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IGNORED

Frankonia Hannover trägt jedes Wechselsystem ein


08/14

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Habe heute eine Colt .45 ACP bei Frankonia gekauft mit Wechselsystem NP 29 von Norinco. Eintrag in WBK war für .45 ACP gültig einschl. Mun. Erwerb für neue Waffe lfd. Nr. 6. Eingetragen wurde von Frankonia die 45'er in Feld 6 und in ein neues Feld als 6 B der Erwerb eines Wechselsystems Norinko 9 mm mit Nummer auf Lauf ( Verschluss hat keine Nummer). Laut Aussage Frankonia muss das so sein und sie sind dazu verpflichtet! Munition gab es nur im Kaliber .45 denn für 9 mm hätte ich keinen Bedarf - trotz Verkauf und Aushändigen des Wechselsystems - weil der Mun. Erwerb nur für Feld 6 gilt d.h. Cal. .45!

Werde am Montag sicherlich 3 x Eintrag zahlen dürfen d.h. 1 X für Gegenstempeln der .45'er, 1 x für den Eintrag Wechselsystem 9 mm und 1 X Munitionserwerb.9mm. Wenn ich später dann noch eine 9mm kaufen will geht der Kampf mit der Argumentation los - warum noch eine Waffe in 9mm wenn Wechselsystem vorhanden usw. Laut Frankonia Hannover werden alle Wechselsysteme eingetragen d.h. auch 22 lfb für eine B75 und die Tanfogilo wird auch 2X eingetragen usw. Dumm gelaufen - somit war das eben heute meine letzte Waffe bei Frankonia.

Ach ja auf meine Frage wie es denn mit den Einsteckpatronen in Kal. 22.lfb aussieht gab es keine Antwort obgleich ich dort doch auch ein Patronenlager mit einem Lauf habe. Habt Ihr die gleichen Erfahrungen bei Frankonia gemacht - oder gilt das nur für Hannover?

08/14

Gast God of Hellfire
Geschrieben

Habt Ihr die gleichen Erfahrungen bei Frankonia gemacht - oder gilt das nur für Hannover?

08/14

..."mein" Verkäufer bei Frankonia meinte neulich, daß er mir die 3000 9para ja eigentlich noch gar nicht verkaufen dürfe, da auf meiner WBK noch keine Waffe eingetragen sei (Voreintrag 9para und Munitionserwerb steht drin). Habe ihm dann die Geschichte mit den 2 verschiedenen Verwaltungsakten erläutert. Ging dann doch. Komisch. Kann mich aber ansonsten über die Filiale Düsseldorf nicht beklagen, sehr zuvorkommend und verhandlungsbereite Leute da. Falls ich dort mal ein Wechselsystem kaufen sollte werde ich aber trotzdem besser eine Ausgabe des Waffengesetzes mitnehmen. Man weiß ja nie.

Gruß

GOH

Geschrieben

Moin,

welcher Verkäufer war denn das in H?

Soweit ich das von H gehört habe stehen die WS noch im Waffenbuch und der Verkauf wird der Behörde gemeldet. Einträge in die WBK werden aber nicht gemacht und Mun kauf ist auch kein Problem. Aber wie gesagt wer hat dir das verkauft?

Gruß JENS

Geschrieben

Moin,

welcher Verkäufer war denn das in H?

Soweit ich das von H gehört habe stehen die WS noch im Waffenbuch und der Verkauf wird der Behörde gemeldet. Einträge in die WBK werden aber nicht gemacht und Mun kauf ist auch kein Problem. Aber wie gesagt wer hat dir das verkauft?

Gruß JENS

Das Wechselsystem wurde extra bei der Zentrale in Würzburg bestellt. Anpassen erfolgte auch in Würzburg. Wartezeit ca. 6 Wochen! Der Verkäufer in Hannover war Herr Friedrichs.

08/14

Geschrieben

Wo ist das Problem, wenn das WS in die WBK eingetragen wird?

Lt. Gesetz ist zwar Erwerb und Besitz erlaubnisfrei (wenn Grundwaffe vorhanden), aber es entsteht Dir doch kein Rechtsnachteil durch den Eintrag des WS, oder?

Ich habe meine WS alle in die WBK eintragen lassen, obwohl mein SB auf diese zusätzliche Arbeit nicht scharf war, denn wenn Du Nachts um drei in eine Polizeikontrolle kommst und das montierte WS nicht eingetragen ist, bist Du zwar im Recht, hast aber erstmal ein Problem...

In der Region H. ist man bestrebt, alle WS in die WBK eintragen zu lassen, das es sich ja um wesentliche Teile einer Schußwaffe handelt, auch wenn Besitz und Erwerb erlaubnisfrei sind (s.o.).

Da das mit den Einträgen nicht explizit im Gesetz geregelt ist, gibt es da durchaus Interpretationsmöglichkeiten.

Auch sehe ich das Problem hier nicht, denn die 17,90 EURO für den Eintrag ruinieren Dich sicher nicht; wenn doch, dann ist Schießen das falsche Hobby für dich.

Irgendwo habe ich das hier schonmal gesagt, dass man alle Verwaltungsgebühren einfach hinnehmen sollte, denn in anderen Ländern muss man eben den zuständigen Beamten bestechen um eine Erlaubnis zu bekommen, hier "besticht" man eben den Staat und das ganze nennt sich "Verwaltungsgebühr" (nur der SB hat nix davon).

Locker bleiben, Frankonia in Hannover ist OK!

Wenns da mal ein Problem gibt, einfach an Herrn Fuischer oder Herrn Jastrow wenden, die tun dann ihr möglichstes!

Geschrieben

Ich kann mich über Frankonia Hannover absolut nicht beschweren, ganz im Gegenteil !

Schakal hat schon zwei sehr kompetente Verkäufer genannt, ich möchte dieser Liste noch die

Herren Deiters, Dippner und Wein hinzufügen. :appl::appl::appl: an alle drei !

Sehr nett, hilfsbereit und kompetent.

Geschrieben

Ich kann mich über Frankonia Hannover absolut nicht beschweren, ganz im Gegenteil !

Schakal hat schon zwei sehr kompetente Verkäufer genannt, ich möchte dieser Liste noch die

Herren Deiters, Dippner und Wein hinzufügen. :appl::appl::appl: an alle drei !

Sehr nett, hilfsbereit und kompetent.

Eben, die drei sind auch echt OK.

Geschrieben

Vorneweg, bin Frankonia kunde und auch generell sehr zufrieden.

Aber teilweise erhält man dort recht merkwürdige Auskünfte:

Als ich vor zwei Monaten in Düsseldorf 9mmHohlspitz erwerben wollte, fragte mich der Verkäufer ob ich Jäger oder SpoSchü sei. Als ich freudestrahlend "SpoSchü"antwortete, sagte er mir, dass JHP für SpSch eigentlich nicht erlaubt seien, sondern nur für Jäger...

Das war mir dann doch neu.

Frage am Rande: muss ein Kalibergleicher Wechsellauf eigentlich irgendwie beantragt oder eingetragen werden? wollte mir einen bei IGB für meine Glock bestellen.

Geschrieben

Auch sehe ich das Problem hier nicht, denn die 17,90 EURO für den Eintrag ruinieren Dich sicher nicht; wenn doch, dann ist Schießen das falsche Hobby für dich.

Ich denke es hier eher ums Prinzip.

Geschrieben

Ich denke es hier eher ums Prinzip.

Eine 9mm Pistole über die RAG kann ich mir jetzt abschminken. Grundsätzlich gilt bei uns in der RAG folgende Losung: Eine Mitgliedschaft in der RAG dient nicht der Waffenbeschaffung! "Originalton" und wenn ein Wechselsystem vorhanden ist, gibt es keinen Bedarf! Bei Gewehren und zwei Halbautomaten gibt es keine Probleme, dritter Halbautomat und jede Kurzwaffe (auch die erste Kurzwaffe) machen Probleme! Die Anschaffung der .45'er erfolgte über den DSB aber beim Antrag für die RAG müssen alle WBK Unterlagen vorgelegt werden! Leider fallen bei mir die Bedürfnisse nicht vom Himmel. Für den Erwerb der 45'er über den DSB musste ich z.B. meine .22'er vorher verkaufen - weil ich bereits eine .357'er über den DSB habe.

Mir geht es also nicht um den Munitionserwerb 9mm - denn der ist bei uns im Schützenverein möglich. Als Frankonia (Zentrale in Würzburg) mir für den 357 Revolver den Einstecklauf von LW mit Ladepatronen zugeschickt hatte ging dieses nach zufaxen der WBK d.h. hier erfolgte auch kein Vermerk in der WBK bzgl. eines Wechselsystems!

08/14

Geschrieben

Eine 9mm Pistole über die RAG kann ich mir jetzt ........................................................................................................Anschaffung der .45'er erfolgte über den DSB aber beim Antrag für die RAG müssen alle WBK Unterlagen vorgelegt werden! Leider fallen bei mir die Bedürfnisse nicht vom Himmel. Für den Erwerb der 45'er über den DSB musste ich z.B. meine .22'er vorher verkaufen - weil ich bereits eine .357'er über den DSB habe.

08/14

Da würde ich mich in der RAG verabschieden.........wenn du mit den vorhandenen Waffen eine Teilnahme an Wettkämpfen usw. nachweisen kannst, gibt es auch beim DSB mehr als 2 Waffen. Und in den anderen Verbänden, z.B BDS auch.......

Geschrieben
Eine Mitgliedschaft in der RAG dient nicht der Waffenbeschaffung! "Originalton" und wenn ein Wechselsystem vorhanden ist, gibt es keinen Bedarf!

:confused:

Seit wann entscheidet eine RAG oder der RAG Vorsitzende darüber? Der bescheinigt nur, dass du seit 12 Monaten Mitglied bist, deine 18 Trainingstermine und den Verbandsbeitrag bezahlt hast - mehr nicht! Der Landesvorsitzende Schießsport befürwortet dein Bedürfnis.

Und ein Wechselsystem bedeutet noch lange nicht, dass du keine 9mm mehr befürwortet bekommst. Oder wie willst du z.B. mit einem Elite Wechselsystem in 9mm die Dienstpistolendisziplinen schießen?

Morpheus

Geschrieben

Für den Erwerb der 45'er über den DSB musste ich z.B. meine .22'er vorher verkaufen - weil ich bereits eine .357'er über den DSB habe.

08/14

In welchem Landesverband bist du denn?

Geschrieben

Hallo,

da kann ich dann auch nur einen Austritt aus der RAG oder Bedürfnisbegründung auf andere Art, wie z.B. über BDS empfehlen.

Klar, dass einige (RAG) mal wieder im vorauseilenden Gehorsam die Vorschriften des WaffG strenger auslegen, als überhaupt vom Gesetzgeber vorgesehen.

Was erhofft sich die RAG davon?

Mehr Mitglieder durch Verweigerung von Bedürfnisbescheinigungen? Wohl kaum.

Einen Orden? Wohl auch nicht.

Evtl. "Macht" über die Mitglieder? Ja, denn plötzlich sind diese "Befürworter" ja wichtig (obwohl sie evtl. zuhause nix zu sagen haben...).

"Waffenbeschaffung" ist eh Quatsch, wozu hat der Gesetzgeber ein Grundkontingend bei SpoSchützen geschaffen?

Also: Verband wechseln oder die Freude zur Natur neu entdecken und eine Jagdschule besuchen...

Geschrieben

Was erhofft sich die RAG davon?

Mehr Mitglieder durch Verweigerung von Bedürfnisbescheinigungen? Wohl kaum.

Einen Orden? Wohl auch nicht.

Evtl. "Macht" über die Mitglieder? Ja, denn plötzlich sind diese "Befürworter" ja wichtig (obwohl sie evtl. zuhause nix zu sagen haben...).

"Waffenbeschaffung" ist eh Quatsch, wozu hat der Gesetzgeber ein Grundkontingend bei SpoSchützen geschaffen?

Also: Verband wechseln oder die Freude zur Natur neu entdecken und eine Jagdschule besuchen...

Vielleicht, dass ihnen von Behördenseite das Köpfchen getreichelt wird weil sie so brav sind.

Lustig, das dieser Spruch "RAGs sind keine "Waffenbeschaffungsvereine""(muss wohl in einem Rundschreiben an die Leiter ausgegeben worden sein) immer, logischerweise, von denen gebracht wird, die sich über die RAGs den Keller gefüllt haben, und sich jetzt plötzlich berufen fühlen, die "Waffenbeschaffung" zu unterbinden.

Idiotischer vorauseilender Gehorsam

Geschrieben

Natürlich find ich Frankonia auch toll, habe einen K98 ( 1oo Jahre Mauser), eine Winchester 94 und einige Vorderlader dort gekauft aber das ist nicht das Thema! Ich fand die letzte Aktion eben nicht so toll. Eine Kopie meiner grünen WBK d.h. aller WBKs muss ich der RAG vorlegen mit dem Schiessbuch usw. Für den Erwerb einer 9 mm Glock (Wunschwaffe) in der RAG darf ich jetzt meinen Colt umbauen, d.h. Skelet-Abzug und Skelet-Hammer, beidseitige Sicherung, verlängertes Beaver-teil evtl. noch einen Triggerstopp damit das Griffstück nicht als Dienstpistole taugt d.h. auch zusammen mit dem Wechselsystem nicht. Dann hätte ich mir ja gleich eine Peter - Stahl - Waffe kaufen können. Egal, diese Umbauarbeiten wird Frankonia aber nicht machen - denn wie sagte bereits ein Schützenbruder voher - es trifft ja keinen Armen und sonst hätte man nicht Sportschütze werden sollen.

Warum wird der Lothar Walter Lauf für meine .357 Mag nicht in die WBK eingetragen? Die 22er ist ausgetragen und strenggenommen dürfte ich mit der gelben nur 22lfb zu meinem KK Gewehr erwerben oder? Eine dritte Waffe über den DSB bekomme ich nicht weil ich nur die Vereinsmeisterschaft mache d.h. solange ich noch einen Schw... und zwei kräftige E... in der Hose habe werde ich mir keine roten Fähnchen in die Trommel meiner .357 Mag. stecken. Früher war das anders ( bin seit 1993 im DSB und habe seit 94 eine WBK) aber heute gib mir die RAG mehr. Bevor ich aber die RAG wechsle werde ich eher meine Bezugsquelle bzgl. Waffeneinkauf ändern.

08/14

Geschrieben

<_<

Das sind ja wieder Geschichten aus der Gruft.

Ein WS ersetzt doch keine Waffe :contra:

Punkt.

Der Eiertanz von wegen mein WS erfüllt nicht die von der Sportordnung geforderten Bestimmungen wird zwar gerne aufgeführt, ist aber nicht notwendig.

Wenn du einen Antrag für eine weitere KW stellst, und dein Bedürfnis begründen kannst, warum es mit der .45er nicht geht, spielt das WS keine Rolle. :pro:

Wer erzählt denn immer solche Sachen???? :confused:

Reine Panikmache.

Geschrieben

Eine Kopie meiner grünen WBK d.h. aller WBKs muss ich der RAG vorlegen mit dem Schiessbuch usw.

08/14

In die RAG keinen weiteren Euro investieren, eine Schießsportvereinigung ist KEINE Vorprüfungsinstanz.

Ein Verein kann nur befürworten und nicht genehmigen, leider ist das den "Blockwarten" noch nicht oft genug gesagt worden.

Die Jungs sollten sich mal langsam darüber klar werden das sie selbst von der BW nicht mehr für voll genommen werden weil ihre Schießübungen nicht mehr militärisch genug sind.

Man hat nie zuviele Sportgeräte, nur zuwenig Geld, zu wenig Lagermöglichkeit oder zu geringes Interesse.

Gruß

:) ;eldung :)

Geschrieben

Wie sieht es eigentlich rechtlich aus? Kann der Verkäufer / Händler einfach eine neue Eintragung in einer grünen WBK machen? Ich dachte, das darf nur die Behörde - ist ja praktisch wie ein Voreintrag. Was mache ich, wenn meine Behörde hier kein Dienstsiegel setzt? Wird das dann durchgestrichen? Eigentlich wird in einer Urkunda ja nichts gestrichen - bleibt das Feld dann so wie es ist?

08/14

Geschrieben

Wie sieht es eigentlich rechtlich aus? Kann der Verkäufer / Händler einfach eine neue Eintragung in einer grünen WBK machen? ...

Natürlich darf das ein HÄNDLER! Lediglich Privatpersonen sind nicht legitimiert in der WBK rumzukritzeln.

Hast schon mal eine Langwaffe beim Händler gekauft? Die wird, z.B. bei Jägern, auch vom Händler in die WBK eingetragen.

... Ich dachte, das darf nur die Behörde...

Nö, eben nicht! S.o.

... Eigentlich wird in einer Urkunda ja nichts gestrichen ...

08/14

Auch falsch! Meine Behörde hat in meiner WBK auch schon Sachen durchgestrichen :o .

IMI

Geschrieben

Natürlich darf das ein HÄNDLER! Lediglich Privatpersonen sind nicht legitimiert in der WBK rumzukritzeln.

Hast schon mal eine Langwaffe beim Händler gekauft? Die wird, z.B. bei Jägern, auch vom Händler in die WBK eingetragen.

hab schon öfters LW auf JJ erworben, NIE hat da ein Händler in der WBK rumgemalt. Meistens hatte ich gar keine dabei, wozu auch!?

Geschrieben

... Lediglich Privatpersonen sind nicht legitimiert in der WBK rumzukritzeln.

...

Hi IMI,

habe eben im allg. ein ähnliche Antwort geschrieben, SELBSTVERSTÄNDLICH darfst Du in Deine WBK eine erworbene Waffe selbst eintragen!!!

Nur eben nicht unterschreiben oder abstempeln, aber das ist ja eigentlich logisch.

mfg

Ralf

Geschrieben

Hi IMI,

habe eben im allg. ein ähnliche Antwort geschrieben, SELBSTVERSTÄNDLICH darfst Du in Deine WBK eine erworbene Waffe selbst eintragen!!!

Nur eben nicht unterschreiben oder abstempeln, aber das ist ja eigentlich logisch.

mfg

Ralf

Ich habe weder unterschrieben (wo auch?), noch abgestempelt (womit denn auch?), trotzdem wurde mir eine Anzeige wegen Urkundenfälschung vom SB angedroht, die erst zuzrückgezogen wurde, nachdem ich einen kurzen Plausch mit dem Amtsleiter hatte.

Lt. Amtsleiter darf nur SB, Händler und Inhaber von roter WBK selber Eintragungen vornehmen.

Geschrieben

Hallo,

Ich komme gerade vom Amt, bzgl. Wechselsystem gibt es bei gleichem Kaliber oder einem kleineren Kaliber keinen Eintrag - somit wird das Wechselsystem nicht gegengestempelt. Das kleinste Bundesland scheint besser informiert als Niedersachen - aber ich habe ja noch Feld Nr. 8 frei. Habe bereits mit Frankonia telefoniert und werde in einem halben Jahr mal einen Anlauf für eine 9 mm Pistole starten d.h Fortsetzung folgt.

08/14

Archiviert

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