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IGNORED

Butterflymesser / Einst. d. Verfahrens gg. Geldbuße möglich?


wahrsager

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Der gute Mann sollte auf jeden Fall Widerspruch gegen den Strafbefehl einlegen und eine mündliche Verhandlung beantragen. Wenn es nicht gut ausgehen sollte, empfehle ich in die Berufung zu gehen.

Es sollte ja allgemein bekannt sein, dass in der ersten Instanz in Deutschland eine sogenannte "Freistiljustiz" Gang und Gäbe ist. Das heißt, jeder Richter urteilt frei Schnauze nach seinem persönlichen Gusto.

Oftmals werden "seltsame" erstinstanzliche Urteile in den höheren Instanzen abgemildert oder ganz kassiert.

Geschrieben
Und jetzt hör auf den Thread zu versauen, ...
:confused:
...sonst heisst es nachher noch, Dir wäre Rechthaberei und Profilierung wichtiger, als das Wohl eines vom WaffG b Betroffenen...
Ich habe sicher in den vergangenen Jahren mehr und mit Erfolg für Sportschützen und Legalwaffenbesitzer getan, die von fragwürdigen Rechtsentscheiden oder Akten von Behördenwillkür betroffen waren, als Du.
...und das kann doch nicht sein, schliesslich bist Du vom beim BdMP.
Das sind ca. 27.000 andere Bundesbürger auch.

Im Übrigen darf ich auf die in meinem posting ausgesprochene Empfehlung zur Einschaltung eines geeigneten Rechtsbeistandes verweisen, mit dem Ziel, eine Einstellung nach § 153 Abs. 1 StPO zu erwirken.

Also, nix für ungut.

CM :)

Geschrieben
... , da ein über 30 Jähriger Campingurlauber auf dem Weg nach Spanien ja nicht wirklich die Zielgruppe des Gesetzes war ...

Doch, auch ein 30 Jähriger Campingurlauber auf den Weg nach Spanien ist Zielgruppe des WaffG. <_<Nur kappieren diese Zielgruppen das immer nicht, bis es sie erwischt. :016:

Eine Ex hat sich auch erst vor kurzem ihren kleinen Affenschein geholt, obwohl... . :gaga:

Geschrieben

...da es hier angesprochen wurde,ob eine Verbotsankündigung zum Thema Butterfly nun in den Medien war:kann mich daran erinnern,das es in Berlin in Zeitungen stand und auch über den Bildschirm geflimmert ist.-genauso wie frühere Beiträge über Jugendliche,welche aus langer Weile(evtl.Macho-mässig!?)mit nem Butterfly klappernd auf einer Sitzbank am U-Bahnhof den Tag verbringen...solche Dinge vermehrt bei Visitationen von Polizei in Jacken junger Leute gefunden-denke mal das da der Wind her wehte,sowas in den Verbots-Katalog aufzunehmen-

Brave Bürger welche campen gehen und sowas in der Ausrüstung haben werden da nicht so der Anlaß gewesen sein.

mit von der Partie: Wurfsterne,Faust-und Fallmesser-bei letzteren gibt es da aber wohl eine Ausnahme! Wenn das Fallmesser als Rettungs-messer von der Ausführung her gedacht ist,fällt es nicht unter das Verbot...

Ein Bekannter von mir verkaufte Fallmesser mit Hakenklinge in seinem Tauchshop:als er vom anstehenden Verbot hörte,hatte er a)die Messer aus dem Verkauf zurück ins Lager gelegt; b)beim BKA per Brief samt Foto angefragt,was mit dieser Art Messer sei...

Da kam die Antwort:Klingenspitze abgerundet,mit Haken zum Gurt und Leinen schneiden-also nicht verboten.

-schweift zwar jetzt etwas vom Butterfly-Messer ab,aber da ja einige nichts von gehört haben...evtl. nochmal zum "nen Kopf machen" ob irgendwo jemand noch so etwas hat.

Ansonsten wünsch ich dem Camper viel Glück!

Geschrieben

Die Höhe des Tagessatzes bemisst sich am mtl. Nettoeinkommen des Betroffenen und bewegt sich im Allgemeinen zwischen 10,- und 60,- €.

Nee nee, so niedrig wird nur bei Politikern, der Journaille, Schauspielern und anderen Bonzen gerechnet, für die Arbeiter und Bauern gibt´s etwas mehr.

Und: mit dem Flieger zum Campingurlaub? Zelt, Kocher, usw usf bei 20 kg Freigepäck pro Nase? Da würde ich mir eine bessere Ausrede suchen an dem Herrn Schwachhochschulinscheniör seiner Stelle: Brotzeitmesser, Angeln oder so. :gaga:

Geschrieben

Und: mit dem Flieger zum Campingurlaub? Zelt, Kocher, usw usf bei 20 kg Freigepäck pro Nase? Da würde ich mir eine bessere Ausrede suchen an dem Herrn Schwachhochschulinscheniör seiner Stelle: Brotzeitmesser, Angeln oder so. :gaga:

Nicht jeder schleppt ein Chemieklo, Hauszelt mit Stehhöhe und Klappstühle zum Zelten mit.

Mit 20kg pro Nase kommt man LOCKER aus.

Dass er Campingausrüstung dabeihatte, haben die Sicherheitsbeamten am Flughafen ja gesehen.

<_<

Geschrieben

Also jetzt hoffen wir mal, daß der arme Mann einen vernünftigen Anwalt hat. Bei dem hier vorliegenden geringen Strafrahmen (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe: siehe § 52 Abs. 4 Hs. 3 i.V.m. Abs. 3 Nr. 1 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.4.3 WaffG) sollte eine §-153a-Einstellung zu machen sein. Hin und wieder (selten) gibt's freilich auch total mauernde Staatsanwälte.

Carcano

Geschrieben

Besonders ärgerlich, in Spanien liegen diese Messer in jedem Souvenirshop aus. Habs gerade selber auf Malle gesehen. Das gibt der Strafe dann ein besonderes "Willkürmerkmal" in unserem tollen, von allen Politikern herbeigebetetem EUROPA!

  • 2 Monate später...
Geschrieben

Mein Gott !!!

Gehts hier drunter und drüber !!!!

Der arme Kerl, um dens hier anfänglich ging, soll schleunigst anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und sich von dem Geschwätz hier net irre machen lassen!!!!

:gutidee:

  • 2 Jahre später...
Geschrieben
Hab noch nichts neues gehört... halte Euch aber auf dem Laufenden.

'schuldigung... war zwischendurch fast 3 Jahre weg :D ... hier das Ergebnis:

Verfahren gegen geringe Geldbuße eingestellt, dank gutem Anwalt.

Geschrieben
'schuldigung... war zwischendurch fast 3 Jahre weg :D

wo warst Du denn?

Harlekin

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