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IGNORED

Springfield M6 Scout


Flexus

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Geschrieben

Hallo zusammen,

ich interessiere mich für einen tschechischen Nachbau des Springfield M6 Scout.

Ich bin mir nun nicht sicher, wie sie technische Beschaffen sein muss, damit rechtlich einwandfrei.

Einige behaubten, der Lauf müsse lediglich mit dem Griffstück fest vernietet sein,

von anderen habe ich nun gehört, dass zusätzlich noch eine Sperre vorhanden sein muss, die es unmöglich macht,

die Waffe so abzuknicken, dass Lauf und Griffstück direkt aneinander anliegen.

Weiss da zufällig jemand von euch näher bescheid?

gruss

Geschrieben

Ich habe eines und das Gehaeuse ist so gebaut, dass der lauf nicht komplett umgelegt werden kann. Da ist unten eine kleine Nase dran.Jedenfalls, bei denen, die vor ca 10 Jahren in D. verkauft wurden.

Geschrieben
Hallo zusammen,

ich interessiere mich für einen tschechischen Nachbau des Springfield M6 Scout.

Ich bin mir nun nicht sicher, wie sie technische Beschaffen sein muss, damit rechtlich einwandfrei.

Einige behaubten, der Lauf müsse lediglich mit dem Griffstück fest vernietet sein,

von anderen habe ich nun gehört, dass zusätzlich noch eine Sperre vorhanden sein muss, die es unmöglich macht,

die Waffe so abzuknicken, dass Lauf und Griffstück direkt aneinander anliegen.

Weiss da zufällig jemand von euch näher bescheid?

gruss

der CZ-nachbau dieses suessen teilchens ist in DE gesetzeskonform.

die wesentlichen unterschiede sind, wie im prinzip schon beschrieben:

- 'hinterteil' (inkl. schaft, abzugsmechanik, stossboden) ist im gegensatz zum original mit einem festen stift verbunden, anstatt eines herausnehmbaren siftes (damit die zwei haelften nicht voneinander getrennt werden koennen)

- vor dem abzugsbuegel befindet sich eine 'nase', die verhindert, dass das teilchen vollstaendig zusammengeklappt weden kann

noch zur info:

das gewehrchens gab es in der 'konformen' version in folgenden konfigurationen

- wahlweise brueniert oder stainless-steel

- buechsenlauf wahlweise in .22 hornet oder .22 lfb

und zusaetzlich gibt es dafuer als zubehoer ein spezielles glas mit montage, einen riemen, ein speziell designtes messer, ...

und das teilchen ist saupraezise, schiesst wie gift und macht riesenlaune !

(einschaetzung von einem, der eins hat !!!) :eclipsee_gold_cup:

Geschrieben

Moin!

Das Springfield Scout M6 war nur nach altem Waffenrecht verboten,

nach neuem Waffenrecht ist es inzwischen eine ganz normale erlaubte Waffe.

Gruß,

frogger

Geschrieben
Das Springfield Scout M6 war nur nach altem Waffenrecht verboten,

nach neuem Waffenrecht ist es inzwischen eine ganz normale erlaubte Waffe.

Bitte??

Das M6 Scout ist hier im Landkreis seit Ende der 90er/Anfang 2000er Jahre vielfach im Umlauf, ich meine in beiden Kalibern.

Vernietet waren beide, wobei meines Wissens die Vernietepflicht eigentlich nur für die .22er Version gültig gewesen sein dürfte (Randfeuerpatrone). Bei der .22 Hornet-Ausführung hätte man meine ich eigentlich die Waffe wie jede andere Bockbüchsflinte mit Zentralfeuermunition zerlegen dürfen.

Nach heutigem Waffenrecht weiß ichs nicht, weil zu faul zum nachlesen.

Geschrieben

Präziser:

Das Springfield Scout M6 war in Verbindung mit einem Kleinkaliber-Randfeuer Lauf verboten.

Die Verbotsnorm betraf Kleinkaliber Randfreuerwaffen, die zerlegbar waren und deren gößtes Waffenteil kleiner als 60cm war.

§37 WaffG -alt 1976-

Diese Verbotsnorm ist ersatzlos entfallen.

Mit Hornetlauf wäre das M6 auch nach altem Waffenrecht ohne Abänderung erlaubt gewesen.

Gruß,

frogger

Geschrieben
Das Springfield Scout M6 war in Verbindung mit einem Kleinkaliber-Randfeuer Lauf verboten.

Die Verbotsnorm betraf Kleinkaliber Randfreuerwaffen, die zerlegbar waren und deren gößtes Waffenteil kleiner als 60cm war.

§37 WaffG -alt 1976-

Diese Verbotsnorm ist ersatzlos entfallen.

Mit Hornetlauf wäre das M6 auch nach altem Waffenrecht ohne Abänderung erlaubt gewesen.

Genau so stimmts jetzt.

Geschrieben
Also die "Nase" die das zusammenklappen verhindert, muss demnach immer vorhanden sein.

Woraus schließt Du das? Ich könnte vermuten, daß wenn überhaupt, die Nase nur beim .22er vorhanden sein muß. Geht ja drum, die Waffe nicht schnell klein zu bekommen. Bei der Zentralfeuerversion muß ja der Stift auch nicht vernietet sein, man könnte es also schnell ganz zerlegen. Wäre unsinnig, dann eine Nase haben zu müssen.

Geschrieben
Überleg mal, von Randfeuer auf Zentranlfeuer ist doof, Lauf mal außen vor.

Wie das jetzt? Hast Du Dir die Waffe schon mal angesehen? Das Ding kannst Du mit Nagelfeile und Zahnstocher auf Zentralfeuer umbauen. Ein Büchsenmacher macht das mit einer Hand, während der Frühstückspause.

  • 2 Jahre später...
Geschrieben

Vorsicht ist aber geboten:

Nach deutschem WaffG darf der Zerlegemechanismus nicht funktionieren. Sollte also eine Nietverbindung oder etwas, was nur mit Werkzeug zu entfernen ist, verbaut sein.

Gruß,

André

Geschrieben
Nach deutschem WaffG darf der Zerlegemechanismus nicht funktionieren.

Das musst du näher erläutern.

Zerlegt ist das M6 doch gar nicht zum "bestimmungsgemäßen Gebrauch verwendbar", sprich, damit kann nicht mehr geschossen werden.

Es handelt sich im Grunde nur um eine TakeDown-Büchse, wie es legal viele gibt.

Geschrieben

Gemeint ist wohl die inzwischen nicht mehr gültige Formulierung aus dem WaffG 1976:

Abschnitt VII

Verbote

§ 37 Verbotene Gegenstände

(1) Es ist verboten, folgende Gegenstände herzustellen, zu bearbeiten, instand zu setzen,

zu erwerben, zu vertreiben, anderen zu überlassen, einzuführen, sonst in den

Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen oder sonst die tatsächliche Gewalt über

sie auszuüben:

1. Schusswaffen, die

a) über den für Jagd- und Sportzwecke allgemein üblichen Umfang hinaus

zusammengeklappt, zusammengeschoben, verkürzt oder schnell zerlegt werden können,

B ) eine Länge von mehr als 60 cm haben und zerlegbar sind,

deren längster Waffenteil kürzer als 60 cm ist und die zum Verschießen von

Randfeuerpatronen bestimmt sind,

c)

Das Gewehr gab es mit .22lfb/.410 und mit .22Hornet/.410. Bei der Hornet-Version war auch damals des spezielle Pin (nicht zerlegbar) nicht nötig, nur für die .22lfb Variante. Heute ist das aber nicht mehr relevant.

Geschrieben
@schortspütze: Bitte die PNs löschen. Du hast keinen Platz mehr.

Löschen??

NE---> PAYMEMBER werden!

Geschrieben
Das Gewehr gab es mit .22lfb/.410 und mit .22Hornet/.410. Bei der Hornet-Version war auch damals des spezielle Pin (nicht zerlegbar) nicht nötig, nur für die .22lfb Variante.

Jenau das meinte ich.

Heute ist das aber nicht mehr relevant.

Sicher? Ist dann aber erst mit der letzten Änderung gekommen.

(Um so besser. Das Gewehrchen ist ja ursprünglich zerlegbar konstruiert worden. Und das sollte es dann auch bleiben.)

Gruß,

André

EDIT: Color

Geschrieben

Ich habe auch ein M 6 Scout (Edelstahl, .22 Hornet-Variante).

Sonst werde ich auf "normalen" Schießständen gehänselt, weil meine Waffen "so böse militärisch" aussehen.

Mit dem M 6 Scout werde ich nur gehänselt, weil die Waffe so beschi.... aussieht !

Ich finde sie trotzdem lustig :s82:

Geschrieben

Das Teil ist einfach genial, und wer mal mit .410 damit geschossen hat weiss, dass sie durchaus beeindrucken kann.

Sieht wie ein Spielzeug aus, aber mit .410 macht sie unerwarteten Krawall !!!

ist ein absolutes HABEN-MUSS !!! :00000733:

Geschrieben
Sonst werde ich auf "normalen" Schießständen gehänselt, weil meine Waffen "so böse militärisch" aussehen.

Mit dem M 6 Scout werde ich nur gehänselt, weil die Waffe so beschi.... aussieht !

Na siehst du, ist doch auch mal was...

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