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IGNORED

Wettkampfteilnahme ohne eigene Waffe?


John O´Conner

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Freunde,

ich trainiere seit einem viertel Jahr regelmäßig und schieße mit dem vereinseigenen .357er Revolver auf 25Meter einen soliden 7er Schnitt. Da das für den Anfang ganz okay ist, würde ich gern an einem Wettkampf teilnehmen.

Wie wird die Wettkampfteilnahme allgemein gehandhabt? Ist eine eigene Waffe/ WBK dazu notwendig oder wäre es denkbar, mit einer Vereinswaffe teilzunehmen, vorausgesetzt der Verein rückt die Waffe raus, und es müßte natürlich auch jemand vom Verein die Waffe zum Wettkampf bringen... Na ja, scheint alles ziemlich aufwendig.

Kurzum: Ist es Eurer Erfahrung nach üblich/ unüblich/ machbar/ undurchführbar, mit dem Wettkampfschießen anzufangen, bevor man eine eigene Waffe/ WBK besitzt?

Vielen Dank für Eure Tips.

Gruß John

Geschrieben

Hallo Freunde,

ich trainiere seit einem viertel Jahr regelmäßig und schieße mit dem vereinseigenen .357er Revolver auf 25Meter einen soliden 7er Schnitt. Da das für den Anfang ganz okay ist, würde ich gern an einem Wettkampf teilnehmen.

Wie wird die Wettkampfteilnahme allgemein gehandhabt? Ist eine eigene Waffe/ WBK dazu notwendig oder wäre es denkbar, mit einer Vereinswaffe teilzunehmen, vorausgesetzt der Verein rückt die Waffe raus, und es müßte natürlich auch jemand vom Verein die Waffe zum Wettkampf bringen... Na ja, scheint alles ziemlich aufwendig.

Kurzum: Ist es Eurer Erfahrung nach üblich/ unüblich/ machbar/ undurchführbar, mit dem Wettkampfschießen anzufangen, bevor man eine eigene Waffe/ WBK besitzt?

Vielen Dank für Eure Tips.

Gruß John

Bei meiner SLG (BDMP) ist es absolut üblich, daß ein "Altmitglied" mir eine Waffe zum Wettkampf mitbringt und wird dann gemeinsam den Wettkampf bestreiten.

Entweder eine Vereinswaffe (Schwede z.b.) oder auch eigene Waffen der Mitglieder.

Geschrieben

Kurzum: Ist es Eurer Erfahrung nach üblich/ unüblich/ machbar/ undurchführbar, mit dem Wettkampfschießen anzufangen, bevor man eine eigene Waffe/ WBK besitzt?

Klar, ich hab auch die ersten Jahre ausschließlich mit Vereinswaffen Wettkämpfe geschossen, lange bevor ich eine eigene WBK bekam.

Damals kam der Jugendtrainer mit (der war auf der Vereinswbk mit eingetragen).

Ob´s auch die Möglichkeit gibt, die Waffe zeitlich begrenzt zu überlassen, da bin ich mir momentan nicht sicher. Imho muß der "übernehmende" eine WBK haben.

Gruß

Bounty

Geschrieben

...bei Vereinswaffen nicht.

Und wer prüft dann die Zuverlässigkeit?

Zur Abgrenzung: Wir reden hier nicht über führen auf dem Schießstand, sondern den Transport zur Teilnahme an einem Schießen.

Gruß

Bounty

Geschrieben

Hallo John,

mit einem 7er Schnitt ist es glaube ich nicht sinnvoll an einem Wettkampf teilnehmen zu wollen. Ich denke Du solltest weiter trainieren, und normalerweise wirst Du dann auch bessere Ergebnisse erreichen.

Dann kannst Du ja in ca. 9 Monaten Deine eigene WBK und Waffe erhalten. Bei uns ist es zumindestens so üblich, dass man nach einem Jahr, wenn man regelmässig schiesst auch eine eigene Waffe bekommt.

Um auf Deine Frage zu kommen, bei uns hat jeder seine eigene Waffe der zu Meisterschaften fährt. Falls Du aber in einer Mannschaft schiessen willst, ist es auch wahrscheinlich kein Problem, dass jemand die Vereinswaffe transportiert, und sie Dir am Schiesstand überlässt.

Geschrieben

Hallo John,

mit einem 7er Schnitt ist es glaube ich nicht sinnvoll an einem Wettkampf teilnehmen zu wollen.

Warum nicht, muß ja nicht gleich die DM sein! Man muß halt nur akzeptieren können, daß man nicht gleich gewinnt, sondern halt noch Zeit braucht. Zum Erfahrung sammeln ist imho aber gut!

Neben dem reinen Training muß man auch den Wettkampf "üben" bzw. lernen, also Stress, Anspannung etc.. Und das geht immer noch am besten "Learning by doing!".

Ein 7er Schnitt (nehme mal an wir reden von 25m DSB-Präzi) ist schon gar nicht schlecht, wenn man das im Wettkampf halten kann, landen erstaunlicherweise andere Schützen hinter einem. Die üblichen Probleme halt: "Kein Zielwasser getrunken", "gegen die Erddrehung geschossen", "Schießstand nicht mit GPS eingenordet".

Gruß

Bounty

Geschrieben

mit einem 7er Schnitt ist es glaube ich nicht sinnvoll an einem Wettkampf teilnehmen zu wollen.

Dieser Meinung kann ich mich nicht anschließen.

Meiner Erfahrung nach ist ein Wettkampf das beste Training.

Viel zu oft habe ich "Trainingsweltmeister" gesehen, die beim Wettkampf extrem absacken.

Man sollte meiner Meinung nach frühzeitig mit Wettkämpfen anfangen.

Gruß

MaWo

Geschrieben

Hallo John,

mit einem 7er Schnitt ist es glaube ich nicht sinnvoll an einem Wettkampf teilnehmen zu wollen.

...und wenn Du nur einen 5er Schnitt schießen solltest, FAHR !!!

Wettkampferfahrung ist durch kein Training zu ersetzen.

Gruß

Lev 24:20

Geschrieben

Kurze Zwischenfrage: Ein solider 7er Schnitt bedeutet bei 40 Schuß 280 Ringe mit Tendenz zu 290. Ist das wirklich so mies? Mann, dann müssen die Schützen im Verein um mich herum alle Flaschen sein...

Es geht mir ja auch nicht um das Gewinnen, sondern um eine Erfahrung. Aber wenn das so außerhalb der Norm liegt, überleg ich mir das noch mal und trainiere einfach weiter...

Gruß John

Oh, ich seh gerade es gibt noch andere Meinungen. Danke.

Geschrieben

:lol: Ich kenne Schützenkreise da wirst Du mit 320 Kreismeister. Dann gibt es Schützenkreise, da wird über 360 noch müde gelächelt. Kommt halt drauf an wo man herkommt.

Also nicht entmutigen lassen und jeden Wettkampf mitnehmen. Ist meiner Meinung nach das beste Training.

Geschrieben

Vielen Dank für Eure Tips, ich werde mal mit unseren Vereinsleuten sprechen, vielleicht gibt es die Möglichkeit die Vereinswaffen mitnehmen zu lassen, wenn jemand vom Verein an einem Turnier teilnimmt.

Ich habe jetzt auch mal die Ergebnisse der Berliner-Bezirksmeisterschaften 2005 des DSB angeschaut in der Disziplin „25m Revolver bis .38 - Schützen“. Insgesamt 33 Teilnehmer, da lag ein Schütze mit 277 Ringen auf Platz 10, also im ersten Drittel.

Gruß John

Geschrieben

Hallo John,

Wettkampferfahrung ist durch nichts zu ersetzen! Also nichts wie hin.

Es nützt Dir nichts wenn Du im Training die Innenzehn ausstanzen kannst und dann beim ersten Wettkampf vor lauter Aufregung kaum die Scheibe triffst. Die Vereinswaffe und Munition wird sicher jemand für Dich zum Wettkampf mitnehmen.

Geschrieben

Nichts zu danken. Mein Tip bei Sachen, wo die Frage "Darf ich das?" auftaucht, ist immer zuerst der Blick ins Waffengesetz. Da ist das meiste klar definiert. Solltest Du Dir angewöhnen.

Das Forum hier ist toll und Du bekommst zu allen Fragen überwiegend gehaltvolle Antworten, aber bei Sachen, die juristische Konsequenzen haben könnten hilft es Dir nicht weiter, wenn Du Antworten in der Form "Ich würde sagen das geht so, weil unser Vorstand das auch meint" bekommst.

Zu den Wettkämpfen:

Wenn Du Lust auf einen Wettkampf hast, dann spricht absolut nichts dagegen, daß Du teilnimmst. Ich sehe den Schiesssport als etwas, was mir Spaß macht. Ich nehme es nicht so ernst, wenn ich im Zweifel den letzten Platz mache. Ist doch in der Regel auch immer nen netter Tag mit guten Kollegen. :D

Gruß

Jupp Zupp

Hallo,

ich kann dem Ganzen nicht zustimmen.

der Punkt (3). regelt das "Führen" der Waffen; bevor es dazu kommt, muß aber erst das Erwerben/ Besitzen erfolgen. Und das ist im Punkt (1) geregelt. Folglich darf er Waffen erst zum Wettkampf transportieren, wenn er als Besitzer einer WBK berechtigt ist, Waffen zu erwerben oder zu besitzen.

MfG 2k11m1

Geschrieben

...was verstehst Du an §12 (1) 3b nicht?

Och nö,

da haben wir es wieder, das allgemein verständliche, Rechts- und Handlungssicherheit schaffende WaffG! :peinlich:

Also wie jetzt?

Darf ich einer Person, die selber keine WBK hat eine Waffe überlassen - Bezug § 12 (1) 1.?

Darf eine Person ohne eigene WBK Waffen zur Teilnahme an Wettkämpfen transportieren - § 12 (3) 1. ff ?

Kann ich eine Waffe transportieren ohne sie vorher zu erwerbern?

Bin ich wieder völlig verwirrt! :gaga:

Gruß

Bounty

Geschrieben

1. Ein Verein darf zweckgebunden einer Person ohne WBK eine Waffe überlassen (§12 (1)3b).

daher 2. die Person darf diese Waffe dann selbstverständlich zum Wettkampf transportieren.

3. selbstverständlich erwirbst Du sie dann, aber die WBK als Erwerbsberechtigung (grün mit Voreintrag/gelb allgemein) gilt für den dauerhaften Erwerb, nicht für den vorübergehenden zweckgebundenen.

Die Erlaubnis zur vorübergehenden Überlassung in diesem Fall gilt für Verein >>> Mitglied(beauftragte Person), nicht für WBK-Inhaber an Leute ohne WBK.

Gruß

Jupp Zupp

Ähem,

12 (1) 3b regelt imho die Abgabe von Startschüssen bei Sportveranstaltungen und das Tragen von Waffen bei Brauchtumsveranstaltungen! Was hat das nun wieder mit dem Thema zu tun? Oder nur falsche Quellenangabe!

Gruß

Bounty

Geschrieben

Hinfahren zur Meisterschaft würde ich auf alle Fälle wenn,

Du einen Vereinskameraden mit WBK hast der die Vereinswaffe mitbringen kann,

denn,

eine Waffe kann nach neuen Waffenrecht nur (max. 6 Wochen) verliehen werden wenn der Leiher der Waffe schon eine WBK besitzt.

Und zum Transport einer Waffe würde ich den Besitz einer WBK voraussetzen.

(Man kann mich ruhig steinigen wenn ich was falsches behaupte,aber so habe ich das neue Waffenrecht verstanden)

Geschrieben

Ähem,

12 (1) 3b regelt imho die Abgabe von Startschüssen bei Sportveranstaltungen und das Tragen von Waffen bei Brauchtumsveranstaltungen! Was hat das nun wieder mit dem Thema zu tun? Oder nur falsche Quellenangabe!

Gruß

Bounty

das lese ich anders, warum sollte denn z.b. eine jagdliche Vereiniung Startschuesse abgeben? Die Aufzaehlung ist in meinen Augen eine oder-Aufzaehlung

Geschrieben

Vielen Dank für Eure Tips, ich werde mal mit unseren Vereinsleuten sprechen, vielleicht gibt es die Möglichkeit die Vereinswaffen mitnehmen zu lassen, wenn jemand vom Verein an einem Turnier teilnimmt.

Ich habe jetzt auch mal die Ergebnisse der Berliner-Bezirksmeisterschaften 2005 des DSB angeschaut in der Disziplin „25m Revolver bis .38 - Schützen“. Insgesamt 33 Teilnehmer, da lag ein Schütze mit 277 Ringen auf Platz 10, also im ersten Drittel.

Gruß John

Hallo John,

Nimm jeden Wettkampf mit, den du kriegen kannst, selbstverständlich kannst du auch ohne eigene Waffe teilnehmen, wir haben in jedem Jahr mehrere Schützen, die noch keine eigene WBK haben und daher mit der Vereinswaffe schießen, im Normalfall transportiert dann eben ein anderer Schütze aus dem Verein das Eisen und wenn´s gar nicht anders geht, kommt auch der Vorstand mit dem Ding vorbei. Das sollte in einem Verein eigentlich normal sein.

Gruß,liebertee

Geschrieben

Kurze Zwischenfrage: Ein solider 7er Schnitt bedeutet bei 40 Schuß 280 Ringe mit Tendenz zu 290. Ist das wirklich so mies? Mann, dann müssen die Schützen im Verein um mich herum alle Flaschen sein...

Natürlich solltest Du jeden Wettkampf mitnehmen, an dem Du teilnehmen kannst. Allerdings nur mal um eine gesunde Selbsteinschätzung zu bewahren - um etwa in der Kreisklasse einigermaßen mithalten zu können, solltest Du IMHO einen guten 8er bis 9er-Schnitt haben. Wenn das überhaupt reicht. Das wären dann 260-270 bei einem 30 Schuß WK.

Geschrieben

Lies Dir 3b bitte mal durch. Dir ist der Unterschied zwischen dem Wort "UND" und dem Wort "ODER" bekannt?

So jetzt habe ich den § 12 in den entscheidenden Auszügen hier rein kopiert:

§ 12

Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

(1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese

1. [...]

3. von einem oder für einen Berechtigten erwirbt, wenn und solange er

a) [...]

b ) als Beauftragter oder Mitglied einer jagdlichen oder schießsportlichen Vereinigung, einer anderen sportlichen Vereinigung zur Abgabe von Startschüssen oder einer zur Brauchtumspflege Waffen tragenden Vereinigung ,

c) [...]

den Besitz über die Waffe nur nach den Weisungen des Berechtigten ausüben darf;

Und nu?

Finde immer noch nicht die Stelle in § 12 (1) 3. b ) in welcher der Transport zur Teilnahme am Training/Wettkampf geregelt ist. Das ist imho erst hier in § 12 (3) 3. der Fall:

(3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer

1. [...]

3. eine Langwaffe nicht schussbereit den Regeln entsprechend als Teilnehmer an genehmigten Sportwettkämpfen auf festgelegten Wegstrecken führt;

Gruß

Bounty

Geschrieben
Hallo Freunde,

ich trainiere seit einem viertel Jahr regelmäßig und schieße mit dem vereinseigenen .357er Revolver auf 25Meter einen soliden 7er Schnitt. Da das für den Anfang ganz okay ist, würde ich gern an einem Wettkampf teilnehmen.

Gruß John

Wenn Du "wirklich" teilnehmen willst, ist es etwas vom Besten was Du tun kannst! Gestalte auch Deine Trainings als Wettkämpfe (trainieren unter Wettkampfbedingungen)!

Denn nur wer den Wettkampf trainiert, kann ihn auch bestehen!

Geschrieben
§ 12

Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

(1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese

1. [...]

3. von einem oder für einen Berechtigten erwirbt, wenn und solange er

a) [...]

b ) als Beauftragter oder Mitglied einer jagdlichen oder schießsportlichen Vereinigung, einer anderen sportlichen Vereinigung zur Abgabe von Startschüssen oder einer zur Brauchtumspflege Waffen tragenden Vereinigung ,

c) [...]

den Besitz über die Waffe nur nach den Weisungen des Berechtigten ausüben darf;

Die Startschüsse gelten nur für die Mitglieder einer anderen sportlichen Vereinigung...

Geschrieben

So jetzt habe ich den § 12 in den entscheidenden Auszügen hier rein kopiert:

Und nu?

Finde immer noch nicht die Stelle in § 12 (1) 3. b ) in welcher der Transport zur Teilnahme am Training/Wettkampf geregelt ist. Das ist imho erst hier in § 12 (3) 3. der Fall:

Gruß

Bounty

b ) als Beauftragter oder Mitglied einer jagdlichen oder schießsportlichen Vereinigung, einer anderen sportlichen Vereinigung zur Abgabe von Startschüssen oder einer zur Brauchtumspflege Waffen tragenden Vereinigung ,

Du hast es doch gefunden, man muß nur der deutschen Sprache in Wort und Bild mächtig sein.

Die Betonung liegt auf dem Wörtchen "ODER", ansonsten müßte jeder schießsportliche Wettkampf mit Startschuß begonnen und Salutschießen beendet werden, und genauso jeder Jagdausflug.

Imho ist die Eingangsfrage dahingehend zu beantworten: JA, man darf die Vereinswaffe zu einem Wettkampf transportieren, auch wenn man (noch) keine eigene WBK hat, eine Beauftragung durch den Verein reicht, diese sollte dann allerdings sinnvollerweise in Schriftform erfolgen, um möglichen Problemen bei einer Kontrolle aus dem Weg zu gehen.

mfg

Ralf

Geschrieben

Du hast es doch gefunden, man muß nur der deutschen Sprache in Wort und Bild mächtig sein.

Die Betonung liegt auf dem Wörtchen "ODER", ansonsten müßte jeder schießsportliche Wettkampf mit Startschuß begonnen und Salutschießen beendet werden, und genauso jeder Jagdausflug.

Imho ist die Eingangsfrage dahingehend zu beantworten: JA, man darf die Vereinswaffe zu einem Wettkampf transportieren, auch wenn man (noch) keine eigene WBK hat, eine Beauftragung durch den Verein reicht, diese sollte dann allerdings sinnvollerweise in Schriftform erfolgen, um möglichen Problemen bei einer Kontrolle aus dem Weg zu gehen.

mfg

Ralf

Jesus,

ich versteh hier nur noch Bahnhof. So jetzt schreibe ich die Passagen nochmal zusammen, dann kommt folgendes raus:

Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese [...] von einem [...] Berechtigten erwirbt, wenn und solange er [...] als [...] Mitglied einer [...] schießsportlichen Vereinigung [...] den Besitz über die Waffe nur nach den Weisungen des Berechtigten ausüben darf.

So nun macht das irgendwie Sinn!

Frage ich mich nur, warum formuliert man die Voraussetzungen für Erwerb und Besitz nicht genau wie die für das Führen, wo § 12 (3) 3. alles so herrlich verständlich und klar formuliert:

Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer [...] eine Langwaffe nicht schussbereit den Regeln entsprechend als Teilnehmer an genehmigten Sportwettkämpfen auf festgelegten Wegstrecken führt;

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