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IGNORED

Waffen schenken? HELP


David7x64

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo.

mein Patenonkel ist vor einiger Zeit verstorben!

Er war Jäger so wie ich auch und hat mir die Waffen versprochen. Die Witwe hat aber die Waffen erstmal auf ihre dann neu ausgestellte Erben WBK eintragen lassen.

Nun möchte sie mir aber die Waffen überlassen (dauerhaft) da sie nicht Jagd und ich sie auf meine WBK eintragen kann.

Frage : wie sollte ich jetzt beim Amt vorgehen?

Vielen Dank und schöne Feiertage

Geschrieben

Hi,

bei den Langwaffe ist es ein ganz normaler Erwerb auf Jagdschein. (Die Überlassungsformulare sind von Amt zu Amt unterschiedlich und häufig im Web zu finden.)

Bei Kurzwaffen benötigst Du einen entsprechenden Bedürfnisnachweis (für die ersten zwei ist der quasi im Gesetz verankert, so dass kein separater Nachweis erforderlich ist, bei mehr als zwei wirds vermutlich schwierig.)

Anders wäre der Fall nur wenn Dein Patenonkel einen entsprechenden Eintrag im Testament vorgenommen hätte (Vermächtnis). Da die Erben-WBK jedoch auf die Witwe ausgestellt wurde gehe ich mal davon aus, dass Du nicht Vermächtnisnehmer bist.

Wenn bei Dir 2/6 gilt, dann kannst Du halt nicht mehr als zwei in sechs Monaten übernehmen, ansonsten: bis der Schrank der Dame leer ist.

Gibts etwa schon Ämter, die 2/6 auch bei Erwerb auf Jagdschein anwenden wollen? :o (Lass mich raten - NRW?)

Geschrieben

Hi,

ich bin Jäger und habe bereits eine WBK.

Es handelt sich ausschliesslich um Langwaffen. KW hab ich schon 2.

Ich weiss nur nicht wie ich es jetzt formulieren soll. Ich hatte ein Schreiben aufgesetzt nach dem Motto: Hiermit überlasse ich Frau......dem Berechtigten ....(also mir) folgende Waffen.

Oder muss da Schenkung oder was als Titel draufstehen?

Gruss david

Geschrieben

Formularbeispiel meiner Behörde:

Formular Waffenanmeldung Kreis Pinneberg

Formular Waffenabmeldung Kreis Pinneberg

Solche / ähnliche Formulare wir es bei Deiner Behörde auch geben. Schau einfach mal im Internet oder frag bei Deiner zuständigen Behörde nach. Viele wollen gar keine weiteren Briefe etc. sondern in erster Linie das vorgegebene Formblatt - da steht alles drauf was gebraucht wird. Achtet auf die Fristen (14-tägige An- und Abmeldefrist) - am besten gleichzeitig absenden.

Geschrieben

Formularbeispiel meiner Behörde:

Formular Waffenanmeldung Kreis Pinneberg

Formular Waffenabmeldung Kreis Pinneberg

Solche / ähnliche Formulare wir es bei Deiner Behörde auch geben. Schau einfach mal im Internet oder frag bei Deiner zuständigen Behörde nach. Viele wollen gar keine weiteren Briefe etc. sondern in erster Linie das vorgegebene Formblatt - da steht alles drauf was gebraucht wird. Achtet auf die Fristen (14-tägige An- und Abmeldefrist) - am besten gleichzeitig absenden.

Ist das bei Euch kompliziert! Bei uns gibt es keine Formulare. Ich gehe einfach zum Amt und teile mit, welche Waffen ich wann von wem erworben habe und bitte um Eintragung, bezahle die Gebühren-fertig.

Geschrieben

Ist das bei Euch kompliziert! Bei uns gibt es keine Formulare. Ich gehe einfach zum Amt und teile mit, welche Waffen ich wann von wem erworben habe und bitte um Eintragung, bezahle die Gebühren-fertig.

Ich finde das so eigentlich ganz praktisch. Formular ausfüllen und mit WBK in Briefumschlag. Beim nächsten Gang zum Supermarkt (mit Postschalter) per Einschreiben an die Behörde, nach ein paar Tagen ist die WBK wieder da.

Geschrieben

Ich finde das so eigentlich ganz praktisch. Formular ausfüllen und mit WBK in Briefumschlag. Beim nächsten Gang zum Supermarkt (mit Postschalter) per Einschreiben an die Behörde, nach ein paar Tagen ist die WBK wieder da.

Eigentlich eine gute Idee - aber bei uns gibt es die Formulare nur direkt auf dem Amt.

Also muss man doch persönlich hin oder einen kennen, der so ein Fummelar abholt.

Denn Nachmachen ist auch nicht erlaubt.

Gruß

Michael

Geschrieben

Alerdings wäre ich mit der SCHENKUNG vorsichtig.

Waffenrechtlich sicher kein Problem, aber Finanzrechtlich vielleicht schon (Schenkungssteuer kann ab einem gewissen Warenwert schon schmerzhaft sein).

Dann eher einen geringen Kaufpreis für die Teile vereinbaren und feddisch iss die Laube.

Geschrieben

Alerdings wäre ich mit der SCHENKUNG vorsichtig.

Waffenrechtlich sicher kein Problem, aber Finanzrechtlich vielleicht schon (Schenkungssteuer kann ab einem gewissen Warenwert schon schmerzhaft sein).

Dann eher einen geringen Kaufpreis für die Teile vereinbaren und feddisch iss die Laube.

Maßgeblich für die Höhe der Schenkungssteuer ist der Wert der Waffen und nicht etwa der vereinbarte Preis.

Könnte bei höherpreisigen Waffen relevant sein, interessiert aber im Regelfall niemanden.

Michael

Geschrieben

Das gilt aber nur, wenn die Waffe nicht verkauft wird! Sonst wären manche Händler auf E-Bay schon lange pleite, weil sie Waren im Wert von tausenden von Euro für wenige hundert verkauft haben.

Merke:

Wenn Verkauf, dann nicht Schenkung. Dabei ist wiederum der Preis egal.

Geschrieben

Als Vermächtnisnehmer hättest Du auf dem direkten Weg eine WBK bekommen und die Witwe hätte sich das Geld und die Mühe sparen können. Vermutlich gibts dazu aber nichts schriftliches, sonst hättet ihr das ja bestimmt gleich so geregelt.

Für die unbeschränkte Anzahl von Langwaffen hast Du ja durch den Jagdschein die Erwerbsberechtigung, sofern diese nicht nach dem BJG verboten sind. Erwerb innerhalb von zwei Wochen anzeigen und gut ist. Wenn Du noch genügend Platz in der WBK hast, kostet das 17,90 Euro pauschal, falls eine neue WBK ausgestellt werden muss 25,56 Euronen. Austragungsgebühren bei der Witwe: 12,78 Euro pro Waffe.

Geschrieben

Maßgeblich für die Höhe der Schenkungssteuer ist der Wert der Waffen und nicht etwa der vereinbarte Preis...

Deshalb hatte ich ja auch Warenwert geschrieben

siehe:

...Schenkungssteuer kann ab einem gewissen Warenwert schon schmerzhaft sein...

Der Hinweis auf den Verkauf/Kauf zu einem geringen Kaufpreis war eher als Tip zu verstehen.

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Heinrich,

ich wäre da nicht so sicher, daß die Sache mit der Schenkungssteuer niemanden interessiert.

Das F-Amt könnte sich schon dafür interessieren.

Außerdem war es lediglich ein informativer Hinweis um den Betreffenden auch auf DIESE Seite der Medaille, die ab einem gewissen Warenwert für das F-Amt mit Sicherheit NICHT uninteressant ist, hinzuweisen.

Wenn dir, rein hypothetisch, morgen ein Los LW'n im Warenwert von 10k €uro durch Schenkung zufallen sollte, dann wird das F-Amt schon bei dir anklopfen und dir seinen Wunsch nach Schenkungssteuer nahebringen. Kaufst du dieses Los dagegen für 1 € das Stück, wird das F-Amt dem Geschäft dagegen lediglich Zähne knirschend zuschauen müssen. Darauf wollte ich hinweisen.

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