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Voreintrag WBK


sandmann

Empfohlene Beiträge

Hi zusammen,

habe gerade meinen Voreintrag zu meiner 4 Kurzwaffe abgeholt ( .44 Magnum ), war alles kein Problem. Außer der Gebührenbescheid in Höhe von 81,50 €. Auf mein Nachfrage was den da so die Kosten hochtreibt, wurde ein erhöhter Verwaltungsaufwand genannt.

Was ist denn da so teuer, weiß das jemand?

Gruß

Sandmann :D

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habe gerade meinen Voreintrag zu meiner 4 Kurzwaffe abgeholt ( .44 Magnum ), war alles kein Problem. Außer der Gebührenbescheid in Höhe von 81,50 €. Auf mein Nachfrage was den da so die Kosten hochtreibt, wurde ein erhöhter Verwaltungsaufwand genannt.

Was ist denn da so teuer, weiß das jemand?

Ich habe für die Voreinträge für die 4. und 5. KW zusammen 40,90 Euro löhnen müssen, obwohl meine SBin fast drei Monate prüfen musste, ob auch alles rechtens ist. :peinlich:

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Ich habe für die Voreinträge für die 4. und 5. KW zusammen 40,90 Euro löhnen müssen, obwohl meine SBin fast drei Monate prüfen musste, ob auch alles rechtens ist. :peinlich:

Ach, so das hängt mit der Zeit zusammen!!!!! Für 2 Wochen Bearbeitungszeit 80 € ;)

Gruß

Sandmann

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... Was ist denn da so teuer, weiß das jemand?

Hier weiß das bestimmt erstmal so keiner - aber dein SB weiß es. Zwei Möglichkeiten, erstens SB fragen und ggfs. sogar eine vernünftige Auskunft erhalten. Danach und jedenfalls vor Fristablauf Widerspruch gegen den Gebührenbescheid einlegen und nach den Gründen fragen (quasi offiziell :) ). Dann solltest du jedenfalls eine vernünftige Antwort erhalten - kann aber zusätzliches Geld kosten, dein Widerspruch wird ja ggfs. mit einen Bescheid beantwortet :)

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Ich habe doch noch Platz im Stall. Und alle die einen Voreintrag haben wollen, müssen den SB dann bei mir mieten. :gutidee:

aua...unsere sb-ine als "pferdchen"...ts,ts,ts :rolleyes:

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Dass hier Verwaltungsaufwand in Rechnung gestellt wird, halte ich für unzulässig. Das ist nur bei der Ermittlung von Rahmengebühren (vieles im Sprengstoffrecht) gestattet.

Eintragung von Erwerbserlaubnissen bzw. Waffen sind Festgebühren. Da darf nix mehr dazukommen, auch wenn die Bearbeitung fünf Jahre gedauert hat.

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habe gerade meinen Voreintrag zu meiner 4 Kurzwaffe abgeholt [..] erhöhter Verwaltungsaufwand [..] Was ist denn da so teuer, weiß das jemand?

Ist doch Logisch... die mussten jetzt Extra nur für Dich einen Beamten vereidigen der nicht nur bis 3 sondern sogar bis 4 Zählen kann. ;)

Sorry, aber da konnte ich einfach wiederstehen.

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Hi zusammen,

habe gerade meinen Voreintrag zu meiner 4 Kurzwaffe abgeholt ( .44 Magnum ), war alles kein Problem. Außer der Gebührenbescheid in Höhe von 81,50 €. Auf mein Nachfrage was den da so die Kosten hochtreibt, wurde ein erhöhter Verwaltungsaufwand genannt.

Was ist denn da so teuer, weiß das jemand?

Gruß

Sandmann :D

4. Kurzwaffe ? Gibts da keinen Mengenrabatt ? :rotfl2:

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Das mit dem Munitionserwerb in Höhe von 25,56 € stimmt wurde mir auf meinem Bescheid auch so mitgeteilt, bei der Gebühr für den Eintrag steht "Erhöhte Gebühr für EWB gemäß § 10 Abs1 WaffG. in Höhe von 56,24 €.

Hey, und keine Witze mehr über Beamte......................bin selber einer :heuldoch: .

In diesem Zusammenhang: Ich weiß nicht was ihr gegen uns habt, Wir tun doch nichts!!!!!!!!!!!!!!! :00000733: .

Spaß beiseite, die erhöhte Gebühr kommt mir irgendwie seltsam vor, da der Aufwand nicht höher sein kann als bei der 1,2 oder 3 Kurzwaffe.

Gruß

Sandmann

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Meine Gebühren für den letzten Eintrag:

Gebühr für den Bescheid der Landeshauptstadt Dresden nach der 4.VO zur Änderung

der Kostenordnung zum Waffengesetz vom 14.03.1997

-Waffenbesitzkarte- Gebühren nach Abschnitt 2 Nr.10a (Voreintrag Waffe) 40,90 Euro

Gebühren nach Abschnitt 2 Nr.12 (Munitionserwerbsber.) 25,56 Euro

Rechnungs-Endbetrag 66,46 Euro

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...bei der Gebühr für den Eintrag steht "Erhöhte Gebühr für EWB gemäß § 10 Abs1 WaffG. in Höhe von 56,24 €.

Ah, jetzt gibt es ein Bild. Gemeint ist vermutlich, dass für die Erwerbserlaubnis nicht 40,90 Euro nach Abschnitt II Ziff. 6 der WaffKostV in Rechnung gestellt werden, sondern eben der höhere Betrag nach Ziff. 10a i.V. mit Ziff. 1, weil es sich bereits um die 4. KW handelt.

Hier stellt sich schon ganz grundsätzlich die Frage, ob Ziff. 6 überhaupt noch anwendbar ist, weil es die früheren Fälle nach § 32 Abs. 2 WaffG1976 (1. + 2. KW bzw. Selbstladelangwaffen) in dieser Form seit dem 01.04.2003 im WaffG2002 nicht mehr gibt. Meine persönliche Meinung dazu ist deshalb: nicht anwendbar und somit generell 56,24 Euro für EWB.

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Hallo Sandmann,

mir erging es letzte Woche auch nicht besser.

Für einen Voreintrag in die Grüne 56,20€,

für die Munitionserwerbsberechtigung 25,55€

und für die neue Gelbe 48,90€ bezahlt.

Wird Morgen der neue Knaller ausprobiert?

Bis dann,

manitu

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Hallo Sandmann,

mir erging es letzte Woche auch nicht besser.

Für einen Voreintrag in die Grüne 56,20€,

für die Munitionserwerbsberechtigung 25,55€

und für die neue Gelbe 48,90€ bezahlt.

Wird Morgen der neue Knaller ausprobiert?

Bis dann,

manitu

Ist schon sehr teuer, aber was soll´s..........................

Jeep, komme gerade vom Schießen.......der Blackhawk hat schon Stil.....bin sehr zufrieden.

Das mit der neuen Gelben steht mir noch bevor.

Gruß

Sandmann

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