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IGNORED

Schlagstock


NOC0569

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ein Beispiel aus der Praxis:

Ist schon ein paar Tage her. In einer norddeutschen Großstadt wird ein junger Mann

nachts auf dem Weg in sein Bettchen von 4 Jugendlichen überfallen.

Was die Vier nicht wußten: Das Opfer war Teilnehmer der damaligen Weltmeisterschaft im Judo.

Ende: 3 x Krankenhaus, 1 x Flucht.

Resultat der ganzen Geschichte: Ein Richter hat unseren Judoka zur Zahlung von Schmerzensgeld

an seine "Opfer" verurteilt.

Begründung: Er hätte seine erlernten Kampftechniken in dem aktuellen Fall nicht einsetzen dürfen.

Da kommt Freude auf. :bud:

Geschrieben
...

Resultat der ganzen Geschichte: Ein Richter hat unseren Judoka zur Zahlung von Schmerzensgeld

an seine "Opfer" verurteilt.

Begründung: Er hätte seine erlernten Kampftechniken in dem aktuellen Fall nicht einsetzen dürfen.

Da kommt Freude auf. :bud:

1. Das schreit ja nahezu nach einer weiteren Runde vor Gericht. :gaga:

2. Judo kann man zur Selbstverteidigung benutzen? :huh:

Geschrieben

...klar. Bei einem unbewaffneten Gegner.

Sobald aber Stichwaffen im Spiel sind ist alles was mit Körperkontakt zu tun hat lebensgefährlich.

...ich finde solche Leute sollten nicht klagen dürfen. Das sollte bei kriminellem Abschaum unter Berufsrisiko laufen.

:gutidee:

sowas passiert meistens, wenn (in dem fall der judoka) man meint, man ist im recht und daher auf einen anwalt vor gericht verzichtet.

die eltern der verzogenen gören haben aber mal eben den anwalt gefüttert und der macht das fass auf.

mit einem mal ist man dann der gewaltätige KAMPFsportler der völlig überreagiert hat.

tja, so läufts halt in unserem schönen lande... :gaga:

Geschrieben

hallo,

zurück zur sache !

normalerweise heißt es teleskopschlagstöcke müssen zusammengeklappt mindestens 19 cm betragen.

alles was kleiner ist, ist ein verbotener gegenstand der weder erworben noch besessen geschweige denn geführt werden darf !!!

allerdings sind sich unsere ordnungshüter darüber nicht alle einig.

bei mir haben sie vor einer woche bei einer routinekontrolle einen zusammengefahren 26 cm langen teleskop-schlagstochk sichergestellt. den hatte ich nur im auto ( war also in keiner konfliktsituation -keine notwehr geschweige denn habe ich damit eine straftat begangen -)

jetzt habe ich eine anzeige wegen unerlaubten waffenbesitzes was sich für einen sportschüzten garnicht gut macht.

soviel zum thema zusammengefahren 17 cm.

erwischt dich damit jemand egal ob zuhause oder auf der straße ... dann guck mal nach im strafgesetzbuch nach wie sich deine zukunft gestaltet. beim besitz von verbotenen gegenständen !!! ... wenn du sportschütze bist, dann warst du es einmal. die waffen sind dann weg.

fazit. du besitzt einen verbotenen gegenstand, und wenn ich du wäre würde ich den mal ganz ganz schnell wegkommen lassen. wenn du unbedingt einen haben möchtest denn kauf dir lieber einen über 19 cm.

gruß andre

Geschrieben
normalerweise heißt es teleskopschlagstöcke müssen zusammengeklappt mindestens 19 cm betragen. alles was kleiner ist, ist ein verbotener gegenstand der weder erworben noch besessen geschweige denn geführt werden darf !!!

Wo steht das?

Morpheus

Geschrieben

normalerweise heißt es teleskopschlagstöcke müssen zusammengeklappt mindestens 19 cm betragen.

alles was kleiner ist, ist ein verbotener gegenstand der weder erworben noch besessen geschweige denn geführt werden darf !!!

Gähn,

dazu gibt es den Feststellungsbescheid des BKA vom 20.07.2005 (Az: KT21/ZV25 5164.01-Z-10), der die Verbotseigenschaften gem. WaffG von Teleskopschlagstöcken jeder Länge ausdrücklich verneint.

Sie stellen jedoch Hieb- und Stoßwaffen dar.

Hast Du die Polizisten vor der Sicherstellung darüber aufgeklärt und dir die Namen der beteiligten Beamten von den Dienstausweisen notiert, bevor Du den Namen des Disziplinarvorgesetzten erfragt hast?

Rechtsmißbrauch, evtl. Nötigung, Amtsmißbrauch, Verfolgung Unschuldiger...

Geschrieben

Die Sache von Glock19 wird ja hier bereits ausführlich diskutiert.

Ich würde den "ermittelnden" Beamten mal auf den BKA-Bescheid hinweisen. Oder lass das zur Sicherheit einen Anwalt machen. Der kann dir auch gleich sagen ob du Probleme wegen deiner waffenrechtlichen Zuverlässigkeit bekommst. Du bist doch hoffentlich Rechtschutzversichert! Im schlechtesten Fall wird hier schlampig ermittelt und der Beamte stuft deinen Schlagstock als verbotenen Gegenstand ein ... der Staatsanwalt verlässt sich erstmal auf diese Aussage und eröffnet ein Verfahren gegen dich. Dann fangen deine Probleme an ... auch wenn das Verfahren wieder eingestellt wird, darfst du wahrscheinlich mindestens einmal zu deinem Sachbearbeiter rennen um die ganze Situation zu klären.

Geschrieben

Was ich davon halte das jeder der sich bedroht "fühlt" einen Teleskopschlagstock mit sich "führt" sei mal dahingestellt. Der Richter könnte aber fragen warum du, wenn du nicht auf Konflikte aus warst, einen "Schlagstock" zu deiner Verteidigung dabei hattest! Das gleich gilt auch für Gaswaffen. Beim Taser bin ich mir nicht ganz sicher ... mit Sprays solltest du auf der sicheren Seite sein. Halte es am Besten mit Maus I. Bär :D und leg dir nen schönen Spazierstock zu (nein keinen Stockdegen!) und lerne damit "umzugehen".

Ja, da haben wir mal wieder die "guten" und die "böösen" Gegenstände... Wirkung ist bei Holzstock und 500 g leichten "Schlag"stock zwar ähnlich bis gleich, das gesellschaftliche Ansehen aber wohl nicht...

Nur: juristisch betrachtet ist das alles nicht relevant. Genauso wenig wie die hier befürchtete Frage des Richters, warum der Gegenstand mitgeführt wurde, wenn man doch nicht auf Konflikte aus war (die simple Antwort hierauf könnte lauten, dass man zwar niemals auf Konflikte aus sei, gewalttätige Angriffe aber nicht ausschließen könne und dafür im legalen Rahmen Vorsorge treffe; siehe auch das Beispiel Feuerlöscher im Haus). Relevant ist letztlich, ob die mit dem Gegenstand ausgeführte Handlung von der Rechtsordnung gedeckt war oder nicht.

Vor diesem Hintergrund finde ich die Befürchtung amüsant, eine Gaswaffe (die Wirksamkeit mal beiseite gelassen) könne unangenehme Fragen der Justiz hervorrufen, ein Reizgasspray aber nicht. Mit der rechtlichen Beurteilung eines Notwehrfalles hat das nichts zu tun.

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Nur: juristisch betrachtet ist das alles nicht relevant. Genauso wenig wie die hier befürchtete Frage des Richters, warum der Gegenstand mitgeführt wurde...

Da du juristisch anscheinend vor-, hoch- oder eingebildet bist, :D (Rechts- oder Hobbyanwalt?) wage ich es fast nicht, dir zu widersprechen. Ich rate trotzdem jedem mal dazu sich regelmässig Gerichtsverhandlungen (nein ... nicht die im Fernsehen) anzusehen. Was da an Recht gesprochen wird ist schon manchmal sehr wunderlich und man bekommt eine ganz andere Sicht auf unser Rechtssystem. Wozu wird wohl weiter oben geraten vor Gericht aus dem Schlagstock einen "Verteidigungsstock" zu machen. Könnte es wohl doch sein, das es trotz der deutschen Reglementierungswut nicht möglich ist, für alles ein Gesetz oder eine Vorschrift zu erlassen? Und das die bestehenden Gesetze eben doch verschieden ausgelegt werden können? Und das auf dem Richterstuhl eben auch nur ein Mensch wie jeder andere sitzt. Und das vor Gericht eben doch nicht jeder gleich ist (siehe Dieter Bohlen). Und das aus einer so sicher geglaubten Notwehr plötzlich eine Körperverletzung wird (mit Schlagstock höchstwahrscheinlich sogar eine gefährliche Körperverletzung, da mit einem gefährlichen Gegenstand ausgeführt).

Ach ja ... kennt ihr auch jemanden der sagt: Mein XXX (Kumpel, Vater, Cousin, Schwippschwager oder er selbst) ist Anwalt und der haut dir die Gesetze nur so um die Ohren, wenn du dich mit mir anlegst?

Klar kennen die die Gesetze besser als ein Normalsterblicher ... es ist aber trotzdem immer mal wieder witzig wenn sich vor Gericht einer belehren lassen muss weil er sich nicht richtig auskennt. Oder ein Ordnungsgeld vom Richter aufgebrummt bekommt weil er sich andauernd nicht gebührend benimmt.

Egal ... nach dem Freibrief von karlyman kauf ich mir morgen einen Teleskopschlagstock, Spray und einen Taser. Gasplempe und kleinen WS besitze ich auch. So ausgerüstet braucht ich keine Angst mehr zu haben und im Ernstfall leg ich dem Richter einfach einen Ausdruck hin:

Juristisch betrachtet ist das alles nicht relevant. Genauso wenig wie die hier befürchtete Frage des Richters, warum der Gegenstand mitgeführt wurde, wenn man doch nicht auf Konflikte aus war (die simple Antwort hierauf könnte lauten, dass man zwar niemals auf Konflikte aus sei, gewalttätige Angriffe aber nicht ausschließen könne und dafür im legalen Rahmen Vorsorge treffe; siehe auch das Beispiel Feuerlöscher im Haus). Relevant ist letztlich, ob die mit dem Gegenstand ausgeführte Handlung von der Rechtsordnung gedeckt war oder nicht.

Vor diesem Hintergrund finde ich die Befürchtung amüsant, eine Gaswaffe (die Wirksamkeit mal beiseite gelassen) könne unangenehme Fragen der Justiz hervorrufen, ein Reizgasspray aber nicht. Mit der rechtlichen Beurteilung eines Notwehrfalles hat das nichts zu tun.

P.S.: Ja ... es ist mir klar das bei einer Verurteilung wegen KV auch ein Schirm als gefährlicher Gegenstand gewertet wird. Es stellt sich nur die Frage ob es nicht eher zu einer Verurteilung kommt wenn man sich mit einem Teleskopschlagstock "verteidigt" hat? Vor Kurzem wurde eine Frau zu Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt, weil sie dem Vergewaltiger aus zu kurzer Entfernung Pfefferspray in Gesicht und Augen sprühte. Also ich weiß nicht ... nach meinem Verständnis müsste das doch gerechtfertigt sein wenn der Kerl ihr die Klamotten aufreißt, sie würgt und zu Boden drückt und sich schwer keuchend auf sie schmeißt.

Geschrieben

Problematisch wird's immer, wenn das Vorliegen einer Notwehrsituation aufgrund eines unklaren Sachverhalts im Nachhinein in Zweifel zu ziehen ist. Dann - und da gebe ich SL 8 ein Stück weit recht - KÖNNTE der bloße Anschein für den sprechen, der mit dem Regenschirm und nicht mit dem ASP zugeschlagen hat. Gehe ich aber von einer klaren Rechtfertigung der Notwehr aus, so ist jedes legale (und lt. Rechtsprechung - bezogen rein auf die Notwehr - z.T. auch illegal geführte) Abwehrmittel in diesem Rahmen zulässig. Man muss differenzieren; deshalb habe ich mit Pauschalaussagen ("bei Anwendung von XYZ im Notwehrfall wirst du immer verknackt..", u.ä.) so meine Probleme.

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Eine effektive Alternative zu allen Schlag-, Abwehrstöcken und Elektroschockern ist das CS Gas bzw. auch Pfefferspray.

Habe es selbst einmal vor 20 Jahren bei einem Überfall in Amsterdam (3 Typen auf einmal) erfolgreich angewand um meinen Kumpel zu beschützen.

In dieser Situation hätte ein Schlagstock wahrscheinl. nicht geholfen, da es in so einer Sitation doch schon zieml. stressig ist und man auch erst mal mit seiner eigenen Angst kämpfen muss.

Da ist die Überwindung auf so einen Knopf zu drücken doch etwas einfacher.

Geschrieben

Da du juristisch anscheinend vor-, hoch- oder eingebildet bist, :D (Rechts- oder Hobbyanwalt?) wage ich es fast nicht, dir zu widersprechen. Ich rate trotzdem jedem mal dazu sich regelmässig Gerichtsverhandlungen (nein ... nicht die im Fernsehen) anzusehen. Was da an Recht gesprochen wird ist schon manchmal sehr wunderlich und man bekommt eine ganz andere Sicht auf unser Rechtssystem. Wozu wird wohl weiter oben geraten vor Gericht aus dem Schlagstock einen "Verteidigungsstock" zu machen. Könnte es wohl doch sein, das es trotz der deutschen Reglementierungswut nicht möglich ist, für alles ein Gesetz oder eine Vorschrift zu erlassen? Und das die bestehenden Gesetze eben doch verschieden ausgelegt werden können? Und das auf dem Richterstuhl eben auch nur ein Mensch wie jeder andere sitzt. Und das vor Gericht eben doch nicht jeder gleich ist (siehe Dieter Bohlen). Und das aus einer so sicher geglaubten Notwehr plötzlich eine Körperverletzung wird (mit Schlagstock höchstwahrscheinlich sogar eine gefährliche Körperverletzung, da mit einem gefährlichen Gegenstand ausgeführt).

Ach ja ... kennt ihr auch jemanden der sagt: Mein XXX (Kumpel, Vater, Cousin, Schwippschwager oder er selbst) ist Anwalt und der haut dir die Gesetze nur so um die Ohren, wenn du dich mit mir anlegst?

Klar kennen die die Gesetze besser als ein Normalsterblicher ... es ist aber trotzdem immer mal wieder witzig wenn sich vor Gericht einer belehren lassen muss weil er sich nicht richtig auskennt. Oder ein Ordnungsgeld vom Richter aufgebrummt bekommt weil er sich andauernd nicht gebührend benimmt.

Egal ... nach dem Freibrief von karlyman kauf ich mir morgen einen Teleskopschlagstock, Spray und einen Taser. Gasplempe und kleinen WS besitze ich auch. So ausgerüstet braucht ich keine Angst mehr zu haben und im Ernstfall leg ich dem Richter einfach einen Ausdruck hin:

P.S.: Ja ... es ist mir klar das bei einer Verurteilung wegen KV auch ein Schirm als gefährlicher Gegenstand gewertet wird. Es stellt sich nur die Frage ob es nicht eher zu einer Verurteilung kommt wenn man sich mit einem Teleskopschlagstock "verteidigt" hat? Vor Kurzem wurde eine Frau zu Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt, weil sie dem Vergewaltiger aus zu kurzer Entfernung Pfefferspray in Gesicht und Augen sprühte. Also ich weiß nicht ... nach meinem Verständnis müsste das doch gerechtfertigt sein wenn der Kerl ihr die Klamotten aufreißt, sie würgt und zu Boden drückt und sich schwer keuchend auf sie schmeißt.

Also die Verurteilung der Frau kann ich nicht glauben. Ich lese hier immer wieder solche unglaublichen Urteilen. Bitte Quelle mitteilen. Ich glaub das nicht, auch wenn in unserem Rechtssystem einiges schief läuft, aber soweit sind wir noch nicht.

Geschrieben

Wird etwas dauern ... sollte ich aber hoffentlich noch finden. Hab es extra ausgeschnitten und aufgehoben. Nicht das du mich falsch verstehst ... der Vergewaltiger wurde AUCH verurteilt! Ich konnte nur nicht begreifen das der Typ tatsächlich Schmerzensgeld bekommen hat. Keine Ahnung ob Berufung bzw. Urteil in höherer Instanz.

Geschrieben

Wird etwas dauern ... sollte ich aber hoffentlich noch finden. Hab es extra ausgeschnitten und aufgehoben. Nicht das du mich falsch verstehst ... der Vergewaltiger wurde AUCH verurteilt! Ich konnte nur nicht begreifen das der Typ tatsächlich Schmerzensgeld bekommen hat. Keine Ahnung ob Berufung bzw. Urteil in höherer Instanz.

mmmmhh..

ich kann nicht glauben, das in einem Fall erst der Vergewaltiger verurteilt wurde und dann das Opfer.

Mit welcher Begründung hat der verurteilte Täter dann das Opfer wegen Körperverletzung angezeigt.

Vielleicht so:

"Herr Richter, wissen SIE eigentlich wie schwer es ist eine Frau zu vergewaltigen wenn man Pfefferspray in der Fresse hat" ;)

Geschrieben

Wird etwas dauern ... sollte ich aber hoffentlich noch finden. Hab es extra ausgeschnitten und aufgehoben. Nicht das du mich falsch verstehst ... der Vergewaltiger wurde AUCH verurteilt! Ich konnte nur nicht begreifen das der Typ tatsächlich Schmerzensgeld bekommen hat. Keine Ahnung ob Berufung bzw. Urteil in höherer Instanz.

Kannst Du es scannen und hier einstellen? Würde mich interessieren.

Geschrieben

Soweit mir bekannt waren es zwei unabhängige Verfahren. Der Typ wurde wegen versuchter Vergewaltigung zu einer Bewährungstrafe verurteilt und die Frau zur Zahlung von Schmerzensgeld. Der Anwalt des Klägers hatte anscheinend überzeugende Argumente.

Kannst Du es scannen und hier einstellen? Würde mich interessieren.

Wenn ich es finde, gerne ... ansonsten guck ich mal im Internet ob ich was über den Fall finde.

  • 3 Jahre später...
Gast 250-Walter@fvlw.de
Geschrieben

Wenn es regnet habe ich mmer meinen Regenschirm dabei. Manchmal auch nachts:

Andere Dinge kann man/frau auch dabei haben...:

Am Besten ist es in der Gruppe zu bleiben und die Entschlossenheit sich auch wirklich einzusetzen!

Nicht Hilfe sondern FEUER schreien, weil Sensationsgeilheit Menschen anlockt!

Geschrieben
Soweit mir bekannt waren es zwei unabhängige Verfahren. Der Typ wurde wegen versuchter Vergewaltigung zu einer Bewährungstrafe verurteilt und die Frau zur Zahlung von Schmerzensgeld.

Seltsam. Wenn Notwehr vorlag, ist das sehr verwunderlich.

Denn die Notwehr ist im deutschen Strafrecht und im Zivilrecht gleich formuliert.

Bei vorliegender (ggf. vom Gericht bestätigter) Notwehr entfällt strafrechtlich die Strafbarkeit UND ggf.

zivilrechtlich die Schadenersatzpflicht für die Notwehrhandlung.

Gegen ein solches zivilrechtliches Urteil hat sich die Frau doch hoffentlich gewehrt.

Geschrieben

Leute, Ihr habe einen dreieinhalb Jahre alten Fred ausgegraben.

Zudem hat sich die Gesetzeslage geändert, ein (Teleskop)Schlagstock unterliegt dem Führverbot nach § 42a.

Geschrieben
...

Nicht Hilfe sondern FEUER schreien, weil Sensationsgeilheit Menschen anlockt!

Nein, weil "Feuer" als Warnruf eine Urangst auslöst.

Geschrieben
Bei uns im Verein löst 'Feuer' ziemlich viel Lärm aus....

Wenn "Feuer" - dann sollte sich die aufsicht mal mit grundlegenden Dingen der Kommunikation und der Wahrnehmung beschäftigen............

Geschrieben
Morje,

solltest Du jemals Probleme mit dem Gesetz bekommen (Notwehr), nenn das Ding vor Gericht niemals Schlagstock. Abwehrstock oder Verteidigungsstab klingt für jeden Richter wesentlich besser, oder Teleskop-Abwehrstab.

Denn auch wenn Du das Ding führen darfst und Dich natürlich auch, im Notwehrfall verteidigen, wird das idR eine Gerichtsverhandlung nach sich ziehen, wenn der Angreifer verletzt wird.

Und dann kommt es oft darauf an, was für einen Eindruck der Richter hat, wie die Sache ausgeht. :huh:

Gruß, W

Na ja Schlagstock,Abwehrstock wie auch immer, wie siehts den eigentlich mit ner Maglite

und aufsteckbaren Seitengriff aus (das Teil sieht vom Gesamteindruck aus wie ein dicker Tonfa).

Der Griff ist ja nicht mal Bestandteil der Lampe da immer wieder entfernbar.

Die maglite darf ja auch geführt werden da sie keine Stoss oder Hiebwaffe bzw. nicht explizit

für diesen Zweck hergestellt wird sondern als Taschenlampe.

Sicher auch eine Alternative, nur unterschätzen sollte man die auch nicht in den USA wo

Beamte und Schutzpersonen diese Lampe führen soll es beim Gegenüber sogar zu Knochenzertrümmerungen im Gesicht/Kopfbereich gekommen sein.

PS: zur Maglite gibts auch ein CS/Pepper Aufsatz die Lampe ist danach sozusagen eine

Eierlegendewollmilchsau "Schlagstock" meinetwegen auch "Verteidigungsstab",Lampe

sowie profess.Pepperspray mit Sicherheit sogar empfehlenswerter als eine SSW.

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