Babba_B Posted September 22, 2006 Share Posted September 22, 2006 Hallo Leute, also wo soll ich anfangen. Ich bin Portugiese und habe mir dieses jahr in Portugal ein Luftgewehr gekauft ( Gamo Shadow 640 Cal 4,5 ). Als ich zurückgeflogen bin gabs am Flughafen in Portugal auch keine Probleme. Ich durfte die Waffe im Gepäck nach Deutschland mitnehmen. Nachdem ich ca. 2 Wochen in Deutschland war bin ich mit 3 Kumpels in Wald gegangen und haben auf einem Kugelfang mit Zielscheiben geschossen ( Ich weiß,dass das verboten ist und ich eine Ordnungswidrigkeit begangen habe ). Nach einer halben Std sind wir dann auch wieder gegangen. Nachdem ich dann 10Min zu Hause war klingelte es an der Tür....Natürlich die Polizei. Sie haben mir vorgeworfen dass ich dafür eine Waffenbesitzkarte bräuchte die ich bei meiner zuständigen Behörde beantragen müsste. Müsste mir die Polizei in Portugal am Flughafen dann auch nicht sagen dass ich dafür in Deutschland eine solche Karte besitzen müsste? Die Waffe haben die beschlagnahmt. Dabei gibts die selbe Waffe hier in Deutschland zu kaufen. Sie ist erwerbsfrei ab 18 Jahren. Die Waffe hat nur nicht das Prüfzeichen ( "F" glaub ich ). Wird die Waffe deswegen als "scharf" gesehen? Nun hab ich eine Vorladung. "Ermittlungsverfahren wegen unerlaubtes Erwerben/Besitzen/Führen von Schusswaffen gemäß § 52 (3) Nr. 2a WaffG" Warum erwähnen die nicht mal die Ordnungswidrigkeit im Wald? Dabei dachte ich dass das eher die Strafe wäre und nicht illegaler Waffenbesitz. Was kommt da auf mich zu? Was kann ich als Argument benutzen um die Waffe wieder zu bekommen, oder sehe ich die nie wieder? Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Freue mich über jede Antwort. Gruß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hermes Posted September 22, 2006 Share Posted September 22, 2006 Müsste mir die Polizei in Portugal am Flughafen dann auch nicht sagen dass ich dafür in Deutschland eine solche Karte besitzen müsste? Nein, Du müßtest dich erst selbst vorher versichern, was Du darfst und was nicht. Die Waffe haben die beschlagnahmt. Dabei gibts die selbe Waffe hier in Deutschland zu kaufen. Sie ist erwerbsfrei ab 18 Jahren. Die Waffe hat nur nicht das Prüfzeichen ( "F" glaub ich ).Wird die Waffe deswegen als "scharf" gesehen? Ja und Du brauchst eine WBK, wenn die Waffe neueren Herstellungsdatums ist Nun hab ich eine Vorladung. "Ermittlungsverfahren wegen unerlaubtes Erwerben/Besitzen/Führen von Schusswaffen gemäß § 52 (3) Nr. 2a WaffG"Warum erwähnen die nicht mal die Ordnungswidrigkeit im Wald? Dabei dachte ich dass das eher die Strafe wäre und nicht illegaler Waffenbesitz. Der Illegale Waffenbesitz wird höher bestraft, als das nicht genemigte Schiessen im Wald und somit gilt nur das schwerere Vergehen. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.Gruß Nimm dir einen Anwalt. Auskünfte darüber bekommst Du beim Forum Waffenrecht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
MilDot Posted September 22, 2006 Share Posted September 22, 2006 Tür....Natürlich die Polizei. Sie haben mir vorgeworfen dass ich dafür eine Waffenbesitzkarte bräuchte So, so - das haben sie Dir also vorgeworfen ... Also, Du wirst hier jetzt gleich viele tolle Postings lesen - von mir nur ein Tip: hör nicht drauf und besorge Dir einen Anwalt Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted September 22, 2006 Share Posted September 22, 2006 Moin und willkommen Tja, so wie ich mich erinnere ist ein Luftgewehr dann keine Waffe, wenn es das F im Fünfeck trägt. Fehlt das F, ist es wie eine Waffe zu behandeln. Das beschlagnahmte Gewehr sollte deine kleinste Sorge sein, denn wenn es tatsächlich unerlaubter Waffenbesitz war und die auch ´rausbekommen das du damit in der Öffentlichkeit geschossen hast, könnte das richtigen Stress geben Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted September 22, 2006 Share Posted September 22, 2006 Auch Luftgewehre mit F-Zeichen sind Waffen. Sie sind sicher zu verwahren und dürfen bis auf die Ausnahmen im § 12 WaffG nicht ohne Waffenschein geführt werden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Babba_B Posted September 22, 2006 Author Share Posted September 22, 2006 Hi, also erstma danke für die Antworten. Mir ist schon klar, dass Luftgewehre Waffen sind. Da ich aber überall gelesen habe, dass Luftgewehre erwerbsfrei ab 18 Jahre sind, dachte ich es würde keine Probleme geben, sie zu besitzen. Die Sache ist ernster als ich dachte. Die Waffe ist ja im Grunde genommen "harmlos", halt ein ganz normales Luftgewehr. Und nur weil es dieses "F" nicht hat, wird sie als scharfe Waffe gesehen mit der ich jemanden umbringen könnte. Oh man so ein scheiß ey...sry für die Ausdrucksweise. In wie weit könnte mir ein Anwalt helfen? Gruß Link to comment Share on other sites More sharing options...
MilDot Posted September 22, 2006 Share Posted September 22, 2006 Hi,In wie weit könnte mir ein Anwalt helfen? Gruß Er könnte das Strafmass beeinflussen, Dich vor Fehlern bewahren (die Du 100%ig ohne Anwallt machen wirst) und er könnte Verfahrensfehler entdecken und ausnutzen ... Ohne ihn bist Du am A*sch ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaas Posted September 22, 2006 Share Posted September 22, 2006 Die Sache ist ernster als ich dachte. Die Waffe ist ja im Grunde genommen "harmlos", halt ein ganz normales Luftgewehr. Und nur weil es dieses "F" nicht hat, wird sie als scharfe Waffe gesehen mit der ich jemanden umbringen könnte. Versuch mal festzustellen, ob es genau diese Waffe in Deutschland zu kaufen gibt. Wenn ja könntest Du zumindest den Nachweis führen, daß es sich nicht um eine Unterart der Kalashnikow handelt, sondern um eine relativ harmlose Luftdruckwaffe. Klaas Link to comment Share on other sites More sharing options...
Olt d.R. Posted September 22, 2006 Share Posted September 22, 2006 Nun hab ich eine Vorladung. "Ermittlungsverfahren wegen unerlaubtes Erwerben/Besitzen/Führen von Schusswaffen gemäß § 52 (3) Nr. 2a WaffG" Warum erwähnen die nicht mal die Ordnungswidrigkeit im Wald? Dabei dachte ich dass das eher die Strafe wäre und nicht illegaler Waffenbesitz. Moin, 1. sei froh, daß sie Dir nicht auch noch vorwerfen, die Waffe illegal nach Deutschland eingeführt zu haben; 2. sei froh, daß die Owi nicht erwähnt wird, falls das Strafverfahren eingestellt wird, kommt nichts weiter, die Owi wird so gut wie nie eingestellt und das hieße dann zahlen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
skipper Posted September 22, 2006 Share Posted September 22, 2006 Ist wirklich das F im Fünfeck ausschlaggebend? Ich dachte, es wäre die Energie, 7,5 Joule? Einfach ausgedrückt: Das F dokumentiert die Prüfung der Waffe auf max. 7,5 Joule. Link to comment Share on other sites More sharing options...
XP-100 Posted September 22, 2006 Share Posted September 22, 2006 ist klar, mein Punkt war aber: wenn die maßgebliche Bedingung die 7,5 Joule und nicht der amtliche Stempel F ist, dann kann er ja evtl. den Nachweis erbringen, daß ein baugleiches Modell in D verkauft wird mit < 7,5 Joule und dann hätte er nicht mal gegen das Gesetz verstoßen? Falsch, denn er hat bereits dadurch gegen das Gesetz verstoßen, daß er eine WBK - pflichtige Waffe ohne WBK in seinem Besitz hatte! Link to comment Share on other sites More sharing options...
CCB Posted September 23, 2006 Share Posted September 23, 2006 Unerlaubter Waffenbesitz Unerlaubtes führen von Schußwaffen schießen außerhalb genemigter Schießstätten . . . Da könnte noch so einiges auf Dich zu kommen Hier gilt das alte Sprichwort : " Unwissenheit schützt vor Strafe nicht " Link to comment Share on other sites More sharing options...
frosch Posted September 23, 2006 Share Posted September 23, 2006 Moin Babba! So, wie Du das hier schilderst, hast Du tatsächlich einen bunten Strauss Straftaten begangen: 1. Unerlaubte Einfuhr einer Schusswaffe 2. Unerlaubter Besitz einer Schusswaffe (Fehlendes F-Zeichen-> WBK pflichtig) 3. Unerlaubtes Führen einer Schusswaffe (Waffenschein) 4. Unerlaubtes Überlassen einer genehmigungspflichtigen Schusswafe an Nichtberechtigte. Ordnungswidrigkeit: 1. Unerlaubtes Schießen mit einer Schusswaffe In der Praxis sind diese Verstöße bei einem bisher Unbestraften je nach Richter mit 20-90 Tagessätzen zu taxieren. Empfehlung: Anwalt einschalten und auf Einstellung des Verfahrens hinarbeiten. Fragen: 1. Wurde die Waffe beschlagnahmt (gegen Deinen Willen) oder sichergestellt (Mit Deinem Einverständnis)? 2. Wurde eine Hausdurchsuchung gemacht? 3. Gab es einen Hausfurchsuchungsbefehl oder wurde auf "Gefahr im Verzug" durchsucht? 4. Hast Du irgend etwas unterschrieben, wenn ja was? Gruß, frogger Gruß, frogger Link to comment Share on other sites More sharing options...
Babba_B Posted September 23, 2006 Author Share Posted September 23, 2006 Hi frogger, ja die Waffe wurde beschlagnahmt, aber nicht gegen meinen Willen. Ich war schon damit einverstanden. Die Polizisten kamen zwar in meine Wohnung und haben sich das Luftgewehr angeschaut und beschlagnahmt, meine Wohnung durchsucht haben sie aber nicht. Sie haben mich lediglich gefragt, ob ich noch eine weitere Waffe habe. Darauf antwortete ich mit Nein. Ich habe auch keine andere Waffe. Ein Hausdurchsuchungsbefehl hatten Sie nicht bei sich. Unterschrieben habe ich auch nichts. Danke für dein genaues Interesse. Gruß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Helfred Posted September 26, 2006 Share Posted September 26, 2006 Bitte auch nicht vergessen: das Luftgewehr wird mehr als 7,5 Joule haben. Immerhin ja in Portugal gekauft und ich vermute, es gibt dort keine alberne 7,5 Joule Regel gibt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Babba_B Posted September 26, 2006 Author Share Posted September 26, 2006 Das Luftgewehr hat wahrscheinlich eine Schußgeschwindigkeit von 200m/s. Liegt das unter den 7,5 Joule? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Floppyk Posted September 26, 2006 Share Posted September 26, 2006 Bei Kal. 4,5 mm sind 175 m/s die Obergrenze. Dein Teil ist somit WBK-pflichtig. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted September 26, 2006 Share Posted September 26, 2006 Selbst wenn es weniger als 7,5 Joule hätte, würde das F-Zeichen drauf fehlen. Vor dem 1.1.1970 in den Handel gebracht träfe ja ebenfalls nicht zu. Sieht nicht gut aus.... Ich drück die Daumen und wünsche entsprechende Schadensbegrenzung. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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