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IGNORED

führen von teleskopschlagstöcken


Glock19

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

ja diese möchtegern superhelden regen mich mit ihrem juristischem habwissen total auf ... :D

naja ich halte euch auf jeden fall auf dem laufenden.

Dir ist schon bewußt das hier auch Möchtegern-Superhelden mit antrainiertem HALBwissen anwesend sind?

Nee, im Ernst:

Ich kann deine Frustation schon verstehen. Lass mal ein bisschen Zeit ins Land gehen, und die Post von der StA kommen. Oder brauchst du das Teil dringend?

Verweigerung des Beschlagnahmeprotokolls ist natürlich nicht korrekt.

BTW:

Der Hilfsbeamte der StA wurde zu Grabe getragen. Nennt sich jetzt Ermittlungsperson. Ist aber nur alter Wein in neuen Schläuchen.

Geschrieben
ja diese möchtegern superhelden regen mich mit ihrem juristischem habwissen total auf ...

Also ich habe es so verstanden, daß er damit die Herren Polizisten meinte......

Und was den doppelten Nick betrifft....kann man das in der Forensoftware nicht so einstellen, daß ein Nick nur einmal vergeben werden kann?

Mein Nick nochmal von jemand anderem würde mich auch sehr stören.

Gruß Michel

Geschrieben

hallo ich bin’s noch mal,

also das mit den superhelden war auf das POLIZEIDUO bezogen welches mich angehalten hat, nicht auf die Polizei im allgemeinen und erstrecht nicht auf die super user dieses forums, die mir sehr geholfen haben und denen ich superdankbar für ihre tipps bin.

das mit dem doppelten namen wundert mich auch, dachte wenn ich ihn wählen kann das er noch nicht vergeben ist. aber vielleicht liegt es daran du du noch ein leerzeichen dazwischen hast.

eigentlich brauche ich das ding gar nicht zurück habe noch ein paar ... die ganze aufregung meinerseits war ja ausschließlich darauf bezogen das ich keine lust habe wegen der aktion meine waffenrechtliche zuverlässigkeit zu verlieren. macht sich vielleicht nicht so gut wenn ein sportschütze mit eigenen waffen eine anzeige wegen verstoßes gegen das waffenrecht bekommt.

habe mir nämlich gerade eine pumpgun bei egun ersteigert, und bin gerade dabei mir den voreintrag zu holen. habe angst das es jetzt zu verzögerungen kommt und der egun-verkäufer böse wird.

danke nochmal für eure hilfe ...

Geschrieben

hallo ich bin’s noch mal, (...)

habe mir nämlich gerade eine pumpgun bei egun ersteigert, und bin gerade dabei mir den voreintrag zu holen. habe angst das es jetzt zu verzögerungen kommt und der egun-verkäufer böse wird.

Ist leicht Off-Topic, ich weiß, aber trotzdem:

IMHO sollte man bei eGun nur mitsteigern, wenn die EWB bereits vorliegt, sonst macht man sich und anderen nur unnötig Ärger und Stress.

Just my 0,02 €

Jake C.

Geschrieben

der landesverband schleswig holstein des bdmp

Ist leicht Off-Topic, ich weiß, aber trotzdem:

IMHO sollte man bei eGun nur mitsteigern, wenn die EWB bereits vorliegt, sonst macht man sich und anderen nur unnötig Ärger und Stress.

das ist vollkommen richtig, aber nicht das thema dieser debatte ... ich habe diese vorgehensweise natürlich vor der ersteigerung mit dem verkäufer abgeklärt.

Geschrieben

zur staatsanwaltschaft geht es aber trozdem.

Wieso dat denn? :gaga:

Sollte dies der Fall sein, so würde ich mich aber am Mo. fix ans Telefon schwingen... Stell Dir mal vor DU währest der Staatsanwalt und bekommst da eine Anzeige bzg. Besitz und Führen eines verbotenen Gegenstandes auf den Tisch. Deine Nachforschungen ergeben, dass der Beschuldigte eine WBK hat... was würdest du nun tun? Brauchst du vier Antworten zum auswählen?

Gruß Gromit

Geschrieben

Wieso dat denn? :gaga:

Sollte dies der Fall sein, so würde ich mich aber am Mo. fix ans Telefon schwingen... Stell Dir mal vor DU währest der Staatsanwalt und bekommst da eine Anzeige bzg. Besitz und Führen eines verbotenen Gegenstandes auf den Tisch. Deine Nachforschungen ergeben, dass der Beschuldigte eine WBK hat... was würdest du nun tun? Brauchst du vier Antworten zum auswählen?

Gruß Gromit

wer soll den sonst das Verfahren einstellen?

Geschrieben

wer soll den sonst das Verfahren einstellen?

An der Stelle der beiden Beamten (oder des Vorgesetzten) hätte ich die Anzeige, insbesonde nachdem ja nun klar war, dass es sich um ein "Missverständnis" handelt, sehr schnell in Ablage "P" abgelegt... :rolleyes:

Geschrieben

...eine pumpgun bei egun ersteigert, und bin gerade dabei mir den voreintrag zu holen...

Wenn du auch den Stempeleindruck "Startberechtigung Sportliche Flinte" in deinem Mitgliedsausweis hast kann ja nichts schiefgehen.

Geschrieben

ja wie gesagt, mein bekannter der bei der kripo ist, hat gesagt es wird vorher an eine person weitergeleitet die kontrolliert ob die anzeige überhaupt rechtens ist. weil es ja peinlich für die polizei wäre wenn der staatsanwalt eine sache auf den tisch bekommt welche gar kein verstoss ist.

aber laut den polizisten auf der wache, muß der staatsanwalt das einstellen weil die anzeige schon geschrieben ist.

vielleicht war das ja auch wieder nicht ganz richtig.

ich rufe montag aus meinem urlaub noch mal da an ...

sage euch denn am mittwoch wenn ich zurück bin, was dabei rausgekommen ist.

gruß andre

Wenn du auch den Stempeleindruck "Startberechtigung Sportliche Flinte" in deinem Mitgliedsausweis hast kann ja nichts schiefgehen.

diesen flintenlehrgang brauche ich ja nur dann, wenn ich mit der flinte an der meisterschaft teilnehmen möchte ...

erstmal möchte ich sie erwerben und besitzen um mit dem eisen zu trainieren.

den flintenlehrgang mache ich in 2 monaten.

Geschrieben

aber laut den polizisten auf der wache, muß der staatsanwalt das einstellen weil die anzeige schon geschrieben ist.

vielleicht war das ja auch wieder nicht ganz richtig.

so sollte es aber richtig sein, da wie Du oben schreibst ja ein Verfahren gegen dich eröffnet wurde und Maßnahmen (Sicherstellung/Beschlagnahme des Schlagstocks) gegen dich getroffen wurden. Die Einstellung ist eine reine Formsache.

Die Polizei dürfte eine "fehlerhafte" Anzeige höchstens zurückhalten wenn gegen Dich noch keine Maßnahmen getroffen worden wären, d.h. wenn der Beamte dir mitgeteilt hätte daß er überprüft ob eine Straftat vorliegt und er dich dann anzeigen werde.

Karl

Geschrieben
weil es ja peinlich für die polizei wäre

Peinlich? Nun... ---> § 344 Abs. 2 StGB

aber laut den polizisten auf der wache, muß der staatsanwalt das einstellen weil die anzeige schon geschrieben ist.

...und die haben sie bestimmt am So. noch weitergeleitet... :unsure:

Ich wollte dir halt nur die Augen öffnen, was da so alles auf dich zukommen könnte, wenn das der Staatsanwaltschaft unkommentiert auf den Schreibtisch gelegt wird.

Gruß Gromit

Geschrieben

Peinlich? Nun... ---> § 344 Abs. 2 StGB

...und die haben sie bestimmt am So. noch weitergeleitet... :unsure:

Ich wollte dir halt nur die Augen öffnen, was da so alles auf dich zukommen könnte, wenn das der Staatsanwaltschaft unkommentiert auf den Schreibtisch gelegt wird.

Gruß Gromit

deswegen hatte ich ja die bedenken ... ich muß den kripomenschen unbedingt montag nochmal anrufen ...

das in seinem bericht an die staatsanwaltschaft das missverständnis erläutert wird.

Geschrieben

Du brauchst aber unbedingt was schriftliches in der Hand wegen der (ich nenn es mal) "Wegnahme" des corpus delicti. Die Uniformierten sind dazu verpflichtet, schau mal in die StPO was da zu Beschlagnahme und Sicherstellung steht. Es gibt auch meines Wissens nach nur ein Sicherstellungs- und Beschlagnahmeprotokoll. Da kann sich keiner rausreden, daß Du bei Sicherstellung nichts bekommst. Du MUSST ein Stück Papier mit Dienststelle, Sachbearbeiter, Datum , Tagebuchnummer und Bezeichnung des Gegenstandes bekommen, auch muß darauf der Grund der "Sicherstellung" (§§ der StPO oder WaffG) genannt sein.

Hast Du Dir die Namen von den "unwilligen" Beamten geben lassen? Ich würde doch am Montag glatt mal da aufschlagen und den Dienststellenleiter fragen, ob das Verhalten der Beamten XYZ in Deinem Falle rechtens war.

Glock 19 d.Ä.

Geschrieben

Mal abgesehen vom konkreten Prozedere in dem Fall: ich kann sowieso nicht ganz nachvollziehen, warum die ASP's (um den bekanntesten der Tel.-Schlagstöcke zu nennen) bei den Ordnungshütern offenbar einen Ruf wie Gift haben...

Ich selbst denke darüber nach, mir eines der kompakteren ASP-Modelle zuzulegen (allerdings nicht offen sichtbar im Auto).

Als Abwehrstöcke gegen handgreifliche Angriffe dürften die Dinger (halbwegs geübten Umgang damit vorausgesetzt) nämlich recht gut geeignet sein. Und das ohne die Nachteile einer "zu wenig"- oder "zu viel"-Wirkung, die die legal möglichen Verteidigungs-Alternativen (Reizstoffsprays bzw. Messer) eben potenziell haben.

Natürlich lässt sich jeder Stock auch zum rechtswidrigen Angriff auf Personen mißbrauchen, aber darin unterscheidet er sich nicht von allen anderen harten Gegenständen. Und das sollte doch auch dem Polizeivollzugsdienst klar sein.

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Vielleicht wollten die Cops schon lange so einen schönen Stock haben, für den das Budget nicht gereicht hat.

Ja, vielleicht gibt's im Frühjahr einen Wanderausflug der Dienststelle ins Allgäu - und einer der Beamten hat das mit dem empfohlenen "Teleskopwanderstock" irgendwie falsch verstanden...

(Im Ernst: Wie verbreitet ist der ASP in D im Polizeidienst ?)

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Hai,

nun seht das mit den betroffenen Polizisten mal nicht so eng. Da sind doch auch Leute dabei, die noch jung und unerfahren sind. Natürlich verstehe ich einerseits den Anspruch, daß sich die Damen und Herren Polizisten mit ihrer Materie auskennen, so, wie ich es von jedem erwarte, der irgendeinen Beruf ergriffen hat.

Die Realität sieht leider anders aus. Eine gute, und ich meine eine wirklich gute, Ausbildung in diesem Beruf kostet Geld. Das ist und war schon immer so. Ich persönlich bin der Meinung, gerade in die Ausbildung der Polizei gehört mehr investiert, in jeder Hinsicht.

Und ich brauche Leute, die Wissen auch vermitteln können, die Erfahrung stellt sich dann in der Praxis ein.

Was nützt mir aber der beste Lehrherr, wenn der Lehrling nicht mitzieht? Nix.

Umgekehrt wird selbstverständlich auch ein Schuh daraus.

Wir haben es eben mit Menschen zu tun, und Menschen fehlen. Polizisten wie auch Sportschützen.

Ich denke aber, mit ein bißchen Diplomatie beiderseits lassen sich viele Dinge regeln, wenn auch nicht alle.

Gelassenheit ist allemal der beste Ratgeber.

Gruß Michel

Geschrieben

Hai,

nun seht das mit den betroffenen Polizisten mal nicht so eng. Da sind doch auch Leute dabei, die noch jung und unerfahren sind. Natürlich verstehe ich einerseits den Anspruch, daß sich die Damen und Herren Polizisten mit ihrer Materie auskennen, so, wie ich es von jedem erwarte, der irgendeinen Beruf ergriffen hat.

Die Realität sieht leider anders aus. Eine gute, und ich meine eine wirklich gute, Ausbildung in diesem Beruf kostet Geld. Das ist und war schon immer so. Ich persönlich bin der Meinung, gerade in die Ausbildung der Polizei gehört mehr investiert, in jeder Hinsicht.

...

Ich denke aber, mit ein bißchen Diplomatie beiderseits lassen sich viele Dinge regeln, wenn auch nicht alle.

Gelassenheit ist allemal der beste Ratgeber.

Gruß Michel

Hi,

also das Nichtausstellen einer Quittung, sogar auf Nachfrage, kann eigentlich mir Sicherheit nicht in Ordnung sein. Auch fehlende Ausbildung oder ein Fehler, der passieren kann, würde ich in diesem Fall nicht gelten lassen.

Vielleicht sollte man gleich eine Gegenanzeige stellen und nicht erst abwarten, ob man das Ding vielleicht in ein oder zwei Jahren wieder bekommt.

Gruß

.357mag

Geschrieben

(Im Ernst: Wie verbreitet ist der ASP in D im Polizeidienst ?)

Gruß,

karlyman

Der ist unter der Hand verbreiteter, als du glaubst. Bei der BPol und beim Zoll glaub ich wird er auch schon getestet.

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