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IGNORED

Frage zum Eintrag einer Erwerbserlaubnis


Grisu

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Geschrieben

na, da habe ich hier aber schon ganz andere Sachen gelesen!

Ich kann nur von meinen eigenen Erfahrungen sprechen.

Bei Bedürfnisanträgen im DSB und im BDS bin ich bis jetzt immer sehr fair behandelt worden.

Als engagierter Sportschütze kann ich mir auch kaum Szenarien vorstellen, in denen mir der Verband ungerechtfertigterweise ein Bedürfnis verweigern würde.

Ich habe auch noch keinen Waffenrechtsreferenten in einem Verband kennen gelernt, dessen Maxime es war, den Sportschützen das Leben schwer zu machen oder so wenig Waffen wie möglich unter die Sportschützen kommen zu lassen.

Geschrieben

@ Hunnnnnnnter

Der Verbleib der WBK-Kopien (Waffenlisten bei den Verbänden) über die Zeit der Bearbeitung des Antrages ist datenschutzrechtlich nicht zulässig! Der Verband darf die WBK'en zwar sichten, jedoch nicht dauerhaft aufbewahren.

Außerdem: schon mal daran gedacht, dass man einen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz begehen könnte, wenn man dem Verband Kopien der WBK'en schickt, in denen Daten von Drittpersonen (Käufer/Verkäufer) enthalten sind, die mit der Bearbeitung des Antrages nichts zu tun haben?

Also entweder schwärzen oder gleich nur eine Auflistung der Waffen schicken

schönen Tag noch

Harlekin

Hallo Harlekin,

ist nicht ganz richtig deine Aussage, hier ein Auszug aus dem Bedürfnisformular z.B. vom BSB:

Unser Verein ist Mitglied im Bayerischen Sportschützenbund..................................................................................(Unterschrift des Vorstandes lt. Vereinsregister) Stempel des VereinsOrt/Datum2 aEin Auszug aus dem Schießbuch liegt bei.Sonstige Unterlagen über den Nachweis der Sportschützeneigenschaft desAntragstellers liegen bei.(Diese Unterlagen verbleiben beim Verband.)

Vorher wird noch verwiesen, das sämtliche WBK´s in Kopie dem Antrag beizufügen sind.

Grüße Hunnnter

P.S. Natürlich wird auch der Datenschutz eingehalten, da diese Daten nur für die notwendige Bearbeitung "gespeichert" bzw. archiviert werden.

Geschrieben

@ Hunnnnter

ich wüsste nicht, was an meiner Aussage falsch sein soll. Aus Deiner Antwort ergibt sich jedenfalls nicht Gegenteiliges. Du bestätigst lediglich, dass die Daten erhoben werden und für die Bearbeitung gespeichert bleiben.

Dagegen ist ja auch nichts einzuwenden. Nach der Bearbeitung müssen die Daten dann aber gelöscht werden. Wo ist die Datenschutzklausel, die auf diesen Umstand hinweist?

In einem anderen Verband steht:" der Antragsteller ist ausdrücklich mit der dauerhaften Speicherung der Daten einverstanden" und das ist eben nicht zulässig. Ändert man diesen Satz ab in: "die Daten sind nach abschließender Bearbeitung des Antrages zu löschen" (nimmt man also sein Grundrecht auf Datenschutz war), wird der Antrag einfach nicht bearbeitet, weil man das Formular abgeändert hat!

Wo steht im Übrigen, dass eine Ablichtung der WBK an den Verband geschickt werden muss? Im Gesetz jedenfalls nicht. Das haben sich die Verbände ausgedacht.

Auf meinen Hinweis des Datenschutzes für Käufer und Verkäufer bist Du gar nicht weiter eingegangen. Wie sieht es denn bei Deinem Verband damit aus?

Harlekin

Geschrieben
Im § 14(2) steht auch drin: "

Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört."

Leider sind es immer wieder die aus dem Zusammenhang gerissenen Sätze, Halbsätze oder verfälschte Zitate, die auch zu solchen abstrusen gedanklichen Konstrukten führen.
§ 14

Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen

(1) ...

(2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und

2. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.

Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden.

(3) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe

1. von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder

2. zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist.

(4) ...

Wobei gerade in der weiteren Ausführung des § 14 Abs. 2 der durch den bescheinigenden Verband/Teilverband vorzunehmende Prüfungsumfang detailliert beschrieben ist:

- Zugehörigkeit zu einem Verein in einem nach § 15 WaffG anerkannten Schießsportverband seit mind. 1 Jahr,

- regelmässige Ausübung des Schießsports während der letzten 12 Monate (Trainings- u. Wettkampfnachweise),

- die beantragte Waffe ist für eine Disziplin nach der SpO zugelassen,

- die beantragte Waffe ist erforderlich, d.h. der Antragsteller besitzt bisher keine für die gewünschte Disziplin geeignete Waffe.

Und genau beim letzten Punkt kommt es zu den meisten Auseinandersetzungen zwischen Antragstellern, Verbandsvertetern und Ordnungsbehörden, weil sich die Antragsteller weigern, ihren gesamten Waffenbestand offenzulegen oder aber bewusst und vorsätzlich das Vorhandensein geeigneter Waffen unterschlagen. Gerade bei sog. "Sportschützen" mit mehrfachen Verbandszugehörigkeiten tritt dieses Sammlerphänomen recht häufig auf.

CM

Ergänzung:

Nein, der Gesetzgeber schreibt nicht vor, dass den Verbänden Kopien aller vorhandenen WBK's vorzulegen sind. Ich tu's auch nicht. Und wenn ich eine WRB zum Erwerb einer Kurzwaffe beantrage, dann interessiert es den Verbandsfunktionär auch nicht, welche Langwaffen ich im Bestand habe.

Es genügt i.d.R. eine Liste (Vordruck als Anlage zum Antrag auf eine WRB), in der die bisher vorhandenen KW aufgeführt sind mit jeweils einer Spalte, in der die jeweilige WBK-Nr. eingetragen werden kann und einer Spalte, in der erklärt wird, wofür die jeweilige KW genutzt wird.

Stellt sich zu einem späteren Zeitpunkt heraus, dass der Antragsteller hier bewusst falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat und daraus resultierend eine Erwerbserlaubnis erteilt wurde, so hat dies regelmässig den Widerruf aller erteilten waffenrechtlichen Erlaubnisse zur Folge.

Das Risiko der Falsch-Beurkundung ist also ziemlich hoch.

Geschrieben

CM, Du hast das Entscheidende rot hervorgehoben: der Verband macht durch eine Bescheinigung glaubhaft, das... (sowohl Abs. 2 als auch Abs. 3)- nicht mehr und nicht weniger!

Anerkannt wird das Bedürfnis immer noch von der Waffenrechtsbehörde.

Meiner Meinung nach ein kleiner, aber sehr wesentlicher Unterschied.

Was willst Du übrigens mit

"Gerade bei sog. "Sportschützen" mit mehrfachen Verbandszugehörigkeiten tritt dieses Sammlerphänomen recht häufig auf."

ausdrücken? Unterstellst Du jedem Schützen mit multipler Verbandszugehörigkeit gleich eine illegale Sammlertätigkeit?

Welche und wieviel Waffen ich besitze, geht nur meine Waffenbehörde etwas an. Denn nur der muss ich darüber Rechenschaft ablegen und nicht irgendwelchen Verbandsfunktionären.

Harlekin

Geschrieben

Welche und wieviel Waffen ich besitze, geht nur meine Waffenbehörde etwas an. Denn nur der muss ich darüber Rechenschaft ablegen und nicht irgendwelchen Verbandsfunktionären.

Harlekin

Das sehe ich überhaupt nicht so.

Da der Verband heutzutage das Bedürfnis bestätigt, müssen ihm auch alle notwendigen Unterlagen über den Waffenbestand des Sportschützen vorliegen. Wie sonst sollte der zuständige Funktionär prüfen, ob die beantragte Waffe zur "Ausübung weiterer Sportdisziplinen" oder zur "Ausübung des Wettkampfsports" erforderlich ist?

Und Gott bewahre, dass wir Sportschützen uns vor der Waffenbehörde über unseren Waffenbestand rechtfertigen müssen. Das wäre der Anfang vom Ende.

Geschrieben
CM, Du hast das Entscheidende rot hervorgehoben: der Verband macht durch eine Bescheinigung glaubhaft, das... (sowohl Abs. 2 als auch Abs. 3)- nicht mehr und nicht weniger!
Hmm, wie soll ich mich jetzt zu diesem posting äussern? :confused:

Entweder kannst Du nicht lesen oder Du willst nicht verstehen:

nicht der Verband macht glaubhaft, sondern der Antragsteller macht durch Vorlage einer Bescheinigung seines Verbandes (der die Bedürfnisprüfung durchgeführt hat) glaubhaft, dass ein Bedürfnis besteht!

Anerkannt wird das Bedürfnis immer noch von der Waffenrechtsbehörde.
Richtig. Aber nur dann, wenn das Vorhandensein eines Bedürfnisses durch den Verband geprüft und bescheinigt worden ist.
Meiner Meinung nach ein kleiner, aber sehr wesentlicher Unterschied.
Eben.
Unterstellst Du jedem Schützen mit multipler Verbandszugehörigkeit gleich eine illegale Sammlertätigkeit?
Habe ich das irgendwo so geschrieben?
Welche und wieviel Waffen ich besitze, geht nur meine Waffenbehörde etwas an. Denn nur der muss ich darüber Rechenschaft ablegen und nicht irgendwelchen Verbandsfunktionären.
In welchem Umfang die Bedürfnisprüfung durch den Verband (oder angegliederten Teilverband) vorgenommen wird, habe ich ausführlichst dargelegt.

Wenn Du also in Deiner stark eingeschränkten Sichtweise Deinem Verband (oder Teilverband) die Auskunft darüber verweigerst, welche Waffen sich in Deinem Bestand befinden, dann kann der Verband auch nicht prüfen, ob die von Dir zum Erwerb beantragte Waffe geeignet (SpO) und erforderlich ist (u.U. bereits geeignete Waffe vorhanden).

Folglich gibt's auch keine waffenrechtliche Bedürfnisbescheinigung (WRB) vom Verband und ohne diese auch keine Erwerbserlaubnis vom Amt.

Einfache Sache das.

CM :)

Geschrieben

@BeastyBoy

Sonst geht's Dir aber gut oder??

und bei jedem Verband wird eine zentrale Waffendatei aufgebaut und jede Veräußerung musst Du unter Nennung des Käufers dem Verband mitteilen oder wie?

Die Verbände untereinander müssten sich dann zwangsläufig untereinander austauschen oder, noch besser, gleich vernetzen und eine verbandsübergreifende Waffendatei betreiben.

Hurra! Und schon haben wir das, was einige Politiker schon immer fordern: ein bundesweite, zentrale Waffendatei, die dem Staat keinerlei Geld kostet, weil sie ja im vorauseilenden Gehorsam von den Verbänden selbst erstellt und betrieben wird!

Wobei ich absolut nichts gegen eine zentrale Waffendatei habe aber bitteschön bei einer Behörde und nicht in privater Hand!

Harlekin

Geschrieben

Harlekin, die Sache ist jetzt doch bereits mehrfach erschöpfend dargelegt worden. Der springende Punkt ist, dass die Genehmigungsbehörde bei der Anerkennung des Bedürfnisses auf der Schiene von § 14 WaffG kein Ermessen hat.

Sobald eine rechtskonforme Bedürfnisbescheinigung vorliegt, muss das Bedürfnis auch anerkannt werden. Alle weiteren Spitzfindigkeiten der Genehmigungsbehörde sind rechtlich nicht gedeckt.

Geschrieben

@BeastyBoy

Sonst geht's Dir aber gut oder??

und bei jedem Verband wird eine zentrale Waffendatei aufgebaut und jede Veräußerung musst Du unter Nennung des Käufers dem Verband mitteilen oder wie?

Die Verbände untereinander müssten sich dann zwangsläufig untereinander austauschen oder, noch besser, gleich vernetzen und eine verbandsübergreifende Waffendatei betreiben.

Hurra! Und schon haben wir das, was einige Politiker schon immer fordern: ein bundesweite, zentrale Waffendatei, die dem Staat keinerlei Geld kostet, weil sie ja im vorauseilenden Gehorsam von den Verbänden selbst erstellt und betrieben wird!

Wobei ich absolut nichts gegen eine zentrale Waffendatei habe aber bitteschön bei einer Behörde und nicht in privater Hand!

Harlekin

Zügel dich gefälligst ein bißchen!

Was du mir da vorwirfst, habe ich nicht einmal ansatzweise geschrieben.

Man könnte fast meinen, du hast das neue WaffG noch nicht gelesen. Die Zeiten, in denen die Mitarbeiter der Waffenrechtsbehörde selbstherrlich entscheiden konnten, ob der Antragssteller eine weitere Waffe genehmigt bekommt, sind vorbei.

Ob es dir gefällt oder nicht: Seit dem neuen Waffengesetz tragen die Verbände erheblich mehr Verantwortung im Bedürfnisprozedere. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, müssen für waffenrechtliche Befürwortungen alle nötigen Informationen über den Antragssteller eingeholt werden, und dazu gehört zweifelsohne auch der aktuelle, für den Antrag entscheidende Waffenbestand (z.B. alle mehrschüssigen Kurzwaffen bei Antrag auf eine neue Kurzwaffe).

Deine Bedenken in Sachen Datenschutz kann ich zwar verstehen, aber du hast immer noch keine Erklärung dafür gegeben, wie ein Verband ein Bedürfnis bescheinigen soll, ohne den Waffenbestand des Antragsstellers zu kennen.

Geschrieben
Habe ich das irgendwo so geschrieben?CM :)

ja, hast Du:

"Gerade bei sog. "Sportschützen" mit mehrfachen Verbandszugehörigkeiten tritt dieses Sammlerphänomen recht häufig auf."

Harlekin

Geschrieben

Außerdem: schon mal daran gedacht, dass man einen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz begehen könnte, wenn man dem Verband Kopien der WBK'en schickt, in denen Daten von Drittpersonen (Käufer/Verkäufer) enthalten sind, die mit der Bearbeitung des Antrages nichts zu tun haben?

Also entweder schwärzen oder gleich nur eine Auflistung der Waffen schicken

Was machst Du eigentlich wenn Du mal ein Auto verkaufst? Die Daten der Vorbesitzer im Brief schwärzen?

Karl

Geschrieben

Lass mal gut sein, Du kleiner bunter Narr mit der Schellenmütze.

Du bist leider in Deiner allseitig verbretterten Verweigerungshaltung nicht mehr für eine sachliche Argumentation zugänglich, verstehst nur noch das, was Dir in Deinen Kram passt und selbst das Wenige auch noch falsch.

Diskussion zwecklos.

CM :D

Geschrieben
Lass mal gut sein, Du kleiner bunter Narr mit der Schellenmütze.

Du bist leider in Deiner allseitig verbretterten Verweigerungshaltung nicht mehr für eine sachliche Argumentation zugänglich, verstehst nur noch das, was Dir in Deinen Kram passt und selbst das Wenige auch noch falsch.

Diskussion zwecklos.

CM :D

Dieses posting spricht mal wieder für sich :peinlich:

So kennen wir unseren lieben Herrn MC.

Harlekin

Geschrieben

@all,

Erst mal vielen Dank für Eure Antworten.

Ich sehe es auch so, dass alle rechtlichen Belange mit der Ausstellung der Verbandsbescheinigung geklärt sein müssten.

Ich habe heute morgen diesbezüglich mit meinen SB gesprochen. Dieser meinte, dass er das Schreiben auf Verlangen seines Vorgesetzten verfasst hat.

Ich habe nun einen persönlichen Termin mit SB und Vorgesetzten für nächste Woche vereinbart. Man bat mich, für alle in meinem Besitz befindlichen Waffen Nachweise mitzubringen.

Der guten Ordnung halber und um die Sache schnellstmöglich zum Abschluss zu bringen, werde ich die Nachweise mitnehmen und erst mal auf schweres Geschütz verzichten.

Wie sieht es eigentlich mit Ordonanzwaffen auf alter gelber WBK aus, die vor 2002 erworben wurden?

Müsste man hierfür auch ein 18maliges Training nachweisen?

Gruß Grisu

Geschrieben

Ich habe nun einen persönlichen Termin mit SB und Vorgesetzten für nächste Woche vereinbart. Man bat mich, für alle in meinem Besitz befindlichen Waffen Nachweise mitzubringen.

Viel Erfolg...

Der guten Ordnung halber und um die Sache schnellstmöglich zum Abschluss zu bringen, werde ich die Nachweise mitnehmen und erst mal auf schweres Geschütz verzichten.

aber das ist der falsche Ansatz...

Wie sieht es eigentlich mit Ordonanzwaffen auf alter gelber WBK aus, die vor 2002 erworben wurden?

Müsste man hierfür auch ein 18maliges Training nachweisen?

...wirst du dann ja rausfinden....

:unsure:

Gromit

Geschrieben

Der guten Ordnung halber und um die Sache schnellstmöglich zum Abschluss zu bringen, werde ich die Nachweise mitnehmen und erst mal auf schweres Geschütz verzichten.

Mach das bitte nicht! <_<

In deinem eigenen Interesse.

Geschrieben

Trotz gegensätzlicher Rechtsauffassung, sollte wir doch ALLE immer sachlich beim Thema bleiben und uns nicht gegenseitig "anfahren".

Es geht nicht darum "Ich habe Recht, ich bin ein toller Hecht", sondern um Argumente / Entscheidungen / Auslegungen und Fakten zu Rechtsproblematiken.

In der Sache diskuttieren, aber persönlich fair bleiben - das soll WO meiner Meinung nach erreichen ...

Geschrieben

Der guten Ordnung halber und um die Sache schnellstmöglich zum Abschluss zu bringen, werde ich die Nachweise mitnehmen und erst mal auf schweres Geschütz verzichten.

ich bin auch dafür. Behörden sind auch nur Menschen und wissen oft nicht alles, weil sie teilw. nach alten Vorgaben arbeiten, warum auch immer.

Ein klares, sachliches Gespräch, welches gut vorbereitet sein sollte, ist denke ich der richtige Weg und kann u.U. beiden Seiten was bringen.

Sollte sich die Behörde weigern oder stur bleiben, kann man immer noch mit anderen Bandagen kämpfen. Auch im Falle eines Rechtsstreits kommt es immer besser rüber wenn man nachweisen kann, das man das Gespräch auf der anderen Seite gesucht hat.

Grisu, mach das so wie du das gedacht hast, ich habe es bisher immer so gemacht und bin so am besten gefahren. :icon14:

Grüße Hunnnter

Geschrieben

Einerseits schon richtig, aber wehret den Anfängen mit sanfter Hand... :bud:

Genau meine Meinung. :D

Es will ja auch niemand Grisu ausreden, ein sachliches und konstruktives Gespräch zu suchen.

Nur würde ich auf keinen Fall die Nachweise einpacken, bevor ich zur Behörde fahre. Sonst lässt man sich doch breitschlagen und die Mitarbeiter der Behörde setzen ihren falschen Weg guter Dinge fort.

Geschrieben

Genau meine Meinung. :D

Es will ja auch niemand Grisu ausreden, ein sachliches und konstruktives Gespräch zu suchen.

Nur würde ich auf keinen Fall die Nachweise einpacken, bevor ich zur Behörde fahre. Sonst lässt man sich doch breitschlagen und die Mitarbeiter der Behörde setzen ihren falschen Weg guter Dinge fort.

ich bin der gleichen Meinung wie BeastyBoy :icon14:

ich würde auch das Gespräch suchen, aber auch ohne Bescheinigungen.

Wenn jeder diese Rechtsbeugung mit macht, wird die Behörde nur bestärkt so weiter zu machen,

und anschließend legt jede Behörde das Gesetz nach eingenem Belieben aus.

Geschrieben

Deine Bedenken in Sachen Datenschutz kann ich zwar verstehen, aber du hast immer noch keine Erklärung dafür gegeben, wie ein Verband ein Bedürfnis bescheinigen soll, ohne den Waffenbestand des Antragsstellers zu kennen.

Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun. Wenn Du den thread noch mal aufmerksam liest, wirst Du ein posting von mir finden, in dem ich mich nur dagegen ausspreche, dass die Waffendaten dauerhaft bei den Verbänden aufbewahrt werden

Harlekin

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