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IGNORED

Böse, böse Frau


coachgun

Empfohlene Beiträge

"Die Polizei zeigte... ...und die Frau wegen ihrer gefährlichen Drohung dem Gericht an." :confused:

Ja und ?

Daß da ein paar Dodel dabei sein können, streiten nichtmal Polizisten ab.

Außerdem: DEM marktschreierischen Bericht traut Ihr ernstzunehmenden Wahrheitsgehalt zu ? Wer weiß, was da wirklich dahintersteckt.....

Keep cool ....

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Weiß nicht - ich sehe das zunächst einmal (noch) nicht so böse.

Die Polizisten waren nicht dabei, haben die Zeugenaussagen aufzunehmen und entsprechend zu handeln.

Wenn man nur wegen dem hübschen G'sichterl und ein paar wohlgewählten Worten Leute mit dem Messer bedrohen kann, haben wir bald Chaos. Und wer außer einem Gericht soll der Frau die Notwehr-Situation anerkennen?

Ohne Anzeige aber keine Anerkennung durch's Gericht, soweit ich weiß.

Also die ganz normale Vorgangsweise.

Irre ich mich?

Gruß

Greenhorn

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Für mich ist an der Geschichte allerhand faul: Wortwahl, Butterfly bei einer 23-jährigen, die Frau wird getreten, hat dabei Gelegenheit, ein Messer zu ziehen, es dem "Angreifer" an den Bauch zu halten, der daraufhin die Notbremse ziehen kann ....

Die Geschichte kann vor Gericht ein ganz anderes Gesicht kriegen. Drum: keine vorschnellen Mutmaßungen.

Ich wette aber um eine gute Flasche Wein: So wie in dem Bericht war's definitiv nicht !

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Ohne Anzeige aber keine Anerkennung durch's Gericht, soweit ich weiß.

Also die ganz normale Vorgangsweise.

Zunächst muß ich zugeben, daß die Angelegenheit beim zweiten Durchlesen nach einer Milieugeschichte klingt. Daß sich die zwei nicht kennen (das lese ich aus der Meldung jedenfalls heraus), ist schwer zu glauben.

Mir leuchtet nicht ganz ein, nach welcher "Anerkennung" Du strebst. Wo kein Anzeiger, da kein Richter. Wenn alles rechtskonform ist, erstattet keiner Anzeige und das ist dann auch die "Anerkennung". Nehmen wir an, es ist alles offensichtlich seitens der SV-Leistenden mit rechten Dingen zugegangen, warum sie dann durch einen für alle Seiten teuren Prozeß schleifen?

In Ö. wird viel angezeigt, von Privat wie von der Exekutive. Das allermeiste wird zurückgelegt. Wegen mangelnder Strafwürdigkeit, offensichtlicher Unschuld etc. Einen Rechtstitel auf ein Strafverfahren gibt es keinen. Mich hat auch mal wer völlig hahnebüchen lustig angezeigt. Herausgekommen ist eine sofortige Zurücklegung wegen mangelnder Strafwürdigkeit. Daß ich obendrauf völlig unschuldig war, "anerkennt" mir keiner. So eine "Anerkennung" gibt es im österreichischen Recht nicht, genausowenig wie eine dauernde Pflicht der Exekutive zur Anzeige. Liegen allerdings auch nur geringste Verdachtsmomente vor, muß allerdings angezeigt werden.

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Tja, ich spreche von der Anerkennung, daß die Frau in Notwehr mit dem Erstechen gedroht hat, und nicht aus einer Laune heraus, zum Spaß, oder sonst wie.

Sollte die Polizei jemanden der mit erstechen droht einfach gehen lassen? Oder sollte doch festgestellt werden was los war?

Wer außer einem Gericht will das feststellen und anerkennen - oder gegebenenfalls eben auch nicht anerkennen?

Gruß

Greenhorn

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Widersprichtst Du dir hir nicht?

Karl

Nein, es liegt natürlich im Ermessensspielraum des Polizeibeamten, offensichtlich rechtskonformes nicht anzuzeigen. Genauso wie er z.B. bei einem kleineren Verkehrsdelikt auch nur eine Verwarnung aussprechen kann.

Genau deshalb bin ich allergisch gegen schlechte Polizeiarbeit (z.B. Plapperpolizistin im Fall Kampusch). Besonders z.B. im Fall der Aufnahme eines Verkehrsunfalles trifft der Polizist vor Ort bereits wichtige Vorentscheidungen, die für den Bürger teilweise bestimmend für sein weiteres Leben sein können (Schadenersatz etc.).

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Tja, ich spreche von der Anerkennung, daß die Frau in Notwehr mit dem Erstechen gedroht hat, und nicht aus einer Laune heraus, zum Spaß, oder sonst wie.

Sollte die Polizei jemanden der mit erstechen droht einfach gehen lassen? Oder sollte doch festgestellt werden was los war?

Wer außer einem Gericht will das feststellen und anerkennen - oder gegebenenfalls eben auch nicht anerkennen?

Gruß

Greenhorn

Nochmal, eine solche Anerkennung gibt es nicht. Stellt der Polizist vor Ort fest, daß sie zweifelsohne(!) rechtskonform gehandelt hat, dann wird nicht angezeigt. Es zeigt z.B. niemand ein Vergewaltigungsopfer an, das dem Täter das Gesicht zerkratzt (außer in England).

Eine Verpflichtung zur gerichtlichen Ex-Post-Überprüfung einer Notwehrhandlung gibt es nicht, wenn auch meistens bei folgenschweren SV-Handlungen die Polizei ermittelt bzw. dann auch der Reigen Anzeige -> Staatsanwalt -> Gericht erfolgt.

Sollte einer von uns mal in die schlimme Lage kommen, schießen zu müssen, dann kann man allerdings mit einer "Anerkennungsorgie" rechnen. Der Schuß wird einen Haufen Leute jahrelang beschäftigen.

Daß die Frau im gegenständlichen Fall angezeigt wurde, spricht dafür, daß, wie viele oben vermuten, etwas an der Sache faul ist. Oder die Staatsmacht ist über den Waffeneinsatz erschrocken und möchte genaue Nachschau halten. Wäre es so abgelaufen, wie im Artikel geschildert, also Fremder attackiert aus heiterem Himmel Frau mit Tritten, diese zückt (legal getragenes) Messer und droht im Fall der Fortsetzung der Attacke mit dessen Einsatz, dann ist m.E. eine Routineanzeige nicht gerechtfertigt.

In meinem Fall hatte ich auch keinen Anspruch auf ein Gerichtsverfahren und "Zertifizierung" meiner Unschuld. Die Sache wurde a priori wegen "mangelnder Strafwürdigkeit" zurückgelegt. Das ist natürlich unangenehm, denn aus der Aktenlage sieht es so aus, als hätte ich was angestellt, das dann eben nicht schlimm genug für eine Strafe war. Wäre ich Politiker, dann könnten die Gegner behaupten, ich wäre "amtsbekannt", wie die nichtssagende Worthülse üblicherweise lautet. Da ich aber Otto Normalbürger bin, hat sich eine Gegenanzeige wegen "Falschanzeige" (ein wesentlich drastischeres Delikt als das, wessen mich der Falschanzeiger beschuldigt hatte) und ein Zivilprozeß nicht ausgezahlt.

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Nochmal, eine solche Anerkennung gibt es nicht. Stellt der Polizist vor Ort fest, daß sie zweifelsohne(!) rechtskonform gehandelt hat, dann wird nicht angezeigt. Es zeigt z.B. niemand ein Vergewaltigungsopfer an, das dem Täter das Gesicht zerkratzt (außer in England).

Eine Verpflichtung zur gerichtlichen Ex-Post-Überprüfung einer Notwehrhandlung gibt es nicht, wenn auch meistens bei folgenschweren SV-Handlungen die Polizei ermittelt bzw. dann auch der Reigen Anzeige -> Staatsanwalt -> Gericht erfolgt.

Nochmal zum Verständnis: Wenn die Polizei vor Ort zur Auffassung gelangt daß keine Straftat vorliegt, finden keine weiteren Ermittlungen und auch keine Meldung an andere Stellen (Staatsanwaltschaft/Gericht) statt.

Karl

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Grundsätzlich ja, coachgun.

Dazu muß aber erst einmal nachgewiesen sein, daß Notwehr vorlag.

Und das kann ein Polizist der die Situation nicht selbst beobachtet hat nur schwer feststellen.

Es wird heute auch kein Polizist freiwillig die Verantwortung für eine solche Entscheidung übernehmen.

Ich hätte keinen Bock darauf, daß - wenn mich jemand mit dem Erstechen bedroht - irgendein Polizist der noch nichteinmal dabei war entscheidet, ob diese Person nun rechtmäßig in Notwehr gehandelt hat oder ich vielleicht doch unrechtmäßig angegriffen wurde.

Gruß

Greenhorn

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Vor einigen Wochen gab es in Vorarlberg auch den Fall einer erfolgreichen Notwehr mit einer "illegalen Waffe".

"Die 17-Jährige Kellnerin war gegen 23 Uhr auf der Dammstraße unterwegs als sie der Unbekannte überfiel und ihr die Kleider vom Leibe reißen wollte. Glücklicherweise hatte die junge Frau Pfefferspray dabei und konnte sich erfolgreich wehren, sie wurde jedoch erheblich an Kopf und Oberkörper verletzt."

...

"Für Pfefferspray gilt allerdings das Waffengesetz: der Besitz und Verkauf bei unter 18-Jährigen ist verboten. Hätte die 17-Jährige sich daran gehalten, wäre sie vermutlich Opfer einer Vergewaltigung geworden."

http://www.vol.at/vorarlberg/article/news-20061005-06392714

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und diese gehören verknackt wegen mangelder Zivielcourage tztztztzt :gaga:

Damit hast Du zweifellos recht - aber das ist so ziemlich der Normalzustand in Wien's öffentlichen Verkehrsmitteln (daß man im Ernstfall inmitten eines Haufens Gaffer mutterseelenallein ist)

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Damit hast Du zweifellos recht - aber das ist so ziemlich der Normalzustand in Wien's öffentlichen Verkehrsmitteln (daß man im Ernstfall inmitten eines Haufens Gaffer mutterseelenallein ist)

Das war zwar in Linz, aber in Wien ist es eh nicht anders.

Der Schläger wird eben bei der Aufnahme des Raufhandels auf einer Anzeige gegen die Frau bestanden haben und damit müssen´s die Beamten aufnehmen.

Erinnert mich irgendwie an den Bekannten meiner Schwester, als der von seiner Frau bei seiner Freundin im Bett erwischt wurde, sagte er doch glatt zu ihr, sie soll abhauen, sonst bekommt sie eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch... :rotfl2:

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Die anderen Fahrgäste wagten nicht, einzugreifen.
...und diese gehören verknackt wegen mangelder Zivielcourage...
...und in D hat gerade ein couragierter Mitbürger sein beherztes Eingreifen mit dem Leben bezahlt.

Solche Meldungen tragen nicht dazu bei, die Angstschwelle bei den evtl. Hilfsbereiten zu senken.

Schon unsere Altvorderen haben uns beigebracht: Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um!

CM :angry2:

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...und in D hat gerade ein couragierter Mitbürger sein beherztes Eingreifen mit dem Leben bezahlt.

Solche Meldungen tragen nicht dazu bei, die Angstschwelle bei den evtl. Hilfsbereiten zu senken.

Schon unsere Altvorderen haben uns beigebracht: Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um!

Servus,

im Moment rätsle ich immer noch, wieso Du :angry2: bist.

Persönlich halte ich Angst in so einer Situation für nichts negatives - sofern sie richtig kanalisiert wird.

Nur Courage ohne die nötige Vorsicht führt zu nichts - außer zur eigenen Beschädigung.

Ich wage mal das sinngemäße Zitat eines Ami-Generales aus dem Gedächtnis (und bitte um Korrektur, wenn's wer präziser kennt): Der Sinn eines Kampfes ist nicht, für sein Land zu sterben, sondern dafür zu sorgen, daß der andere für SEINS stirbt.

Umgelegt auf diese Situation muß man sich halt eingestehen, daß man, wenn man beschließt, einzugreifen, ziemlich allein dasteht. Nicht, daß mich das per se abhalten würde - aber es sollte einem bewußt sein.

Und nein, man kommt nicht zwangsläufig in einer Gefahr um, in die man sich begibt - sonst wär ich seit vielen Jahren tot und mittlerweile dutzendfach gestorben. Zu Tode gestürzt, ersoffen, alles mögliche. Daher halt ich die "Weisheit" der Altvorderen für falsch. Die Frage ist, ob und wie man sich darauf vorbereitet hat.

Genau diese Vorbereitung fehlt den meisten Mitbürgern, wenn's um Situationen wie diese geht. Traurig aber wahr: der Staat will das eigentlich eh gar nicht. Darum sind eben Hooligans oder sonstiges Gesindel da in erheblichem Vorteil: die sind's nämlich (vorbereitet). Und der Staat - unserer in .at jedenfalls - legt via Kontrolle der Medien auch großen Wert darauf, die Bevölkerung einzulullen und den Eindruck zu vermitteln, das Leben sei eh soooo sicher, da kann gar nix passieren. Wer intensiven Kontakt zur Exekutive hat, weiß, daß die Realität anders aussieht - aber wem sag ich das ... :)

So gesehen: ich würde mir auch mehr Zivilcourage wünschen. Jene nämlich, die wohltrainiert und zielgerichtet ist. Hauruckundhussassa - Aktionen bringen nichts.

Mir ist aber klar, daß ich damit nicht (mehr) rechnen darf. Schade, aber so ist es ...

LG

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Ich wage mal das sinngemäße Zitat eines Ami-Generales aus dem Gedächtnis (und bitte um Korrektur, wenn's wer präziser kennt): Der Sinn eines Kampfes ist nicht, für sein Land zu sterben, sondern dafür zu sorgen, daß der andere für SEINS stirbt.

The object of war is not to die for your country but to make the other bastard die for his.

George S. Patton

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