mixer Posted November 19, 2006 Posted November 19, 2006 Moin, Verständnis und Auslegung des WAFFG ist zweierlei. Wir führten verdeckt eine zerlegte Softair ins grüne Dickkicht. Bauten sie dort auch erst zusammen, packten nach 5 Minuten wieder ein, zerlegten diese wieder, führten dieses dann verdeckt und zerlegt wieder nach nach Hause. Von der Haustür wurde sie beschlagtnahmt. Die Revierkripo hatte gleich sachlich und richtig festgestellt: Kennzeichnung < 0,5 Joule. Dann wurde die Softair an das LKA zur Prüfung weiter gegeben, diese hat eine Geschossenergie von 0,27 Joule ermittelt. (Also alles im tiefgrünen Bereich) Das LKA stellte jedoch fest, dass das Beschusszeichen "F" fehlt. Das erfuhr ich bei der Vernehmung ein halbes Jahr später. Staatswaltschaft und Gericht übermittelten nun einen Strafbefehl: ..beschuldigt ohne Erlaubnis nach §2 Abs.2 in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt Unterabschnitt 1 Satz 1 des WAFFG besessen und geführt zu haben, indem Sie ohne im Besitz einer waffenrechtnlichen Erlaubnis zu sein, einer sogenannten "Softair-Waffe" des Herst.... nachempfunden ist, die nicht mit dem Beschusszeichen "F" versehen ist und die Geschosse mit einer Bewegungsenergie von 0,27 Joule abfeuert, in der Grünalage....bei sich getragen und dort zusammengebaut zu haben. Eines haben sie vergessen, sie wurde wieder zerlegt und verdeckt nach Hause geführt. Vergessen auch der Verweis des BMI: Das Bundeskriminalamt wird Zentralstelle für waffenrechtliche Einstufungen. Es bleibt zuständig für Ausnahmebewilligungen von dem Verbot bestimmter Waffen und Munition - §§ 2 Abs. 5, 48 Abs. 3, 40 Abs. 4. §§ 2 Bestehen Zweifel darüber, ob ein Gegenstand von diesem Gesetz erfasst wird oder wie er nach Maßgabe der Begriffsbestimmungen in Anlage 1 Abschnitt 1 und 3 und der Anlage 2 einzustufen ist, so entscheidet auf Antrag die zuständige Behörde. Antragsberechtigt sind Abs. 5 - 2 die zuständigen Behörden des Bundes und der Länder. Die nach Landesrecht zuständigen Behörden sind vor der Entscheidung zu hören. Die Entscheidung ist für den Geltungsbereich dieses Gesetzes allgemein verbindlich. Sie ist im Bundesanzeiger bekannt zu machen. Ergo, danach kam der Feststellungsbescheid des BKA. Gruss Mixer
mixer Posted November 19, 2006 Author Posted November 19, 2006 Kleine Bilderveranschaulichung: Frei ab 14 Jahre: Frei ab 18, führen in der Öffentlichkeit ohne Erlaubnis jedoch verboten:
Guest Bela Posted November 19, 2006 Posted November 19, 2006 Das LKA stellte jedoch fest, dass das Beschusszeichen "F" fehlt. Dann ist es formal ein Verstoß gegen das WaffG. Die Grenze von 0,08 Joule für Spielzeug wurde in Angleichung ab europäisches Recht auf 0,5 Joule angehoben. In diesem Falle müsste aber ein CE Zeichen darauf sein. Fehlt beides, dann schlägt die Stunde der Bürokraten und Du kommst 10 Jahre ins Kinderbergwerg bei Wasser und Brot.
frosch Posted November 19, 2006 Posted November 19, 2006 Moin! gegen den Strafbefehl sollte Widerspruch unter Inanspruchnahme eines waffenrechtlich versierten Anwalts eingelegt werden. Gemäß dem BKA-Feststellungsbescheid und dem höherrangigem EU-Recht sind Softairwaffen keine Waffen im Sinne des Waffengesetzes und benötigen keine F kennzeichnung für freie Luftdruckwaffen. Demzufolge sind Erwerb/Besitz/Transportieren /Führen /Schießen frei. Der Rechtsanwalt wird auch folgende Urteile /Bescheide in seinem Einspruch gegen den Strafbefehl aufführen: BKA Festellungebescheid http://www.visier.de/bilder/pdf/bka_spielzeugwaffen.pdf LG Urteil http://foren.waffen-online.de/index.php?showtopic=321259 http://foren.waffen-online.de/index.php?ac...ost&id=6567 WARNUNG: Ein Strafbefehl wird nahezu unanfechtbar rechtskräftig, wenn nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen Einspruch eingelegt wird. Meine Prognose: Ein vom Rechtsanwalt gut begründeter Einspruch sollte dazu führen, daß das Hauptverfahren vor dem Amtsgericht garnicht erst eröffnet wird. Gruß, frogger ... Die CE Kennzeichnung ist anders als die F kennzeichnung bei Luftdruckwaffen nicht zwingend erforderlich.
bullpup Posted November 19, 2006 Posted November 19, 2006 Dann wurde die Softair an das LKA zur Prüfung weiter gegeben, diese hat eine Geschossenergie von 0,27 Joule ermittelt.(Also alles im tiefgrünen Bereich) Das LKA stellte jedoch fest, dass das Beschusszeichen "F" fehlt. Das ist vermutlich doch auch richtig und eine reine Feststellung. Da hat dann nur jemand was falsch gedeutet? edit: ..beschuldigt ohne Erlaubnis nach §2 Abs.2 in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt Unterabschnitt 1 Satz 1 des WAFFG besessen und geführt zu haben, sogar das entspricht ja den Tatsachen ?!
mixer Posted November 19, 2006 Author Posted November 19, 2006 Moin Frosch, vielen Dank für die Links, die im Süden sind ja peinlichst genau, aber gut. Gegen Strafbefehl werde ich selbstständlich Beschwerde einlegen binnen 14 Tagen mit Rechtsbeistand. Den Bescheid BKA, wenn sicherlich bei Anwälten bekannt, wie auch das Urteil und die Feststellung des aus dem Süden werde ich ausdrucken, dann auch zum Anwalt mitnehmen. Selbst auf der heimischen Webseite meiner Stadt werden F-Kennungen frei ab 18 ausgewiesen, darunter verboten. Moin bullpup, auch Dir vielen Dank für das Posting, die Passage "(Also alles im tiefgrünen Bereich)" war von mir ein Gedanke, den Rest erfuhr ich bei der Vernehmung. Folgen kann ich Dir leider nicht: Da hat dann nur jemand was falsch gedeutet? und sogar das entspricht ja den Tatsachen ?! Gruss Mixer
frosch Posted November 19, 2006 Posted November 19, 2006 Rein interessehalber: Mit wie viel Tagessätzen wurde der Strafbefehl garniert? Gruß, frogger
Makalu Posted November 19, 2006 Posted November 19, 2006 Das CE Zeichen muss nicht sein, es erleichtert die Erkennung der 0,5 Joule Grenze. Aber auch ohne ist die Grenze 0,5 und erst darüber braucht das Ding ein F Zeichen. Bis 0,5 darf auch geführt werden. Die Problematik ist nur, dass das alles nicht so richtig klar ist, wie so vieles andere auch im deutschen Waffg. Gruß Makalu
bullpup Posted November 19, 2006 Posted November 19, 2006 [...] Moin bullpup, auch Dir vielen Dank für das Posting, die Passage "(Also alles im tiefgrünen Bereich)" war von mir ein Gedanke, den Rest erfuhr ich bei der Vernehmung. Folgen kann ich Dir leider nicht: Da hat dann nur jemand was falsch gedeutet? und sogar das entspricht ja den Tatsachen ?! Gruss Mixer Das ding hatte ja kein F im Fünfeck, oder? Also ist der Satz doch richtig. Du hattest keine Erlaubnis. - Weil es keiner bedarf? (ok, ein jurist mag das jetzt anders ausdrücken, vielleicht ist dann das nicht bedürfen = Erlaubnis. Naja) Viel Erfolg.
mixer Posted November 19, 2006 Author Posted November 19, 2006 Moin, Auszug: Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wird gegen Sie eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen festgesetzt Gruss Mixer Rein interessehalber: Mit wie viel Tagessätzen wurde der Strafbefehl garniert? Gruß, frogger
mixer Posted November 22, 2006 Author Posted November 22, 2006 Guten Abend, es tat sich so einiges. Gestern war ich beim Anwalt, nicht Softair bewandert, kannte nur das WaffG, die Bescheide auch nicht. Die 14 Seiten BMI mit Punkt 16 vorgelegt, die beiden Feststellungsbescheide des BKA. die Seite der Bayrischen Polizei mit 7 Seiten nur über SA wo Punkt IV und YI klar darlegen, dass ich keinen Verstoss gegen das Waffengesetz verstossen habe, weil es kein Verstoss ist, denn die SA bis 0,5 fallen nicht unters WaffG. Danach schüttelte er nur den Kopf und verstand die Welt auch nicht mehr, fragte auch warum es denn der Waffentester bei LKA nicht wusste, dessen täglich Brot es ist. Montag wandte ich mich abends mit einer Eilanfrage an das BKA , schilderte den Vorgang. Die Antwort kam heute, sie bedauern den Ärger den ich habe. Dabei aber auch Äusserungen des Unmuts wie mit deren Feststellungsbescheid umgegangen wird. Sie empfahlen mir einen Anwalt zu nehmen. Das baute wieder auf, irgendwo bin ich doch geknickt obwohl ich hart im nehmen bin, es gab auch ein wenig Trost und Sicherheit in dem mir noch bevorstehenden Kampf gegen den Irrsinn. Mein Anwalt wiess mich gestern auch darauf hin, dass wenn ich den Prozess verlieren würde, ich an ihn EUR 600 - 700 leisten müssen. Was ist wenn ich gewinne? Dann zahlt der Staat, verstreten durch den Bund und seinem Staatsanwalt, die Kosten für meinen Anwalt. Wer wird dafür belangt? Der Beamte der es als Waffenspezi bei der KTU die Sache falsch an die Staatsanwaltschaft übergegen hat? Sicherlich wird er dafür nicht belangt. Ein aufrichtiger Bürger wird für jeden Fehler vor Gericht bestraft, Dummheit oder Unwissenheit schützen vor Strafe nicht. Ebenfalls werden die Gerichtskosten vom Bund an die Hamburger Gerichtskasse gezahlt, alles sicherlich dann rund und bei EUR 400, macht also zusammen über EUR 1.000. So werden Steuergelder verschwendet. Ich habe mir heute so meine Gedanken gemacht, nicht gegen den Irrsinn anzugehen, das würde mir Feinde bringen, aber gegen die Verschwendung von Steuergeldern? Der Fall wird sicherlich nur anders dargestellt aber trifft den Kern. Morgen werden ich mich schon einmal an zwei Medienvertreter rantasten, die vielleicht auch bei der Verhandlung dabei sind. Ein Verlag, der die Steuerverschwendung genauso anprangert. Nachtgruss TMixer
Sal-Peter Posted November 23, 2006 Posted November 23, 2006 Ich habe mir heute so meine Gedanken gemacht, nicht gegen den Irrsinn anzugehen, das würde mir Feinde bringen, aber gegen die Verschwendung von Steuergeldern? Das ist ja edel von dir! Für 15 Tagessätze hätte ich den Edelmut nicht aufgebracht, aber ehrlich! Dein ahnungsloser Anwalt scheint aber der falsche zu sein. Es gibt bei E.L.F. die Liste waffenrechtlich versierter Anwälte. Da solltest du einen raussuchen. Du kannst den Proszess - vernünftigen Anwalt vorausgesetzt - gar nicht verlieren, da du mindestens mit "Unvermeidbarem Verbotsirrtum" rauskommst.
frosch Posted November 23, 2006 Posted November 23, 2006 Moin! Eines waffenrechtlich versierten Anwalts bedarf es in dieser Sache eigentlich nicht, da die Sachlage ziemlich klar ist. Ein guter Strafverteidiger, der sein Handwerk grundsätzlich versteht, reicht aus. Er kann sich anhan des Materials einlesen. Als Angeschuldigter hast Du keine schlechten Karten Deine notwendigen Auslagen ersetzt zu bekommen. Es gibt aber immer wieder Versuche die Staatskasse zu entlasten. Muss Dein Anwalt halt aufpassen. Wie es sich aber genau verhält musste lieber Deinen Anwalt fragen. Der kennt sich da aus. Gruß, frogger
HangMan69 Posted November 23, 2006 Posted November 23, 2006 also ein anwalt der waff. rechtlich NICHT auf der höhe ist von dem würde ich mich auf gar keinen fall bei sowas vertretten lassen!!! ausserdem hat er sich mit der aussage das du diesen fall sicher verlieren wirst hier schon selber disqualifitiert!!!
Ganymed Posted November 23, 2006 Posted November 23, 2006 ...Morgen werden ich mich schon einmal an zwei Medienvertreter rantasten, die vielleicht auch bei der Verhandlung dabei sind... Und Du bist sicher, dass die Deinen Standpunkt teilen und hinter Dir stehen ? Nicht umsonst bieten Verbände Kurse für den Umgang mit Medienvertretern an...
Sal-Peter Posted November 23, 2006 Posted November 23, 2006 Schon etwas merkwürdig - was willst du erreichen, @mixer? Keinen Prozess, aber mediale Aufmerksamkeit? Das geht zu 150% nach hinten los. Die Presse kannst du nach gewonnener Verhandlung informieren, wie inkompetente Staatsdiener Steuergelder zum Fenster rauswerfen - das wäre eventuell wirksam!
Ganymed Posted November 23, 2006 Posted November 23, 2006 Das CE Zeichen muss nicht sein, es erleichtert die Erkennung der 0,5 Joule Grenze. Aber auch ohne ist die Grenze 0,5 und erst darüber braucht das Ding ein F Zeichen. Bis 0,5 darf auch geführt werden. Die Problematik ist nur, dass das alles nicht so richtig klar ist, wie so vieles andere auch im deutschen Waffg. Gruß Makalu CE-Kennzeichnung bestätigt die Konformität bezüglich EG-Richtlinien. Falls der Hersteller seiner Kennzeichnungspflicht nicht nachgekommen ist muss der Importeur oder Verkäufer das Produkt als Konform bestätigen. Bei der Regulierungswut gehe ich nicht davon aus, das diese Art Spielzeug ohne EG-Richtlinie auskommt...
mixer Posted November 23, 2006 Author Posted November 23, 2006 Moin, vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt. Gegen den Schwachsinn angehen und Feinde machen, damit meinte ich über die Medien. Den Strafbefehl etc. Warum nicht das Gleiche verpacken als Verschwendung von Steuergeldern, dann den Schwachsinn dort einpacken, es geht um die gleiche Sache, nur in einer anderen Verpackung. Ich bekam auch einen Hinweis auf STGB §344, bei einem Freispruch eine Sache wert. Also habe ich doch einen Möglichkeit der die Vorarbeit oder auch weitere Nachhelfer an den Hammelbeinen zu ziehen, die mir den Schwachsinn eingebrockt haben. Warum sollte ich also 15 TS zahlen, nur damit der Staat nen 1.000er sprart? Nun einmal zu meiner Dienstaufsichtsbeschwerde. Eine autonome Abteilung, aber es fielen von dort aus Äusserungen, was nicht gerade für das positive Verhalten der Beamten sprach, Dienstpistole 2 Minuten am Kopf, wie geschrieben, SA war zerlegt und wurde verdeckt nach Hause geführt, es wurde den Beamten zugetragen, dass ich noch mehr SA`s im Keller habe, in Wahrheit wurde mein Sohn ohne Eltern und ohne deren Einwilligung und ohne deren Kenntnis befragt, nachdem draussen festgestellt wurde es ist eine SA, ich keine weiteren SA oder Langrohr/Fausfeuerwaffen mehr bei mir fühte wurde ich weiterhin mit einer MP 5 in Schach gehalten und nach Stichwaffen abgesucht. An Kinder hätte ich dabei Bonbons verteilen können, die spielten zwischen mir und dem Beamten mit der MP im Anschlag, als ich weiter feinfühlig abgetastet wurde vom Schnellzieher. Ist das alles normal? Die waren zu viert und dachten gar nicht daran die Passanten fern zu halten. Mütter schoben auch ihre Kinderwagen durch. Oben in der Wohnung dann Perso gezeigt, ich bat die Herren an der Tür zu warten, nix da, rein in die Wohnung, kein hallo oder guten Tag zu meiner Frau, gleich: Hat ihr Mann hier oben noch mehr Waffen? Zum Spass liess ich sie ins Wohnzimmer folgen, die Blicke, göttlich, sie fanden nichts an der Wand oder sonst wo, nix Verstoss nach § 86 oder §86a. Statt einem F-Bild hatte ich mir kurz ein Bild von E.H., Kontrast zum Erwarteten. Ernste Minen. Ein halben Jahr später, nach der Vernhemung mit dem netten Mann von Krio wurde ich geben auch den leitenden Beamten der Wache/Polizeikomissariats der noch ein klärendes Gespräch wollte, es ging gleich zur Sache. Der Herr .... ist ein umsichtiger Beamter, gemeint ist der mir die Pistole, der mir sie mir an den Kopf hielt, ich hätte ebenso gut erschossen werden können. Dass er mir die Pistole an Kopf gehalten hat wurde indirekt bestritten, die Befragung meines Sohnes auf der Strasse war legetim..... . Alles meine Schuld, ich habe es verschuldet, ja und ausserdem wird nicht umsonst gegen mich ermittelt. Nach drei Minuten wurde es mir zu blöd, ehe mich mich auf das gleiche Niveau begab oder provozieren lasse und vorlaut werde, ich hatte bis dato still gehalten, stand ich auf, ich gab zu freundlich verstehen, dass ich mich auf dieser Basis das Gespräch nicht weiterführen möchte und bat darum, wenn er ein weiteres Gespräch wünsche, dann bitte vorladen und ich erscheine dann nicht "ohne" einen Anwalt erscheinen. Warum soll ich es an ihren Anwalt schicken fragte der leitende Beamte. Ich wiederholte nicht, dann wurde ich beschimpft, ich sei arrogant, hochnäsig und uneinsichtig. Letztlich wird mich das Ermittlungsergebnis meiner eingerichten Dienstaufsichtsbeschwerde eines Besseren belehren, das wurde mit auf dem Weg zum Hinterausgang noch zu verstehen gegeben. Wenn es darum ging, dass ich meine D-Aufsichtsbeschwerde zurückziehe, dann war das genau der falsche Weg, Diplomatie ist gefragt statt Einschüchterung. Gruss Mixer
mixer Posted November 23, 2006 Author Posted November 23, 2006 Kennzeichnungspflichten Softair bis 0,5 Joule Geschossenergie Es war leider nirgendwo niedergeschrieben mit F oder F bis 0,5 Joule. Mir liegt ein persönlich an mich gerichtetes Schreiben des BKA vor. Früher galt CE bis 0,08 Joule. Das ist auch heute so. Dann die Änderung im Waffengesetz 2003, aber die EU-Rechtlinien und die beiden Feststellungsbescheide. Nach dem Schriftsatz des BKA an mich sind die Softair bis 0,5 Joule keine Waffen, damit unterliegen diese Spielzeuge nicht dem Waffengesetzt. Der Feststellungsbescheid des BKA vom 18.06.2004 in vollem Umfang rechtsverbindlich auch wenn in einigen Punkten durchaus rechtswidrig ist. (Also nicht im Gesetz verankert, stehen somit über dem Gesetz) Eine Kennzeichnungspflicht entfällt somit, keine Waffen sondern Spielzeug. Ob nun eine CE-Kennzeichnung bis 0,5 Joule erfordlich ist, dass entzieht sich meiner Kenntnis, ist mir ehrlich gesagt auch nicht wichtig, es ging mir nur um die Kennzeichnungspflicht mit F. Das ist nur über 0,5 bis 7,5 Joule erfroderlich und ist für Waffen frei ab 18 Jahre erforderlich. Möge der liebe Gott nach meinem Freispruch dem sehr gnädig sein, der mir das eingebrockt hat, STGB §344. Ich wollte Frieden, den Krieg haben haben andere angefangen. Gruss Mixer
knight Posted November 23, 2006 Posted November 23, 2006 Dabei aber auch Äusserungen des Unmuts wie mit deren Feststellungsbescheid umgegangen wird. Wenn man die Artikel hier im Forum so liest, dann ignorieren die Behörden in Hamburg wohl vorsätzlich diesen Bescheid, weil sie dafür keine Grundlage sehen. Kannst ja auch mal gegenüber der Behörde argumentieren, dass du für den ein oder anderen Verwaltungsakt keine Grundlage siehst und ihn deswegen ignorierst.... Aber Behörden derfen das. Wenn die mit dem Bescheid nicht einverstanden sind, dann sollen sie halt dagegen klagen. Und so lange die mit der Klage nicht durchgekommen sind, gilt der Bescheid auch für die. bye knight
Holly Posted November 23, 2006 Posted November 23, 2006 Was mich jetzt aber interessieren würde: WIE haben die dich den aufgespürt. Haben die dich observiert? Haben dich Passanten im Wald gesehen und dann verpetzt? Wenn die in Zivil mit 4 Leuten anrücken sind die bestimmt nicht zufällig bei dir vorbeigefahren Harald
steven Posted November 24, 2006 Posted November 24, 2006 [Der Feststellungsbescheid des BKA vom 18.06.2004 in vollem Umfang rechtsverbindlich auch wenn in einigen Punkten durchaus rechtswidrig ist. (Also nicht im Gesetz verankert, stehen somit über dem Gesetz) Eine Kennzeichnungspflicht entfällt somit, keine Waffen sondern Spielzeug. Hallo ich hohle dich in deiner Euphorie nur ungern wieder runter. Aber ein Feststellungsbescheid, auch wenn er vom BKA ist, kann nicht über dem Gesetz stehen. D. h. im Endeffekt gilt die 0,08 J Regelung. Jetzt noch einen Richter, der einige Tüten und billigen Aldirotwein während seines Studiums in Verbindung mit Ho tschi min konsumiert hat, und es wird eng. Natürlich steht EU Recht über diesem von Sluggy verbrochenen WaffG. Ein Fachanwalt für Waffenrecht wäre die erste Wahl gewesen. Kann man jetzt nicht mehr ändern. Auf jeden Fall ist Vorsicht geboten. Unterrichte uns mal weiter. Steven
Makalu Posted November 24, 2006 Posted November 24, 2006 die CE Kennzeichnung ist nicht verbindlich erforderlich. Sie wird nicht gefordert, wird aber als "Beweis" der Einhaltung der 0,5 Joule Regel akzeptiert. Gruß Makalu
Sal-Peter Posted November 24, 2006 Posted November 24, 2006 @mixer: Ich verstehe deinen Ärger, deine Wut - und wünsche dir, dass du bei der Sache gewinnst. Allerdings, sei vorsichtig. Deine Postings zeigen, dass das klare, unmissverständliche Beschreiben von Vorgängen nicht gerade zu deinen Stärken gehört (das sagt meine Frau über mich auch). Lass das den Anwalt machen, der müsste darauf spezialisiert sein.
mixer Posted November 24, 2006 Author Posted November 24, 2006 Moin, also im Miniwald ausgepackt, dort gute 5 Minuten gespielt , zerlegt und wieder ab nach Hause. Dann parkten dort zwei blau silberne Fahrzeuge ein Freundlich wie ich nun einmal bin, sprach ich die Beamten an; zur Kenntnis, es baumelte nirgendswo ein Spielzeug oder es war eines im Anschlag, es war nichts sichtbar, beide Hände frei und gut zu sehen; dass sie sicherlich zu mir möchten, keine Panik, es ist eine SA, schon hatte ich die Dienstpistole am Kopf, nach der Taschenkontrolle wurde das Bedrohen mit der Dienstpistole damit begründet, dass ich meine Waffe gezogen hätte, auch wenn es ein Spielzeug ist, ich habe weder danach gegriffen noch gezogen. Das ist schlicht weg vom Beamten gelogen und eine glatte Verleumdung, ich hatte weder eine Waffe noch ein Spielzeug gezogen, bestätigt durch das von den Beamten selber gefertigte Vorgangs-Protokoll zur Beschlagnahme. Es wurde damals gelogen was das Zeug hält. Noch ein weiterer Grund mehr ein DA-Beschwerde gegen die uniformierten Beamten einzureichen. Gruss Mixer
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