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IGNORED

"alte" gelbe Wbk ohne bedürfnis. auf neue umsch.


357Magnum

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi, hätte da mal ne Frage,

ich habe irgendwo gelesen, daß man seine "alte" gelbe WBK auf die WBK gelb "neu" umtragen lassen kann,

auch ohne erneute Bedürfnisprüfung durch den Verband.?????

Finde die Site aber nicht mehr. :confused:

DSB, genauer PSSB

mfg. 357Magnum

Geschrieben

Vergiss es. <_<

1. Alte gelbe WBK würd ich nie aufgeben, da sie z.B. keine 2/6-Regelung hat

2. Umschreibung macht mehr Aufwand als Neuausstellung

3. Ohne Bedürfnisbescheinigung vom anerkannten Verband gibts keine WBK nach § 14 Abs. 4 WaffG !

Grüssle

SB

Geschrieben

Glaube ich kaum, könnte eher ein "Versehen vom Amt" sein.

Wenn Du eine alte Gelbe hast, behalte sie, wie sie ist und

leg' Dir zusätzlich eine neue Gelbe zu.

Das warum wurde hier schon mehrfach erläutert.

Geschrieben

Hallo 357Magnum Nummer 8,

es soll Behörden geben, die irrtümlich die Umschreibung auf einfachen Antrag vornehmen. :D

Gemäß Gesetz erfordert die gelbe WBk ein Bedürfnis des Verbandes (alt: Verein) und berechtigt zum Erwerb anderer (zusätzlicher) Waffen. Ergo ist normalerweise ein Bedürfnis erforderlich (was aber nach 12 Monaten Mitgliedschaft & 18 Trainingsterminen in den letzten 12 Monaten null Problem sein sollte). :00000733:

Gruß

Shotgun George

Geschrieben

Ich hatte seinerzeit einfach schriftlich um die Austellung einer "neuen" Gelben gebeten mit der Begründung, dass ich ja schon die "alte" sowie eine grüne WBK habe. Nach drei Tagen konnte ich sie abholen.

Das war aber Ende 2003 und es war die erste "Neue", die bei uns im Landkreis ausgestellt wurde. Ob das heute auch noch so funktionieren würde, weiß ich nicht.

Geschrieben

Ich hatte seinerzeit einfach schriftlich um die Austellung einer "neuen" Gelben gebeten mit der Begründung, dass ich ja schon die "alte" sowie eine grüne WBK habe. Nach drei Tagen konnte ich sie abholen.

Das war aber Ende 2003 und es war die erste "Neue", die bei uns im Landkreis ausgestellt wurde. Ob das heute auch noch so funktionieren würde, weiß ich nicht.

Eher nicht, zumindest in unserem Kreis.

Trotz WBK grün und gelb (alt) und ausreichender Schießnachweise musste ich eine Bedürfnisbescheinigung vom Verband vorlegen.

Lederstrumpf

Geschrieben

1. Alte gelbe WBK würd ich nie aufgeben, da sie z.B. keine 2/6-Regelung hat

Stimmt so nicht ganz. Bevor hier in München die 2/6 Regelung gefallen ist (gilt nur noch für Grün) galt sie für alle WBK´s, außer Rot. Ob Grüne, Gelb alt oder neu die WBK´s wurden gemeinsam betrachtet. Und soweit ich weis gilt dies in viellen Gemeinden immer noch.

Geschrieben

eine Frage als Unwissender:

Wie sieht es mit der Mitgliedschaft im Schießsportverein aus?

Muss man mit "alter gelber WBK" in einem Verein eines anerkannten Verbandes sein? (Meldung von Austritt)

D.h. muss man Waffen auf "alte Gelbe" u.U. wieder abgeben?

Geschrieben

Nö. 2/6 gilt für grüne WBK und neue gelbe WBK. Die alte gelbe WBK genießt Bestandsschutz nach § 58 Abs. 1 WaffG. Wurde hier aber schon x mal durchgekaut... ^_^

Schon hier zum X ten Mal durchgekaut. Mag sein. Nur wurde vor November 2005 das so in München praktiziert. Is bzw. war nun mal so, .

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