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IGNORED

Gebrauchtkauf eines Selbstladers?


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Jaegerpeter, es reicht langsam mit der Wiederholung voellig absurder Legenden, die womoeglich noch von irgendwelchen Amtsschimmeln geglaubt und zur Grundlage von gesetzeswidrigen Aktionen gegen Jaegerwerden. :angry:

Hier nochmal in Kurzform, weil schon ad nauseam in anderen Threads dargelegt:

Das BJG verbietet die Jagd auf WILD mit Selbstladern mit mehr als 2 Schuss-Magazinen.

Was genau Wild ist, steht auch im §2 BJG.

Darueberhinaus besteht Jagdausuebung aber aus mehr, z.B. Uebungsschiessen und Jagdschutz.

Dieses ist vom BJG aus gutem Grund nicht beschraenkt.

Das BJG verbietet damit eben NICHT den Besitz und die Verwendung von SLB mit groesseren Magazinen, sondern er schraenkt deren Verwendung nur fuer den Fall der Jagd auf Wild nach §2BJG ein.

Oy...Rodney war schneller, danke Dir! :icon14:

Geschrieben

Wenn man sich jaegerpeters postings in verschiedenen WO-Foren der letzten Tage mal zu Gemüte führt, dann stellt man mit wachsender Besorgnis fest, dass es sich bei ihm um einen Universaldilettanten der gefährlichen Sorte handelt.

Er weiss von allem ein bischen was, aber nichts richtig. Verbunden mit seinem ausgeprägten Sendungsbewusstsein und seiner verbrettert engen Sichtweise verbreitet er zu diversen Rechtsfragen seine grösstenteils völlig abwegigen Irrlehren und sehr eigenwilligen Interprätationen des WaffG und anderer waffenrechtlicher Bestimmungen. Da er sich darüber hinaus noch als völlig beratungsresistent erweist und mit geradezu bockiger Beharrlichkeit auf der Richtigkeit seiner Fehldeutungen besteht, würde ich ihm eine gründliche Sachkundeunterweisung auf der Grundlage der geltenden waffenrechtlichen Gesetzgebung sehr empfehlen.

CM :angry2:

Geschrieben

Hallo,

also ich hab 11/2005 ne Saiga 12k gekauft, als Jäger.

Auch das 5 Schuss Magazin passt.

Keine Änderung feststellbar.

Ich geh davon aus, dass die Waffe gesetzteskonform ist. Bei Frankonia mit zwei Schuss Magazin gekauft, die hams mir bei Schumacher geordert, 5-Schuss Magazin bestellt, passt!!

Wie sich der §19 BJG zu §13 Abs.1 Nr.2 verhält weiss ich nicht, aber diese sachlichen Verbote beziehen sich doch nur auf die Jagdausübung. Postenschrot hab ich auch zu Hause, kann man auf Jagdschein legal kaufen. Nur auf Wild darf ich damit nicht schießen.

Das die Waffen für Jäger immer mit zwei-Schuss Magazin verkauft werden, liegt vielleicht eher daran, dass man die Waffe in der Regel mehr zur Jagd führt, als zu anderen vom BJG umfassten Zwecken, und der Handel darauf eben abstellt.

Magnetar

Geschrieben

Wenn man sich jaegerpeters postings in verschiedenen WO-Foren der letzten Tage mal zu Gemüte führt, dann stellt man mit wachsender Besorgnis fest, dass es sich bei ihm um einen Universaldilettanten der gefährlichen Sorte handelt.

Er weiss von allem ein bischen was, aber nichts richtig. Verbunden mit seinem ausgeprägten Sendungsbewusstsein und seiner verbrettert engen Sichtweise verbreitet er zu diversen Rechtsfragen seine grösstenteils völlig abwegigen Irrlehren und sehr eigenwilligen Interprätationen des WaffG und anderer waffenrechtlicher Bestimmungen. Da er sich darüber hinaus noch als völlig beratungsresistent erweist und mit geradezu bockiger Beharrlichkeit auf der Richtigkeit seiner Fehldeutungen besteht, würde ich ihm eine gründliche Sachkundeunterweisung auf der Grundlage der geltenden waffenrechtlichen Gesetzgebung sehr empfehlen.

CM :angry2:

Oh Meister der leeren Hülse,

da scheinen die Argumente auszugehen und nun bleibt nur noch die persönliche Diffamierung.

Im Bezug auf meine Person von Beratungsresistenz, verbretterter Sichtweise und sektiererischem Eifer zu sprechen, entbehrt im Hinblick auf die eigenen Thesen zur Neuen Gelben WBK, dem Bedürfnis für Winzer und andere Berufsgruppen und dem seitenlangen Erguß "zu einer unhaltbaren Situation" in der VNull nicht einer tragischen Komik. "Allein gegen die deutsche Schießsportlandschaft "scheint die Devise zu sein.

Es bewahrheitet sich also wieder das alte Sprichwort: Zeigst Du mit einem Finger auf einen anderen, zeigen vier Finger auf Dich selbst (Daumen natürlich mitgezählt).

In diesem Sinne wünsche ich allen WOlern einen schönen Tag. :icon14:

Geschrieben

1. Das WaffG erlaubt Jägern den Erwerb von Langwaffen die durch das BJG nicht verboten sind.

2. Das BJG verbietet keine Waffen, es schränkt aber den Gebrauch von Selbstladern ein (kein Schuß auf Wild mit Magazinen mit mehr als zwei Schuß Kapazität).

3. Die Bundesartenschutzverordnung dehnt das Verbot, mit Selbstladewaffen mit größeren als Zweischußmagazinen auch auf andere freilebende Tierarten aus.

4. Der Schuß auf wildernde Hunde und streunende Katzen wird von 3. und 4. nicht berührt.

Zusammengefaßt, Jäger darf Selbstladewaffen mit großem Magazinen Erwerben. Damit darf nur im Rahmen des Jagschutzes auf Hunde und Katzen oder zur Übung geschossen werden.

WH

Amadeus

Geschrieben

@jaegerpeter

CM hat völlig recht, und Ihm gehen auch nicht die Argumente aus, nur weil er das Gesetz richtig lesen kann.

Nach jaegerpeters Argumentation dürften Jäger auch keine Schrotflinten kaufen, weil der Schrotschuss auf Schalenwild nach §19 BJG auch verboten ist.

WaffG regelt Erwerb, §19 BJG auf was mit welcher Waffe geschossen werden darf.

Mehr als eindeutig für mich und da gibt's auch keine "Interpretation" egal welcher Art.

Geschrieben

...

Nach jaegerpeters Argumentation dürften Jäger auch keine Schrotflinten kaufen, weil der Schrotschuss auf Schalenwild nach §19 BJG auch verboten ist

...

Das verstehe ich nun aber nicht. Neben Schalenwild gibt es noch weitere Wildarten.

Um nur eine zu nennen das Federwild, i.e. Enten, Gänse die mit ihren Latschen nicht zum Schalenwild gehören...

Geschrieben

Es bewahrheitet sich also wieder das alte Sprichwort: Zeigst Du mit einem Finger auf einen anderen, zeigen vier Finger auf Dich selbst (Daumen natürlich mitgezählt).

Entweder habe ich eine außergewöhnliche Handgeometrie, oder Du jaegerpeter.

Geschrieben

Eben...und neben Wild, auf das man nur mit 2-er Mag jagern darf, gibts auch noch Jagdschutz ohne Magazinbeschraenkung und so weiter...

Geschrieben

Hallo,

also ich hab 11/2005 ne Saiga 12k gekauft, als Jäger.

Auch das 5 Schuss Magazin passt.

Keine Änderung feststellbar.

Ich geh davon aus, dass die Waffe gesetzteskonform ist. Bei Frankonia mit zwei Schuss Magazin gekauft, die hams mir bei Schumacher geordert, 5-Schuss Magazin bestellt, passt!!

Wie sich der §19 BJG zu §13 Abs.1 Nr.2 verhält weiss ich nicht, aber diese sachlichen Verbote beziehen sich doch nur auf die Jagdausübung. Postenschrot hab ich auch zu Hause, kann man auf Jagdschein legal kaufen. Nur auf Wild darf ich damit nicht schießen.

Das die Waffen für Jäger immer mit zwei-Schuss Magazin verkauft werden, liegt vielleicht eher daran, dass man die Waffe in der Regel mehr zur Jagd führt, als zu anderen vom BJG umfassten Zwecken, und der Handel darauf eben abstellt.

Magnetar

Magnetar, da würde mich interessieren, was Dir Deine Waffenbehörde in die WBK eingetragen hat.

In meiner WBK grün steht:

"Darf erwerben und die tatsächliche Gewalt ausüben" (normaler Vordruck-Text) und bei der Waffe dann :

"Selbstladebüchse, Voere (2-Schuß-Magazin), Kaliber, Nummer, Stempel".

Die Geschichte mit dem 2-Schuß-Magazin wurde aus der Akte des Verkäufers, ebenfalls Jäger, übernommen, obwohl ich diese Angabe bei der Anmeldung nicht gemacht hatte. Der Kauf und die Anmeldung erfolgten natürlich unter Vorlage des Jagdscheines.

Soweit so gut. Und nun die Frage an die Experten......Was würde wohl geschehen, wenn ich bei der Ausübung des vielfach zitierten Jagdschutzes mit einem 5-Schuß-Magazin angetroffen würde???

P.S.: Magazine mit einer höheren Kapazität lassen sich bei dieser Waffe nicht einsetzen.

Geschrieben

P.S.: Magazine mit einer höheren Kapazität lassen sich bei dieser Waffe nicht einsetzen.

Na ja, dann ist der Eintrag "SLB,.., 2-Schuß-Magazin" doch korrekt. In diesem konkreten Einzelfall.

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Magnetar, da würde mich interessieren, was Dir Deine Waffenbehörde in die WBK eingetragen hat.

In meiner WBK grün steht:

"Darf erwerben und die tatsächliche Gewalt ausüben" (normaler Vordruck-Text) und bei der Waffe dann :

"Selbstladebüchse, Voere (2-Schuß-Magazin), Kaliber, Nummer, Stempel".

Die Geschichte mit dem 2-Schuß-Magazin wurde aus der Akte des Verkäufers, ebenfalls Jäger, übernommen, obwohl ich diese Angabe bei der Anmeldung nicht gemacht hatte. Der Kauf und die Anmeldung erfolgten natürlich unter Vorlage des Jagdscheines.

Soweit so gut. Und nun die Frage an die Experten......Was würde wohl geschehen, wenn ich bei der Ausübung des vielfach zitierten Jagdschutzes mit einem 5-Schuß-Magazin angetroffen würde???

P.S.: Magazine mit einer höheren Kapazität lassen sich bei dieser Waffe nicht einsetzen.

also in meinen WBK´s steht nur:

-Selbstladebüchse

-Selbstladegewehr

-Selbstladeflinte

OHNE angabe der Magazinkapazität!

NUR weil es bei dir drinn steht, MUß es ja nicht Gesetz sein, oder??

Geschrieben

@ jaegerpeter

Ich habe bei der Eintragung meines SIG Kempf Selbstladers (gekauft auf Jagdschein) den zuständigen Sachbearbeiter auf dem Amt gefragt. Er sagte, dass ich hierfür ein 2-Schuß Magazin benötige. Auf die Benutzung größerer Magazine (20er 30er) auf dem Schießstand angesprochen sagte er:

"Auf dem Schießstand? Große Banane rein und gasgegeben!" :gutidee:

Also:

Schuß auf Wild- 2schuß Magazin

Übungsschießen- Kapazität egal

Ist genau das selbe Thema wie das "Wildernde Hunde und Katzen im Scheinwerferlicht schießen". Viele sagen, Scheinwerferlicht? Verboten. Stimmt aber nicht.

Geschrieben

Hoffe der Threat hält auch noch über die Karnevalszeit...ist es doch wirklich höchst amüsant wie aus allen Ecken und Enden Gesetzesauslegungen ausgegraben werden, neue und alte Vermutungen zu

Gesetzen und Stammtisch-doktrinen formuliert werden.

Besonders lustig ist die neueste Entwicklung, dass sich die Industrie nun auch schon am WO- Waffenrechtsdilletieren beteiligt und ihre Waffen so baut, dass die Magazineinschübe modifiziert werden.

Toll! Dass Voere mal sowas mal machte :peinlich: ...wie waren doch die Verkaufszahlen der letzten Zeit ???? :o

Na, das wird ja einen Schlag ins Kontor geben, auf der nächsten IWA,wenn Remington,Browning,Benelli,HK und Konsorten alle ihre Büchsen und Flinten jetzt modifiziert haben.... :wub:

Ach ja, es ist eben Fasching und die Leut verkleiden sich als Pirat, Cowboy und Rechtsanwalt... aber nicht vergessen:

am Aschermittwoch ist alles vorbei! :00000733:

oder nicht...? :17:

B

Geschrieben

Soweit so gut. Und nun die Frage an die Experten......Was würde wohl geschehen, wenn ich bei der Ausübung des vielfach zitierten Jagdschutzes mit einem 5-Schuß-Magazin angetroffen würde???

Das ist einfach zu beantworten:

Da der Jagdleiter Jagdschein und Waffen kontrollieren soll, kann er Dich zur Jagd ausschließen.

Geschrieben

In den Katalogen steht immer drin, dass ein Jäger mit gültigem JS eine Selbstladebüchse nur mit 2 Schussmag. bekommt. Da er auf Jagd nur ein 2-Schuss Mag. führen darf ist klar. Aber wie sieht der Kauf von Privat aus, wenn das Gewehr ein 5 od. 10 Schuss Magazin hat? Kann er das Aufgrund seines JS erwerben und sich im Handel ein 2 Schuss Mag nachkaufen?

hallo,

zum kernthema -nur ganz kurz-, ich hab in der praxis schon 2 sl-gewehre von privat (sposchü) an privat (jäger) verkauft.

es handelte sich um "moderne & gängige" waffen die selbstverständlich auch mit größeren magazinen bestückt werden können.

um den angesprochenen möglichen rückfragen aus dem weg zugehen wurde in der verkaufsanzeige an die behörde "waffe .................. nebst zubehör" geschrieben.

behördlich wurde diese verfahrensweise akzeptiert.

gruß VA

Geschrieben

Gehört zwar nicht wirklich zum Thema, wollte ich aber kurz klarstellen:

Das ist einfach zu beantworten:

Da der Jagdleiter Jagdschein und Waffen kontrollieren soll, kann er Dich zur Jagd ausschließen.

Einen Jagdleiter gibt es nur bei Gesellschaftsjagden. Wenn er Jagdschutz ausübt, bedeutet daß, das er dies als Revierpächter, Eigenjagdbesitzer, behördlich bestätigter Jagdaufseher oder als Förster in seinem Dienstbezierk macht. Da ist also kein Jagdleiter, der vorher seine Waffe und seine Papiere kontrolliert.

Da Magazine frei verkäuflich sind darf ein Jäger wohl auch solche besitzen. Wird er z.B. im Revier von der Polizei mit einem größeren Magazin angetroffen, wird m.E. aber der Nachweis schwierig, das er damit keine Jagd ausübt.

Postenschrot hab ich auch zu Hause, kann man auf Jagdschein legal kaufen. Nur auf Wild darf ich damit nicht schießen.

Das ist so auch nicht ganz richtig. Mit Posten darf nicht auf Schalenwild geschossen werden. Aber z.B. einen Fuchs darfst Du mit Posten erlegen.

Geschrieben

Da wir immer noch einen Rechtsstaat haben, muss nicht der Jagdpaechter seine Unschuld beweisen, sondern die Polizei, bzw der Staatsanwalt muss ihm nachweisen, dass er gegen §19 BJG verstossen hat. Kleiner, aber wichtiger Unterschied.

Geschrieben

Da wir immer noch einen Rechtsstaat haben, muss nicht der Jagdpaechter seine Unschuld beweisen, sondern die Polizei, bzw der Staatsanwalt muss ihm nachweisen, dass er gegen §19 BJG verstossen hat. Kleiner, aber wichtiger Unterschied.

Da wäre ich mir nicht so sicher. Es reicht z.B. auch aus mit einer geladenen Waffe in einem fremden Revier angetroffen zu werden um wegen Wilderei angeklagt zu werden.

Geschrieben

Es ist ja auch verboten, mit geladener Waffe durch fremde Reviere zu stiefeln. Es ist aber nicht verboten, mit grossen Magazinen Jagdschutz auszuueben. Das macht den Unterschied.

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Hallo zusammen, ich habe Heute bei dem Forum Waffenrecht nachgefragt, Antwort der Dame:

Bei der Jagdausübung mit SL Büchse Magazin 2 Schuss begrenzt. (Bundesjagdgesetz)

Beim sportlichen Schießen Magazin 10 Schuss. (Waffengesetz)

Gruß Andreas

Geschrieben

Ist schon klar. Im Moment weiß ich noch nicht, ob ich mich traue einen OA-10 SL auf Jagdschein zu kaufen (sofern es denn klappt mit meiner Prüfung). Denn das OA ist für die Jagd eigentlich nx, oder andersrum wird man mit so einem Teil kaum eine zweite Einladung bekommen.

Geschrieben

Ist schon klar. Im Moment weiß ich noch nicht, ob ich mich traue einen OA-10 SL auf Jagdschein zu kaufen (sofern es denn klappt mit meiner Prüfung). Denn das OA ist für die Jagd eigentlich nx, oder andersrum wird man mit so einem Teil kaum eine zweite Einladung bekommen.

Wieso ist das nix? Schiessts um die Ecke? Wohl kaum. Ist das Kaliber zu schwach fuer alles Schalenwild? Nein. Also ists geeignet.

Einladungen, bei denen man nach der Waffe und nicht dem Jaeger geht, wuerde ich eh meiden.

Der wichtigste Grund, warum ichs nicht als erste Waffe kaufen wuerde ist, dass ein rustikaler Repetierer (idealerweise 98er) einfach fehler- und schmutztoleranter ist, als eine hochgezuechtete SLB.

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