Zum Inhalt springen
IGNORED

Sachkunde


mühli

Empfohlene Beiträge

vor dem Erwerb meiner ersten Waffe, habe ich mich regelrecht auf die Sachkundenabende gefreut!

Ich war gierig nach den Inhalten und habe jedes Wort meines Dozenten aufgesogen!

Ich bin ja auch dafür, eine Sachkunde zu machen. Aber man sollte sich eben mal die Zeit nehmen und hinterfragen, was denn tatsächlich dahinter steht. Ich finde die Sachkunde viel zu theorielastig. Es sollten eher Sachkunde vermittelt werden, wie sie die NRA anbietet. Also sicheren Umgang mit der Waffe und die wesentlichen Rechtsvorschriften. Das muss reichen. Wenn sich dann jemand, wie es ja oft passiert, nach und nach für andere Sachen interessiert, eignet man sich die Sachkunde auch an.

Ich habe z.B. bei meiner Sachkunde keine Flinte in der Hand gehabt. Als ich dann später TT-süchtig wurde, habe ich mir eben zeigen lassen, wie man damit richtig umgeht.

Vor meinem USA Aufenthalt hatte ich noch nie eine Pumpe in der Hand, auch da war ich ohne staatlich verordnete Prüfung in der Lage, mir selbst das Manual durchzulesen und Gedanken zu machen.

Ich verstehe nicht, warum Leute eine absolut aufgeblähte Sachkundeprüfung für toll finden, aber das Ende der Welt sehen, wenn Sicherheitsfähnchen in Waffen vorgeschrieben sind. (In den USA übrigens auf vielen Ständen ein Muss!)

Wie gesagt, oft reicht der Blick über den Tellerrand, um festzustellen, das es wo anders auch ganz gut geht, ohne das Väterchen Staat alles regelt, siehe Österreich, Schweiz, USA, Spanien usw.

TheHun

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

So, jetzt muss ich auch mal meinen Senf dazu geben!!

Wie am anfang schon erwähnt interessiert es mich als Hobby Sportschütze wenig, wie die Balistik fuktioniert! Wenn ichs wirkilch wissen will, schau ich halt im Internet oder geh in den Buchhandel meiner wahl!

Das ich auch als Hobby Sportschütze wissen muss wie ich eine Waffe sicher, beantrage, verwahre, transportiere,... bzw. das ich so im groben weis wie sich Notwehr, Notstand und Nothilfe unterscheiden und das ich auch weis, wenn ich mir jetzt z.B. ne Waffe von H&K kauf, wo ne Kaliberbezeichnung von 9x19 draufsteht, dass ich mit dieser waffe halt nur 9mm schießen kann und nix anderes!

und ich versteh auch nicht, warum nicht nen praktische Prüfung ausreicht um die Sachkunde zu bestehn... im Prinzib geht's am Landradsamt doch nur darum, das nachgewiesen ist, dass ich mit der Waffe sicher umgehn kann! oder seh ich des jetzt falsch??

Das für BüMa und sonstige, die mit Waffen beruflich zu tun haben so ne Sachkunde wahrscheinlich noch nicht mal ausreicht möcht ich nicht in Frage stellen!! Aber für Hobby Sportschützen find ichs nen bischen überteiben!!

Gruß

Georg

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Einsvorweg: Ich habe die Sachkunde damals gerne gemacht, habe mich wahnsinnig auf meine erste Waffe gefreut. :)

Aber wie in allen (deutschen) Bereichen wird zuviel Theorie gebüffelt.

Für mich ist der sichere Umgang mit einer Waffe wichtig, Unterbringung usw. natürlich auch.

Meiner Meinung lernt man in einem Jahr Schützenverein bzw. einem grünen Abitur mehr über Waffensachkunde als in einem 2 tägigem Lehrgang. Denn dort lern ich das was ich wissen muss. :icon14:

Und das in unserem grössten Verband nur die dort abgelegte W-Sachkunde gilt setzt dem ganzen die Krone auf. :gaga:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ch finde wenn ich hier mal entschuldigerweise als Laie einbringen darf, die Sachkundeprüfung für den normalen Sportschützen sollte erstens nur noch von staatlich geprüften anerkannten Stellen durchgeführt werden dürfen. Dies zu fairen Konditionen und einigermassen einheitlichen Regeln, egal in welchem Bundesland man wohnt oder welchem Verband man angehört. Die bestandene Sachkundeprüfung sollte weiterhin bei allen Verbänden einheitlich anerkannt sein also verbandsunabhängig und dies landesweit, was nichts anders heisst egal wo man wohnt.

.......

Meines Wissens kann man die Sachkundeprüfung doch auch bei einer staatlichen Stelle ablegen. Mir schwirrt da was von Polizei im Kopf rum... confused.gif

Hallo,

mal ein Bericht aus Hamburg zur Sachkundeprüfung(SKP):

Neben den Verbänden wird die SKP auch von der LPV 36 (Landespolizeiverwaltung 36 = Alle Waffenangelegenheiten) angeboten. Das ganze Jahr durch gibt es Termine. Ein SKP - Kurs ist nicht erforderlich. Die Inhalte orientieren sich an dem Fragenkatalog. Zur Vorbereitung reichen Fragenkatalog und einschlägige Litertur.

Wenn es denn also ernst wird, sitzt man vor einem Tribunal und wird befragt. Die Atmosphäre ist dabei recht gelöst und freundlich. Die drei Prüfer teilen sich die Themengebiete. Es beginnt mit Waffentechnik, d.h. Identifizierung/Beschreibung von Waffen/Kalibern. Es geht weiter mit Handhabung. Die Prüfer lassen sich verschieden Manipulationen an den Waffen vorführen (sehr große Kollektion). Der letze große Block sind die rechtlichen Aspekte rund um Waffen und Waffenbesitz inkl. Notwehr/-hilfe/-stand.

Da man sich ja vorbereitet hat, ist die Theorie jetzt natürlich bestanden. Einige Tage später findet eine praktische Schießprüfung statt. Die praktische Prüfung beinhaltet je 10 Schuß mit Revolver, Pistole und Gewehr. An dieser Stelle ist die einzige echte Hürde bei der SKP, denn man muß treffen (Wer will, kann mal überlegen, wo ich meinen Nick herhabe :lol: ).

Insgesamt ist der Service der LPV super. Da die SKP von staatlicher Stelle durchgeführt wurde (einer der Prüfer ist der oberste Waffenfuzzi der hamburger Polizei) gibt es mit keinem Verband oder Behörden irgendwelche Probleme der Anerkennung. Die "staatliche SKP" wird nicht mißbraucht, um Waffenbesitz zu unterbinden. Es geht tatsächlich nur um die Sachkunde. Die Einstellung/Verhalten der Prüfer gegenüber den Prüflingen ist positiv-neutral.

Mit besten Grüßen

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bisher ging ich davon aus, daß die Sachkunde nur von anerkannten Prüfern/Institutionen abgenommen werden darf und dann die abgelegte Prüfung auch bundesweit anerkannt wird.

Bei mir besteht einfach das Problem, daß ich keine wochenlangen Lehrgänge belegen kann, da ich nicht regelmäßig (ausser evtl. an einigen Wochenenden) an einem Ort bin. Also bleibt eigentlich nur ein Wochenend-Crash-Kurs.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ist normalerweise auch so und die Aktion ist an einem Wochenende gut zu erledigen. Wir (der Verein) führen ja jedes Jahr Waffensachkunde durch und das klappt wunderbar. Sofern man nicht ganz ahnungslos ist oder sich entsprechend anstellt.

Bisher ging ich davon aus, daß die Sachkunde nur von anerkannten Prüfern/Institutionen abgenommen werden darf und dann die abgelegte Prüfung auch bundesweit anerkannt wird. ....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@ente

Dann bin ich ja beruhigt. Stand auch so in den Unterlagen.

Die einzigen 'normalen' Kursangebote/-orte die ich bisher im Norden (SH/HH) gefunden habe gingen leider über diverse (4-5) Wochenenden und waren mind. 100km entfernt.

Jetzt mache ich den Kurs zwar 300 km entfernt, aber es ist halt nur ein Wochenende und damit leichter realisierbar.

Evtl. sollten hier im Forum mal ein paar regional getrennte Threads aufgemacht werden, in denen zumindest Ansprechpartner für Kurse und Erfahrungen von Teilnehmern eingestellt werden. Dies hätte mir einige Sucherei erspart. Oder gibt's das schon und ich hab es nur nicht gefunden?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Evtl. sollten hier im Forum mal ein paar regional getrennte Threads aufgemacht werden, in denen zumindest Ansprechpartner für Kurse und Erfahrungen von Teilnehmern eingestellt werden. Dies hätte mir einige Sucherei erspart. Oder gibt's das schon und ich hab es nur nicht gefunden?

Das fände ich eine gute Idee.... :gutidee:

Greetz

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@ zitteral

Was kostet die Prüfung bei der LPV 36 ?

Gruß

Spopi

Hallo,

Die Prüfung KW kostet 90€, die Prüfung LW auch 90€.

Beide zusammen für 100€.

Freie und Hansestadt Hamburg

- Behörde für Inneres -

Landespolizeiverwaltung/LPV 36

Grüner Deich 1

20097 Hamburg

Telefon: 040/4286-67601

Telefax: 040/4286-67640

Mit besten Grüßen

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@ente

Dann bin ich ja beruhigt. Stand auch so in den Unterlagen.

Die einzigen 'normalen' Kursangebote/-orte die ich bisher im Norden (SH/HH) gefunden habe gingen leider über diverse (4-5) Wochenenden und waren mind. 100km entfernt.

Jetzt mache ich den Kurs zwar 300 km entfernt, aber es ist halt nur ein Wochenende und damit leichter realisierbar.

Evtl. sollten hier im Forum mal ein paar regional getrennte Threads aufgemacht werden, in denen zumindest Ansprechpartner für Kurse und Erfahrungen von Teilnehmern eingestellt werden. Dies hätte mir einige Sucherei erspart. Oder gibt's das schon und ich hab es nur nicht gefunden?

Schaut doch mal ins Web. Unter Waffensachkundeprüfung findet man da schon allerhand. Bei staatlich anerkanner Sachkunde auch.

Um zu versuchen es etwas einfacher darzustellen: SKL muß sein, es wird vom Gesetz unterschieden zwischen SKL für Sportschützen und der für das Bewachungsgewerbe/Waffenträger. Die SK Sportschützen kann von Verband bescheinigt werden, diese sind als Lehrgangsträger anerkannt. SKL kann eingeschränkt werden auf die Waffen, für die ein Bedürfnis nachgewiesen wird. Die Stundenzahl ist in der noch nicht endgültig verabschiedeten AWaffV mit mindestens 16 Unterrichtseinheiten (UE) festgelegt. Ein Nachweis der Schießleistungen muß hier nicht erfolgen. Hier läßt sich ein Anbieter der SKL die Teilnahmebescheinigung eines Vereins über die Teilnahme am Übungsschießen vorlegen oder geht selbst mit auf den Stand. Die SK für das Bewachungsgewerbe muß min . 32 UE plus Prüfung beinhalten. Die Inhalte sind wie bei den Sportschützen gesetzlich vorgegeben. Der Teilnehmer an dieser SK muß die Schießleistungen nachweisen. Prüfung schriftlich und praktisch, meist auch mündlich. Momentan ist durch die nicht in Kraft gesetzte AWaffV die Zeitenregelung leider noch offen, so dass auch Anbieter mit ein- oder zweitägigen Angeboten für Waffenträger durchgehen.

Aus den gesetzlichen Vorgaben (sind gar nicht so schlimm, wenn man richtig liest) ergibt sich z.B., dass ein Sicherheitsmitarbeiter (der nebenbei auch noch den § 34 Gewerbeordnung absolvieren muß) nicht zwingend was über Seenotrettungsmittel wissen muß und auch nicht mit Schräubchenkunde gequält werden soll. Der (muß staatlich anerkannt sein und ist strengen Auflagen verpflichtet) Veranstalter der Lehrgänge und Prüfungen ist dafür verantwortlich, welche Fragen aus dem sehr umfangreichen (Disskussionen über Inhalt sind überflüssig weil festgelegt) er den Aspiranten stellt. Auch diese sollen Bedürfnisorientiert sein.

NAch der Prüfung (Inhalt der Prüfungsurkunden ist ebenfalls vorgeschrieben und Bestandteil des Genehmigungsverfahrens) ist ein Protokoll der Prüfung und deren Ergebnisse der Behörde zu übergeben. Dass die Prüfung mindestens 14 Tage vorher!! angemeldet sein muß und die Daten der Teilnehmer der Behörde gemeldet sind, bedarf keiner Erwähnung. Ebenfalls muß der seriöse Veranstalter den von ihm zu bildenden und bundesweit staatlich anerkannten Prüfungsausschuß der Behörde benennen und genehmigen lassen, einen Unterrichtsraum bzw. dessen Anmietung sowie die Anmietung des Standes und das Vorhandensein entsprechenden Unterrichtsmaterials der Behörde nachweisen. Diese hat zudem die Möglichkeit, jederzeit einen Vertreter zu den Unterrichtungen zu entsenden und bei der Prüfung anwesend zu sein.

Fazit: SKL macht Sinn, wenn er richtig durchgeführt wird. Notwehrund Nothilfe sollte jeder "Waffenbesitzer" mehr aus nur kennen, die waffenrechtlichen Vorschriften wenigstens mal gehört haben und wissen wo er sie findet. Fristen sind bei den Strafandrohungen auch wichtig, ansonsten geht es meist um die eigene ! Sicherheit. Man kann NICHT davon ausgehen, dass jeder der mit einer Waffe hantieren will/soll, auch freiwillig bereit ist, sich entsprechendes Wissen anzueignen. Leider erlebe ich immer wieder das Gegenteil. Sehr oft sind gerade zukünftige Waffenträger der Meinung "SKL muß ich nachweisen, wenn ich gezahlt habe, muß ich schon bestanden haben". Dem ist eben NICHT so!

Empfehlung: Internetrecherche oder bei der zuständigen Behörde nachfragen wo man die SK ablegen kann. Meist ist es auch ein Zeitproblem, viele Behörden berufen ihren Prüfungsausschuß nur aporadisch ein, der private Anbieter macht die Prüfung meist direkt im Lehrgang. Seit neuestem gibt es auch die Möglichkeit, den Lehrgang § 34 Gewerbeordnung und den Sachkundelehrgang zu kombinieren durch ein Angebot der TÜV- Rheinland Akademie

Siehe auch: www.dssg-ltd.com

Bei direkten Fragen zum Verfahren SK stehe ich gerne (privat, würde den Rahmen hier sprengen) zur Verfügung

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also ich habe den Fragenkatalog gerade mal überflogen und finde es eigentlich ganz gut das man sich etwas mit der Materie auseinanderzusetzen hat.

Ich habe meinen Jagdschein gemacht und musste richtig büffeln.

Dann wollte ich in einen Schützenverein und die verlangten trotz Jagdschein die Sachkundeprüfung.

Was waren das damals, 30 Fragen ?

Die wurden vor der Prüfung in einem kleinen Anschauungsunterricht durchgesprochen und niemand ist durchgefallen.

Nichmal Waffenneulinge oder welche die sich nicht vorbereitet hatten.

Dann konnte man sofort Vereinsmitglied werden und sich eine Waffe kaufen.

...

Ne, ne, ein bischen kann man ruhig dafür tun !

Ich reduziere gerade massiv meinen Waffenbestand weil sie ungenutzt in teuren Tresoren vor sich hin lagern.

Pumpgun ging an jemanden der sie in einem entsprechenden Verein nutz, alte gehen an Sammler, und einige sogar in die Verschrottung.

Da kostet das Austragen wenigstens kein Geld. :-)

Gruß, Gero.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich reduziere gerade massiv meinen Waffenbestand weil sie ungenutzt in teuren Tresoren vor sich hin lagern.

Also ich sag mal so locker: Wer seine Waffen verkauft, verkauft auch seine Frau und Kinder :rolleyes:

Ungenutzt bleibt auch eine Waffe nicht bei mir, die ich momentan nicht schieße.

Die Freude besteht darin, dass ich mir die Waffe aus dem Tresor rausnehme und ansehe (bei einem guten Glas Wein) und mich daran erfreue!

Und seit wann sind Tresore teuer?

Teuer sind Frauen, die man in die Stadt losläßt zum Schuhekaufen.

Angebote von Baumärkten nutzen heißt die Devise.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Stundenzahl ist in der noch nicht endgültig verabschiedeten AWaffV mit mindestens 16 Unterrichtseinheiten (UE) festgelegt.

Du meinst vermutlich die WaffVwV (Ziff. 7.5.1). Die AWaffV ist nämlich schon seit 01.12.2003 in Kraft. :)

Dort steht, entweder 16 Vollstunden oder 22 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Tja, Muehli, das ist eben Toitschland.

Bei unserer Jagdausbildung ist die Sachkunde ja mit dabei. Wird auch entsprechend abgeprueft.

Da liefs aber so, dass man einerseits zwar viel Theorie hatte, das ganze durch den Dozenten aber immer auch in bezug auf die Praxis gesetzt wurde. Aber manches ist wirklich reine Auswendiglernerei, wie die Umrechnung der .30-06 auf 7,62x63 und aehliches.

Da koennte also viel abgespeckt werden, ohne, dass es ein Problem waere.

Eine sinnvolle Sachkunde und natuerlich Zuverlaessigkeit, dafuer weg mit der Beuerfnisschikane und hier waere viel gewonnen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

zur Waffensachkunde.

Es gibt die Waffensachkunde für Sportschützen, Bewacher, private Anwärter für Waffenscheine, Waffensammler Munsammler, Distanzinjektionsschützen, Sportbootführerscheininhaber für Signalpistolen, Waffensachkunde für bedürfnisfreie 4mm20 Waffen und noch andere.

Der Inhalt ist immer gleich.

Der Prüfling muss die theoretischen Kenntnisse über die wichtigsten Gesetze und Vorschriften kennen, damit er nicht aus unwissenheit gegen die Gesetze verstößt. Er muss die Begriffen "erwerben, überlassen, führen, schießen, verbringen, mitnahme, herstellen, bearbeiten, handeln auch erklären können.

Er muss die Jedermannrechte kennen (32-33-34-35 STGB, 227-228-904-BGB, 127.1.STPO.

Er muss Grundzüge der Ballistik kennen, wozu die VO EO usw. DRALL, STeighöhe, Gefahrenbereiche, Druckverhältnisse und Hitzeentwicklung gehören.

Praktisch muss er schießen können, laden, entladen, sichern entsichern und Beseitigung einer leichten Waffen/oder Munstörung unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften.

Er muss die vorgeschriebenen Zeichen auf Schusswaffen kennen/erkennen und die Mun zuordnen können.

ER muss wissen welche Schießübungen verboten sind und auch die sogenannten "Verbotenen Gegenstände" erkennen können.

Er muss die wichtigsten Vorschriften über Schießstände kennen, sowie Rechte und Pflichten von Aufsichten.

Dies halte ich für absolut richtig, denn auf meinen Lehrgängen höre ich einen riesen Haufen von Halbwahrheiten und Spinnereien, die unter den zukünftigen Waffenbesitzern bzw. Bewachern herrschen.

Bei mir wird dies alles geschult und noch eine Menge mehr.

Wenn ich jemand ausbilde, möchte ich sicher sein, dass der Prüfling "keine Gefahr" für die Allgemeinheit darstellt.

Ich möchte mir nie Vorwürfe machen über eine schlechte Ausbildung.

bis dann

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Du meinst vermutlich die WaffVwV (Ziff. 7.5.1). Die AWaffV ist nämlich schon seit 01.12.2003 in Kraft. :)

Dort steht, entweder 16 Vollstunden oder 22 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten.

RICHTIG! Mit tiefem Bedauern bestätige ich meinen Fehler. Danke! Aber ich denke, der Sinn war halbwegs klar, ging mir nur um die Burschen, die mit eintägigen Lehrgängen eine fundierte Sachkunde (insbesondere für "Waffenräger") vermitteln können. Bei mir geht das mal gar nicht!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.