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IGNORED

WBK versenden ODER doch nur eine Kopie ?


Putte

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Hallo, ich habe mir nun bei EGUN eine Kurzwaffe gesichert. :bud:

Kann mir jemand von Euch mal bitte einen Rat geben wie ich es richtig mache. Soll ich nun meine WBK im Original verschicken oder eine Kopie. Wo kann ich die Kopie beglaubigen lassen. Ich denke beim Notar oder gibt es noch andere Lösungen? Was kostet eigentlich so eine Beglaubigung.

danke

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Frag am besten den Verkäufer wie er die EWB haben will. ists ein Privatmann darf er eh nix in der Karte rumschmieren, da sollte ne Kopie & ne Nachfrage beim Amt reichen. Händler dürfen/müssen die Waffe in die WBK eintragen, da ist dann wohl das Original nötig.

Beglaubigen dürfen so einige, Notare, Gerichtsvollzieher, bei der Stadtverwaltung sollte sowas auch möglich sein. Was das kostet - keine Ahnung.

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...ich schicke nur beglaubigte Kopien, beglaubigt wird bei Deiner Waffenrechtsbehörde, kostet bei uns z.B. garnichts ! Nenne dem Verkäufer die Tel - Nr. und den Namen Deines Sachbearbeiters. Datenschutz hin oder her, sag Deinem Sachbearbeiter einfach, dass er in diesen Falle Auskunft erteilen darf. Das ist eigentlich der sicherste und praktikabelste Weg.

Gruß

Ordonanz

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Hallo,

ich schicke eine Eingescannte Kopie meiner jeweiligen WBK bei Email an den Verkäufer.

Dazu die Telefonnummern meines Sachbearbeiter.

Den rufe ich vorher an das er der Person X Auskunft erteilen kann

Der Verkäufer ruft dann kurz an und läßt sich die WBK bestätigen.

Habe 2 scharfe Waffen und sämtliche Mun-Käufe so erledigt.

Schicke meine WBK sonst nur per Einschreiben an Händler, wenn was eingetragen werden muß.

Gruß Dietmar

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Bei Händlern genügt auch manchmal nur der Scan der WBK. Zumindest bei meinem letzten Kauf bei der Fa. Withum am Bodensee. Sämtliche Eintragungen wurden von der Berliner Waffenbehörde vorgenommen. Der Händler muß die Käuferdaten innerhalb von 14 Tagen nach der Überlassung ohnehin an das Amt faxen und er spart sich die so Rücksendung der WBK.

edit: Dietmar hat natürlich Recht, die Kontaktnummer zur Behörde war auch noch dabei, es ging aber alles per Mail an den Bodensee

Gruß, Jake C.

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Frag am besten den Verkäufer wie er die EWB haben will. ists ein Privatmann darf er eh nix in der Karte rumschmieren, da sollte ne Kopie & ne Nachfrage beim Amt reichen. Händler dürfen/müssen die Waffe in die WBK eintragen, da ist dann wohl das Original nötig.

Beglaubigen dürfen so einige, Notare, Gerichtsvollzieher, bei der Stadtverwaltung sollte sowas auch möglich sein. Was das kostet - keine Ahnung.

Also meine SB war einmal etwas ungehalten weil noch nichts in die WBK seitens des Händlers Eingetragen wurde (hart es aber dann doch selbst mir ihrer schönen Behördenmaschine eindedruckt ;-)

Muß der Händler nun ins original Einschreiben oder genügen hier tatsächlich Faxe und Mailbestätigungen...

PS: Wenn ich nur daran denke das ich meine original WBK der Post anvertrauen müsste ..... :contra:

Und so 400 -500km hin zum Händler fahren und das ganze wieder zurück bei den Spritpreisen.....

Die Zeit wäre mir eher egal (deklarier ich es dann vieleicht als Ausflug).

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Hallo, ich habe mir nun bei EGUN eine Kurzwaffe gesichert. :bud:

Kann mir jemand von Euch mal bitte einen Rat geben wie ich es richtig mache. Soll ich nun meine WBK im Original verschicken oder eine Kopie. Wo kann ich die Kopie beglaubigen lassen. Ich denke beim Notar oder gibt es noch andere Lösungen? Was kostet eigentlich so eine Beglaubigung.

danke

Ich persönlich verschicke grundsätzlich keine WBK im Original!

Hat ein Freund einmal (zu Kettner) gemacht. Die mussten die WBK im Hause dann wieder suchen lassen,

da sie verschollen war.

Laut unserem SB ist die beglaubigte Kopie schon ein paar Stunden später nichts mehr wert, da das Original schon entzogen sein kann.

Frankonia wollte mal die Original-WBK für Munitionskauf: Der Kauf fand deshalb nicht statt.

Die letzten 4 Waffen, die ich gekauft habe, (teils egun, teils von Händlern) habe ich einen Scan von WBK und

Pers geschickt, und die Telefonnummer meines SB dazu, und diesen gebeten alles zu bestätigen.

Das hat immer prima geklappt.

Wenn einer von mir das Original will, und ich nicht selbst vor Ort bin, kann er die Waffe behalten.

Meines Wissens macht die Einträge in die WBK (hiermit meine ich nicht die Voreinträge) sowieso mein SB

und nicht ein Privatmann oder Händler.

Wolli

p.s. Wie läuft es z.B. denn mit dem Rückgaberecht, wenn der Händler schon die Waffe eingetragen hat??

Das Recht wird ja von vielen Händlern eingeräumt. Und dann? Wieder austragen??

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...

Meines Wissens macht die Einträge in die WBK (hiermit meine ich nicht die Voreinträge) sowieso mein SB

und nicht ein Privatmann oder Händler.

Wolli

p.s. Wie läuft es z.B. denn mit dem Rückgaberecht, wenn der Händler schon die Waffe eingetragen hat??

Das Recht wird ja von vielen Händlern eingeräumt. Und dann? Wieder austragen??

Hallo Wolli,

in die WBK (egal welche) kannst Du durchaus Deine erworbenen Waffen selber eintragen, das muß weder dein SB noch der BüMa Deines Vertrauens machen. Wer abstempeln und unterschreiben darf, steht auf einem ganz anderen Blatt... :)

Zum Thema Rückgabe:

Du hast zwei Wochen Zeit, die Wumme anzumelden, wenn Du den Eintrag vom Händler samt Voreintrag (auf der Grünen) drin hast und das Teil zurückgibst, laß Dir ganz einfach die Rückgabe vom Händler bestätigen, den Eintrag beim Amt streichen und den Voreintrag neu erteilen. Sollte bei einem SB, der einigemaßen rechtskundig ist, ohne Probleme möglich sein. Über die DAFÜR anfallenden Kosten kann ich Dir leider keine Auskunft erteilen, meiner Meinung nach könnte es aber sogar umsonst möglich sein, da es sich hierbei nicht um einen von der Gebührenordnung erfaßten Verwaltungsakt handelt.

Wenn der Grund für die Rückgabe bei Deinem Händler liegt, würde ich versuchen, ihm eventuell doch anstehende Kosten aufs Auge zu drücken.

mfg

Ralf

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-snip-

Muß der Händler nun ins original Einschreiben oder genügen hier tatsächlich Faxe und Mailbestätigungen...

-snip-

So,

um den ständigen Diskussionen jetzt ein Ende zu bereiten:

Zitat WaffG:

§ 34

Überlassen von

Waffen oder Munition, Prüfung

der Erwerbsberechtigung, Anzeigepflicht

(1)-snip-.

(2) Der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Abs. 1 Satz 1, der einem anderen auf Grund einer Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 eine Schusswaffe überlässt, hat in die Waffenbesitzkarte unverzüglich Herstellerzeichen oder Marke und - wenn gegeben- die Herstellungsnummer der Waffe, fernerden Tag des Überlassens und die Bezeichnung und den Sitz des Betriebs dauerhaft einzutragen und das Überlassen binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen.

Überlässt sonst jemand einem anderen eine Schusswaffe, zu deren Erwerb es einer Erlaubnis bedarf, so hat er dies binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen und ihr, sofern ihm eine Waffenbesitzkarte oder ein Europäischer Feuerwaffenpass erteilt worden ist, diese zur Berichtigung

vorzulegen -snip-

Zitat Ende

Was lernen wir daraus?

Der Erlaubnisinhaber nach § 21 (Händler) muß in die WBK eintragen.

Ich persönlich würde nur gegen Vorlage der Org.-WBK verkaufen, weil ich dazu gesetzlich gezwungen bin.

Falls es ein Kollege anders macht -> macht er es falsch!

Falls ein Kunde der Ansicht ist er will die Org.-WBK nicht versenden -> ok, dann wird es wohl nichts mit dem Überlassen, weil ich deshalb keinen Gesetzesbruch begehen will.

So, ich hoffe damit haben wir´s endgültig geklärt.

Grüße

Robert

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Hallo Robert,

danke dass Du die rechtliche Seite geklärt hast,

dem ist nichts hinzuzufügen. :icon14:

(Gut, dass ich "meines Wissens" geschrieben habe. ;) )

Aber wie sagt Columbo immer:

"Äh, eine Frage hätte ich noch ..."

Würdest Du aufgrund:

"§ 12

Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

(1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese

1. als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten

a) lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit, oder"

einem Kunden eine Waffe verleihen?

Wobei ich natürlich nicht weiß, ob der Händler in diesem Fall ein solcher "Berechtigter" ist,

oder §12 von §34 ausgehebelt wird.

Wolli

p.s. Die beste Möglichkeit ist natürlich, die Waffe selbst abzuholen!

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Also meine SB war einmal etwas ungehalten weil noch nichts in die WBK seitens des Händlers Eingetragen wurde (hart es aber dann doch selbst mir ihrer schönen Behördenmaschine eindedruckt ;-)

Muß der Händler nun ins original Einschreiben oder genügen hier tatsächlich Faxe und Mailbestätigungen...

PS: Wenn ich nur daran denke das ich meine original WBK der Post anvertrauen müsste ..... :contra:

Und so 400 -500km hin zum Händler fahren und das ganze wieder zurück bei den Spritpreisen.....

Die Zeit wäre mir eher egal (deklarier ich es dann vieleicht als Ausflug).

Dem Händler reicht in der regel eine Kopie der WBK, auf Originale sollte verzichtet werden. Die Händler gehen in der Regel sowieso über, bei der Waffenbehörde nachzufragen, da sie nach der Regelung 2 Waffen/Halbjahr nicht beurteilen können,ob nicht auf andere WBK´s (gelb oder Grün) Waffen eingetragen wurden. Besteht bei Käufen drauf daß der Händler den Kauf mit einem scan oder einem Fax abwickelt, und gebt die WBK´s nicht aus der Hand!

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Dem Händler reicht in der regel eine Kopie der WBK, auf Originale sollte verzichtet werden. Die Händler gehen in der Regel sowieso über, bei der Waffenbehörde nachzufragen, da sie nach der Regelung 2 Waffen/Halbjahr nicht beurteilen können,ob nicht auf andere WBK´s (gelb oder Grün) Waffen eingetragen wurden. Besteht bei Käufen drauf daß der Händler den Kauf mit einem scan oder einem Fax abwickelt, und gebt die WBK´s nicht aus der Hand!

Das steht aber in eklatantem Widerspruch zu dem von Robert Schuhbauer-Struck zitierten §34(2) WaffG.

Ich kenne keinen Waffenhändler, der den Verkauf nicht selber in die WBK einträgt.

Gruß

Michael

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Eine grüne WBK mit Voreintrag würde ich auch versenden, macht ja auch Sinn, damit nicht mehrere Waffen auf einen Voreintrag erworben werden können. Meine "Rote" verschicke ich niemals, kenne auch keinen, der das macht oder verlangt .

Chris

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Ich kenne keinen Waffenhändler, der den Verkauf nicht selber in die WBK einträgt.

Gruß

Michael

Ich kenne mindestens 3. Auf Grün und Neugelb.

Unter anderem auch Kettner in einem Fall.

Nachdem die verschollene WBK wieder aufgetaucht war,

ging es dann auch auf die Weise mit Anruf beim

SB und späterem Eintrag in die neue Gelbe durch diesen.

Ich betone dabei: Dieses Verfahren kann, laut §34(2) unzulässig sein,

und ich möchte niemand dazu raten!

Wolli

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Also mein jetziges Amt besteht auf eine Eintragung durch den Händler, also bei Versand, WBK versenden, wenn man(n) dem nicht nachkommt => "Owi" und evtl. Überprüfung der Zuverlässigkeit (müdliche aussage SB'in). Wurde mir nach dem Umzug sofort so gesagt, da dies bei meinem bisherigen Amt anders gehandhabt wurde.

Auch mit "selbsteintragen" ist nix (mehr)....

Auch hier sieht man wieder, "andere Ämter, andere Sitten"...

Was rechtens ist, hat glaube ich RSS sehr schön dargestellt.

Grüße

Peter

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Das steht aber in eklatantem Widerspruch zu dem von Robert Schuhbauer-Struck zitierten §34(2) WaffG.

Ich kenne keinen Waffenhändler, der den Verkauf nicht selber in die WBK einträgt.

Gruß

Michael

Und ich kenne Behörden, die schon Bußgelder an Händler verhängt haben, weil sie einfach Waffen an Käufer auf Gelb eingetragen haben, obwohl der Käufer im selben Halbjahr schon 2 Waffen auf Grün erworben hat.

Kostenpunkt, 200.- € Bußgeld und einen Haufen Ärger. Dank fehlender Verwaltungsvorschriften eine Grauzone die auf dem Rücken des Händlers ausgetragen wird, es liegt ja immer im Ermessensspielraum des SB! Man müsste dann beim Kauf auf Grün oder Gelb immer die entsprechend andere WBK mitschicken, damit man hier als Verkäufer auf der sicheren Seite ist. Wiegesagt, laut Gesetz eindeutig, aber seitens der Behörden undurchsichtig.

Gruß Stefan

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...Ich kenne keinen Waffenhändler, der den Verkauf nicht selber in die WBK einträgt.

Gruß

Michael

habe letztes jahr über den versandweg bei einem sehr bekannten händler gekauft und der wollte auch nur ein fax meiner grünen wbk; habe ihm dann noch die telefonnummer meiner sbine gegeben und das wars. auf dem amt hatte ich keinerlei probleme, dass der händler nichts in die wbk eingetragen hatte.

auch bei einkäufen in den usa trägt der dortige händler ja schliesslich nichts in die wbk ein.

IMI

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Hallo Robert,

danke dass Du die rechtliche Seite geklärt hast,

dem ist nichts hinzuzufügen.

(Gut, dass ich "meines Wissens" geschrieben habe. ;) )

Aber wie sagt Columbo immer:

"Äh, eine Frage hätte ich noch ..."

Würdest Du aufgrund:

"§ 12

Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

(1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese

1. als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten

a) lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit, oder"

einem Kunden eine Waffe verleihen?

Wobei ich natürlich nicht weiß, ob der Händler in diesem Fall ein solcher "Berechtigter" ist,

oder §12 von §34 ausgehebelt wird.

Wolli

p.s. Die beste Möglichkeit ist natürlich, die Waffe selbst abzuholen!

Ja. würde ich.

In der Praxis handhabe ich es so, dass mir der Kunde WBK und einen Scheck über den Kaufpreis schickt.

Nach Eingang schicke ich die Ware; dann passiert folgendes:

1. Kunde ist begeistert (normalerweise :D ) ,ich trage ich die Waffe ein, löse den Scheck ein und schicke die WBK per Einschreiben zurück.

2. Wenn ich spätestens innerhalb 3 Wochen trotz Nachfagen nichts mehr von dem Kunden höre (schlecht <_< ), trage ich die Waffe ein, löse den Scheck ein und schicke die WBK per Einschreiben an seine zuständige Behörde.

3. Kunde ist nicht begeistert ( :confused: ), er schickt mir die Waffe zurück, ich löse trotzdem den Scheck ein und zerstöre zur Strafe seine WBK :00000733:

Halt FALSCH, NUR EIN SCHERZ, nochmal:

3. Kunde ist nicht begeistert , er schickt mir die Waffe zurück, wenn die Waffe unbeschädigt zurückkommt schicke ich ihm WBK und Scheck per Einschreiben zurück.

Ich halte das für eine für beide Seite faire Möglichkeit.

Dadurch hat der Käufer die Chance die Waffe auszuprobieren.

Eine gute Waffe ohne z. B. probeschießen zu erwerben ist ungeschickt.

Nur ein Idiot würde ein Paar Schuhe für 250,-- € kaufen ohne sie anzuprobieren,

bei Waffen sehe ich das ähnlich.

Dadurch bin ich sicher, dass ich entweder in die WBK eintragen kann ( wie beim Bund "Melden macht frei" ), mein Geld bekomme oder die Waffe wieder zurückerhalte.

Aber wie Columbi, ääh Wolli schon sagte, der beste Weg ist zum Verkäufer zu fahren, dann kann man sich auch mal ein Bild von selbigen und dem ganzen Umfeld machen.

Ich habe das beim Kauf eines gebrauchten Militärfahrzeuges so gemacht und nachdem ich die sog. "Werkstätte" des Verkäufers gesehen habe dann doch vom Kauf Abstand genommen.

-> Nicht nur Waffenkauf ist Vertrauenssache!!

Wer als Händler nur aufgrund eines Scans oder einer Kopie verschickt, dem ist nicht zu helfen.

Grüße

Robert

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Hallo. Ich war dann mal heute auf dem AMT. Nix mit Beglaubigung. Der SB sagte nur "dafür sind wir nicht da", "das machen wir nicht"

Ich schicke jetzt mein Original zum Verkäufer und hoffe das das gut geht.

Gruß aus Berlin

Musst ja auch nicht am "Waffen-Amt" beglaubigen lassen.

Ich habe mir z.B. meine WBK mal in der Sparkasse beglaubigen lassen.

Nur müssen dann glaube ich 2, oder 3 Leute unterschreiben.

IMI

@ 'Robert Schuhbauer-Struck:

Ja. würde ich.

In der Praxis handhabe ich es so, dass mir der Kunde WBK und einen Scheck über den Kaufpreis schickt.

Nach Eingang schicke ich die Ware; dann passiert folgendes:

1....

2. ...

3. ...

...

Grüße

Robert

Das hört sich perfekt an! :icon14:

Zwar mit Aufwand verbunden, aber wirklich gut :gutidee:

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Warum so kompliziert?

1. Vom Verkäufer die Daten der Waffe geben lassen

2. zum SB wackeln und Waffe eintragen lassen (muss man ja sowieso irgendwann)

3. Kopie der WBK mit Eintrag an Verkäufer

4. Verkäufer versendet Waffe

Habe ich schon einige Male durchgeführt, auch mit gewerblichen Verkäufern.

Grusz UBIK

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Warum so kompliziert?

1. Vom Verkäufer die Daten der Waffe geben lassen

2. zum SB wackeln und Waffe eintragen lassen (muss man ja sowieso irgendwann)

3. Kopie der WBK mit Eintrag an Verkäufer

4. Verkäufer versendet Waffe

Habe ich schon einige Male durchgeführt, auch mit gewerblichen Verkäufern.

Grusz UBIK

DU bist ja ein witziger Scherzbold!

Und was, wenn die Waffe nicht in Ordnung ist/ man mit der Waffe doch nicht zurechtkommt?

Es soll tatsächlich Leute geben, die eine Waffe erst probeschiessen, bevor sie kaufen - aber Du kaufst ja scheinbar unbesehen :o

IMI

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