu

sichern, wenn die Aufbewahrung gemäß den Anforderungen der Absätze 1 bis 8 nicht

möglich ist.

Ein Behältnis, dass nicht ohne besonderes Werkzeug geöffnet werden kann, sollte nicht nur dich beruhigen sondern auch deinen Stand bei der Behörde bei einem eventuellen Verlust verbessen.

Wenn aber das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum unbeaufsichtigt abgestellt wird und gestohlen wird hast du schlechte Karten.

Im Zweifelsfall kommt es wieder auf deinen Sachbearbeiter oder den Richter an.

Auf hoher See ...................

MaWo

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