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IGNORED

Anzeige ja oder nein ?


Shorty

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

(Ausserdem geht von einem, der sich weigert, Gehörschutz zu benutzten, schon eine Gefahr aus und zwar eine für die Krankenkassen; später ist das Gejammer groß, es müssen tausende Therapieversuche finanziert werden (meisstens leider erfolglos, wie allgemein bekannt), was im Endeffekt uns allen auf die Tasche fällt...)

....das wird ja immer abstruser :rolleyes: . Sperrt die Pisten , verbietet Motorräder , stellt Rauchen unter Strafe , steckt Dicke in Abmagerungslager - hab ich was vergessen :peinlich::peinlich::peinlich:

Geschrieben

Aber - macht nur weiter mit Euren Bedenken und Forderungen - es gibt genügend Leute , die diese gerne aufgreifen werden :angry2: . Der Tag , an dem auf Ständen dann nur noch Einzelbelegung unter Aufsicht von mindestens DREI Standaufsichten möglich ist - der wird schon noch kommen :peinlich:

Ja, und zwar weil Leuten wie Dir EINE Aufsicht nicht ausreicht. Du möchtest lieber ein ganzes Kommittee, das die Angelegenheit Ausdiskutiert. :021:

Hunderttausende Sportschützen kommen mit der Gehörschutzpflicht prima klar, nur unser Mouche erkennt den perfiden Antiwaffenverschwörungsplan, der dahintersteckt.

ALLES GEISTERFAHRER!

:021:

Geschrieben

Ja, und zwar weil Leuten wie Dir EINE Aufsicht nicht ausreicht. Du möchtest lieber ein ganzes Kommittee, das die Angelegenheit Ausdiskutiert. :021:

Hunderttausende Sportschützen kommen mit der Gehörschutzpflicht prima klar, nur unser Mouche erkennt den perfiden Antiwaffenverschwörungsplan, der dahintersteckt.

ALLES GEISTERFAHRER!

:021:

:confused::confused::confused:

Hat unser leiber wahrsager heute zu viel Kaffee getrunken, oder seine Nervenzellen auf andere Weise geschädigt?

Auf jeden Fall spricht er wirres Zeugs. Aber das ist bei Wahrsagern halt so: Manchmal phantasieren sie...

IMI

Geschrieben
Als Schütze (und RO) sehe ich sicherheitsrelevante Anweisungen als in diesem Moment nicht verhandelbar an.

...................................................................................................................................................

Die Aufsicht ist verantwortlich für die Sicherheit aller anwesenden. Das Argument von Mouche, man müsse erst jemand anderen gefährden, damit die Aufsicht eingreifen dürfe, ist hanebüchen.

Ich MUSS hier einfach rückfällig werden : Hanebüchern ist DEINE Verdrehung von Aussagen die ich niemals SO getätigt habe. :icon13::icon13::icon13:

Das Fehlen eines Gehörschutzes ist NICHT sicherheitsrelevant wenn er ABGELEHNT wird - davon ist hier die Rede !!!!!

Nur durch Beitragsverdreherei die eigene Meinung durchzusetzen ist zum :kotz:

Geschrieben

Fakt ist: das ich als Schiessleiter kein "Feuer frei" geben darf wenn nicht alle ihre "Ohren" auf haben !

Ist das wirklich Fakt? Nach meinem Kenntnisstand wird bei den DSB-Disziplinen der Gehörschutz nur bei den Vorderladern zwingend gefordert.

Klaas

Geschrieben

Das Argument von Mouche, man müsse erst jemand anderen gefährden, damit die Aufsicht eingreifen dürfe, ist hanebüchen. Wenn einer in den Lauf einer geladenen Waffe schaun würde, dann gefährdet er ja auch nur sich selbst, dennoch muss die Aufsicht handeln.

Ich MUSS hier einfach rückfällig werden : Hanebüchern ist DEINE Verdrehung von Aussagen die ich niemals SO getätigt habe. :icon13::icon13::icon13:

Du schriebst:

Ich kann niemanden dazu zwingen in dieser Hinsicht vernünftig zu sein da er damit keine anderen gefährdet :heuldoch: ...............................

Ich lese da: Kein Handlungsbedarf bei Eigengefährdung.

Hab ich da jetzt was verdreht? :D

Geschrieben
[...]Fakt ist: es war nach 15 Uhr, Ihr hattet NICHTS mehr bei den Scheiben verloren![...]
Wenn man das wirklich nicht menschlich miteinander regeln kann, falls der Vorgänger überzieht, ist der Standbetreiber Ansprechpartner für eine Beschwerde (wie auch für alles, was ich bei der Übernahme des Standes verdreckt, zerstört, usw. vorgefunden habe).
[…]Fakt ist: Er war Schießleiter […]
Als verantwortliche Aufsichtsperson bist Du für alles verantwortlich, was unter deiner Aufsicht passiert. Da Du wahrscheinlich sportliches Schießen beaufsichtigst, bist Du neben den Regeln des Standbetreibers auch noch der gültigen Sportordnung verpflichtet. Die wird wohl das Tragen von Gehörschutz verlangen.

@Mouche: aus Vernunftgründen gebe ich dir Recht. Aber solange Du die Verantwortung trägst, solltest Du keinen gesunden Menschenverstand voraussetzen...

[…]Er darf das Rotlicht ausmachen[…]
Was soll denn das? Ich hab bezahlt, also schieße ich? Egal, ob noch jemand auf dem Stand ist? Jetzt seid aber bitte vernünftig. Wenn ich diesen Quark höre, müßte es mir als Standbetreiber schon wirtschaftlich lausig gehen, Euch kein Hausverbot zu erteilen.

Falls die Kleberei oder Nachsuche allzulange dauert, rufen wir schon mal „Sind die Schützen fertig?“ in den Raum. Meistens hat das erhöhte Aktivität zur Folge.

Aber auf die Idee, das Warnlicht auszuschalten, ist noch keiner gekommen. Wie willst Du verantworten, daß keiner, völlig ohne Gedanken und in sich versunken darauf vertraut und schießt?

Die Regeln sind eindeutig: Die Standordnung ist einzuhalten, falls jemand die Standordnung nicht einhält, bist Du als verantwortliche Aufsichtsperson für die Sicherheit aller Anwesenden verantwortlich (und bestimmt nicht zum Warnschuß oder anderer „erzieherischen Maßnahmen“ berechtigt).

Falls Dir das mangels Einsicht der Beteiligten nicht gelingt, mußt Du den Schießstand räumen und kannst beim Betreiber Beschwerde einlegen oder die Zahlung verweigern, weil Dir zugesicherte Eigenschaften (betriebsbereite Anlage zur vereinbarten Zeit) nicht verschafft wurden.

Liebe Grüße

Fa

Geschrieben

Ist das wirklich Fakt? Nach meinem Kenntnisstand wird bei den DSB-Disziplinen der Gehörschutz nur bei den Vorderladern zwingend gefordert.

Klaas

Ich habe das nicht als allgemeingültigen Fakt dargestellt, noch schiesse ich beim DSB - man achte auf das kleine wort "ich"!

Fakt ist: das ich als Schiessleiter kein "Feuer frei" geben darf wenn nicht alle ihre "Ohren" auf haben !

Übrigens ist z.b. beim BDMP der Gehörschutz vorgeschrieben! Das Posting vom Wahrsager hattes Du überlesen?

.

Geschrieben

Auszug aus BDMP Sportordnung

A.2.2.16 Zum Schutz vor Gehörschäden ist auf allen Schießbahnen

ein Gehörschutz zu tragen. Beim Schießen mit Kurzwaffen

ist eine Schutzbrille mit ausreichendem Seitenschutz zu

tragen. Eine Schießbrille ist einer Schutzbrille gleichgestellt,

wenn das zielende Auge durch Glas und das nichtzielende

Auge durch eine Abdeckscheibe geschützt sind. Eine

Sehbrille wird der Schutzbrille gleichgestellt. Auch in diesen

Fällen muss ein Seitenschutz vorhanden sein.

Geschrieben

Es ist bereits soviel ja oder nein geschrieben worden.

Nur eine Bemerkung noch dazu:

Bei der letzten Sicherheitsüberprüfung unseres DSB Standes vor ca. 8 Wochen hat der sachverständige

Mensch bemängelt, daß auf unserem KW Stand keine Hinweise, Text oder besser: Bilderchen, vorhanden sind,

die auf die Tragepflicht von Gehörschutz hinweisen.

Leider habe ich nicht nach den entsprechenden Vorschriften gefragt.

Geschrieben

@Mouche: Der entscheidende Faktor ist das Vergnügen. Gutes Essen macht Spaß, auch gefährlichere Sportarten, etc., aber macht es denn Spaß oder ist es sondwie nötig, sich Geschossknalle anzuhören?

Zumindest in meinen Augen ist das die reinste mit Schwachsinn gepaarte Ignoranz.

Trotzdem würde mich ernsthaft nochmal interessieren, wie es mit der UVV aussieht, hier nochmal der Auszug:

" (1) Das Übungsschießen ist nur auf behördlich zugelassenen Schießständen erlaubt.

Durchführungsanweisung zu Absatz 1

1. Die behördliche Zulassung kann auf Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes oder des Waffengesetzes erfolgen.

2. Auf die Schießstandordnung und die Schießvorschrift des Deutschen Jagdschutz Verbandes e. V. wird hingewiesen.

(2) Beim Schießen ist geeigneter Gehörschutz zu tragen.

Durchführungsanweisung zu Absatz 2

Als geeigneter Gehörschutz sind z. B. Gehörschutzkapseln anzusehen. Auf die Unfallverhütungsvorschrift "Allgemeine Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz" (VSG 1.1) wird verwiesen."

Also, ich bin jetzt verwirrt. Ich finde, da steht drin, dass man, wenn man Übungsschießen betreibt, Gehörschutz tragen muss, oder nicht?

Geschrieben

Meine Fre**e...

Das Thema kann man auch einfach mal einstellen...

Soviel scheiss wie auf den letzten zwei Seiten hab ich schon lange nicht mehr gelesen.

Klar ist doch wohl - ganz ab davon ob mit oder ohne Gehörschutz - dass es unter aller Sau ist, Zielübungen zu veranstalten, wenn noch jemand vorne rumläuft. auch wenn mich das noch so aufregt, wenn die Leute vor mir wieder mal überziehen!

Wenn sie dann aber trotz mehrfacher Aufforderung ma nen Schritt schneller zu machen, rumdödeln und noch "3 MINUTEN" brauchen um ihren Rucksack zu greifen und sich zu verpissen (womöglich um 15.15 Uhr) dann werd ich auch Eiskalt mein Training beginnen, wenn es nicht für nötig erachtet wird, das Gespräch rüber an die Bar zu verlegen...

Naja, die Grenze war halt in dem Moment überschritten wo er mit seinen Zielübungen angefangen hat.

Einzige Möglichkeit ist dann, von Standbetreiber sein Geld für das verpasste Training zurückzufordern.

Aber andere Schützen gefährden - da hört der Spass auf. Es ist auf jeden Fall fahrlässig, wenn jemand zum HNO muss, nur weil ich nicht bereit war zwei Minuten länger zu warten.

:angry2::gaga:

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Nein , ich weis nicht , was Du meinst :angry2: . Mit welcher Rechtsgrundlage kann ich jemand vom Stand schicken , der keine Kopfhörer tragen WILL ? Er gefährdet dadurch niemand anderen .

Mouche

Wenn dem so wäre dürfte ich nie irgendwo schiessen, weil ich benutze grundsätzlich keinen Gehörschutz, außer auf reinen indoor-ständen.

Auch bei Reservistenschiessen mit'm MG3 verzichte ich drauf. Und bitteschön, DAS ist mein Problem oder auch nicht. Wenn ich z.B. jagdlich meine .300 mit 20 Patronen einschiesse und keinen Gehörschutz trage,... was geht das andere an? Oder auch beim Trap oder Kipphasen schiessen,...??

Gibt hier schon recht komische Ansichten.....

Geschrieben

Wenn dem so wäre dürfte ich nie irgendwo schiessen, weil ich benutze grundsätzlich keinen Gehörschutz, außer auf reinen indoor-ständen.

............

Gibt hier schon recht komische Ansichten.....

Zum ersten Punkt : Selber Schuld :gaga:

Zum zweiten Punkt : Stimmt :rotfl2:

Liebe Grüße aus Graz

Bernd

Geschrieben

Wenn dem so wäre dürfte ich nie irgendwo schiessen, weil ich benutze grundsätzlich keinen Gehörschutz, außer auf reinen indoor-ständen.

Auch bei Reservistenschiessen mit'm MG3 verzichte ich drauf. Und bitteschön, DAS ist mein Problem oder auch nicht. Wenn ich z.B. jagdlich meine .300 mit 20 Patronen einschiesse und keinen Gehörschutz trage,... was geht das andere an? Oder auch beim Trap oder Kipphasen schiessen,...??

...

Warste schonmal beim Ohrendoc? tät mich mal interessieren, welche Frequenzen fehlen....

Gruß

Hilli

Geschrieben

Warste schonmal beim Ohrendoc? tät mich mal interessieren, welche Frequenzen fehlen....

Das Schlimme daran ist, daß die Schwerhörigkeit erst nach einigen (vielen) Jahren auftritt, dann ist allerdings auch alles zu spät. Wer nicht hören will muß .. äh .. eben nicht mehr hören. :rotfl2:

-Valynor

Geschrieben

Fakt ist: Er hat keinen juristischen Fehler gemacht

Diese Argumentation erinnert irgendwie an Autofahrer, die ernsthaft glauben es wäre ihr gutes Recht Fußgänger zu überfahren die bei Rot die Straße überqueren. :gaga:

Völlig unabhängig davon wie spät es ist und wer die Aufsicht führt gelten die Gesetze weiter.

Mit einer Waffe auf Personen zu zielen kostet mindestens die Zuverlässsigkeit.

Eine Großkaliberwaffe in einem geschlossenen Raum abzufeuern, in dem sich Personen ohne Gehörschutz aufhalten ist eine Straftat (Körperverletzung StGB §223), die Strafe ist Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe. Kommt es bei einem Tatopfer zu einem dauerhaften Gehörverlust, so handelt es sich um ein Verbrechen (schwere Körperverletzung §226), die Strafe ist Freiheitsstrafe von einem bis zu 10 Jahren.

Der Täter wurde explizit darauf hingewiesen, daß anwesende Personen keinen Gehörschutz tragen. Den Tatvorsatz eine Körperverletzung zu begehen wird er also schwerlich wegdiskutieren können.

Geschrieben

Wenn dem so wäre dürfte ich nie irgendwo schiessen, weil ich benutze grundsätzlich keinen Gehörschutz, außer auf reinen indoor-ständen.

Auch bei Reservistenschiessen mit'm MG3 verzichte ich drauf. Und bitteschön, DAS ist mein Problem oder auch nicht. Wenn ich z.B. jagdlich meine .300 mit 20 Patronen einschiesse und keinen Gehörschutz trage,... was geht das andere an? Oder auch beim Trap oder Kipphasen schiessen,...??

Weil du dank dieser Einstellung wie fast alle, die es ähnlich hielten früher oder später der Allgemeinheit auf die Tasche fällst, gibts den Titel "zertifizierter Gehirnakrobat", der im Rahmen des Bundesweiten "Ich-sag-euch-was-ich-denke-weil-ich-sonst-mit-latenz-größere-aggressionen-entwickle"-Programm verliehen wird. :bud::17:

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