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IGNORED

Wechselsystem - was ist wirklich erlaubt?


uztr

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Korreeeeeggd, Alder ;-)))

Grüße

Iggy

ey, hast was gsagt?

isch glaub wir verschtehen uns!

aber was hier an geschichten erzählt wird, des kanst dir ja gleich als marmelad´ aufs brot schmieren.

EY ALDER! Aber wir haben nun das KONKRET KRASSE ERGEBNIS!!!

IMI

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ey, hast was gsagt?

isch glaub wir verschtehen uns!

aber was hier an geschichten erzählt wird, des kanst dir ja gleich als marmelad´ aufs brot schmieren.

EY ALDER! Aber wir haben nun das KONKRET KRASSE ERGEBNIS!!!

IMI

Ach, etz seh' ich es gerade - aa aus Bayern! :icon14:

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Hallo,

ich habe eine SIG-Sauer P226, für die gibt es Wechselsysteme in .357 SIG und .40 S&W. Allerdings dürfen die WS nur für Pistolen ab der Seriennummer U617400 verwendet werden.

Gruß

Stefan

Hallo,

ich habe jetzt auch ein Mail an die zuständige Waffenbehörde geschrieben. Wenn ich die Antwort erhalte werde ich sie hier veröffentlichen. Alles andere ist mir zu unsicher.

Viele Grüße

Stefan

Stefan, vielen Dank für die Info !

Gruß aus Berlin, Jake C.

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Ändert nichts daran, dass die Behörde eine falsche Aussage getroffen hat. Das .357 Sig WS kann er sich für seine 9mm Luger ohne Vorteintrag kaufen und Munition bekommt er laut WaffG auch dafür ohne den Eintrag zu haben. Wurde alles schon lang und breit diskutiert. Und beim WS ist das WaffG ausnahmsweise mal eindeutig, da steht NICHTS vom Gasdruck oder 'stärkeren' Kaliber.

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war gerade bei meinem SA und der sagt, cal. 357 ist gleich bzw. kleiner als 9mm Luger. Daher muss kein neues Bedürfnis beantragt werden und ist als WS (nicht als Wechsellauf, da muss wohl ein neues Bedürfnis vorliegen)) ohne Probleme erwerbbar.

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war gerade bei meinem SA und der sagt, cal. 357 ist gleich bzw. kleiner als 9mm Luger. Daher muss kein neues Bedürfnis beantragt werden und ist als WS (nicht als Wechsellauf, da muss wohl ein neues Bedürfnis vorliegen)) ohne Probleme erwerbbar.

Ich versteh es nicht!! :confused:

Klar, er kann sich mit seinem SB streiten und bekommt sicher auch vor Gericht Recht.

ABER, WHY??

Er hat einen JJ, sein SB erkennt das Bedürfnis an UND rechnet das WS nicht als extra Kurzwaffe!

Er zahlt halt den Voreintrag, ist damit 100% sicher beim Munerwerb und möglichen Kontrollen! :gutidee:

Also, was soll´s?? :confused:

Klar, gibt sicher welche die wegen den paar Euro mit ihrem SB vors Verwaltungsgericht zioehen, aber lohnt sich das?

Ja, ich weis, Ihr wollt ja nur Recht bekommen. Lieber klagen und warten als gleich den einfacheren Weg zu gehen.......... :icon13:

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...nicht als Wechsellauf, da muss wohl ein neues Bedürfnis vorliegen)) ohne Probleme erwerbbar.

Da haste wohl was falsch verstanden...

Ich habe Wechslläufe gekauft, ohne dass ein neues Bedürfnis vorlag!

IMI

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war gerade bei meinem SA und der sagt, cal. 357 ist gleich bzw. kleiner als 9mm Luger. Daher muss kein neues Bedürfnis beantragt werden und ist als WS (nicht als Wechsellauf, da muss wohl ein neues Bedürfnis vorliegen)) ohne Probleme erwerbbar.

das würde mich schon interessieren, was ist der Unterschied in der Bürokratie zwischen einem Wechselsystem und einem Wechsellauf? :confused:

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war gerade bei meinem SA und der sagt, cal. 357 ist gleich bzw. kleiner als 9mm Luger. Daher muss kein neues Bedürfnis beantragt werden und ist als WS (nicht als Wechsellauf, da muss wohl ein neues Bedürfnis vorliegen)) ohne Probleme erwerbbar.

Hallo,

hab mal bei F...... nachgefragt, die verkaufen KEIN WS in .357SIG für eine Grundwaffe in 9mm Para ohne Voreintrag.

Gruß

Stefan

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ganz klar .357 ist kleiner als 9 Para und somit reicht der Grundeintrag 9 Para Pistole zum Erwerb.

Frankonia scheint selber nicht zu wissen was sie da tun :peinlich:

Das Problem mit Wechselsystem und Wechsellauf kenne ich auch.

Laut Sacharbeiter muss der Wechsellauf gegen eine Gebühr (gleiches Kaliber) eingetragen werden, wobei ein Wechselsystem eintragungsfrei ist. Wenn man diesen denoch einträgt, kostet der Ein-/Austrag nichts. Wohl aber bei einem Wechsellauf. Glaube es waren so um die 24 Euro.

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Nix rhetorisch. <_<

Was haben die Definitionen von Wechselsystemen und Wechselläufen mit der bei vorhandener WBK-Grundwaffe generellen Erlaubnisfreiheit im Sinne von Anlage 2 Abschnitt 2 UA 2 zu tun ??? :confused:

Zwischen WS und WL bei gleicher Rechtslage hinsichtlich der Eintragung Unterschiede zu machen, ist deshalb für mich nicht nachvollziehbar.

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