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IGNORED

Indikationen für einen Waffenschein


Thorsten87

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

2 Bekannte von mir haben einen WS erhalten:

1) MdB dem aufgrund von Drohungen ein WS und für eine begrenzte Zeit Personenschutz zugesprochen wurde. Gefahr ist nicht mehr aktuell und er hat die Waffe nur noch zu Hause liegen da er eh nicht treffen würde und sie ihm zu schwer ist. Der WS wird wahrscheinlich Anfang nächsten Jahres zurückgegeben und die Waffe einem Verein gestiftet.

2) Apotheker in Brandenburg- beliefert mehrere Einrichtungen u.A. mit Betäubungsmitteln. In seiner Apotheke wurde bereits 2 mal eingebrochen (haben aber den Tresor nicht aufbekommen) und der Zulieferer wurde einmal auf dem Weg zur Apotheke überfallen sowie auf einer Tour zu einem Altenheim in das Auto eingebrochen. Aufgrund der Gefahr, daß einmal ein Überfall bei der Auslieferung der Medikamente erfolgen könnte, wurde für den Apotheker ein WS ausgestellt. Des weiteren darf noch einer der Angestellten einen WS erhalten, wenn er die Auslieferungen übernimmt. Bisher wollte aber noch keiner........

Geschrieben

Klar des Beamtens Parade.. keine WS ohne Aufträge.. keine Aufträge ohne WS und so bringt man ein zwei Jahre rum....

Ja, das grenzt mindestens an Schikane (oder ist eine)...

Diese Hürde ist nach Angabe meines Vereinskollegen (WS-Inhaber, selbständig im Bewachungs- u. Personenschutzgewerbe) aber überwindbar, wenn mehrere Aufträge über bewaffnete Bewachung/Personenschutz POTENTIELL nachgewiesen werden; also entsprechende Anfragen von Kunden in spe. Dies setzt Erfahrung im Bewachungsgewerbe (unbewaffnet bzw. als bewaffneter Mitarbeiter eines Unternehmens, welches über WS verfügt) und eine gewisse Bekanntheit im potentiellen Kreis der Auftraggeber voraus. Insgesamt nicht einfach. Im Fall meines Schützenkollegen lief es nach seiner Auskunft so.

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Ist in Vergessenheit geraten, dass vor 1,5 Jahren im Bereich Ffm + Offenbach jemand ganz kräftig auf die Nase gefallen ist, weil er durch getürkte Bewachungsaufträge Waffenscheine beschafft hat. Die darin verwickelte Behörde war gegenüber dem Antragsteller durchaus nicht schikanös.

Geschrieben

Welcher Widerum nicht mit dem Verfassungsrechtlichen Grundsatz der freien Entfaltung der Persönlichkeit vereinbar ist....

TheHun

Wer sagt das ?

Und Staatsanwälte bekommen auch problemlos einen Waffenschein...

Wie jeder andere mit entsprechendem Bedürfnis... <_<

Klar des Beamtens Parade.. keine WS ohne Aufträge.. keine Aufträge ohne WS ;) und so bringt man ein zwei Jahre rum.... :rotfl2:

Blödsinn. Schon mal was von Auflagen gehört ? Der WS wird vom Nachweis entsprechender Aufträge abhängig gemacht aber natürlich erteilt. Sind Aufträge da, ist also alles im Lack. Bei Bewachungsunternehmer gibt es höchstens im Genehmigungsverfahren Kollissionen zwischen Gewerbeamt und Waffenbehörde wenn es darum geht, wer zuerst die Genehmigung erteilt. Aber auch da kann man ja die Konzession vorbehaltlich der Erteilung eines Waffenscheines bzw. umgekehrt den WS vorbehaltlich eines genehmigten Gewerbes erteilen.

Geschrieben

das würde im Umkehrschluss aber bedeuten, dass wir amerikanische Verhältnisse einführen müssten. Derzeit ist das aber nicht vereinbar mit dem waffenrechtlichen Grundsatz "so wenig Waffen wie möglich ins Volk". ;)

Haben wir doch schon. Die von New York City...

Geschrieben

MdB dem aufgrund von Drohungen ein WS und für eine begrenzte Zeit Personenschutz zugesprochen wurde.

Auch das ist gängige Praxis. Wer (z.B. nach Zeugenaussage im Mordfall) im Personenschutzprogramm steht, hat gute Aussichten auf einen WS zur Gefahrenabwehr.

Geschrieben

@piff: das würde im Umkehrschluss aber bedeuten, dass wir amerikanische Verhältnisse einführen müssten. Derzeit ist das aber nicht vereinbar mit dem waffenrechtlichen Grundsatz "so wenig Waffen wie möglich ins Volk". ;)

Nö, um Amerikanische Verhältnisse zu bekommen müssen wir das Schulsystem noch weiter Sabotieren, das Soziale Netz völlig abschaffen und noch mehr Angst in der Bevölkerung schüren. Mit anderen Worten, da sind wir eh auf dem besten Weg.

Mit Waffen haben die so oft beschworenen Amerikanischen Verhältnisse ja offenbar nichts zu tun, wenn man sich anschaut das die Meisten Gewaltverbrechen in den Staaten geschehen in denen Waffen noch schwerer zu bekommen sind als in Deutschland.

Mit einem Waffenschein für jeden unbescholtenen, zuverlässigen, sachkundigen und geeigneten Bürger der meint einen zu brauchen, bekommen wir bestenfalls Österreichische Verhältnisse.

Gut, auch ein Verbrecherstaat, aber da stehen die Verbrecher ganz offen auf der Autobahn, schätzen Geschwindigkeiten, behaupten der Kleber von Mautplaketten die man 5 Minuten zuvor offiziell gekauft hat sei nicht original oder behaupten man hätte am heiligten Tage das Licht an machen müssen, und kassieren irgendwelche Fantasiesummen.

Wahrscheinlich sind daran auch die Waffengesetze schuld. Man haben wir ein Glück.

Geschrieben

Welcher Widerum nicht mit dem Verfassungsrechtlichen Grundsatz der freien Entfaltung der Persönlichkeit vereinbar ist....

TheHun

aha ? woher hast du das denn ?

Geschrieben

Wer entscheidet denn, ob eine Person gefährdet ist und bewaffneten Begleitschutz braucht??

Viele "Prommies" halten sich doch für so wichtig <_< ..., können die auch bewaffneten Personenschutz beanspruchen?

cu Madmax

Geschrieben

zivile schützer schon..

Unter anderem darin zeigt sich übrigens die ganze (drastisch ausgedrückt) Verlogenheit der hiesigen Waffenscheinregelungen.

Während der Privatperson jederzeit ein Sicherheitsbedürfnis zugestanden wird, das die "Anmietung" von zivilem bewaffnetem Schutz zu diesem Zweck erlaubt, wird ihr - selbst wenn sie Zuverlässigkeit und Sachkunde nachweisen würde - versagt, selbst Schusswaffen zur Verteidigung von Leib und Leben zu führen; für diesen Fall muss sie dann zusätzlich eine außerordentliche Gefährdung nachweisen...

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Jeder vernünftige, gesetzestreue deutsche Bürger und Steuerzahler würde mit Waffenschein zu einer ernsthaften Gefahr für kriminelle Elemente!

Und das wollen wir doch nicht oder?

Nachher bleibt nix mehr zum Resozialisieren.

Auch schön in dem Zusammenhang:

Das Dorf, in dem ich wohne beschäftig wegen massiver Einbrüche in der Vergangenheit einen privaten Sicherheitsdienst, der rund um die Uhr Streife fährt.

Die Polente beschwert sich, dass ein Ortsteil sich eine Privatpolizei mietet, obwohl man ja bestens ausgebildet sei.

Komisch nur, dass die Situation erst nach dieser Privatinitiative besser wurde.

Eigentlich sollte man den Teil der Steuern, den man für Sicherheit gelöhnt hat zurück bekommen, weil die gewünschte Leistung nur an anderer Stelle gegen Bares zu haben ist.

Geschrieben

Haben wir doch schon. Die von New York City...

:icon14::icon14:

Endlich mal einer, der gerafft hat, dass es "amerikanische Verhältnisse" gar nicht gibt, weil jedes Bundesland im Lande der unbegrenzten Möglichkeiten sein eigenes Waffengesetz hat.

Hört endlich auf, die Boulevardpresse mit "amerikanische Verhältnisse" zu zitieren.

Da kommts mir hoch. :bad:

Und dass Beckenbauer einen WS hat, verstehe ich. Ich kriege auch schon jedes mal blutunterlaufene Augen vor Wut, wenn ich seine Sch...werbung sehen muss. :angry2:

Lederstrumpf

Geschrieben

Endlich mal einer, der gerafft hat, dass es "amerikanische Verhältnisse" gar nicht gibt, weil jedes Bundesland im Lande der unbegrenzten Möglichkeiten sein eigenes Waffengesetz hat.

Geht noch schlimmer -> Massachusetts oder genauer gesagt die Stadt Boston (bin gerade da) man kann zur Selbstverteidigung zwar eine "Concealed carry license" erwerben, diese zu bekommen ist aber fast genauso leicht wie in Deutschdorf... man muß ein erhöhtes Gefährdungspotential nachweisen und dies der Polente auch glaubhaft darlegen.

Praktischerweise darf man Waffen auch nur mit WBK erwerben, für welche man den Nachweis eines Sicherheitstrainings und ein entsprechendes Führungszeugnis vorlegen muß. Nun der Hammer: nicht-lethale Verteidigungswaffen sind fast alle verboten (CS/E-Schocker/Schlagstöcke). Erlaubt ist nur Pfefferspray und dieses wird nur an Inhaber einer WBK verkauft. Die Polizei empfielt hier tatsächlich im Zweifelsfall Haarspray zu verwenden :peinlich:

Ach und nebenbei erwähnt: von jeder Waffe muß eine abgeschossene Hülse bei der Polizei eingeschickt werden (siehe ballistischer Fingerabdruck).

Geschrieben

Übriegens, jeder Soldat ist zum Führen von Waffen berechtigt. Eintrag im Dienstausweis:

"Darf im Dienst zur Erfüllung seiner Aufgaben Schußwaffen führen"

Geschrieben

Übriegens, jeder Soldat ist zum Führen von Waffen berechtigt. Eintrag im Dienstausweis:

"Darf im Dienst zur Erfüllung seiner Aufgaben Schußwaffen führen"

Korrektur. Da steht:

Der Inhaber ist befugt, Schusswaffen zu führen, soweit er dienstlich tätig wird.

Alle Dienststellen werden gebeten, dem Inhaber Schutz und Hilfe zu gewähren.

Allerdings ist dieses führen vom WaffG ausgenommen. Das Gesetz gilt für Soldaten nicht!

Möchte ein Soldat (z.B. ein Kdr eines besonderen Verbandes) eine Waffe zum persönlichen Schutz führen, so benötigt er einen Waffenschein, oder eine Ersatzbescheinigung für den WS. Die Ersatzbescheinigung wird, soweit mir bekannt, von der eigenen Dienststelle erteilt. Die waffenrechtlich zuständige Behörde erhält lediglich eine Mitteilung.

Weitere Infos gibt uns bestimmt die SBine :-)

Beste Grüße

Volco

Geschrieben

Eigentlich sollte man den Teil der Steuern, den man für Sicherheit gelöhnt hat zurück bekommen, weil die gewünschte Leistung nur an anderer Stelle gegen Bares zu haben ist.

Einfach mal einen formlosen Antrag ans Finanzamt stellen, warten, was die schreiben und uns nicht dumm sterben lassen. Ggf. mal versuchen, einzuklagen.

Geschrieben

Hallo alle,

Ich habe vor einigen Jahren mal gelesen, dass ein Arzt in (oder in der Nähe von) Hamburg sich einen Waffenschein eingeklagt hat. Er hat argumentiert, dass er als Arzt verpflichtet wäre einem Arztruf nachzukommen und auf diese Weise ein "entlegenes" Gebiet fahren muss, wo er dann theoretisch überfallen werden kann.

Privat kenne ich zwei Personen, die einen WS haben - beide sind Waffenhändler. Im Zuge der ausufernden Berichterstattung rund um Erfurt habe ich auch öfter von Landkreisen gelesen, die an die dort ansässigen Waffenhändler WS ausstellen.

Bei dem Polizisten wird so argumentiert: Er könnte ja in eine Situation kommen, in der er sich selbständig in Dienst setzen kann oder sogar muss. Dann braucht er natürlich seine Dienstwaffe. So wurde das hier ja schon öfter geschrieben. Die zweite Seite der Medaille wurde aber noch nicht erwähnt: Der Ottonormalbürger könnte ja in eine Situation kommen, in der für sich selbständig entscheiden muss, sich oder andere zu verteidigen. Dafür darf er natürlich keine Waffe dabei haben. Die Uniform macht's halt. Seit dem Hauptmann von Köpenick hat sich nicht viel geändert in D.

Ansonsten ist das so in Deutschland: Die Polizisten, die einen Täter verhaften, dürfen Waffen zum Selbstschutz führen. Der Staatsanwalt, der die Anklage erhebt, darf Waffen zum Selbstschutz führen. Der Richter, der das Urteil spricht, darf Waffen zum Selbstschutz führen. Bei der Justiz, die den Täter unter Verwahrung hält, bin ich mir nicht sicher. Sicher bin ich mir aber bei dem Opfer: Das darf keine Waffen zum Selbstschutz führen.

bye knight

Geschrieben

Genau dieses "könnte", "theoretisch" oder "eventuell" ist aber alles andere als ein solider Bedürfnisnachweis. ^_^

Weiterhin ist beim Waffenschein auch zu prüfen, ob die beantragte Waffe erforderlich und geeignet ist. Auch hier scheiden sich die Geister, ob es immer eine erlaubnispflichtige Waffe sein muss oder nicht auch ein Pfefferspray im Jacketäschle ausreicht.

Geschrieben

Auch hier scheiden sich die Geister, ob es immer eine erlaubnispflichtige Waffe sein muss oder nicht auch ein Pfefferspray im Jacketäschle ausreicht.

Ja, denn natürlich sind "die Autoritäten" fähig, für jeden Eventualfall einzuschätzen, welches Verteidigungsmittel ggf. notwendig ist... :kotz:

Geschrieben

Genau dieses "könnte", "theoretisch" oder "eventuell" ist aber alles andere als ein solider Bedürfnisnachweis. ^_^

Weiterhin ist beim Waffenschein auch zu prüfen, ob die beantragte Waffe erforderlich und geeignet ist. Auch hier scheiden sich die Geister, ob es immer eine erlaubnispflichtige Waffe sein muss oder nicht auch ein Pfefferspray im Jacketäschle ausreicht.

Aber darum geht es bei diesem Argument doch gar nicht. Das Ergebnis ist doch, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird. Dass das alles nach dem WaffG selbst sauber ist weiß ich auch. Aber es ist halt nur deswegen sauber, weil man die eigene Mannschaft vom WaffG ausnimt.

Ist vom Prinzip her nichts anderes wie bei Grundstücken. Findest du auf deinem Grundstück einen Schatz, dann gehört er dem Staat (ja, ich weiß, nicht in allen Bundesländern, ist ja nur ein Beispiel...). Findest du auf deinem Grundstück Sondermüll, dann gehört er dir. So einfach ist das.

bye knight

Gast God of Hellfire
Geschrieben

Sollten sie auch sein, um den Antrag bearbeiten zu können. :)

...findest Du das witzig? Ich nicht.

Gruß

GOH

Archiviert

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