Zum Inhalt springen
IGNORED

Waffenversand


Tesching

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo, vor zwei Wochen habe ich mir bei egun einen Rolling Block ersteigert. Seit einer Woche habe ich die Waffe nun bei mir liegen. Jedoch bin ich sehr skeptisch ob der Versand rechtens war. Als ich in der letzten Woche nach Hause kam lag das Paket mit der Waffe vor meiner Haustür. Wie ich hinterher nachharken konnte hat der Paketdienst die Waffe einfach bei meiner Nachbarin abgegeben und diese hat das Paket dann vor meine Tür gelegt. (Wir wohnen sehr ländlich und die Gefahr des Diebstahls von Paketen ist eigentlich gering)

Als ich mich nachträglich beim Händler beschwerte sagte der nur dass der Versand auf diese Art gängig und zulässig ist. ?? Das kann doch wohl nicht war sein!

Was wäre wenn die Waffe gestohlen worden wäre? Aus seinen Waffenhandelsbüchern ist Sie ja schon ausgetragen. Bei der Polizei wurde ich schon als Käufer gemeldet. Wäre es mein verschulden? Das kann doch nicht sein!

Geschrieben

Hallo, vor zwei Wochen habe ich mir bei egun einen Rolling Block ersteigert. Seit einer Woche habe ich die Waffe nun bei mir liegen. Jedoch bin ich sehr skeptisch ob der Versand rechtens war. Als ich in der letzten Woche nach Hause kam lag das Paket mit der Waffe vor meiner Haustür. Wie ich hinterher nachharken konnte hat der Paketdienst die Waffe einfach bei meiner Nachbarin abgegeben und diese hat das Paket dann vor meine Tür gelegt. (Wir wohnen sehr ländlich und die Gefahr des Diebstahls von Paketen ist eigentlich gering)

Als ich mich nachträglich beim Händler beschwerte sagte der nur dass der Versand auf diese Art gängig und zulässig ist. ?? Das kann doch wohl nicht war sein!

Was wäre wenn die Waffe gestohlen worden wäre? Aus seinen Waffenhandelsbüchern ist Sie ja schon ausgetragen. Bei der Polizei wurde ich schon als Käufer gemeldet. Wäre es mein verschulden? Das kann doch nicht sein!

Du bist jetzt der 131. in den letzten 2 Wochen, der ein und dieselbe Frage im gleichen Kontext stellt. Ist das eine Massenhysterie geworden...??? Oder werdet ihr vom Focus bezahlt oder steht in Staatsdiensten?

Super steilvorlagen..

Da kann man ja nur hoffen, das der Versand wie in anderen Ländern komplett verboten wird. Das fördert wahrscheinlich dann das Denkvermögen...und wird einer solchen Fragerei gerecht....

Also her mit dem Versandverbot. Abholung nur beim Händel/Verkäufer selbst....oder wie in den USA (Abholung beim nächsten Händler gegen saftigen Aufpreis; Freu..) ....dann zufrieden??

Klär so einen Sche....doch erstmal mit dem Paketdienst ab?? Welcher wars denn? Normalerweise darf das nämlich ausser zweien (Post-Express eigenhändig und dem VDB-Vertragspartner) , kein anderer...bzw. schliesst es von der Lieferung aus...und wenns falsch bei der Aufgabe deklariert ist, haftet auch keiner dafür.

Die meisten Kunden sind doch zu harzig, die vorgeschriebene Versandart zu berappen. kostet halt bis zu 40 Tacken...aber dann geht das Geschrei auch wieder los.

Also, Verbot des Versandes, die einzigste Lösung dieses Dilemmas....oder Kunde muss bereit sein, die entsprechenden Versandkosten auch zu tragen...

Ihr kriegts schon noch fertig...

Muni

Geschrieben

Ganz wichtig: auf gar keinen Fall andere Threads lesen, in denen das Thema abgehandelt wird... :angry2:

Heinrich

Wieso, ich kenne sie, deswegen kommts mir ja hoch :s84:

Muni

Geschrieben

@Heinrich

nee also das PROBLEM ist DA! Und es einfach "tot ignorieren" ist ja wohl voll für den A..... und das andauernd nachgefragt wird liegt wohl daran das sich die Verantwortlichen (Händler und Büchsenmacher) einfach aus der Verantwortung stehlen wenn es um eine Lösung dieses Problems geht! Ich habe bis jetzt noch KEINE EINZIGE PRAKTISCH umsetzbare Lösung gefunden die es einem NICHT VDB Angehörigen erlaubt einigermaßen "kostengünstig" eine Waffe zu verschicken! Und wieso? Was hält den VDB davon ab "Transimpex" mit einer FWR Mitgliedschaft und einer Waffenrechtschutzversicherung als komplett Paket anzubieten? KEINE NACHFRAGE? Die Nicht VDB Waffenbesitzer wollen einen überhöhten Preis nicht bezahlen??? Na klar nicht, weil zu dem eigentlich tragbaren kalkulierten Preis noch jeder ein paar % Gewinnspanne draufschlägt um ja noch etwas daran zu verdienen das ER ALLEN WAFFENBESITZERN EINE AKZEPTABLE LÖSUNG ZUM VERSENDEN VON WAFFEN bereitstellt! Profit! Profit! Profit! Wie ist das mit dem "SHOP in SHOP" System? Wäre machbar - aber die Waffenhändler haben kein "BOCK" darauf weil diese daran "NICHTS VERDIENEN" wenn sie Pakete für andere annehmen und zur "ABHOLUNG" bereitstellen! Noch haben wir Deutschlandweit Waffengeschäfte und Büchsenmacher aber diese gehören zur Aussterbenden Rasse! Und was machen die in deren Laden nichts läuft? Die geilste Antwort ist immer "Ich habe keine ZEIT" Die haben einfach KEIN BOCK DARAUF! Ich warte auf den TAG an dem unsere Händler feststellen das KEINE KUNDEN mehr da sind weil diese KEIN BOCK haben sich kriminalisieren zu lassen wegen fehlender INFRASTRUKTUR! Das ist ja wie in der Auto Industrie! Die ZEIT ist wohl noch nicht REIF für EIN FUNKTIONIERENDES TRANSPORTSYSTEM für ALLE WAFFENBESITZER zu HUMANEN PREISEN! Erinnert mich irgendwie an die IHK Mxxx die überall ihre Finger drin haben muss nur weil sie sonst überflüssig wäre! Anstatt immer zu sagen das die Fragen überflüssig sind wäre es net einfach einmal die Fragen zu beantworten! Und wenn diese 50x gefragt werden - mit jedem Versender der weiß was er macht gibt es einen Versender weniger der durch sein riskantes Verhalten alle anderen Waffenbesitzer kompromitiert!

Schönes WOE

Geschrieben

@Heinrich

nee also das PROBLEM ist DA! Und es einfach "tot ignorieren" ist ja wohl voll für den A..... und das andauernd nachgefragt wird liegt wohl daran das sich die Verantwortlichen (Händler und Büchsenmacher) einfach aus der Verantwortung stehlen wenn es um eine Lösung dieses Problems geht! Ich habe bis jetzt noch KEINE EINZIGE PRAKTISCH umsetzbare Lösung gefunden die es einem NICHT VDB Angehörigen erlaubt einigermaßen "kostengünstig" eine Waffe zu verschicken! Und wieso? Was hält den VDB davon ab "Transimpex" mit einer FWR Mitgliedschaft und einer Waffenrechtschutzversicherung als komplett Paket anzubieten? KEINE NACHFRAGE? Die Nicht VDB Waffenbesitzer wollen einen überhöhten Preis nicht bezahlen??? Na klar nicht, weil zu dem eigentlich tragbaren kalkulierten Preis noch jeder ein paar % Gewinnspanne draufschlägt um ja noch etwas daran zu verdienen das ER ALLEN WAFFENBESITZERN EINE AKZEPTABLE LÖSUNG ZUM VERSENDEN VON WAFFEN bereitstellt! Profit! Profit! Profit! Wie ist das mit dem "SHOP in SHOP" System? Wäre machbar - aber die Waffenhändler haben kein "BOCK" darauf weil diese daran "NICHTS VERDIENEN" wenn sie Pakete für andere annehmen und zur "ABHOLUNG" bereitstellen! Noch haben wir Deutschlandweit Waffengeschäfte und Büchsenmacher aber diese gehören zur Aussterbenden Rasse! Und was machen die in deren Laden nichts läuft? Die geilste Antwort ist immer "Ich habe keine ZEIT" Die haben einfach KEIN BOCK DARAUF! Ich warte auf den TAG an dem unsere Händler feststellen das KEINE KUNDEN mehr da sind weil diese KEIN BOCK haben sich kriminalisieren zu lassen wegen fehlender INFRASTRUKTUR! Das ist ja wie in der Auto Industrie! Die ZEIT ist wohl noch nicht REIF für EIN FUNKTIONIERENDES TRANSPORTSYSTEM für ALLE WAFFENBESITZER zu HUMANEN PREISEN! Erinnert mich irgendwie an die IHK Mxxx die überall ihre Finger drin haben muss nur weil sie sonst überflüssig wäre! Anstatt immer zu sagen das die Fragen überflüssig sind wäre es net einfach einmal die Fragen zu beantworten! Und wenn diese 50x gefragt werden - mit jedem Versender der weiß was er macht gibt es einen Versender weniger der durch sein riskantes Verhalten alle anderen Waffenbesitzer kompromitiert!

Schönes WOE

Ich denke, Du verkennst die Situation.

Ein Annehmen für fremde Versender/Empfänger kreiiert beim Annehmenden/Versender ein eigenes Vertragsverhältnis zu dieser Person, das durch eine Vereinbarung mit einer Transportfirma NICHT abgedeckt ist.

ICH, als Person, würde mich hüten, für einen Dritten etwas auszuführen, über das ich selbst dann keine Kontrolle hätte und für das ich dann auch noch nicht einmal eine Entlohnung bekommen sollte.

Weder für den Versender, noch für den Empfänger wäre dann nämlich die annehmende/versendende Stelle (Büchsenmacher oder sonstwer) irgendeine vertraglich verantwortliche Stelle. Der Versender würde nach wie vor für Fehler des Ausliefernden haften, genau so wenig würde der Versender von irgendwelchen Dingen freigestellt, da ja der annehmende BüMa in keinem Vertragsverhältnis zum Einlieferer steht.

Also, bevor so ein hanebüchenes Zeugs gepostet wird, doch bitte vorher mal den Kasten fürs Nachdenken einschalten und vielleicht auch mals das BGB zu Rate ziehen.

Wer eine Leistung erbringen soll, muss auch dafür entlohnt werden; wer das nicht einsieht: Siehe ansonsten Munis "End-Vorschlag".

Soooo wirds nämlich ausgehen, wenn noch so ein paar Vorlagen hier geliefert werden.

Ich kenne mindestens 1 Person, die daran schon fleissig mitliest und schreibt...

Nix für ungut, aber ein bisschen Nachdenken sollte schon sein....und

warum fahren eigentlich nicht die Sportschützen in Persona, von einem zum anderen und inzenieren einen "Staffellauf" für ihre zu empfangende/versendende Waffe?? Das wäre nämlich genauso eine Forderung....wie obige zur kostenlosen Nutzung des Büchsenmachers zu Hiwi-Zwecken....

PePe

Geschrieben

Hallo, vor zwei Wochen habe ich mir bei egun einen Rolling Block ersteigert. ......

Was wäre wenn die Waffe gestohlen worden wäre? Aus seinen Waffenhandelsbüchern ist Sie ja schon ausgetragen. Bei der Polizei wurde ich schon als Käufer gemeldet. Wäre es mein verschulden? Das kann doch nicht sein!

Grundsätzlich gilt erstmal folgendes:

§ 447 BGB

Gefahrübergang beim Versendungskauf

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.

-------------------------------------------------------------------------------------

Allerdings handelt es sich bei egun / ebay um eine kleine Aussnahme!

Hier bittet nicht der Bieter den Verkäufer um den Versand der Ware, sondern der Verkäufer bietet in seiner Angebotsbeschreibung den Versand der Ware an. Damit geht der Versand nicht auf einen ausdrücklichen Wunsch des Käufers zurück und § 447 BGB greift nicht.

Stattdessen handelt es sich bei dem Versandangebot des Anbieters und der Annahme dieses Angebots durch die Auswahl der Versandart um die Vereinbarung einer sog. Schickschuld. Hierbei haftet der Verkäufer für den Transport.

Kommt die Ware also nicht an, hat er auch keinen Anspruch auf die Zahlung des Kaufpreises.

Waffenrechtlich ist es für den Käufer unproblematisch.

Die Überlassung hat dann ja nie stattgefunden. Die Waffe ist dem Händler und nicht dem Käufer verlorengegangen.

Geschrieben

Die Knarre ist angekommen, oder?

Wo ist das Problem?

Dass die Postler nicht immer so funktionieren, wie sie sollen, ist bekannt, deswegen gibts den Versand mit Paket, bei WBK-Waffen sogar eigenhaendig.

Kommts nicht an, kanns nachgewiesen werden und die Waffe ist halt weg, wird zur Fahndung ausgeschrieben und gut ists.

Au Mann, manche machen sich Probleme, wos keine gibt.

Muni, hast voellig Recht.

Geschrieben

Die Knarre ist angekommen, oder?

Wo ist das Problem?

Dass die Postler nicht immer so funktionieren, wie sie sollen, ist bekannt, deswegen gibts den Versand mit Paket, bei WBK-Waffen sogar eigenhaendig.

Kommts nicht an, kanns nachgewiesen werden und die Waffe ist halt weg, wird zur Fahndung ausgeschrieben und gut ists.

Au Mann, manche machen sich Probleme, wos keine gibt.

Muni, hast voellig Recht.

Wo das Problem ist?

Dass man dann reichlich Ärger und unnötigen Verwaltungsaufwand hat :icon13:

Abgesehen davon, kommt es immer darauf an, was verschwindet; mag sein, dass der Verlust eines billigen Schießprügels egal ist. Das Abhandenkommen einer seltenen Sammlerwaffe IST jedoch ein Porblem.

IMI

Geschrieben

Soooo wirds nämlich ausgehen, wenn noch so ein paar Vorlagen hier geliefert werden.

Ich kenne mindestens 1 Person, die daran schon fleissig mitliest und schreibt...

Ich hoffe dass es bald anders ausgeht. Mich haben Packet nur erreicht die ich persönlich vom Boten bekomme oder im Versandshop oder am Postschalter abgeholt habe. ALLE anderen melde ich inzwischen grundsätzlich als Gestohlen. Ist doch nicht mein Problem wenn der Hehler des Postboten in der Nachbarschaft wohnt.

Wenn endlich alle so reagieren würden, würden die Dienste vielleicht endlich das tun, wofür sie -sehr wohl- und ohne aufschläge für Eigenhändig oder Postident Bezahlt werden. Das Packet zum Empfänger, und zwar NUR zum Empfänger zu bringen.

Geschrieben

Wenn endlich alle so reagieren würden, würden die Dienste vielleicht endlich das tun, wofür sie -sehr wohl- und ohne aufschläge für Eigenhändig oder Postident Bezahlt werden. (HÄ, wo soll das denn stehen??) Das Packet zum Empfänger, und zwar NUR zum Empfänger zu bringen.

Das gibt die Postordnung und auch die AGB eines freien Transporteurs (DPD,TNT, hermes) aber garnicht her. Die behalten sich extra darin die Auslieferung auch an einen anderen, als den im Label genannten Empfänger vor.

Deswegen gibts ja für den Versender Ärger, wenn er nicht garantieren kann, das nur der genannte Empfänger auch tatsächlich das Paket bekommt. Und wer das will, muss halt Postident oder Eigenhändig verschicken und bezahlen. Alles andere -auch Deine Überlegung oben- sind kalter Kaffee.

Aber wers nicht glaubt......der soll noch ein bisschen mehr hier räsonieren. Es ändert sich sowieso bald was. DocSchiller hat in anderer Hinsicht schon Alarm geschlagen (Bei Visier-Forum)....also lamentiert hier noch ein bisschen, dann ist Schluss mit Versand-wie in anderen Ländern auch.

GF

Muni

Geschrieben

Die behalten sich extra darin die Auslieferung auch an einen anderen, als den im Label genannten Empfänger vor.

Feine Sache, werde ich also Lieferant und verkaufe die Ladungen immer an einen Hehler.. äh.. nein, ich stelle sie dem Hehler, gegen eine kleine Zahlung, zu.

Wie gesagt, was mich nicht persönlich erreicht hat mich nicht mehr Erreicht. Dann soll die Post doch die Nachbarn abklappern und Fragen wer das Packet hat.

Geschrieben
Es ändert sich sowieso bald was. DocSchiller hat in anderer Hinsicht schon Alarm geschlagen (Bei Visier-Forum)....also lamentiert hier noch ein bisschen, dann ist Schluss mit Versand-wie in anderen Ländern auch.

für wehn? Für die Privatpersonen? Schon wieder 'mal? Gibt es auch was neues? Für die VDB Mitglieder bestimmt net! Da werden die schon ihre Hände drauf halten! Das kennen wir ja schon. Mal ehrlich - wir sollten 'mal eine öffentliche Ausschreibung starten! Gesucht wird ein Unternehmen welches Inovatives Denken mit fairen Mitteln für alle praktisch anwendbar zur Verfügung stellt! oops- des gibt es in TEUTSCHLAND bestimmt net! Alles verkrustet und jeder hält sich zurück weil er Angst hat er könnt irgendwas bewegen! Ich stell mich zur Verfügung - Vorstellen eines funktionierendes Systems mit Chef von Transimpex mit Chef von FWR und Chef von Frankonia - gute Mischung - aber will gar keiner gelle????

Gute Nacht Teutschland

Geschrieben

Auch wenn vielen von euch das Thema zum Hals raus hängt, oder Ihr glaubt dass solche Themen in irgendeiner Form schaden und besser nicht angesprochen werden sollten, löst es nicht das eigentliche Problem! Ausserden vertrete ich eine andere Sichtweise! Alles was zur Sicherheit beiträgt, kann nicht schaden!

Meine Frage war bezüglich der Haftung! Hier habe ich leider nur von Astanase eine Antwort bekommen die mir weitergeholfen hat.

Für alle anderen, nicht die Quantität sondern die Qualität von Postings zählt.

Wenn verwandte Themen auch schon mehrfach exestieren, habe ich bisher keine Antwort auf meine Fragen gefunden.

Ausserdem befürworte ich nun, dass Waffen nur noch persöhnlich übergeben werden sollten!

Leute die diese Themen lieber totschweigen nehmen die damit verbundenen Risiken anscheinend billigend in kauf. :peinlich:

Also, ich klopf dem Händler lieber auf die Finger und weiß das in Zukunft alles ordentlich über die Bühne geht, als nachträglich dem lieben Gott zu danken dass nichts passiert ist.

Geschrieben
Kannst ja auch Briefmarken sammeln, da haste keinen Ärger und keinen Verwaltungsaufwand...

Guter Einwand. Wie versendest Du die Briefmarken an Sammler ? Frankieren geht ja gar nicht, wenn man die Dinger ohne Stempel sammeln will. :ninja:

Geschrieben

Meine Frage war bezüglich der Haftung!

Hallo

die Frage der Haftung ist doch ganz einfach: Nachbarin nimmt Paket an und bestätigt das durch die Unterschrift. Nachbarin legt das Paket vor die Tür, versenkt es im Klo oder übergibt es dem nächsten Penner. Nachbarin trägt den Schaden.

Ansonsten hat Muni vollkommen recht. Nochmal in nächster Zeit so ein Thema und wir haben einen neuen Lex Beitler. Verschickt eure Kanonen entsprechend dem Gesetz: E I G E N H Ä N D I G. Alles andere ist vom WaffenG nicht erlaubt. Und hört vorläufig auf zu melden, daß im Keller Licht brennt. Wir wissen es.

Steven

Geschrieben

Und hört vorläufig auf zu melden, daß im Keller Licht brennt...

sonst kommt noch einer und macht es mit dem Hammer aus :angry2:

Geschrieben

sonst kommt noch einer und macht es mit dem Hammer aus :angry2:

Hallo XP: Der Hammer ist bereits da, in Form des Proposals für eine neue EU-Direktive, die für 2007 erwartet wird:

"2b) In Article 6, the following two

paragraphs are added:

"Except with respect to dealers and

brokers, Member States shall forbid the

acquisition of firearms, their parts and

components and of ammunition through

means of distance communication, as

defined in Article 2 of Directive 97/7/EC

of the European Parliament and of the

Council of 20 May 1997 on the protection

of consumers in respect of distance

contracts 1.

Except with respect to dealers and

brokers, Member States shall make the

acquisition of a firearm subject to a

cooling-off period of at least 15 working

days between the date of purchase of the

firearm and the date of its delivery."1 OJ L 144, 4.6.1997, p. 19.

Aber das wollten hier ja anscheinend welche. Man sollte nur oft genug Jehova rufen.....und dann kommt er schon.

Auf Nachfrage wurde mir auch mitgeteilt, das davon auch der Katalogverkauf betroffen sein soll, da man -entgegen der ersten Fassung von oben- möglichst auch die Händler NICHT ausnehmen will, vom "Fernverkaufsverbot"....frohes weiterjammern, dann allesamt, kann ich da nur sagen....

Vielleicht könnt Ihr ja euren Europaabgeordneten mal "impfen", ob er überhaupt weiss, was ihm für eine Kost vorgesetzt wird und ob es ihn überhaupt interessiert hat. Eine erste Abstimmung gab schon mal; nur 15 Enthaltungen und ca. 10 Neinstimmen. Der Rest wie immer dafür...man schützt sich ja schliesslich nur durch sowas , von der bösen Klientel der doofen Bürger...(wenn und falls die überhaupt noch wahrgenommen werden im schicken abgehobenen Europaturm.....)

Gruesse

PePe

Geschrieben

Waffen an einen Berechtigten zu verschicken ist nicht verboten.

Ich würde es eigenhändig zustellen lassen ist aber nicht vorgeschrieben.

Meine Waffe aus England kam ganz normal mit UPS.

Da im allgemeinen derjenige der die Waffen annimmt unterschreibt ist doch sehr schnell klar wo sie geblieben ist.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Wurde nach tel. Anfrage bei Transimpex an folgende Firma verwiesen:

Overnite GmbH, 50825 Köln, www.waffenversand.eu

Heute die Waffe verschickt, soll morgen schon ankommen, Auslieferung eigenhändig nur an Berechtigten.

War bei Abholung selbst nicht zuhause, anderer EWB sollte übergeben, überhört die Türklingel.

Unmittelbar danach klingelt mein Telefon (das Transportunternehmen), habe die Abholung dann noch geregelt.

Werde nachberichten, sobald Waffe zugestellt wurde.

Hat noch jemand Erfahrungen - wäre zumindest eine Alternative.

Geschrieben

e-gun ist eine tolle Produkt und Preisorientierungsplattform.

Ganze erlaubnispflichtige Sportgeräte kaufe ich aber nur noch beim Händler und ggf. per Selbstabholer beim berechtigten Privatmann und

zwar immer nach dem Motto hier die WBK(s),Persos, das Geld und die Ware. Die Gefahr mir auf irgendeine dumme Art und weise mir eine Lauß in den Pels zu setzen ist mir zu groß.

Lieber fahre ich einmal umsonst 500 km als einmal richtig aufzuplumsen.

Außerdem schadet das Internet Preisdumping teilweise auch den niedergelassenen Händlern, denen es ohnehin nicht gerade rosig geht.

Andere bauen dadurch zwar Ihren Handel aus, jedoch hat der fachlich

versierte und handwerklich begabte Büchsenmacher nicht immer die Zeit und die Möglichkeit und auch den Drive zum Internethändler zu werden. Soll er deshalb zu machen?

Ich weiß von zweien, die sich nur noch durch Verkauf von Spielzeug/

Softairs etc. über Wasser halten oder durch handwerkliche Arbeiten.

Letzteres gibt es nicht per PC Ferngeschäft.

Major Tom

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.