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IGNORED

Eine Frage


Johannes Sch.

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Geschrieben

hallo wie gesagt ich möchte gern wissen, ob es eine Möglichkeit gib das ein 14Jähriger auf einem Stand schiessen (großkalibrige revolver), auch wenn kein Jungendtyp da ist???? :confused:

Ich freu mich schon auf eure Antwort.....

Geschrieben

Aha, kann man so vielleicht noch gelten lassen. ^_^

Ich würde Dir hierzu mal die Lektüre des § 27 Abs. 3 WaffG sowie der §§ 10 (insbesondere Abs. 1 und Abs. 4) und 11 AWaffV ans Herz legen. Damit sollte sich Deine Frage erübrigt haben... :ninja:

Geschrieben
hallo wie gesagt ich möchte gern wissen, ob es eine Möglichkeit gib das ein 14Jähriger auf einem Stand schiessen (großkalibrige revolver), auch wenn kein Jungendtyp da ist????

Imho nur in der Ausbildung zum Jäger (vgl. WaffG §27(5))

Geschrieben

Link Ich farg mich dann nur ob es da keine ausnahmen gibt, da steht irgendwas von wegen:

Von den Altersgrenzen soll eine Ausnahme bewilligt werden, wenn durch eine ärztliche Bescheinigung die geistige und körperliche Eignung und durch eine Bescheinigung des Vereins die schießsportliche Begabung glaubhaft gemacht sind.

Geschrieben

Das heißt das es nicht möglich ist???

Es ist schon lustig, wieviel Blabla und wie wenig wirkliche Antwort eine kurze Frage manchmal provoziert. Auch der Verweis auf das Waffengesetz ist vielleicht nicht für jeden immer erschöpfend.

Immerhin steht im WaffG, daß Jugendliche ab 14 Jahren mit Waffen jeder Art grundsätzlich schießen dürfen.

Voraussetzungen:

1.) Der Sorgeberechtigte ist anwesend oder hat sein Einverständnis schriftlich erklärt

2.) Es ist eine Aufsichtsperson anwesend, die zur Kinder- und Jugendarbeit geeignet ist.

3.) Nach AWaffV muß die Person für die Schießausbildung des Jugendlichen verantwortlich sein und

4.) dem Jugendlichen jederzeit selbst Anweisungen geben dürfen

Punkte 1., 3. und 4. sollten selbstverständlich sein und auf dich zutreffen, wenn Du einen Jugendlichen auf den Stand mitnimmst.

Punkt 2. muß man nach WaffG "glaubhaft machen" können. Das kann, muß aber nicht durch eine entsprechende Ausbildung eines anerkannten Schießsportverbandes erfolgen (AWaffV). Nur wird auf dem Stand eines Sportverbandes dies vermutlich in Erweiterung der gesetzlichen Maßstäbe gefordert werden. Auf einem privat betriebenen Stand siehts anders aus. Da reichen dann auch 1000 andere Gründe, weshalb ich geeignet bin.

Geschrieben
das heißt jemand aus dem verein muss Jugendbetreuer sein???

Vielleicht wäre es doch am einfachsten, wenn Du Dir die Paragraphen aus WaffG und AWaffV, die bereits oben angegeben und zitiert wurden nochmal in Ruhe durchliest. Da steht alles ganz genau drin.

Zu Deiner letzten Frage: Ja.

Geschrieben

Es ist schon lustig, wieviel Blabla und wie wenig wirkliche Antwort eine kurze Frage manchmal provoziert. Auch der Verweis auf das Waffengesetz ist vielleicht nicht für jeden immer erschöpfend.

Immerhin steht im WaffG, daß Jugendliche ab 14 Jahren mit Waffen jeder Art grundsätzlich schießen dürfen.

Voraussetzungen:

1.) Der Sorgeberechtigte ist anwesend oder hat sein Einverständnis schriftlich erklärt

2.) Es ist eine Aufsichtsperson anwesend, die zur Kinder- und Jugendarbeit geeignet ist.

3.) Nach AWaffV muß die Person für die Schießausbildung des Jugendlichen verantwortlich sein und

4.) dem Jugendlichen jederzeit selbst Anweisungen geben dürfen

Punkte 1., 3. und 4. sollten selbstverständlich sein und auf dich zutreffen, wenn Du einen Jugendlichen auf den Stand mitnimmst.

Punkt 2. muß man nach WaffG "glaubhaft machen" können. Das kann, muß aber nicht durch eine entsprechende Ausbildung eines anerkannten Schießsportverbandes erfolgen (AWaffV). Nur wird auf dem Stand eines Sportverbandes dies vermutlich in Erweiterung der gesetzlichen Maßstäbe gefordert werden. Auf einem privat betriebenen Stand siehts anders aus. Da reichen dann auch 1000 andere Gründe, weshalb ich geeignet bin.

Es ist schon lustig, wieviel Blabla eine mit einem einfachen "Nein" zu beantwortende Frage manchmal provoziert.

Geschrieben

Und was muss man genau machen um einr zu werden???

Gibt es veilleicht jemanden in Eurem Verein, der einen Meisterbrief hat? Ein Meister darf Jugendliche ausbilden und beaufsichtigen. Das Thema ist ja auch Teil seiner Meisterausbildung. Jedenfalls war das die Auskunft meines Schützenmeisters. Ich geb's mal so weiter.

Klaas

Geschrieben

Gibt es veilleicht jemanden in Eurem Verein, der einen Meisterbrief hat? Ein Meister darf Jugendliche ausbilden und beaufsichtigen. Das Thema ist ja auch Teil seiner Meisterausbildung. Jedenfalls war das die Auskunft meines Schützenmeisters. Ich geb's mal so weiter.

Klaas

Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen....Lehrer und Sozialpädagogen dürften das dann auch und nicht zu vergessen Kindergärtnerinnen. :aug:

Geschrieben

Selbstverständlich reicht das aus – auch wenn es einige aus dem DSB nicht gerne hören.

Es gibt einige Berufe und Ausbildungen, die jemanden zur Aufsicht über Kinder- oder Jugendarbeit befähigt.

Selbstverständlich zählen hier Lehrer, Sozialpädagogen und auch Kindergärtner dazu.

Jeder Meister muss das Jugendschutzgesetz kennen, ebenso ein Lehrgeselle, der die entsprechende Prüfung ablegt, bekommt beigebracht ab wann und wie oft ein Mädchen unpässlich ist und wie es dann belastbar ist.

Die "Befähigung zu Kinder- und Jugendarbeit" ist keine Erfindung des Waffengesetzes und schon gar nicht des DSB.

Jede Ausbildung der oben genannten geht um einiges über den Wochenendkurs des DSB hinaus.

Für professionelle und seriöse Security-Firmen gehört eine entsprechende Ausbildung ihrer Mitarbeiter im Jugendschutz zum Standard.

Geschrieben

Austria ist anders... :D

Man nimmt den Jungen oder das Mädel mit auf den (Privat-)Stand, erklärt mal alles was wichtig ist

und läßt die Jugend schießen... es kann so einfach sein.

Geschrieben
Link Ich farg mich dann nur ob es da keine ausnahmen gibt, da steht irgendwas von wegen:

Von den Altersgrenzen soll eine Ausnahme bewilligt werden, wenn durch eine ärztliche Bescheinigung die geistige und körperliche Eignung und durch eine Bescheinigung des Vereins die schießsportliche Begabung glaubhaft gemacht sind.

Autsch, das hätte ich vom DSB nicht erwartet, dass dort auf der HP, die ja bestimmt viele Schützen lesen, so unsauber geschrieben wird. :o

Auf Anhieb ist mir ins Auge gestochen:

- Luftdruckwaffen statt Druckluftwaffen

- "Nicht geregelt ist der Bogen". Äh, es gibt da die Anlage 2 Abschnitt 3 Unterabschnitt 2 Nr. 2... :rolleyes:

- WaffenG und SprengstoffG statt WaffG und SprengG

- "zu mehr als 60 Tagessätzen" anstelle von "zu mindestens 60 Tagessätzen"

Den Vogel schießt aber folgender Absatz ab:

"Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition (§ 10) wird durch Eintragung in eine WBK für die darin eingetragenen Schusswaffen erteilt; sie gilt für den Erwerb 6 Jahre und für den Besitz unbefristet." Fehlt da nicht ein "wesentliches Teil" ? B)

Geschrieben

Selbstverständlich reicht das aus – auch wenn es einige aus dem DSB nicht gerne hören.

..........................

Hallo,

wenn ich den bundesjugendreferenten richtig verstanden habe, ist das so nicht korrekt.

ich hab vor ~8 wochen meine jugendbasislizens beim bdmp gemacht, voraussetzungen waren sachkunde und schießleiter.

war ein recht lockerer lehrgang, der in einem tag abgehandelt war, kann ich nur empfehlen um rechtlicht absolut im trockenen zu sein egal wie fit man durch seine berufliche tätigkeit ist.

gruß VA

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