Zum Inhalt springen
Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
IGNORED

8x57 IS für einen Bekannten erwerben


lieblingsbesuch

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Servus allerseits, ich hab hier mal eine kurze Frage.

Ich habe eine grüne WBK (Jagdschein) und wollte nächsten Monat meinen Onkel besuchen, der den dazugehörigen 98K besitzt.

Er fragt nun, ob ich ihm eine Schachtel 8x57 IS mitbringen kann. Er wohnt auf dem Lande und kommt nur schwerlich zum nächsten Waffengeschäft.

Also kann ich mit dem Jagdschein bzw. Waffenbesitzkarte diese Munition erwerben, obwohl die dazugehörige Waffe nicht darauf eingetragen ist ?

Merzi,

Simon

Geschrieben

Servus allerseits, ich hab hier mal eine kurze Frage.

Ich habe eine grüne WBK (Jagdschein) und wollte nächsten Monat meinen Onkel besuchen, der den dazugehörigen 98K besitzt.

Er fragt nun, ob ich ihm eine Schachtel 8x57 IS mitbringen kann. Er wohnt auf dem Lande und kommt nur schwerlich zum nächsten Waffengeschäft.

Also kann ich mit dem Jagdschein bzw. Waffenbesitzkarte diese Munition erwerben, obwohl die dazugehörige Waffe nicht darauf eingetragen ist ?

Merzi,

Simon

Ja, der JJ ermöglicht den Erwerb SÄMTLICHER LANGWAFFENMUNITION( ausg. KWKG!)

Sollte man als JJ-Inhaber aber wissen!

Geschrieben

Präziser: Der gültige Jahresjagdschein berechtigt zum Erwerb und Besitz von Munition für Langwaffen.

Rechtsgrundlage §13 WaffG.

Gruß,

frogger

Das erzähl mal den Verkäufern von F. in Stuttgart, und kauf dir auf JJ .357 Mag und .44 Mag für nen Unterhebler!!

Bekommst du nicht!

Geschrieben

Das erzähl mal den Verkäufern von F. in Stuttgart, und kauf dir auf JJ .357 Mag und .44 Mag für nen Unterhebler!!

Bekommst du nicht!

Die Frage müsste in diesem Fall wohl heißen: Wie wird Langwaffenmunition definiert? Reicht es wenn es eine Waffe gibt, die die Mun verschießt? Bei 8X57 ist es aber eindeutig. Oder kennt jemand 'ne Kurzwaffe in dem Kaliber?

MWMH Winzi

Geschrieben

Hallo lieblingsbesuch,

also das verstehe ich nicht richtig oder?

Du hast eine grüne WBK, und Dein Onkel hat die dazugehörige Waffe!

Wie soll man denn das verstehen. :confused:

Hier stehe ich ein bischen auf dem Schlauch!!!! :peinlich:

Hilf mir mal einer weiter bitte bitte

gruß

gassi

Geschrieben

Steht doch oben im ersten Post

Er wohnt auf dem Lande und kommt nur schwerlich zum nächsten Waffengeschäft.

Ich habe mir von Bekannten auch schon Zeug von Frankonia Stuttgart mitbringen lassen weil es immer ein ziemliches Gegurke durch den Feierabendverkehr nach Stuttgart ist...

Und wegen einer Schachtel Mun und ein paar Schußpflastern lohnt sich der Versand nicht.

Also lässt man sich sowas von freundlichen Vereinskameraden mitbringen (die sind eh Rentner und haben zuviel Zeit... *duck und weg*).

Wo ist das Problem?

Morpheus

Geschrieben

Jo , schon klar,

dieses hab ich wohl falsch verstanden:

Zitat:

Ich habe eine grüne WBK (Jagdschein) und wollte nächsten Monat meinen Onkel besuchen, der den dazugehörigen 98K besitzt.

Ich hab mit dem Post keinerlei Probleme, will halt nur nicht "dumm" sterben und lerne immer gerne etwas dazu. ;)

tschau

gassi

Geschrieben

Wow, danke für die Rege Anteilnahme ! :)

Ich habt schon Recht, ich sollte mich mit dem Waffenrecht etc. schon auskennen.

Allerdings muß ich zu meiner Entschuldigung sagen, daß die "Jungjägerprüfung" schon 12 Lenze her ist. :P

Und da sich das Recht ja gerne mal ändert, dachte ich, die Experten hier (ohne Sarkasmus) kennen sich diesbezüglich bestimmt aus.

Ich habe dannach noch 5 Jahre aktiv gejagd, dann hat sich leider alles in dieser Richtung verabschiedet, u.a. durch den Tod des damaligen Revierinhabers, bei dem ich mitjagen durfte.

Den Onkel habe seit ca. 10 Jahren nicht mehr gesehen und der ist jetzt halt auch schon über 70...naja, deswegen die Tranigkeit, seinerseits...

Allerdings handelt es sich dabei um einen Karabiner im Originalzustand, ich nehme an, der hat nicht das Kaliber IS.

Gibt es die Originalmunition noch? Im Frankoniakatalog sah ich nämlich nur die IS Variante.

So wie wir das damals gelernt haben, ist dieses Kaliber um wenige 100/el

mm dicker und würde so den Lauf sprengen.

Ein anderes Buch sagt mir, IS meint einfach "Infantrie Spezial", was das damalige MG Geschoß meint, welches in die normale Infanteriemunition geladen wurde....

Brauch ich also "original" Munition für das olle Ding?

Geschrieben

Wow, danke für die Rege Anteilnahme ! :)

Ich habt schon Recht, ich sollte mich mit dem Waffenrecht etc. schon auskennen.

Allerdings muß ich zu meiner Entschuldigung sagen, daß die "Jungjägerprüfung" schon 12 Lenze her ist. :P

Und da sich das Recht ja gerne mal ändert, dachte ich, die Experten hier (ohne Sarkasmus) kennen sich diesbezüglich bestimmt aus.

Ich habe dannach noch 5 Jahre aktiv gejagd, dann hat sich leider alles in dieser Richtung verabschiedet, u.a. durch den Tod des damaligen Revierinhabers, bei dem ich mitjagen durfte.

Den Onkel habe seit ca. 10 Jahren nicht mehr gesehen und der ist jetzt halt auch schon über 70...naja, deswegen die Tranigkeit, seinerseits...

Allerdings handelt es sich dabei um einen Karabiner im Originalzustand, ich nehme an, der hat nicht das Kaliber IS.

Gibt es die Originalmunition noch? Im Frankoniakatalog sah ich nämlich nur die IS Variante.

So wie wir das damals gelernt haben, ist dieses Kaliber um wenige 100/el

mm dicker und würde so den Lauf sprengen.

Ein anderes Buch sagt mir, IS meint einfach "Infantrie Spezial", was das damalige MG Geschoß meint, welches in die normale Infanteriemunition geladen wurde....

Brauch ich also "original" Munition für das olle Ding?

Wenn es ein 98k ist, hat er in der REgel 8x57 IS.

Die 8x57 I gab es fürs G88, wobei auch die meisten auf IS geändert wurden.

Geschrieben
Allerdings handelt es sich dabei um einen Karabiner im Originalzustand, ich nehme an, der hat nicht das Kaliber IS.

Das muss man schon genau wissen.

I = Infantrie und S merke ich mir mit "starkem" Geschoss. Es ist 1/10 dicker und würde in I-Läufen höchstwahrscheinlich eine Katatrophe auslösen.

8x57IS Munition ist handelsüblich und mit verschiedenen Geschossen zu haben.

Geschrieben

Hallo Sammler,

das mit Stuttgart stimmt nicht. Die verkaufen 357er und 44er auf Jagdschein. Mein Bekannter hat selbst schon welche geholt.

Geschrieben

hi

"S" steht meines wissens nach für spitz.

wie auch immer ein deutscher 98k hatte orginal 8*57 IS, sollte aber auch irgendwo draufstehen.

wie das mit dem mun kauf ohne jahresjagdschein ist entzieht sich meiner kenntnis, könnte mir aber vorstellen das es schwierig ist

Geschrieben

Aber nur wenn sie wollen und wenn ein Fähiger da ist, ansonsten :icon13:

Und das wird schwierig!

Ne, hab versucht nen .44 UHR ( auf JJ) zu erwerben, kein Problem. Nur die 1000 Schuss Munition dazu wollte er mir nicht verkaufen, erst wenn die WAffe eingetragen UND Munerwerb von der Behörde gestempelt sei!

Da meine Behörde bei Langwaffen auf JJ den aber in der Regel NICHT stempelt...........

Habs dann gelassen, kann mein Geld auch anders ausgeben!

War vor ca.5 Monaten.........

Geschrieben

Habe Anfang 1996 die allerletzte Waffe bei F in S erworben und dann hatte ich danach genug! Meine danach erworbenen Waffen habe ich regelmäßig bei kleineren Waffenhändlern und Büchsenmachern erworben. War unkomplizierter und die Bedienung und Beratung war freundlicher! Leider sterben im Großraum Stuttgart die alten Handwerksbetriebe aus :traurig_16:

Gruß

XP - 100

Geschrieben
Nur die 1000 Schuss Munition dazu wollte er mir nicht verkaufen, erst wenn die WAffe eingetragen UND Munerwerb von der Behörde gestempelt sei!

RSS hats doch oben schon präzise beschrieben: Was Lang- und was Kurzwaffenmunition ist, steht in den amtlichen Maßtafeln für Handfeuerwaffen und Munition. Die genannten Kaliber sind dort nun mal als Kurzwaffenmunition eingetragen daher reicht der JJS im Normalfall nicht und man muß den dazugehörigen Munitionserwerbsstempel vorweisen können. Kein Problem, den von der Behörde beim Eintrag der Waffe abstempeln zu lassen, oder?

Es gab allerdings nach altem Waffenrecht angeblich in Bayern eine Ausnahme für den Erwerb von Kurzwaffenmunition für Fangschußgeber durch Jäger. Angeblich deshalb, weil mir jemand vor Jahren den Schrieb dazu versprochen hatte und ihn im Schützenhaus ans schwarze Brett hängte. Natürlich hat er dort dann Beine bekommen und ich habe den anderen Schützen nicht mehr getroffen. Aber es gab jemand, der ihn überflogen hatte und mir sagte, es wäre tatsächlich so dringestanden.

Geschrieben

RSS hats doch oben schon präzise beschrieben: Was Lang- und was Kurzwaffenmunition ist, ...

Die Frage was munition für Langwaffen ist steht ja noch aus, aber vielleicht kannst du sie ja beantworten?

Geschrieben

RSS hats doch oben schon präzise beschrieben: Was Lang- und was Kurzwaffenmunition ist, steht in den amtlichen Maßtafeln für Handfeuerwaffen und Munition. Die genannten Kaliber sind dort nun mal als Kurzwaffenmunition eingetragen daher reicht der JJS im Normalfall nicht und man muß den dazugehörigen Munitionserwerbsstempel vorweisen können. Kein Problem, den von der Behörde beim Eintrag der Waffe abstempeln zu lassen, oder?

Es gab allerdings nach altem Waffenrecht angeblich in Bayern eine Ausnahme für den Erwerb von Kurzwaffenmunition für Fangschußgeber durch Jäger. Angeblich deshalb, weil mir jemand vor Jahren den Schrieb dazu versprochen hatte und ihn im Schützenhaus ans schwarze Brett hängte. Natürlich hat er dort dann Beine bekommen und ich habe den anderen Schützen nicht mehr getroffen. Aber es gab jemand, der ihn überflogen hatte und mir sagte, es wäre tatsächlich so dringestanden.

Problem??

Nein, aber ich bin SCHWABE!!!! :00000733:

Stempel lassen kostet Geld, also kauf ich halt woanders! :pro: Wenn F. nix verdienen will....... :icon13:

Geschrieben

Die Frage was munition für Langwaffen ist steht ja noch aus, aber vielleicht kannst du sie ja beantworten?

Ja Herrschaftskruzifixsaggrament! Les' halt in den Maßtafeln nach, steht doch da groß und protzig drin! : :bud:;)

Da gibts z.B. eine Tabelle (von mehreren verschiedenen) mit Überschrift " Zentralfeuerpatronenmunition ohne Rand/Langwaffen mit gezogenen Läufen". Jede Munition die in dieser Tabelle steht ist Langwaffenmunition. .44 Rem. Mag und .357 Mag. stehen in der Tabelle "Zentralfeuerpatronenmunition für Kurzwaffen/Kurzwaffen (die jeweilige Doppelbezeichnung vor und hinter dem "/" ergibt sich, weil die Maßtafeln neben Munition ja auch für Patronenlager gelten) und sind damit ganz eindeutig keine Munition für Langwaffen.

@ der_sammler: Tja, wenn Du net zahlen willst, mußt Du sehen, wo Du die Munition legal herbekommst und besitzen darfst! :00000733:

Geschrieben

Man möge mir verzeihen, dann habe ich was falsch verstanden.

Ich habe das bisher immer so gelesen:

(5) Jäger bedürfen für den Erwerb und Besitz von Munition für Langwaffen nach Absatz 1 Nr. 2 keiner Erlaubnis, sofern sie nicht nach dem Bundesjagdgesetz in der jeweiligen Fassung verboten ist.

und im Absatz 1 Nr2 teht dann, dass die Waffe nicht nach BJG verboten sein darf.

Wenn ein Jäger nun eine solche Langwaffe im Kurzwaffenkaliber hat, darf er Munition kaufen und besitzen? Ganz verstehe ich den Hinweis auf Absatz 1 Nr.2 sowieso nicht. Wofür sollte er da sein, wenn nicht um klarzumachen, dass es nicht um Langwaffenmunition, sondern um Munition für die Langwaffen eines Jägers geht? :confused:

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.