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IGNORED

Warnschild "Schusswaffengebrauch"


Huskydoc

Empfohlene Beiträge

...mich würde mal interessieren, wie die Annoncen des Vermieters jetzt aussehen. Der muss doch dadurch ziemlich harte Auschlusskriterien bei der Auswahl seiner Mieter haben.

:D

Na na, juppzupp!

Wir wollen doch wohl nicht diskriminieren von wegen ethnischen Minderheiten, "resozialisierten" Gewaltverbrechern oder aber Randgruppen der Gesellschaft, wie z.B.: nein, ich verkneifs mir, könnte größeren Ärger geben, wegen Anti-Diskriminierungs-Richtlinie -im wesentlich in deutsches Recht umgesetzt- und ziemlich unerträglich. Tatsächlich können wir unsere Mieter, wie auch unsere Mitarbeiter nur auf halblegalem Weg und Umwegen selektieren, von wegen geschlechtsneutral und antidiskriminierend und so!

Gruß Sig

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Schilder sind sicher am praktikabelsten. Muß aber etwas subtiler und glaubwürdiger sein.

etwa so:

Vorsicht Zeckenbefall!

Wegen Befalls mit hochinfektiösen Zecken

(Ixodes ricinus) musste der gesamte Uferbereich

mit Insektizid (TOXAPHEN) behandelt werden.

Bitte vermeiden Sie jeglichen Kontakt.

Dann können die Ausflügler noch wählen ob sie mehr Angst vor den Zecken oder der chemischen Keule haben wollen.

Gruß Thomas :D

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Servus!!

Alo ich würde folgendes macher: Grundstück einzäunen, Flinte umschnallen 45. and den Gürtel und rumstolzieren!! :bud::bud:

Alternatif: Tisch ans Wasser stellen, Waffen drauf und Putzen (oder wenigstens so tun). :D

Das müsste eigendlich als abscheckung reichen!!

Gruß

Georg

:s75:

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das war mal > "dem Bedürfnis entsprechenden Zweck" gestattet im aktuellen WaffG nicht mehr das herumgockeln mit Sport , Sammler , Jagdgeräten , selbst nicht mehr auf eigenem befriedetem Grund und Boden

also doch besser einen Event-Beach für Paddler , aber mit Kassenhäuschen

Das heißt man darf nicht mehr im befrideten Besitztum eine Waffen rumtragen??

Soviel ich weiß, darf man das, aber man darf halt keinen Schuß abgeben, oder bin ich da falsch informiert???

Gruß Georg

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das war mal > "dem Bedürfnis entsprechenden Zweck" gestattet im aktuellen WaffG nicht mehr das herumgockeln mit Sport , Sammler , Jagdgeräten ,

Das gilt nur für fremde Privatgrundstücke (z.B. Verein, bei Bekannten, beim Büchsenmacher). Der Hintergrund war, dass nach dem alten Gesetz "Sportschützen" völlig legal mit ihrer "Sportwaffe" Bewachungsaufgaben auf Firmengeländen oder in Discos übernehmen konnten.

Auf eigenem Grund und Boden, in der Mietwohnung und in den eigenen Geschäftsräumen gibt es laut WaffG überhaupt kein Führen, also muss man auch nicht auf den Bedürfniszweck achten.

Mit der Waffe im Holster im eigenen Garten oder im Haus herumzulaufen ist also legal, aber ob es unbedingt schlau ist steht auf einem anderen Blatt.

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Mit der Waffe im Holster im eigenen Garten oder im Haus herumzulaufen ist also legal, aber ob es unbedingt schlau ist steht auf einem anderen Blatt.

Da wird man wohl gleich auch noch Eintrittskarten für :ninja::ninja::ninja: ausstellen können, denn die werden dann irgendwann auf der ( Gras - ) Matte stehen!

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Ihr könnt doch aufstellen, was Ihr wollt, ter teutsche Michl liest es nicht oder macht trotzdem das Gegenteil von dem, was das Schild oder Gesetze aussagen.

Kleines Beispiel: Mein Gartengrundstück mit Doppelgarage ist von meinem Hausgrundstück voll einsehbar. Parkt mir doch ein Rentner so die Einfahrt zu, daß aus keiner der beiden Garagen rausgefahren werden kann. Ich sag ihm, soll abhauen, er steht auf meinem Grundstück.

Sein Kommetar: Ticken Sie noch richtig? Stellen Sie doch ein Schild auf, fassen Sie mich bloß nicht an, sonst passiert was, und mäßigen Sie Ihren Ton.

Re: Wenn sie auf meinem Grundstück stehen und das uneingeladen und unberechtigt, red ich noch ganz anders mit Ihnen. Foto nebst Kennzeichen gemacht und noch gesagt, er soll mal in die StVO gucken, von wegen Parken vor Einfahrten und so.

Sein Kommentar: Ich kenn die StVO nicht, was ist das?

Ich hab dann einfach die Hängerkupplung drangemacht und bin rausgefahren....er wollte keinen Kratzer in den schönen Perlmuttlack... :chrisgrinst:

Manchmal fang ich wirklich an zu glauben, daß der tägliche Wahnsinn siegt :gaga: .

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Das gilt nur für fremde Privatgrundstücke (z.B. Verein, bei Bekannten, beim Büchsenmacher). Der Hintergrund war, dass nach dem alten Gesetz "Sportschützen" völlig legal mit ihrer "Sportwaffe" Bewachungsaufgaben auf Firmengeländen oder in Discos übernehmen konnten.

wo steht des im waffengesetz?

@Huskydoc

wöchtest du das ufer des flusses auch benutzen? wenn ja, fallen die hälfte der vorschläge schon mal weg. :)

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Wenn er Deine Einfahrt blockiert und sich weigert wegzufahren, dann ist das Nötigung, oder nicht?

Das hatte ich ihm auch gesagt, er war der Meinung, nur Hausfriedensbruch und wo kein Kläger, da kein Richter. Aber wer auf fremden Privatgrundstücken parkt, hat halt schlechte Karten, wenn sein Auto einen Schaden hat.

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  • 2 Monate später...

Das hatte ich ihm auch gesagt, er war der Meinung, nur Hausfriedensbruch und wo kein Kläger, da kein Richter. Aber wer auf fremden Privatgrundstücken parkt, hat halt schlechte Karten, wenn sein Auto einen Schaden hat.

darf man also autos, die auf dem eigenen grundstück stehen, beschädigen? wenn ja, wo steht das? :confused:

-sig

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Ach, wenn ich so eine Hacienda hätte, würde ich einfach meine Berufskleidung anziehen, meinen Ticketblock griffbereit in die Hemdtasche stecken und es mir mit einem kühlen Drink im Liegestuhl hinter dem nächsten Busch bequem machen.

Und jedesmal, wenn wieder ein im schicken Outdoor-Partnerlook vom Globetrotter-Shop gekleidetes Berufsschullehrerehepaar mit dem kleinen Patrick-Florian und der krakeelenden Laura-Madeleine auf meinem Grund und Boden anlandete, würde ich sie freundlich lächelnd darauf hinweisen, daß sie das Flüßchen entgegen der entsprechenden Verordnung des Landkreises während der Brut- und Setzzeit befahren, und ihnen eine kostenpflichtige Verwarnung vor Ort anbieten...

... und nach einem halben Tag hätte ich genug Kohle, um eine ganze Hundemeute ein Jahr zu unterhalten :D

Ach ja, und wenn der mündige Bürger nicht abdrücken will, schmeiße ich ihm eben ein Tütchen Dope in den Kahn und buchte ihn ein. Weiß doch jeder, daß die Polizei sowas andauernd macht :)

:rotfl2::s75:

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