Holländer Posted August 8, 2006 Share Posted August 8, 2006 sehe hier Adriaan Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Matze82 Posted August 8, 2006 Share Posted August 8, 2006 Nichts gegen "Abwendung eines gegenwärtigen illegalen Angriffs auf Leib oder Leben" mit Schußwaffen aber mir sind SOLCHE Gesetze dann schon wieder suspekt... -Matze- Link to comment Share on other sites More sharing options...
joerg111 Posted August 8, 2006 Share Posted August 8, 2006 Na ja, die Amis wieder mal. Ich habe das Gefühl die gehen bei jedem Thema von einem Extrem ins andere. Entweder werden persönliche Freiheiten extrem beschnitten oder jeder kann mit dem Hinweis auf seine Rechte andere aus nichtigem Grund umnieten. Ein vernünftiges Mittelmaß ist in Gods own country wohl nicht gefragt.. Einen Ausgleich gibt es allerdings: Der Schütze wird zwar nicht wegen Mordes/Totschlag/Körperverletzung angeklagt muss aber mit einer 500 Mio.Dollar Schadensersatzklage vom Opfer oder Hinterbliebenen rechnen. Gruß Jörg Link to comment Share on other sites More sharing options...
optrade Posted August 8, 2006 Share Posted August 8, 2006 Nichts gegen "Abwendung eines gegenwärtigen illegalen Angriffs auf Leib oder Leben" mit Schußwaffen aber mir sind SOLCHE Gesetze dann schon wieder suspekt... -Matze- Ich will hier keinen weiteren Thread über SV vom Zaun brechen. Aber anhand eines Spiegel-Beitrags würde ich mir noch keine Meinung bilden. Sieht mir nach einem eskalierten Streit unter verfeindeten Nachbarn aus. Hier Oder da Darüber hab ich aber noch nie was im Spiegel gelesen Klick Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest God of Hellfire Posted August 8, 2006 Share Posted August 8, 2006 ...wir sollten das hier im Forum nicht heißer essen, als es in USA gekocht wurde. Was haben wir denn vorliegen? Einen Artikel in einem deutschen Magazin zu einem Vorfall/Vorfällen in Amerika. Dann noch die Stimmen von Waffengegnern. Das ganze wird hier sonst bei diversen Vorfällen als "aufbereitete Halbwahrheiten" bezeichnet. Kennt jemand hier den originalen Gesetzestext und ist in der Lage ihn objektiv zu interpretieren? Am glaubwürdigsten finde ich bei der Geschichte noch das Zitat der NRA Sprecherin: Touristen, so die Dame, müssten sich keine Sorgen machen, "solange sie nicht in unsere Häuser einbrechen oder uns auf der Straße angreifen" Ich denke mal, dieses gilt doch irgendwie auch hier. Ich brauche im Zweifelsfall keine Schusswaffe um einem Eindringling mit Nachdruck zu erklären, daß er grad einen Fehler macht. Ansonsten sehe ich den Artikel als typischen Sommerlochfüller. Und jetzt werde ich mich mal zurücklehnen und mir anschauen, wie dieser Thread binnen 1 Seite zum SV Thread der Woche mutiert. Gut gelaunte Grüße, GOH Link to comment Share on other sites More sharing options...
sfan Posted August 8, 2006 Share Posted August 8, 2006 .... Ein vernünftiges Mittelmaß ist in Gods own country wohl nicht gefragt... Mittelmaß schon. Es hapert eher an der Vernunft. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest God of Hellfire Posted August 8, 2006 Share Posted August 8, 2006 Mittelmaß schon. Es hapert eher an der Vernunft. ...meint Ihr, die Amis glauben an intelligentes Leben in Deutschland, wenn schlagzeilenträchtige Dinge von uns rüberschwappen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
John Lee Enfield Posted August 8, 2006 Share Posted August 8, 2006 Na ja, die Amis wieder mal. Ich habe das Gefühl die gehen bei jedem Thema von einem Extrem ins andere. Entweder werden persönliche Freiheiten extrem beschnitten oder jeder kann mit dem Hinweis auf seine Rechte andere aus nichtigem Grund umnieten. Ein vernünftiges Mittelmaß ist in Gods own country wohl nicht gefragt.. Einen Ausgleich gibt es allerdings: Der Schütze wird zwar nicht wegen Mordes/Totschlag/Körperverletzung angeklagt muss aber mit einer 500 Mio.Dollar Schadensersatzklage vom Opfer oder Hinterbliebenen rechnen. Gruß Jörg Naja die 500 Mios Dollar können sich die Hinterbliebenen aber selber auf Klopapier aufmalen wenn nicht grad Rockefeller der Schütze war. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Longcolt Posted August 8, 2006 Share Posted August 8, 2006 Strafgesetzbuch > Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b) 2. Abschnitt - Die Tat (§§ 13 - 37) 4. Titel - Notwehr und Notstand (§§ 32 - 35) § 32 Notwehr (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. ....... So heißt es bei uns. Das sollten sich die Spiegelleser die diese Artikel für das Wort Gottes halten (und das machen Einige), sich mal vor Augen halte. Sogesehen gibt unser Gesetz sogar noch mehr her! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Matze82 Posted August 8, 2006 Share Posted August 8, 2006 Aber anhand eines Spiegel-Beitrags würde ich mir noch keine Meinung bilden. Mach ich auch nicht. Ich hab' mir schon ein paar Gedanken dazu im stillen Kämmerchen gemacht. Von wegen: Moralisch vereinbar mit meiner Einstellung usw. so isses nicht. Und darum sag ich ja: SV mit SW- Meinetwege aber nicht mit so einer Gesetzgebung. Aber wie Du geschrieben hast-> Nachbarschaftskrieg. Da hilf auch keine Gesetzgebung in Deutschland gegen... Grüße -Matze- Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sledge Hammer Posted August 8, 2006 Share Posted August 8, 2006 Kennt jemand hier den originalen Gesetzestext und ist in der Lage ihn objektiv zu interpretieren? Ja und Ja. Das Gesetz ähnelt unserem Notwehrrecht. Insbesondere da es den hier lang bekannten Grundsatz festschreibt: Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen. Allerdings geht das Gesetz in Florida teilweise weit über unser Notwehrrecht hinaus, da es unter bestimmten Voraussetzungen eine Vermutung für das Bestehen einer Notwehrlage statuiert. M. E. keine besonders glückliche Lösung, wie der im Spiegel zitierte Fall zeigt. Mit Schadenersatz ist es im übrigen Essig. Das Gesetz sagt, daß der in Notwehr handelnde weder straf-, noch zivilrechtlich belangt werden kann. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Harlekin Posted August 8, 2006 Share Posted August 8, 2006 hatten wir alles schon mal... http://foren.waffen-online.de/index.php?sh...=309370&hl= Harlekin Link to comment Share on other sites More sharing options...
Weini Posted August 8, 2006 Share Posted August 8, 2006 ...meint Ihr, die Amis glauben an intelligentes Leben in Deutschland, ..... Also wenn ich mir unsere Politiker anschaue glaube ich auch nicht daran. Mfg Weini Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mausebaer Posted August 8, 2006 Share Posted August 8, 2006 hatten wir alles schon mal... Yup! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Proud NRA Member Posted August 8, 2006 Share Posted August 8, 2006 Das ist nichts anderes als die deutsche Figur der Putativnotwehr. Warum schreibt denn keiner "in Deutschland darf geschossen werden" wenn einmal wieder ein Gericht eine Auseinandersetzung zwischen zwei Halbweltfiguren, von denen eine in das Haus der anderen eingedrungen ist, als Putativnotwehr betrachtet. Diese Regelung gibt es von jeher nicht nur in Deutschland sondern auch in einigen extrem waffenfeindlichen US-Staaten, in denen sich auch keiner aufregt. Ob solche Putativnotwehrregelungen sinnvoll sind, steht sicher auf einem anderen Blatt. Auf der einen Seite ersparen sie Menschen, die sich verteidigen mußten, das Martyrium eines ewigen Prozesses und finanziellen und sozialen Ruins bevor sie entlastet werden, auf der anderen Seite werden dadurch sicher manchmal auch etwas seltsame Gestalten verleitet, den Notwehrbegriff weiter zu fassen als eigentlich Sinn der Sache ist. Das liegt aber im Wesentlichen daran, daß Notwehrsituationen oft im Nachhinein schwierig zu überblicken sind und man im Rechtsstaat eben den Angeklagten im Zweifel laufen lassen muß. Aber nachdem sich in Staaten mit restriktiverem Waffenrecht offenbar niemand an der gleichen Regelung stört hege ich den Verdacht, daß es den Leuten, die am lautesten schreien, eigentlich gar nicht um die Würdigung bestimmter Situationen von Selbstverteidigung geht sondern um den Waffenbesitz an sich. Link to comment Share on other sites More sharing options...
knubbel Posted August 8, 2006 Share Posted August 8, 2006 Nichts gegen "Abwendung eines gegenwärtigen illegalen Angriffs auf Leib oder Leben" mit Schußwaffen aber mir sind SOLCHE Gesetze dann schon wieder suspekt... -Matze- Ich sage mal so wenn einer von einer Gruppe Rowdis/Randalierer ohne Grund angegriffen wird und für Ihn die Gefahr für Leib und Leben besteht hat er das Recht sich zu verteidigen egal ob mit Taser,Pfefferspray und wenn zur Hand vielleicht auch mit nem 357er. Aber es kann niemals Recht sein oder Recht werden das jemand einfach jemanden wegen Mülltüten od ähnl. abknallen darf,das ist absurd und widerspricht Menschlicher Zivilisation,das ist wie mit den Kopfgeldjägern da drüben (von denen einige selbst wie Kriminelle agieren/aussehen denke da an diese Soap auf RTL) im Endeffekt geht es nicht um Recht sondern wer meint dieses für sich gepachtet zu haben. Ob dies aber alles mit der Amerikanischen Verfassung vereinbar ist sei wirklich dahingestellt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hermes Posted August 8, 2006 Share Posted August 8, 2006 Hört sich ja richtig wichtig an, was Du da so erzählst, aber in wie weit kennst Du dich denn mit der amerikanischen Verfassung aus? Link to comment Share on other sites More sharing options...
knubbel Posted August 8, 2006 Share Posted August 8, 2006 Das ist nichts anderes als die deutsche Figur der Putativnotwehr. Warum schreibt denn keiner "in Deutschland darf geschossen werden" wenn einmal wieder ein Gericht eine Auseinandersetzung zwischen zwei Halbweltfiguren, von denen eine in das Haus der anderen eingedrungen ist, als Putativnotwehr betrachtet. Diese Regelung gibt es von jeher nicht nur in Deutschland sondern auch in einigen extrem waffenfeindlichen US-Staaten, in denen sich auch keiner aufregt. Ob solche Putativnotwehrregelungen sinnvoll sind, steht sicher auf einem anderen Blatt. Auf der einen Seite ersparen sie Menschen, die sich verteidigen mußten, das Martyrium eines ewigen Prozesses und finanziellen und sozialen Ruins bevor sie entlastet werden, auf der anderen Seite werden dadurch sicher manchmal auch etwas seltsame Gestalten verleitet, den Notwehrbegriff weiter zu fassen als eigentlich Sinn der Sache ist. Das liegt aber im Wesentlichen daran, daß Notwehrsituationen oft im Nachhinein schwierig zu überblicken sind und man im Rechtsstaat eben den Angeklagten im Zweifel laufen lassen muß. Aber nachdem sich in Staaten mit restriktiverem Waffenrecht offenbar niemand an der gleichen Regelung stört hege ich den Verdacht, daß es den Leuten, die am lautesten schreien, eigentlich gar nicht um die Würdigung bestimmter Situationen von Selbstverteidigung geht sondern um den Waffenbesitz an sich. Diese Argumentation ist ja auch interessant,es wird der Prozess gespart,oh wie ökonomisch. Man(n) stelle sich vor zwei Nachbarn liegen wegen irgendwas im Streit,der eine geht mal kurz ins Haus zu seinem Waffenschrank holt dort ne Waffe raus (egal welches Modell) und erschiesst den Nachbarn und wird letztendlich nicht bestraft?! Dann haben wir tatsächlich bald Sodom und Gomora: Link to comment Share on other sites More sharing options...
BigMamma Posted August 8, 2006 Share Posted August 8, 2006 .... und widerspricht Menschlicher Zivilisation,das ist wie mit den Kopfgeldjägern da drüben (von denen einige selbst wie Kriminelle agieren/aussehen denke da an diese Soap auf RTL) im Endeffekt geht es nicht um Recht sondern wer meint dieses für sich gepachtet zu haben. Ob dies aber alles mit der Amerikanischen Verfassung vereinbar ist sei wirklich dahingestellt. was bitte hat das mit Notwehr mit FW zu tun ??? um das mal klarzustellen, 1. nennt sich das Ganze Bounty Hunter = Kautionsjäger 2. gibt es ein gesetz (von anno 1873 oder so), was es einem Bond Agent = Kautionsbürgen erlaubt eine Privatperson mit der Wahrnehmung seiner rechte zu beauftragen. 3. es ist das recht des Bürgen, um zu verhindern das sich ein auf kaution bis zur Verhandlung freier Angeklagter verdünnisiert und damit die Kohle des Kautionsbürgen den Bach runter geht, ihn bis zur verhandlung wieder herbeizubringen. 4. hat ein flüchtiger angeklagter eben keine Bürgerrechte wie ein unbescholtener bürger mehr, sondern ist quasi ein flüchtiger Verbrecher und da der Bounty-Hunter eine privatperson ist, braucht er eben keine Haftbefehle oä... Mit den Kopfgeldjägern des Italo-Westerns hat das nix zu tun... Und ich finde daran nichts verwerfliches... genausowenig wie am Beruf des Repo-Man... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted August 8, 2006 Share Posted August 8, 2006 Au Mann... Schon als die Geruechte aufkamen, ging eine Pressemeldung raus. Aber das Schmierfinkenpack interessiert sich nun mal nciht fuer die Wahrheit, sondern nur fuer Quote. Und Antiamerikanismus verkauft sich halt an sich gut. Hier die damalige Richtigstellung: http://www.europaeische-legalwaffen-foeder...4&Itemid=45 Sie ist immer noch aktuell, wie man an dem aktuellen Maerchen im Spiegel sieht, ich werde morgen mal sehen, ob eine Neuauflage der Aussendung Sinn macht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
tekumse Posted August 8, 2006 Share Posted August 8, 2006 hab dazu nur folgendes auf der pfanne: ich kann mir nicht vorstellen daß das da sooo gehandhabt wird. allerdings ist unser notwehrrecht und vor allem seine anwendung bei den gerichten auf keinen fall auch nur das papier wert auf dem es geschrieben steht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hermes Posted August 8, 2006 Share Posted August 8, 2006 allerdings ist unser notwehrrecht und vor allem seine anwendung bei den gerichten auf keinen fall auch nur das papier wert auf dem es geschrieben steht. Hast Du da mal ein paar konkrete Fälle zur Hand.... so als exemplarische Beispiele? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Akula Posted August 8, 2006 Share Posted August 8, 2006 Au Mann... Schon als die Geruechte aufkamen, ging eine Pressemeldung raus. Aber das Schmierfinkenpack interessiert sich nun mal nciht fuer die Wahrheit, sondern nur fuer Quote. Und Antiamerikanismus verkauft sich halt an sich gut. Hier die damalige Richtigstellung: http://www.europaeische-legalwaffen-foeder...4&Itemid=45 Sie ist immer noch aktuell, wie man an dem aktuellen Maerchen im Spiegel sieht, ich werde morgen mal sehen, ob eine Neuauflage der Aussendung Sinn macht. Kleine Frage an dich, Schaffer: Wie ist denn in der deutschen Medienlandschaft das Echo auf die Pressemitteilungen von ELF? Würde mich sehr interessieren. Link to comment Share on other sites More sharing options...
tekumse Posted August 8, 2006 Share Posted August 8, 2006 hmm.... also da war vor kurzem ein hausbesitzer (alter mann) und dessen sohn. der alte war alleine zu hause und als der sohn kam hörte er schreie aus dem haus. als er nachsah sah er drei russische männer die seinen vater verprügelten und immer was fragten von wegen: "wie sein tresor?" er machte sich mit dem handy in der hand auf dem weg zum waffenschrank (ist jäger) und entnahm diesem einen revolver in .38spl. unterwegs hatte er schon die grünen gerufen. als er seinen alten herrn aber nur noch röcheln hörte ging er in das zimmer wo sich die sauerei abspielte und befahl den drei missetätern "hände hoch". diese dachten allerdings nicht daran die hände hoch zu nehmen und machten einen schritt auf den sohn zu.-und er schoß einen der angreifer nieder, warauf die anderen beiden die flucht antraten. wohl ein klassischer fall von notwehr? weit gefehlt! der schütze wurde noch in der selben nacht in u-haft genommen und anschließend wegen totschlags zu 3 1/2 jahren gefängnis verurteilt. die lapidare begründung des richters: er hätte ja auf die polizei warten können. tja wohl auch wenn der alte herr bis dahin totgeschlagen gewesen wäre. was sowieso beinahe passiert ist. der mann hatte einen schädelbasisbruch,kieferbruch,mehrere rippen gebrochen,nasenbeinbruch mit trümmerbildung und einen armbruch. weis kein aktenzeichen. allerdings ist der fall von mir gründlich durchforstet forden da die beiden hausbesitzer mir bekannt waren. Link to comment Share on other sites More sharing options...
The Hun Posted August 8, 2006 Share Posted August 8, 2006 Hallo, das wurde doch alles schon letztes Jahr hochgekocht, als Florida seine Gesetze geändert hat. Damals wurde mit Schlagzeilen wie "Erst schießen, dann Fragen" groß Stimmung in Deutschland gemacht. Geändert hat sich hier nichts, es war noch nicht mal groß in den Medien. Wir hatten damals in WO auch einen großen Thread, wo alle "USA Spezialisten" mal wieder ihr Michael Moore Wissen kundtun konnten, denn in den USA war von den hier vertretenen USA bashern noch keine länger als zwei Wochen, wenn überhaupt. Glaubt es mir, man kann hier tatsächlich aus dem Haus gehen, ohne mit einer Waffe bedroht zu werden. Auch fühle ich mich nachts durchaus sicherer als in mancher deutschen Großstadt. Das mag aber auch daran liegen, daß die Masse der Einwanderer in den USA, seien es legale oder illegale zum Arbeiten temporär herkommen und nebenbei bemerkt üblicherweise eine Religion haben, die mit einem westlichen Wertesystem kompatibel ist. Einen Vergleich zu D möchte ich da nicht unbedingt ziehen... The Hun Link to comment Share on other sites More sharing options...
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