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IGNORED

Bedürfnisbescheinigung für Erwerb auf "alte gelbe WBK"


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Leute,

mir hat gerade ein Mitglied unseres Vereins mitgeteilt, dass die Kreispolizeibehörde XXXX in NRW auf "alter" gelber WBK erworbene Einzellader-Repetierbüchsen erst in die WBK einträgt, nachdem eine Verbandsbescheinigung vorgelegt worden ist. Grund soll angeblich ein rechtskräftiger Beschluss bzw. ein rechtskräftiges Urteil beim Oberverwaltungsgericht NRW sein. Sind hier jemanden Details dazu bekannt oder ist es nur ein Versuch dem Schützen die eigenen Vorstellungen zur Durchführung des Waffengesetes aufzuzwängen?

Evtl. soll jemand in ein entsprechendes Verfahren getrieben werden!?

Gruß

Joe

Geschrieben

Letzeres, denn im Gesetz steht, daß für die Alte weiterhin Altes gilt.

Heinrich

Ja, ist mir bekannt!

Geschrieben

Vielleicht gibt es auch Einzellader-Fallblock etc.?

bekannt, auch Einzellader-Kipplauf oder Vorderlader sogar Zylinderverschluß usw. aber was ist ein Einzellader-Repetierer?

Geschrieben
.... Zylinderverschluß .....

Vielleicht repetiert man mit dem Zylinderverschluß die Patronenhülse aus der Verschlußhülse! Habe keine Lust hier mich weiter an Wortspielereien zu beteiligen. Entweder kannst du mir etwas zu dem angeblichen OVG-Beschluß sagen oder spar dir die Spielereien für ein anders mal!

Geschrieben

Zeugen mitnehmen, die dann nachweisbare Luege des SB duerfte seiner Karriere vielleicht einen kleinen Knick verschaffen.

Es wird Zeit, die Rechtsbrecher in den Aemtern persoenlich mit allen rechtsstaatlichen Mitteln so zu bekaempfen, bis sie merken, dass es sich nicht lohnt.

Geschrieben

...

mir hat gerade ein Mitglied unseres Vereins mitgeteilt, dass ...

Naja, weiß dein Vereinskollege das genau ? ... Oder hat er gehört, daß einer gehört hat, der...usw. usw. <_<

Wenn es stimmen sollte, dann soll der betreffende SB es ihm schriftlich geben, damit er rechtlich dagegen vorgehen kann.

Geschrieben

Hallo!

Wie ich gestern gehört habe, verlangt unsere Kreispolizeibehörde (Kreis WAF in NRW) nun auch eine Bedürfnisbescheinigung des Schießsportverbandes, bevor sie eine auf die "alte Gelbe" erworbene Waffe einträgt. Soll eine Anweisung aus Düsseldorf sein. Der Betroffene Schütze ist mir persönlich bekannt, weshalb ich an dem "Vorgang" nicht zweifel. Scheinbar gilt das (Bundes-)Waffengesetz nicht überall. Oder ist §58 Abs. 1 WaffG unterschiedlichen Auslegungen zugänglich?!?

Ich habe mir noch Ende August einen Einzellader auf meine "alte Gelbe" gekauft, ohne Bedürfnisbescheinigung. Wo bleibt da die Rechtssicherheit für Käufer und Verkäufer? Und wo bleibt dann noch der Unterschied zwischen der "Grünen" und der "Gelben"?

Geschrieben

Hallo

Waffe anmelden. Wenn das verweigert wird, auf schriftlicher Ablehnung bestehen. Fachanwalt einschalten. Gerichtsverfahren gewinnen. Die Bürger von NRW werden die Kosten in Form von Steuern tragen. Wenn das oft genug passiert, wird das ganz schön teuer.

Steven

Geschrieben

Hallo

Waffe anmelden. Wenn das verweigert wird, auf schriftlicher Ablehnung bestehen. Fachanwalt einschalten. Gerichtsverfahren gewinnen. Die Bürger von NRW werden die Kosten in Form von Steuern tragen. Wenn das oft genug passiert, wird das ganz schön teuer.

Steven

Richtig, aber es liegt nicht in meiner Entscheidungsbefugnis. Dass muss der Kollege schon selber machen. Ich werde einen Antrag auf Verbandsbescheinigung nicht unterschreiben. Übrigens, der SB hat die gelbe WBK und das Anzeigeformular entgegen genommen. Meines Erachtens hat mein Kollege bisher alles richtig gemacht. Irgendwie will der SB den Vorgang ja bestimmt zum Abschluss bringen. Mal abwarten was passiert!!!

Gruß

Joe

Geschrieben

Hallo

na dann muß der SB die Waffe entweder eintragen oder schriftlich ablehnen. Die Ablehnung muß mit Begründung erfolgen. Ist doch bis jetzt alles korrekt gelaufen. Dein Kollege hat mit der Anmeldung der Waffe innerhalb der 14Tagesfrist dem Gesetz genüge getan. Mal sehen, ob der SB sich zur Gesetzesbeugung aufgrund irgendeines Erlasses herablässt.

Steven

Geschrieben

Eben. Du hast die Erlaubnis nach § 28 Abs. 2 WaffG1976, die wegen § 58 Abs. 1 WaffG im genehmigten Umfang weitergilt. Also nix mit späterer Bedürfnisbescheinigung... Auch nix mit 2/6. Und auch nix mit Verweigerung einer zweiten "alten" gelben WBK. :acute:

Geschrieben

Dem Erfindungsreichtum der unteren Erlaubnisbehörden in NRW sind offenbar keine Grenzen gesetzt.

Und ich prophezeie schon jetzt, dass sich der Betroffene auch in diesem Fall der Verwaltungswillkür beugen wird.

Wann wacht Ihr endlich auf?

btw: wir sollten uns angewöhnen, die jeweiligen Erlaubnisbehörden namentlich (Stadt/Kreis/LRA) zu benennen.

Diese Behörden lesen hier nämlich kräftig mit und erstatten dann Strafanzeigen wegen Verleumdung und Beleidigung gegen den WO-User, der solche Fälle hier publiziert oder das rechtswidrige Verwaltunghandeln in diesem board anprangert.

und: Nein, das ist nicht der Witz der Woche!

CM :angry2:

Geschrieben

Was cartridgemaster schreibt, ist wirklich kein Witz! In NRW geht wirklich sehr bedenkliches vor sich. Mancherorts herrscht eine sehr individuelle Rechtsansicht.

Laut meinen Infos und eigenen Erfahrungen bzgl. Alt-Gelb/Neu-Gelb hat dies im Regierungsbezirk DT ca. Mitte/Ende 2005 angefangen.

@CM

"angewöhnen" oder eher "abgewöhnen"?

Geschrieben
@CM

"angewöhnen" oder eher "abgewöhnen"?

Ich meinte schon "an"gewöhnen!

Die Behörden müssen deutlich erkennen, dass sich der schikanierte Bürger auch durch derartige Drohgebärden nicht einschüchtern lässt!

Wo kommen wir hin, wenn sich Behörden bereits erdreisten können, wegen sachlich und beleidigungsfrei öffentlich geäusserter Kritik an gesetzwidriger Verwaltungspraxis strafrechtlich gegen die Freiheit des gesprochenen/geschriebenen Wortes vorzugehen.

Derartige Methoden gab es zuletzt bis 1989 in einem anderen Teil Deutschlands.

Leute, macht Eurem Frust öffentlich Luft!

Stellt die Behörden und Dienststellen öffentlich bloss!

Schreibt Dienst- u. Fachaufsichtsbeschwerden, bis sie in Papier ersticken!

Traktiert die Aufsichts- und Mittelbehörden und bombardiert die Petitionsausschüsse Eurer Landtage, aber bitte nicht mit emails, die verschwinden schon im SPAM-Filter!

Schriftlich, mit Terminsetzung für eine Abhilfemassnahme und mindestens als Einwurfeinschreiben.

Lasst Euch nicht unter Druck setzen, sondern dreht den Spiess um! Setzt Eure Behörden unter Druck, nötigenfalls unter Androhung rechtlicher Schritte!

Hört auf zu kuschen, wehrt Euch!

CM

Geschrieben

... und erstatten dann Strafanzeigen wegen Verleumdung und Beleidigung gegen den WO-User, der solche Fälle hier publiziert oder das rechtswidrige Verwaltunghandeln in diesem board anprangert.

Ist das schon passiert?

Geschrieben

Hallo Leute,

mir hat gerade ein Mitglied unseres Vereins mitgeteilt, dass die Kreispolizeibehörde XXXX in NRW auf "alter" gelber WBK erworbene Einzellader-Repetierbüchsen erst in die WBK einträgt, nachdem eine Verbandsbescheinigung vorgelegt worden ist. Grund soll angeblich ein rechtskräftiger Beschluss bzw. ein rechtskräftiges Urteil beim Oberverwaltungsgericht NRW sein. Sind hier jemanden Details dazu bekannt oder ist es nur ein Versuch dem Schützen die eigenen Vorstellungen zur Durchführung des Waffengesetes aufzuzwängen?

Evtl. soll jemand in ein entsprechendes Verfahren getrieben werden!?

Gruß

Joe

Hallo,

wahrscheinlich nimmt die Behörde an das es ein Repetierer ist. Ich musste auch schon eine Bescheinigung ausstellen das unser Verein auch Repetierer schießt, weil ein Schütze von uns ein Repetierer auf die alte Gelbe haben wollte. Jetzt kann er auch Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen erwerben ohne weiter Bescheinigungen. Die Zusammenarbeit mit der zuständigen Behörde läuft bei uns einwandfrei (Niedersachsen).

Bis dann

Geschrieben

"Ich musste auch schon eine Bescheinigung ausstellen das unser Verein auch Repetierer schießt, weil ein Schütze von uns ein Repetierer auf die alte Gelbe haben wollte. Jetzt kann er auch Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen erwerben ohne weiter Bescheinigungen. "

Auf Neugelb, oder ?

Geschrieben

"Ich musste auch schon eine Bescheinigung ausstellen das unser Verein auch Repetierer schießt, weil ein Schütze von uns ein Repetierer auf die alte Gelbe haben wollte. Jetzt kann er auch Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen erwerben ohne weiter Bescheinigungen. "

Auf Neugelb, oder ?

Hallo JürgenG,

die WBK ist die alte, nur das vorne der Einzelladertext komplett durchgestrichen ist. Hinten auf der WBK bei Amtliche Eintragungen steht:

- Einzellader-Langwaffen mit glatten oder gezogenen Läufen

- Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen

Ich selber habe auch die alte Gelbe wo vorne der Einzelladervermerk durchgestrichen ist und hinten steht:

Diese Erlaubnis berechtigt Ihren Inhaber gem § 14 Abs. 4 i.V.m. §10 Abs. 1 u. 3 WaffG zum Erwerb und

Besitz von

- Einzellader-Langwaffen mit glatten oder gezogenen Läufen

- Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen

- einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition

- mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen).

Bis dann

Geschrieben

Das ist nicht die alte Gelbe, das ist die Neue Gelbe!

Die sieht nur aus wie die alte, weil es noch kein durch die VwV definiertes Exemplar gibt, das die Bundesdruckerei herstellen könnte. Deshalb wirde das alte Formular genommen und der Text entsprechend ergänzt.

Heinrich

Ist klar das das der neue Erwerbsberechtigungsumfang auf dem alten Formular ist.

Bei meinem Vereinskameraden ist sie halt Einzellader-Langwaffen und Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen beschränkt.

:bb1:

Geschrieben

Hallo

es ist immer wieder schade, wenn man die alte WBK auf die neue WBK umwandeln läßt. Die "Alte" hat doch ihre Vorteile. Jeder sollte darauf bestehen, die neue WBK auf eine gesonderte WBK zu bekommen.

Steven

Archiviert

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