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IGNORED

Steuerhinterziehung -> Waffen weg.


bullpup

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Hallo!

Im deutschen Recht wird zwischen "Verbrechen" und "Vergehen" unterschieden.

Das Vergehen: Mindeststrafe ist die Geldstrafe und das kann dann bis zur Freiheitsstrafe gehen.

Also ist Steuerhinterziehung ein Vergehen und kein Verbrechen.

Das Verbrechen: Mindeststrafe 1 Jahr Freiheitsstrafe z.B. Schwere Körperverletzung, Brandstiftung..

Meine persönliche Meinung:

Man sucht doch immer nach Gründen deutschen Bürgern die Waffen weg zunehmen. Die Politiker haben ebend kein Vertrauen zum Volk, eher Angst.

Die besten Grüße

Alex

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... also insolvenz und peng (keine beim geschäftführer eintreibbaren steuern) und kein einziger euro (64.000 fall 1, 112.000 euro fall 2) für den staat.

ob das sinn macht?

Da würde ich als Steuerfahnder aber hellhörig werden, ´ne knappe viertel Million Emmchen ans Finanzamt nicht entrichtet, was ist denn mit dem Umsatz ??? So eine Steuerschuld häuft kein Klempnermeister an, der mal drei Wochen lang seine Steuern nicht bezahlt.

Das riecht böse entweder nach Konkursverschleppung oder Rente auf den Caymans.

mfg

Ralf

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.... wegen dir rufe mich hier firmen an.. weil du irgendwann mal irgendwas

im uhrenforum geposte hast.. das muss ich morgen rausnehmen (post irgendwann von 2004)... :rotfl2:

netter beitrag...

da war ich bestimmt unter drogungen :s75:

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Könntest Du das Az. bei Gelegenheit raussuchen? Wegen der Brisanz des Themas wird das sicher hilfreich sein, die Fundstelle parat zu haben. Vielen Dank.

Daytona hat zwar recht, dass § 5 Abs. 2 WaffG eigentlich schon aufschlussreich genug ist, weil dort abgesehen von den Tagessätzen ganz allgemein eine vorsätzliche Straftat ohne nähere Einschränkung genannt wird.

Hier trotzdem die Aktenzeichen der Urteile zu Vermögensdelikten, die ich auf Anhieb dazu gefunden habe:

1. BVerwG, Az. 1 C 29.89, Urteil vom 24.04.1990 (Untreue, § 266 StGB und Steuerhinterziehung § 370 AO)

2. BVerwG, Beschluss vom 10.07.1991 (Bankrott § 283 StGB), vgl. Gläubigerbegünstigung nach § 283c StGB Urteil vom 14.10.1982, Az. 3 C 69.81

3. VGH Baden-Württemberg 1. Senat, Az. 1 S 1573/90, Urteil vom 04. April 1991 (vorsätzlicher Bankrott)

4. BVerwG 1. Senat, Az. 1 C 20/94, Urteil vom 04. September 1995 (dieses Urteil habe ich gemeint, siehe hierzu ergänzend auch Beschluss des BVerwG vom 19. September 1991, 1 CB 24.91)

Grüssle

SBine :)

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selbst wenn das bedeutet, daß man sich auf die Seite von Kriminellen schlägt.

Ja, sehe ich genau so.Zumal man ja auch aus der Summe sieht das es um keine kleinigkeit geht, es geht um jemenden der 23.000€ Steuern auf Einnahmen aus Kapitalvermögen hinterzogen hat. Gehen wir vom Spitzensteuersatz aus heißt das, das er fast 49.000€ Einkünfte am Finanzamt vorbei an Zinsen oder Dividenden bekommen hat. Da kann man ja leicht abschätzen das die angelegte Summe noch mal mindestens das Zehnfache sein dürfte.

Auch die Tagessätze von 115 Euro die je doch bedeuten das er nach Abzug von Lebenshaltung und Unterhaltsverpflichtungen noch etwa 3500 Euro jeden Monat zum Leben hat, deuten für mich nicht unbedingt auf den Sotzialhilfeempfänger der Omas Sparbuch versteckt hat um sich seinen Zahnersatz finanzieren zu können.

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Was mich aber mehr stört ist der Satz

"wer in strafbarer Weise das Vermögen des Staates schädige, "

Das Vermögen gehört eigentlich den >Bürgern... und ein Staat der so mißwirtschaftet, so Geld seiner Bürger mit der Gießkanne in alle Welt verschleudert...

:icon14::icon14::icon14::icon14::icon14:

Gruss

Cooper

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...es geht um jemenden der 23.000€ Steuern auf Einnahmen aus Kapitalvermögen hinterzogen hat...

eben. genau solches das ist übrigens einer der punkte, wo der prüfer dann halt keinen spass mehr versteht.

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Die Solidarisierung mit einem, der mit voller Absicht und über einen langen Zeitraum Steuern hinterzieht, ist für mich nicht nachvollziehbar.

Ich denke nicht, dass es hier um "Solidarisierung" geht. Ich denke auch nicht, dass es darum geht, die Existenz enrsprechender Regelungen zu verneinen. Es geht eher darum, die Sinnhaftigkeit solcher Regeln in Frage zu stellen und auch die Anwendung bzw. Durchsetzung solcher Regeln in sachlich (nicht rechtlich) vergleichbaren Fällen anzumahnen.

Der Jäger wird wegen dieser Steuerhinterziehung nicht mit seiner Jagdflinte die nächste Bank erleichtern und genauso wenig wird er deswegen eine Gefahr für irgendwen in diesem Lande. Stellen wir uns aber mal vor, er sei Polizist gewesen, so dürfte er weiterhin mit seiner Dienstwaffe seinen Dienst tun. Und was wäre eigentlich passiert, wenn das Finanzamt die gleiche Summe ihm zu Unrecht nicht als Steuererstattung anerkannt hätte? Wäre dann der Finanzbeamte unzuverlässig im Sinne des WaffG? Oder müsste gar der Staat seine Waffen abgeben....

Nur mal so, zum darüber Nachdenken...

bye knight

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Die gesetzliche Regelung in Bezug zur Unzuverlässigkeit ist ebenso eindeutig wie unglücklich gelöst: Ab 60 Tagesätzen wird von einer unwiderleglichen Unzuverlässigkeit ausgegangen. Aber der in diesem Fall Verurteilte dürfte dadurch ganz sicher keine größere Gefahr für die innere Sicherheit und Ordnung sein als vorher.

Hintergrund des scharfen Vorgehens gegen Steuersünder: Gegenwärtig muss der Staat 20% aller Steuereinnahmen aufwenden, um nur die Verzinsung der Schulden zu bezahlen. Tendenz stark steigend. Das Geld wird auf diese Weise in die Taschen einiger weniger Gläubiger umverteilt. Aber an wen? Wer sind die Gläubiger des Staates? Als juristische Personen sind es hauptsächlich die Banken. Dahinter stehen jedoch handelnde, natürliche Personen. Es sind die eigentlich Mächtigen.

Im Gegensatz zu Privatleuten, kleineren und mittleren Unternehmern wurde und wird kein Politiker für die allgemeine Schuldenmisere persönlich haftbar gemacht. Wie verantwortlich oder unverantwortlich er auch immer handeln mag, er scheint kein Risiko hinsichtlich der Folgen zu tragen. Weder straf- noch zivilrechtlich. Auch dann nicht, wenn Rentengelder im großen Stil zweckentfremdet verwendet wurden. Allenfalls geschieht das einmal bei veruntreuten oder zweckentfremdeten Wahlkampfgeldern. Peanuts im Vergleich zum großen Geldkuchen. Aber 23000 Euro zu hinterziehen, das trifft den Privatmann (dann aber auch den Politiker) mit voller Härte. Weil der Staat in dieser ausweglosen Situation jeden Cent des Bürgers braucht.

Politik und Staat läuft derzeit einiges aus dem Ruder. Eine Entwicklung, die schon lange absehbar war. Irgendwann ist die finanzielle Handlungsfähigkeit des Staates so eingeschränkt, dass der Bürger immer mehr belastet und daher stärker kontrolliert werden muss. In Form einer Anlassgesetzgebung, die sich von der Auffassung des liberalen Rechtsstaates immer weiter zu entfernen scheint. In Richtung Kontrolle und Überwachung. Als ein rein zweckmäßig ausgerichtetes Prinzip.

Nicht nur die gesetzlichen Grundlagen dazu nehmen ein immer größeres Ausmaß an und werden immer schärfer, auch die technischen Möglichkeiten sind im Einklang dazu immer perfekter geworden. Überwachung von Emails, Telefonen, SMS usw., behördlicher Zugriff auf Stammdaten von Bankkonten etc. sind Maßnahmen, die deshalb verlockend sind, weil sie eben technisch durchführbar sind.

Sicherheitsgesetze bedürfen dort, wo der Bürger ihnen kritisch gegenübersteht, einer plausiblen Begründung, die oft nicht mit dem wahren Grund deckungsgleich ist. Der „Kampf gegen den Terror“ steht emblematisch dafür. Obwohl Deutschland seit dem RAF- Terror von einem ähnlich gelagerten Ereignis nicht betroffen war, befindet man sich auf politischer Ebene offenbar in einem permanenten Gefecht ohne Schlachtfeld.

Andere Begründungen kommen weitaus unverhüllter daher: „So wenig Waffen wie möglich ins Volk!“ In meinen Augen eine herablassende und absolutistisch klingende Formulierung, die sich über ein demokratisch ausgewogenes Verhältnis von notwendiger Sicherheit und bürgerlicher Freiheit arrogant hinwegsetzt. Eine Sentenz von „entwaffnender“ Offenheit zur weiteren Entmündigung des gesetzestreuen Bürgers

Gruß, Singleshot

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in weiten Bereichen fand doch hier eine Erweiterung der Zuverlässigkeit statt. Hatte es nach altem Recht gereicht eine Seife für 3 DM zu klauen um Unzuverlässig zu werden, ist jetzt immerhin eine 60TS-Grenze eingezogen. Der Gesetzgeber wollte deutlich zum Ausdruck bringen dass es ein Privileg ist, wenn man zum "bewaffneten" Teil der Menschheit gehört. Wer nicht bereit ist die deutsche Rechtsordnung zu achten (egal wie sinnvoll) und somit ein friedfertiges Miteinander aller zu gewährleisten hat eben diese privilegierte Stellung verspielt!

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Den legalen Waffenbesitz als Privileg zu betrachten, ist ein möglicher Ansatzpunkt. Wenn dieses Privileg so verstanden werden kann, damit äußeres Sinnbild der Gesetzestreue im Hinblick auf die öffentliche Sicherheit zu sein.

Das betrifft vor allem die Einstellung des legalen Waffenbesitzers zum Gesetz und sein Handeln. Soweit stimme ich dem zu.

23000 Euro zu hinterziehen, wie es in dem o. g. Fall geschehen ist, ist kein „Kavaliersdelikt“ mehr. Wer sich strafbar macht, muss für sein Handeln einstehen, mit allen Konsequenzen. Als legaler Waffenbesitzer ist man ja sach- und rechtskundig und weiß, welche rechtliche Folgen über den üblichen Rahmen hinaus sich auch für den eigenen Waffenbesitz ergeben.

Nicht zuletzt ist es auch eine Frage der persönlichen Würde, gewissermaßen als Privilegierter sich stets gesetzeskonform zu verhalten.

Wenn ich die Zuverlässigkeitsregelung als unglücklich bezeichnet habe, so geschah das ausschließlich im Hinblick auf die ganz pragmatische Frage nach einer größeren Gefährdung, die nun von dem Verurteilten für die Öffentlichkeit ausgehen könnte. Diese ist hier wohl kaum gegeben. Genau das aber sollte der eigentliche Sinn eines Sicherheitsgesetzes sein, wie es das Waffenrecht ist.

Natürlich muss irgendwann eine Zäsur greifen, die festlegt, wann die Zuverlässigkeit im rechtlichen Sinne nicht mehr gegeben sein kann. Meiner Ansicht nach sollte man vom reinen Sicherheitsaspekt her, soweit man angesichts der doppelten Anzahl illegal besessener Schusswaffen davon sprechen kann, das Augenmerk auf jene Deliktrelevanz lenken, bei der ein hohes Maß an Gewaltbereitschaft im Spiel ist. Solche Täter als unwiderleglich unzuverlässig einzustufen, macht absolut Sinn. Eine starre Höhe der TS als Richtschnur dafür zu nehmen, erfüllt diesen Sinn nicht unbedingt, ist aber konsequent.

60 TS als Grenzziehung sind eine klar definierte gesetzliche Vorgabe für Behörden und Gerichte. Der eigentliche Vorteil liegt darin, das Gesetz konkret und einfach anzuwenden. Das ermöglicht konsequentes Handeln ohne die Unwägbarkeit eines weiteren Ermessensspielraums. Denn der ist ab 60 TS nicht mehr gegeben. Ein nicht zu unterschätzender Faktor für die überlasteten Justiz- und Verwaltungsbehörden.

Gruß, Singleshot

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wer in strafbarer Weise das Vermögen des Staates schädige, ...

Geil,

die Kohle gehört schon dem Staat, bevor du sie verdient hast.

Steuern entstehen damit praktisch aus dem Nichts, quasi quantenmechanisch, wie Materie (Dir) und Antimaterie (Steuer).

Bekanntlich verschwindet die Antimaterie (Steuern) im Bereich Schwarzer Löcher (Finanzamt) überwiegend spurlos.

Mehr noch, unsere Schulden (Steuerlöcher) sind dann sozusagen negative Antimaterie, wären also wieder Materie.

Interessant, muss ich direkt noch mal drüber nachdenken. :gaga:

Nebenbei bin ich für Gleichbehandlung von Straftätern und offensichtlich Unzuverlässigen.

Damit müssten alle Steuerhinterzieher, Alkoholiker, Körperverletzer, Betrüger ihre Zuverlässigkeit verlieren.

Also nix mehr mit öffentlichen Ämtern und Würden.

Das dürfte für etliche Parlamente Neuwahlen erforderlich machen. :rotfl2:

.. und die USA brauchen einen neuen Präsidenten. :)

Immer widder herrlich

Uli

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