martinez Posted October 2, 2006 Share Posted October 2, 2006 Hallo Leidensgenossen, habe vor vier Wochen ne Kurzwaffe in 9mm ind meine grüne eintragen lasse. Zeitgleich hatte ich ne gelbe WBK beantragt und auch gleich zwei Langwaffen eintragen lassen. Soweit kein Thema, habe dann den Sachbearbeiter der Behörde ( Niedersachsen) gefragt, wieviele Waffen ich denn jetzt auf die gelbe kaufen könne, darauf bekam ich wörtlich folgende Antwort: Sie können sich soviele kaufen wie Sie wollen, wenn die Karte voll ist, gebe ich Ihnen eine neue! Beflügelt von dieser Auskunft habe ich mir in den letzten zwei Wochen drei Waffen ( zwei über egun, noch nicht abgewickelt, eine örtlich vom Jäger) gekauft. Die vom Jäger wollte ich dann heute morgen eintragen lassen, der Sachbearbeiter natürlich nicht da ( ist auf Praktikum, da der nebenbei noch Studiert, wie nett!! Aber sei es ihm gegönnt), worauf sein Kollegin mir mitteilte, dass seit letzter Woche dieses nicht mehr möglich sei!!! Bin ich im falschen Film? Hilfe!!! Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder gibt es da schon Urteile? Für informationen aller Art wäre ich sehr dankbar! Gruß Timo Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hob Posted October 2, 2006 Share Posted October 2, 2006 Dem Gesetz nach ist es so, dass das Erwerbsstreckungsgebot (2/6-Regel) auf die gelbe WBK nicht anzuwenden ist. Viele Behörden machen das aber doch. Erstmal ist wichtig, was in deiner gelben WBK eingetragen ist. Steht dort nichts von der 2/6-Regel? Wenn ja, darfst du kaufen gehen. Verweigert dein SB dann den Eintrag hilft nur eine Klage vor dem Verwaltungsgericht. Lasse die Waffen aber nur in die WBK eintragen und die Waffen selbst solange noch im Geschäft liegen, bis das Amt sie abgestempelt hat. Sonst könnte man dir illegalen Waffenbesitz unterstellen und alle deinen Waffen vorerst einziehen. Ist dort aber doch etwas von der 2/6-Regel eingetragen, so musst du zuerst beim VG dagegen klagen. Urteile gibt es schon, welche auch positiv für die jeweiligen Schützen ausfielen, aber das sind alles Einzelfallentscheidungen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
martinez Posted October 2, 2006 Author Share Posted October 2, 2006 Tja so hatte ich und viele andere unser Gesetz auch interpretiert. Wie kann es denn sein, dass sich Behörden über Gesetze hinwegsetzen. Die Dame, war übrigens sehr freundlich und auch ein wenig verunsichert und will alles noch mal Prüfen, meinte es hätte in der letzten Woche eine neue Verordnung gegeben. Gibt es denn nur den Rechtsweg? Oder gäbe es noxch einen anderen Weg, die Behörden auf ihr Fehlverhalten hinzuweisen und die Sache einfacher aus dem Weg zu schaffen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Shootist Posted October 2, 2006 Share Posted October 2, 2006 ... Wie kann es denn sein, dass sich Behörden über Gesetze hinwegsetzen. ... das ist die 100.000-euro-frage !!! manche tun's einfach, getreu dem ausspruch des sonnenkoenigs: "L'etat c'est moi !" (isch 'offe, dass moin fronzoesischsch noch nischt ssu eingerostet ist, ne'spa ? falls doch, bitte isch eusch um entschudischung !) Link to comment Share on other sites More sharing options...
martinez Posted October 2, 2006 Author Share Posted October 2, 2006 Ja aber kann doch wohl nicht angehen?!? Gesetz ist doch nunmal Gesetz. Unsereins hält sich schön brav dran, macht sogar nochmal ne neue Sachkundeprüfung, weil die alte (12 Jahre alt) auf einmal nicht mehr gut ist! ( kam allerdings vom NWDSB) und die kaspern da so rum. Hätte man mir das gleich gesagt, hätte ich ja nicht so eingekauft! Maja aber hat schonmal jemand mit dem Anwalt es versucht, hilft das vielleicht? Will mich da nun echt nicht unbeliebt machen, aber würde schon gerne das bekommen was mir zusteht! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Rodney Posted October 2, 2006 Share Posted October 2, 2006 Tja so hatte ich und viele andere unser Gesetz auch interpretiert. Wie kann es denn sein, dass sich Behörden über Gesetze hinwegsetzen. Die Dame, war übrigens sehr freundlich und auch ein wenig verunsichert und will alles noch mal Prüfen, meinte es hätte in der letzten Woche eine neue Verordnung gegeben. Gibt es denn nur den Rechtsweg? Oder gäbe es noxch einen anderen Weg, die Behörden auf ihr Fehlverhalten hinzuweisen und die Sache einfacher aus dem Weg zu schaffen? An Deiner Stelle würde ich unter Verweis darauf, dass Du extra bei der zuständigen Kollegin angefragt hast, versuchen erstmal gütlich die erworbenen Waffen eingetragen zu bekommen. Du solltest auch darauf achten, dass Du Belegen kannst, dass Du die Waffen korrekt (innerhalb der Frist von 2Wo nach Erwerb) angemeldet hast - nicht, dass nachher jemand versucht, Dir einen Strick daraus zu drehen, dass die Waffen nicht rechtzeitig eingetragen wurden. Wenn die Behörde nicht will bleibt Dir in der Tat nur der Rechtsweg, oder Du stellst die Waffen bis zum Ablauf der entsprechenden 2/6-Fristen bei einem Händler vor Ort unter (oft möglich, aber natürlich nicht umsonst). Möglicherweise hilft Dir Euer Verein über Vereins-WBK aus, oder ein anderer Schütze, der keine eigenen Erwerbsabsichten hat? Wenn Du den Rechtsweg wählst, sei sicher, dass Dein Anwalt auf Waffenrecht spezialisiert ist! Wenn Du Mitglied im FWR bist und die Örag-RS abgeschlossen hast, kannst Du dem Prozeß erstmal gelassen entgegensehen. Wenn nicht, dann solltest Du das schläunigst nachholen - fürs nächste Mal. Und nicht vergessen: Wenn die Behörde Dir die Waffen nicht einträgt, dann sollten sie auch nicht bei Dir zu Hause stehen! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Putte Posted October 2, 2006 Share Posted October 2, 2006 Hallo an alle hier Ich habe in Berlin auch so eine schöne Erfahrung gemacht. Ich habe mir nun zwei KW gekauft. Diese habe ich auch in meine grüne eintragen lassen. Als ich mir vor zwei Wochen meinen Traum ( K 98 ) erfüllen wollte hörte ich das ich das nicht darf. Ich hätte ja schon zwei Waffen in dem ersten halben Jahr gekauft. Ich bin innerlich bald geplatzt. Nun muß ich bis Feb. warten. SCH.... Der K98 sollte auf meine ebenfalls neue gelbe Link to comment Share on other sites More sharing options...
Rodney Posted October 2, 2006 Share Posted October 2, 2006 Ja aber kann doch wohl nicht angehen?!? Gesetz ist doch nunmal Gesetz. Unsereins hält sich schön brav dran, macht sogar nochmal ne neue Sachkundeprüfung, weil die alte (12 Jahre alt) auf einmal nicht mehr gut ist! ( kam allerdings vom NWDSB) und die kaspern da so rum. Hätte man mir das gleich gesagt, hätte ich ja nicht so eingekauft! Maja aber hat schonmal jemand mit dem Anwalt es versucht, hilft das vielleicht? Will mich da nun echt nicht unbeliebt machen, aber würde schon gerne das bekommen was mir zusteht! Das mit dem "Hinwegsetzen" sieht Deine Behörde vermutlich eher umgekehrt. Die Diskussion seit Jahren zeigt ja leider, dass eine eindeutige Auslegung der entsprechenden Paragraphen "nicht ganz so einfach ist". Selbst von Schützenverbandsseite kamen da ja erstaunlich einschränkende Einsichten! Solange Dein Amt der Meinung ist, dass Dir der Eintrag nicht zusteht hast Du ein Problem mit "illegalem" Waffenbesitz und Dein Verkäufer u.U. ein Problem mit "illegalem" Überlassen! Link to comment Share on other sites More sharing options...
sandmannnn Posted October 2, 2006 Share Posted October 2, 2006 hallo martinez, Tja so hatte ich und viele andere unser Gesetz auch interpretiert. Wie kann es denn sein, dass sich Behörden über Gesetze hinwegsetzen. Die Dame, war übrigens sehr freundlich und auch ein wenig verunsichert und will alles noch mal Prüfen, meinte es hätte in der letzten Woche eine neue Verordnung gegeben. Gibt es denn nur den Rechtsweg? Oder gäbe es noxch einen anderen Weg, die Behörden auf ihr Fehlverhalten hinzuweisen und die Sache einfacher aus dem Weg zu schaffen? ev findest du hier etwas was du suchst. das thema wurde hier und hier sehr ausführlich behandelt. das urteil vom verwaltungsgericht findest du hier kannst ja mal versuchen das deinem SB vorzulegen. wenn du glück hast, ist er einsichtig. mein SB hat mir schon signalisiert, das ihn das nicht interessiert. er hat mir mündlich mitgeteilt, das er vom RP seine anweisungen hat und da auch keine ausnamen machen kann. ( ..... oder will ???? ) das dumme an der sache ist halt nur, wenn ich versuche das einzuklagen und beim verwaltungs- gericht auch noch recht bekomme, hab ich mir bei der Waffenbehörde und beim RP bestimmt gute freunde geschaffen die dann bei mir bzw. bei den vereinen in denen ich bin bestimmt noch etwas genauer hinn schauen und uns alle macht der behörde spühren lassen. lg peter Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gromit Posted October 2, 2006 Share Posted October 2, 2006 und da hätten wir auch zehn Seiten... Gruß Gromit Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hob Posted October 2, 2006 Share Posted October 2, 2006 das dumme an der sache ist halt nur, wenn ich versuche das einzuklagen und beim verwaltungs- gericht auch noch recht bekomme, hab ich mir bei der Waffenbehörde und beim RP bestimmt gute freunde geschaffen die dann bei mir bzw. bei den vereinen in denen ich bin bestimmt noch etwas genauer hinn schauen und uns alle macht der behörde spühren lassen. Wenn du so denkst, hast du schon verloren. Verklage die Behörde, hinterher kann sie dir auch nicht blöder kommen als vorher. Link to comment Share on other sites More sharing options...
martinez Posted October 2, 2006 Author Share Posted October 2, 2006 Gibt es noch andere urteile darüber? Ween ich bei uns mit einem Urteil aus Bayern ankomme, dann weiß ich schon was ich da zu hören bekomme. Wir sind hier ja nicht in Bayern! Aber wenn ich vielleicht zwei oder mehr Urteile aus verschiedenen Ländern hätte, dann könnte ich mir vorstellen, das dieses einen besseren Eindruck macht ( nicht das hier einer meint, ich hätte was gegen Beayern, garantiert nicht)! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gromit Posted October 2, 2006 Share Posted October 2, 2006 Gibt es noch andere urteile darüber? Link Gruß Gromit Link to comment Share on other sites More sharing options...
martinez Posted October 2, 2006 Author Share Posted October 2, 2006 Tja habe kein Problem mit den Leuten auf der Behörde. Die sind bei uns hier total nett und eigentlich auch hilfsbereit. Wegen des Besitzes oder des Überlassens bräuchte ich mir keine Sorgen machen wurde mir gesagt, das würde man schon irgendwie hinbiegen können ( über andere WBK´s oder WHL). Also so sind die da nicht, aber ärgern tut es mich schon ein wenig! Vor allem weil ich extra gefragt hatte vorher! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted October 2, 2006 Share Posted October 2, 2006 Mir gefällt nicht die pauschale Aussage dieser Behörde, dass es "seit letzter Woche nicht mehr möglich sei". Weise doch mal höflich darauf hin, dass das Erwerbsstreckungsgebot nur "in der Regel" gilt und man davon im Einzelfall auch Ausnahmen machen kann. Wenn Dir ein Mehrerwerb quasi schon versprochen worden ist, sollte das doch ein klarer Fall für so eine Ausnahme sein, oder ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
shooterfjb Posted October 2, 2006 Share Posted October 2, 2006 Also Leute, ich weis nicht warum ihr alle vor der Behörde kneifft Bei mir in der "neuen gelben" steht auch etwas auf der Rückseite mit dem ich nicht einverstanden bin und mein Anwalt ist der gleichen Meinung -- also haben wir geklagt und Recht bekommen -- das Urteil ist noch nicht rechtskräftig , da die Gegenseite noch Einspruch erheben kann -- http://foren.waffen-online.de/index.php?sh...=gerichtstermin und dann geht es halt weiter . Aber der SB hat deswegen kein Problem mit mir -- im Gegenteil - er ist auf der Seite der Sportschützen und Jäger aber diese "Zusätze" wurden von "Oben" der ADD http://www2.add.rlp.de/add/index.jsp so vorgeschrieben. Also nicht einfach alles so hinnehmen - sondern sich über einen Anwalt, der auf Waffenrecht spezialisiert ist, informieren und dann klagen Shooterfjb Link to comment Share on other sites More sharing options...
martinez Posted October 4, 2006 Author Share Posted October 4, 2006 Habe heute nochmal mit der Behörde telefoniert, sieht wohl so aus, dass da nichts zu machen ist, auch nicht per Ausnahme. Seine Aussage hätte er natürlich bezogen auf die 2/6 Regel bezogen. Warum er mir drei Waffen auf einmal eingetragen hat, konnte er mir auch nicht so sagen! Wollte da auch nicht weiter Benzin ins Feuer gießen, denke mal halte meine Klappe und warte 6 Monate. Aber eigentlich ist das Scheisse ( Tschuldigung, mir fiel kein passenderes Wort ein), denn somit hat die Willkür der Behörde mal wieder gesiegt! Mal gucken, vielleicht frage ich nochmal beim Anwalt nach, ist ja irgendwie blöde, dass man an einem Tag drei Waffen eintragen kann und am anderen nicht oder? Vielleicht ein Anwalt hier, der dazu seine Meinung äußern möchte? Link to comment Share on other sites More sharing options...
klingelfee1 Posted October 5, 2006 Share Posted October 5, 2006 Habe heute nochmal mit der Behörde telefoniert, sieht wohl so aus, dass da nichts zu machen ist, auch nicht per Ausnahme. Seine Aussage hätte er natürlich bezogen auf die 2/6 Regel bezogen. Warum er mir drei Waffen auf einmal eingetragen hat, konnte er mir auch nicht so sagen! Wollte da auch nicht weiter Benzin ins Feuer gießen, denke mal halte meine Klappe und warte 6 Monate. Aber eigentlich ist das Scheisse ( Tschuldigung, mir fiel kein passenderes Wort ein), denn somit hat die Willkür der Behörde mal wieder gesiegt! Mal gucken, vielleicht frage ich nochmal beim Anwalt nach, ist ja irgendwie blöde, dass man an einem Tag drei Waffen eintragen kann und am anderen nicht oder? Vielleicht ein Anwalt hier, der dazu seine Meinung äußern möchte? Vielleicht solltest Du die Wartezeit damit verbringen erstmal mit den anderen Waffen zu schießen. Wär ja mal ne Überlegung wert, anstatt nur zu kaufen. Nur mal so. Klingelfee Link to comment Share on other sites More sharing options...
627 PC Posted October 5, 2006 Share Posted October 5, 2006 Hi Klingelfee1, ... und wenn Dir aus einem Nachlaß gleich mehrere Sahnestücke zum Schnäppchenpreis angeboten werden - denkst Du dann immer noch so?? Gerade bei den ganz alten Sportschützen wimmelt es teilweise nur so von wirklich schönen Stücken (z.B. nummerengleiche, nie im Einsatz gewesene Arsenal 98-ger, Schweden, Korth, Python, 210-er usw.) Gruss Manfred PS: klar - man kann die Sachen auch über Jahre beim BÜMA parken und Stück für Stück auslösen. Nur, was solls, die Waffen landen früher oder später doch in Deinem Tresor. Link to comment Share on other sites More sharing options...
borussenjoe Posted October 5, 2006 Share Posted October 5, 2006 Hi Klingelfee1, ... und wenn Dir aus einem Nachlaß gleich mehrere Sahnestücke zum Schnäppchenpreis angeboten werden - denkst Du dann immer noch so?? Gerade bei den ganz alten Sportschützen wimmelt es teilweise nur so von wirklich schönen Stücken (z.B. nummerengleiche, nie im Einsatz gewesene Arsenal 98-ger, Schweden, Korth, Python, 210-er usw.) Gruss Manfred PS: klar - man kann die Sachen auch über Jahre beim BÜMA parken und Stück für Stück auslösen. Nur, was solls, die Waffen landen früher oder später doch in Deinem Tresor. also Sammler und nicht Sportschütze..... und das auf die gelbe... tja, jeder versucht aus dem Gesetz das für sich Beste rauszusaugen! ob 2/6 oder nicht - das wirklich schlimme ist doch dass ihm vorher der Eintrag zugesichert wurde und somit schon eine gewisse Rechtssicherheit suggeriert wurde...... Link to comment Share on other sites More sharing options...
sandmannnn Posted October 5, 2006 Share Posted October 5, 2006 hallo borussenjoe, ob 2/6 oder nicht - das wirklich schlimme ist doch dass ihm vorher der Eintrag zugesichert wurde und somit schon eine gewisse Rechtssicherheit suggeriert wurde...... frei nach dem spruch von Franz Josef Straus. " was interessiert mich mein DUMMES geschwätz von gestern " der SB kann dir viel erzählen, wenn der tag lange ist. rechsicherheit hast du nur, wenn du es schriftlich hast. lg peter Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted October 5, 2006 Share Posted October 5, 2006 ... und selbst nicht mal dann hast Du die Rechtssicherheit immer... B) Link to comment Share on other sites More sharing options...
borussenjoe Posted October 5, 2006 Share Posted October 5, 2006 hallo borussenjoe, frei nach dem spruch von Franz Josef Straus. " was interessiert mich mein DUMMES geschwätz von gestern " der SB kann dir viel erzählen, wenn der tag lange ist. rechsicherheit hast du nur, wenn du es schriftlich hast. lg peter und darum sprach ich von "suggeriert".... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted October 5, 2006 Share Posted October 5, 2006 Passend hierzu etwas, was im Alltag leider immer wieder stattfindet: Schreibstil Link to comment Share on other sites More sharing options...
The Hun Posted October 5, 2006 Share Posted October 5, 2006 das dumme an der sache ist halt nur, wenn ich versuche das einzuklagen und beim verwaltungs- gericht auch noch recht bekomme, hab ich mir bei der Waffenbehörde und beim RP bestimmt gute freunde geschaffen die dann bei mir bzw. bei den vereinen in denen ich bin bestimmt noch etwas genauer hinn schauen und uns alle macht der behörde spühren lassen. lg peter Ja, und indem Du Dir alles gefallen lässt, machen sie jetzt schon, was sie wollen. So verständlich es ist, immer den einfachen Weg gehen zu wollen. Das ist genau der Weg, der uns zum Ende jeden Legalwaffenbesitzes führt. Gerade bei Behörden hilft es oft einen Anwalt einzuschalten, der einen Brief schreibt. Vergiss nicht: ES GEHT UM DEINE RECHTE! DU BEZAHLST EINE MENGE STEUERN UND GEBÜHREN DAFÜR, DASS DER SACHBEARBEITER FÜR DICH ARBEITET! TheHun Link to comment Share on other sites More sharing options...
Recommended Posts
Archived
This topic is now archived and is closed to further replies.