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8x57 IS für einen Bekannten erwerben


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@ der_sammler: Tja, wenn Du net zahlen willst, mußt Du sehen, wo Du die Munition legal herbekommst und besitzen darfst! :00000733:

da mach dir mal keine Sorgen( KW in allen Kalibern mit Mun-EWB mehrfach vorhanden! :00000733: ), es ging ja eher ums Prinzip!!

Wenn ich z.b .308 Mun kaufen will, reicht meine Frankonia-Kundekarte, da dort der JJ gespeichert ist.

Somit hätte ich den UHR kaufen können, aber keine Mun!

Somit muß ich dann zum Mun-Kauf für den UHR meine WBK mitschleppen, Langwaffen kann ich mit der Kundenkarte kaufen soviel ich will! :gaga::gaga:

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Man möge mir verzeihen, dann habe ich was falsch verstanden.

Ich habe das bisher immer so gelesen:

und im Absatz 1 Nr2 teht dann, dass die Waffe nicht nach BJG verboten sein darf.

Wenn ein Jäger nun eine solche Langwaffe im Kurzwaffenkaliber hat, darf er Munition kaufen und besitzen? Ganz verstehe ich den Hinweis auf Absatz 1 Nr.2 sowieso nicht. Wofür sollte er da sein, wenn nicht um klarzumachen, dass es nicht um Langwaffenmunition, sondern um Munition für die Langwaffen eines Jägers geht? :confused:

Der Jäger darf Munition für Langwaffen auf JJS kaufen, so weit sind wir uns doch einig? Und was Munition für Langwaffen ist, dafür sind allein die Maßtafeln maßgeblich.

Ob er die Patronen dann aus Lang- oder Kurzwaffe verschießt oder als Ganzes per Steinschleuder in die Gegend pfeffert, ist nicht relevant.

Übrigens waren die Maßtafeln auch nach altem WaffG und dessen §37 in Bezug auf das Hohlspitzverbot bei KW-Munition maßgeblich. So waren die Hohlspitzgeschosse (und natürlich -Patronen) für z.B. .44 Rem.Mag. verboten, Geschosse für die (kurzwaffengeeignete) .44-40 oder ganze Patronen erlaubt, weil diese Patrone nicht in der Kurzwaffen- sondern in der Langwaffentabelle steht und somit ganz offiziell Langwaffenmunition ist. Interessant hierbei allerdings, daß es durchaus Geschosse geben kann, die sowohl in KW-als auch LW-Munition verladen werden können... :o Aber nach Wegfall des §37 kein Grund mehr zur Sorge.

Interessant sind die Maßtafeln m.E. auch, wenn es um die im Zusammenhang mit der neuen gelben WBK öfter gefragte Definition "Flinte" oder "Büchse" (auch wenn das gar nicht im Gesetzestext zur WBK gelb neu drinsteht, dort steht nur etwas von Langwaffen) geht. Meiner bescheidenen Meinung nach kann man Flinte so definieren, daß sie (weil ja auch gezogen erhältlich) für Patronen nach der Tabelle für Flintenmunition eingerichtet sein muß, eine Büchse dagegen für Patronen nach einer Tabelle für Büchsenmunition.

Wenn ich z.b .308 Mun kaufen will, reicht meine Frankonia-Kundekarte, da dort der JJ gespeichert ist.

Somit hätte ich den UHR kaufen können, aber keine Mun!

Somit muß ich dann zum Mun-Kauf für den UHR meine WBK mitschleppen, Langwaffen kann ich mit der Kundenkarte kaufen soviel ich will!

Nanu? Und den Mun-Erwerb nach Deinen WBKen können die nicht speichern? Ist für mich nicht nachvollziehbar, daß sie eins speichern können, das andere nicht.

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