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IGNORED

MPU


Slasher

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Hallo,

leider habe ich über die Suche nichts gefunden, da man nur nach Begriffen ab 4 Buchstaben suchen kann. Deswegen hoffe ich, dass ihr mir helfen könnt.

Und zwar bin ich schon seit einigen Jahren Sportschütze, und habe ebenfalls schon seit Jahren eine KK Pistole und eine BDF in meiner WBK eingetragen.

Jetzt habe ich allerdings auch Interesse an Großkaliberschießen, weil es viele interessante Disziplinen bietet.

Ich habe jetzt also hier bei mir zu Hause also jetzt den Bedürfnisnachweis, in diesem Fall für eine Pistole .45 ACP. Den habe ich hier auch schon seit Dezember, konnte mich allerdings wg. Krankheit und Urlaub leider noch nicht drum kümmern.

Jetzt ist es ja so, dass ich als Nicht-25-Jähriger für solch eine Waffe eine MPU machen muss. Und genau da habe ich ein paar Fragen: Wie ist der genaue Ablauf der Dinge? Reiche ich erst den Antrag ein, und die sagen mir dann: "Herr Slasher, da fehlt noch die MPU! Bitte machen sie die." Oder muss ich mich schon vorher selbst drum kümmern, und direkt beides zusammen einreichen?

Vielen Dank im Voraus!

Gruß

Volker

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Hallo,

leider habe ich über die Suche nichts gefunden, da man nur nach Begriffen ab 4 Buchstaben suchen kann. Deswegen hoffe ich, dass ihr mir helfen könnt.

Und zwar bin ich schon seit einigen Jahren Sportschütze, und habe ebenfalls schon seit Jahren eine KK Pistole und eine BDF in meiner WBK eingetragen.

Jetzt habe ich allerdings auch Interesse an Großkaliberschießen, weil es viele interessante Disziplinen bietet.

Ich habe jetzt also hier bei mir zu Hause also jetzt den Bedürfnisnachweis, in diesem Fall für eine Pistole .45 ACP. Den habe ich hier auch schon seit Dezember, konnte mich allerdings wg. Krankheit und Urlaub leider noch nicht drum kümmern.

Jetzt ist es ja so, dass ich als Nicht-25-Jähriger für solch eine Waffe eine MPU machen muss. Und genau da habe ich ein paar Fragen: Wie ist der genaue Ablauf der Dinge? Reiche ich erst den Antrag ein, und die sagen mir dann: "Herr Slasher, da fehlt noch die MPU! Bitte machen sie die." Oder muss ich mich schon vorher selbst drum kümmern, und direkt beides zusammen einreichen?

Vielen Dank im Voraus!

Gruß

Volker

Wie alt bist Du denn??
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Ich würde das mit Deiner zuständigen Behörde abstimmen. Ggf werden die Dir sogar einen entsprechenden Gutachter nennen. Damit läufst Du auch nicht Gefahr, dass Dir dann erzählt wird, das Gutachten würde nicht anerkannt.

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muss ich mich schon vorher selbst drum kümmern

... das ist Jacke wie Hose... ich würde es vorher machen und zusammen einreichen.

Ggf werden die Dir sogar einen entsprechenden Gutachter nennen. Damit läufst Du auch nicht Gefahr, dass Dir dann erzählt wird, das Gutachten würde nicht anerkannt.

Das Amt hat sich weder in die Wahl des Gutachters einzumischen, noch kann ein SB ein Gutachten nicht anerkennen (zumindest nicht, wenn dem SB der Gutachter oder das Ergebnis "nicht paßt")

Gruß Gromit

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Das Amt hat sich weder in die Wahl des Gutachters einzumischen, noch kann ein SB ein Gutachten nicht anerkennen (zumindest nicht, wenn dem SB der Gutachter oder das Ergebnis "nicht paßt")

Gruß Gromit

Stimmt und ist mir auch klar. Habe nur schon viele Pferde vor Apotheken usw.. Wenn man ohne Schwierigkeiten und ohne Unterwürfigkeit mit der Behörde kooperieren kann sollte man das m.E. auch tun. Und was Behörden können im rechtlichen Sinne und was Behörden tun im tatsächlichen Sinne hat leider oft nicht viel miteinander zu tun.

Grüße

Peti

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Sorry heisst MPU nicht in Deutschland medizinisch-pädagogische Untersuchung? Die müssen doch bei euch auch Autofahrer machen, die irgendwie ein Alkoholproblem haben als Beispiel. Hab dies nur mal im Fernsehen gesehen, wo jemand zur MPU musste um den Führerschein wieder zu bekommen, wegen seinem Alkoholproblem. Der Mann hatte die MPU nicht bestanden und weinte danach wie ein Schlosshund. Aber das man als unter 25 Jähriger in Deutschland eine MPU über sich ergehen lassen muss beim geschilderten Fall, wusste ich bisher nicht. Ich dachte MPU's passieren erst nach einem "Zwischenfall" und nicht schon vorher bei Beantragung einer gewissen "Sache". :confused:

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Im allgemeinen läuft es so, dass du erst den Antrag abgibst und dann sagt dir die Behörde, dass du noch ein Gutachten beizubringen hast. Das ist deswegen so, weil der Gutachter Informationen von der Behörde einholt und das geht nur, wenn du der Behörde bekannt bist. Wenn du deine ersten Waffen beantragst ist das nicht der Fall, da du aber schon Waffen hast, könntest du theoretisch auch schon vor der Beantragung das Gutachten machen lassen. Ich würde dennoch jedem empfehlen zuerst den Antrag abzugeben, wenn einen die Behörde dann auffordert das Gutachten zu machen ist man in jedem Fall auf der sicheren Seite. Kürzlich meinte hier jemand, dass er seine MPU mal eben ein Jahr im voraus bei Eintritt in den Schützenverein gemacht hat. Ob das rechtens ist, war nicht ganz klar, aber selbst wenn, in NRW fällt er damit trotzdem auf die Schnauze, denn hier wird das nicht anerkannt. Da hilft dann nur noch eine Klage vor dem Verwaltungsgericht weiter oder ein neues Gutachten. Und wie lange ein Prozess vor dem Verwaltungsgericht dauert, kann sich ja jeder selbst ausrechnen.

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Ich versuche mal ganz kurz auf die Fragen einzugehen (in anbetracht, dass heute Karneval los geht und ich gleich gegen Mittag das Büro verlassen werde...)

Ich rate den Leute immer zuerst einen Antrag bei der Behörde zu stellen, damit das Antrgsverfahren schon mal anläuft (die Begutachtung und Gutachtenerstellung dauert in der Regel weniger lange als die Überprüfung der Zuverlässigkeit).

Im Vorfeld der Begutachtung setze ich mich immer kurz mit der Behörde in Verbindung und fordere dort ein paar Daten an. Unter anderem muss ich im Vorfeld einer Begutachtung immer die Notwendigikeit einer Begutachtung überprüfen (und dass kann ich nur in Rücksprache mit der Behörde), da das Gutachten zweckgebunden angefertigt wird (vgl Werkvertragsrecht BGB).

Ein Gutachten gerade als unter 25 Jähriger im voraus erstellen zu lassen und zu horten, ist wenig sinvoll, das die Aussagen in einem Gutachten nach § 6 Abs. 3 WaffG immer einen Ist-Zustand beschreiben und der ist halt irgendwann nicht mehr gegeben...

Ein weitere Grund, warum sich ein Gutachter vorher kurz mit der Behörde in Verbindung setzt, ist auch, damit es später keine Probleme bei der Anerkennung des Gutachtens gibt. Es gibt nämlich bei Gutachten (entgegen weitverbreiteter Meinung) keinen Anerkennungsautomatismus (vgl. Leitfaden zum neuen Waffenrecht von König und Papsthart sowie Stellungnamen des BDP), wobei sachgerecht erstellte Gutachten immer anerkannt werden.

Um jetzt aber mal auf die Anfangs gestellte Frage einzugehen:

Zuerst Antrag auf gewünschte Waffe stellen,

Dann Gutachter suchen (z.B. über die bei der Deutschen Psychologen Akademie geführten Liste mit Fachgutachtern nach WaffG) oder mir einfach eine Mail schreiben.

Gutachter einen Auftrag erteilen (dann läuft schon alles von alleine an)

Begutachten lassen (dauert inkl. Wartezeit etc. maximal einen Vor- oder einen Nachmittag, sofern keine besonderen Zusatzfragestellungen zu klären sind)

Gutachten bei der Behörde vorlegen (Gutachtenerstellung dauert ca. 1-2 Wochen)

Das Gutachten muss nicht bei der Behörde bleiben. Sie brauchen es streng genommen nur einzusehen, zu lesen, zu akzeptieren.

Das wars

Kosten ca. 200€ inkl MwST und Materialkosten (regional verschieden)

Hoffe geholfen zu haben

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Ich nehme aber an, sie holen sich vorher das Einverständnis ihres Probanten ein... :rolleyes:

Natürlich, du füllst doch vor der Untersuchung einen umfangreichen Fragebogen und eine Einverständniserklärung aus, in der du dem Gutachter erlaubst Informationen von deiner Behörde, Krankenkasse und deinem Hausarzt einzuholen.

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du dem Gutachter erlaubst Informationen von deiner Behörde, Krankenkasse und deinem Hausarzt einzuholen.

Warum sollte man (ich) das tun? Laut § 4 Abs. 5 AWaffV ist bei einer Überprüfung nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 AWaffV ein Gutachten ausreichend, wenn festgestellt wird, "ob der Betroffene infolge fehlender Reife geistig ungeeignet ist für den Umgang mit (...) Schußwaffen."

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Warum sollte man (ich) das tun? Laut § 4 Abs. 5 AWaffV ist bei einer Überprüfung nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 ...

Wenns im Formular so drin steht, wirst Du Dich kaum dagegen wehren können.

Es sei denn man lässt den Antrag/Fragebogen gleich ganz sein.

IMI

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Warum sollte man (ich) das tun? Laut § 4 Abs. 5 AWaffV ist bei einer Überprüfung nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 AWaffV ein Gutachten ausreichend, wenn festgestellt wird, "ob der Betroffene infolge fehlender Reife geistig ungeeignet ist für den Umgang mit (...) Schußwaffen."

Weil der Gutachter die Begutachtung sonst nicht durchführt? Es wird dabei u.a. überprüft ob du schon mal in psychologischer Behandlung warst usw.

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Es wird dabei u.a. überprüft ob du schon mal in psychologischer Behandlung warst usw.

Woher leitest du das ab? Ich habe bereits den entsprechenden (und entscheidenen) Satz aus der AWaffV zitiert... Hier nochmal aus der Begründung zur AWaffV:

(...) Entscheidend ist, dass in diesen Fällen (Anm. Begutachtung < 25 Jähriger) kein tatsächlich zutage getretenes oder unterstelltes auffälliges Verhalten, sondern das bloße Altersstadium den Anlass der Begutachtung gibt. (...)

Gruß Gromit

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Woher leitest du das ab? Ich habe bereits den entsprechenden (und entscheidenen) Satz aus der AWaffV zitiert... Hier nochmal aus der Begründung zur AWaffV:

Kann ja sein, aber ohne machts eben kein Gutachter (habe zumindest bis jetzt noch von keinem serösen gehört, das er darauf verzichtet). Ich gehe mal davon aus, das die Gutachter eine gewisse Verantwortung für ihr Gutachten tragen und das sie damit die ganze Geschichte auf eine einigermaßen solide Basis stellen wollen. Es will sich ja hinterher keiner nachsagen lassen, er hätte nicht ausführlich genug geprüft.

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Kann ja sein

Ein bestellter Gutachter hat das zu machen was im Gesetz steht und wofür er von seinem Probanten bezahlt wird. Nicht weniger aber auch nicht mehr!

BASTA!

Und wenn du zu den Menschen gehörst, die ihrem SB bereitwillig ihre Kontoauszuge vorlegen, damit geprüft werden kann, ob man sich den teuren Schießsport auch leisten kann (o.ä), ist dir eben nicht zu helfen...

Gruß Gromit

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Ein bestellter Gutachter hat das zu machen was im Gesetz steht und wofür er von seinem Probanten bezahlt wird. Nicht weniger aber auch nicht mehr!

Und wenn du zu den Menschen gehörst, die ihrem SB bereitwillig ihre Kontoauszuge vorlegen, damit geprüft werden kann, ob man sich den teuren Schießsport auch leisten kann (o.ä), ist dir eben nicht zu helfen...

Also ich lege meinem SB sicher nichts vor, was nicht unbedingt notwendig ist. Und das hat damit auch nichts zu tun. Wenn ich Gutachter wäre, würde ich mich auch bestmöglich absichern wollen. Und ein Gutachter muss erstmal gar nichts, schon gar nicht irgendein Gutachten für Sportschützen erstellen. Wenn der sagt er braucht das für das Gutachten, obwohl es nicht im Gesetz steht, kannst du das hinnehmen oder nicht, aber beschwer dich dann nicht wenn dir der Gutachter sagt, das du ihm dann den Puckel runterrutschen kannst. Es steht dir ja frei dir einen Gutachter zu suchen, der diese Informationen nicht abruft, nur kenne ich keine Gutachter, die es nicht machen. Nur ist dies alles in dem Gutachten zu vermerken und wenn die Behörde deswegen im Zweifelsfall das Gutachten ablehnt, stehst du erst mal da und kannst dagegen klagen. Da füll ich doch lieber so ein bekacktes Formular aus und erspar mir ellenlangen Ärger. Dann steht an Ende im Gutachten nur drin, das dein Hausarzt und deine Krankenkasse keine Infos über eine psychologische Behandlung haben.

Das ist genauso, wie mit den Verbänden, die bei der Waffenbefürwortung eine höhere Messlatte anlegen, als eigentlich vom Gesetz gefordert. Das musst du dann eben hinnehmen, wenn du von diesem Verband Waffen befürwortet haben willst.

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@ Gromit

Schön die Füsse still halten.

Die Erstellung von Gutachten sind von mehreren Regelungen abhängig. Zum einen der § 6 WaffG, der die Rechtsgrundlage für Begutachtungen der Persönlichen Eignung liefert.

Zum anderen der § 4 AWaffV, der (in Teilen) weiter konkretisiert, wie begutachtet werden muss.

Des Weiteren stellen für jeden Gutachter seine eigenen Berufsständischen Regeln eine zwingend verbindliche Regelung dar. Dort ist. z.B. für Psychologen grundsätzlich geklärt, wie ein Gutachten zu erstellen ist, welche Informationen einfliessen usw.

Unabhängig davon wird außerdem im § 4 AWaffV darauf eingegangen, dass sich eine Begutachtung immer nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft richten soll und das berufsständische Regeln bindend sind.

Wenn sich ein Gutachter an diese Berufsständischen Regeln nicht hält, kann das die Behörde zum Anlass nehmen, ein Gutachten nicht anzuerkennen. Des Weiteren ist theoretisch möglich, dass der Gutachter mit der Erstellung eines solchen Gutachtens einen Kunstfehler begeht, was sich wiederum unangenehm auf sein weiteres berufliches Treiben auswirken kann...

Bitte verschont mich jetzt mit einer allgemeinen Diskussion, wie solche Regeln zu Stande gekommen sind, was da drin steht und wie vor allem die Reegelungen im Zusammenhang mit der Begutachtung nach § 6 WaffG entstenden sind. Dieser Entstehungsprozess dauerte nämlich recht lange und ich habe bereits ganz zu Beginn Vertreter des DSB (die anderen großen Dachverbände waren auch angeschrieben, haben sich aber damals noch nicht gemeldet) und des FWR mit ins Boot geholt und genau solche Fragen (auch bezüglich des Erhebens von Daten im Vorfeld) mit ihnen besprochen bzw. Fragen beantwortet.

Grundsätzlich hast Du natürlich Recht Gromit, dass ein Gutachter nur Dinge machen darf, die sein Klient möchte, aber auf der anderen Seite darf ein Dienstleister (wie z.B. ein Guatchter) nur sach- und fachgerechte Arbeiten ausführen. Daher braucht man gar nicht weiter darüber zu diskutieren; oder wenn maan diskutiert, dann bitte fachlich fundiert und wie man hier im Rheinland sagt "in bissgen nett".

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Hallo,

wollte auch einmal kurz auf die Fragen antworten.

Werde dieses Jahr 22 Jahre alt, und wollte das Gutachten beim TÜV Bielefeld machen lassen. Kostet dort so ca. 150 Euro.

Also werde ich jetzt nächste Woche den Antrag einreichen und mich dann für einen Termin beim TÜV anmelden!

Vielen Dank!

Gruß Volker

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Prima, kannst die Seiten ja übrigens frei wählen (TÜV-Plakette auf eine Pobacke und ASU-Plakette auf die andere...) :rotfl2:

Aber die Plaketten muss man doch immer ohne Probleme einsehen können und da er kaum mit nacktem Popo durch die Gegend laufen will, sollte er sie sich besser auf die Stirn oder so kleben. :rotfl2:

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Möchte auch was schreiben, und zwar:

Das man zur MPU (medizin- psychologische Untersuchung) gehen muß, ist ja jetzt geregelt wenn man unter 25 Jahre ist. Da Slasher aber ja schon Waffen hat, wäre mit dem SB zu klären, ob überhaupt eine MPU notwendig ist? Ich könnte mir vorstellen, das wenn ich mit dem SB gut auskomme, ich sagen könnte, "Mensch, passen sie mal auf, ich habe doch schon 2 Waffen und bin noch nie neg. aufgefallen, denken Sie wir brauchen die MPU unbedingt? Denn wenn ich Blödsinn im Kopf hätte, hätte ich ja schon mit meinen bisherigen Waffen Schaden anrichten können". Ich denke der ein oder andere SB wird da nachdenklich, kommt halt immer auf den Fall an. Falls Slasher (oder ein anderer) KEINE Waffen hätte, würde man um eine MPU nicht herumkommen.

Angst vor so einem MPU Test hätte ich keine, war ich doch selbst schon mal dabei, als ich meinen Führerschein mit 16 machte. Da war zwar so ein dämlicher Test mit Lampen und allerlei Blinklichter dabei, die Psychologin war aber fair und sagte später das sei nur da, damit man die Leute nervös macht (wie recht sie doch hatte). Danach gabs ein nettes Gespräch und sie wollte unter dem Strich eigentlich nur wissen, ob man die Reife hat oder ob man noch unverantwortlich denkt. Ich meine das ist da nicht anders, egal ob die MPU beim TÜV oder woanders gemacht wird.

Um was geht es denn: Der Gutachter will wissen und wird dem Amt mitteilen, ob der Sportschütze die geistige Reife hat, das man ihm ohne augenscheinliche Argumente eine Waffe in die Hände geben darf oder nicht. Darauf werden sich auch seine Fragen richten. Wenn man sagt das man weiß das Waffen gefährlich sind und besser als sonst aufpassen muß (in jeder Situation- sprich Zuverlässigkeit), ist das natürlich seriöser als wenn man sagt "boah ey, die Wumme zeig ich erst mal bei meine Kumpels rum". Ist jetzt sehr unterschiedlich aber macht schnell deutlich, worauf es dabei ankommt. Und wenn Slasher ja schon Waffen hat weiß er damit umzugehen, also ich denke da gibt es keine Probleme.

Ach ja, und weil ich gelesen hab wg. Info´s von privat: Du kannst das ja in einem Vorabgespräch mit dem Gutachter klären was er alles wissen will. Kommt dir was spanisch vor such dir einen anderen. Ein ehrlicher Gutachter wird dir immer sagen wie sowas abläuft (oberflächlich natürlich, er will dir ja nicht gleich alle Fragen vorab zum einüben mitteilen), und was er alles von deiner Vorgeschichte wissen will. Ich denke keinem der Gutachter interessiert es, ob du Miese auf´m Bankkonto hast oder nicht. Solange seine Gage noch drauf ist, wird´s ihn egal sein.

Aber ein Gespräch mit dem SB sollte es geben. Ist vielleicht auch positiv, zeigt es doch das sich der Jüngling Gedanken macht und auch darüber reden will, weil was ist es denn: Geldschneiderei (zumindest in meinen Augen). Meiner Meinung nach kann auch ein Krimineller, der noch unentdeckt ist, sich ein positives Gutachten erschleichen. Wenn er ein negatives vom Gutachter bekommt schmeißt er es weg und geht zu einem anderen, bis er ein positives hat (Übung bei den Fragen macht dann den Antwortmeister). Denn der Gutachter kann ja auch nur verwertten was er zu hören bekommt. Was derjenige denkt oder im Schilde führt kann auch der gute Mensch nicht wissen. Schwarze Schafe gibt es halt überall.

War nur meine Meinung.

Grüße Hunnnter

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