Zum Inhalt springen
IGNORED

Mindestleistung zum Erwerb einer gelben WBK?


SV Lalo

Empfohlene Beiträge

Schau in die Befürwortungsrichtline des BSSB!

Und da habe ich nichts dergleichen gefunden.

GEht bei einigen der pdf-Reader nicht oder steh ich im Wald?

Hier, unter ziff 4

kann ICH es finden

http://www.bssb.de/modules.php?op=modload&...wnload&id_f=296

Und der Rest auch zum 476.855 ten mal: ART = KW oder LW.

Nix Kaliber, Nix Pistole oder Revolver, nix Halbautomat, Mehrlader oder Einzellader, einfach nur Kurzwaffe oder Langwaffe.

(S. Link von IMI den ich nochmal reinstelle damits nicht zu kompliziert wird:

http://www.bssb.de/modules/Doc_Manager/fil...3/Nachweis1.pdf

aber erlaubnispflichtig

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

GEht bei einigen der pdf-Reader nicht oder steh ich im Wald?

Hier, unter ziff 4

kann ICH es finden

http://www.bssb.de/modules.php?op=modload&...wnload&id_f=296

Nix für Ungut, aber ich kann es nicht.

Mein Acrobat spuckt mir bei den BSSB-Befürwortungsrichtlinien folgenden Text als Punkt 4 - Gelbe WBK aus (direkt kopiert, nur Hervorhebung durch mich):

4. § 14 Abs. 4 WaffG - Gelbe Sportschützen WBK

- 5 -

Diese wird auf Antrag nach einer Mindestmitgliedsdauer von 12 Monate im DSB/BSSB und der geforderten

Aktivitätseinheiten erteilt. Nachzuweisen sind dabei die regelmäßigen Übungen mit mindestens

einer erlaubnispflichtigen Waffe die erworben werden soll.

Kein Wort von "Art" oder so. Ich interpretiere das als eine der für die Gelbe WBK im WaffG genannte Waffe(nart) also Repetiergewehr oder VL-Revolver oder ... oder ... - denn mit "die erworben werden soll" korrespondieren (IMHO) die für die Sportschützen-WBK genannten Arten, wie bereits oben gepostet: "Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen)"

und bezüglich der Grünen findet sich folgender Text:

2. § 14 Abs.2 WaffG - Kontingentswaffen

Der § 14 WaffG sieht im Absatz 2 vor, dass das Bedürfnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen

bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt wird, wenn dieser Verein einem anerkannten

Schießsportverband angehört.

Dabei ist durch eine Bescheinigung des anerkannten Verbandes glaubhaft zu machen, dass

• das Mitglied seit mindestens 12 Monaten den Schießsport regelmäßig in einem Verein als

Sportschütze betreibt und

• die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes

zugelassen und erforderlich ist

2.1 Definition „... mindestens seit 12 Monaten ...“

...

2.2 Definition „regelmäßig“

...

2.3 Definition des Begriffes „ zugelassen“

...

2.4 Definition des Begriffes „erforderlich“

...

Hier kein Wort über die Methode der Ausübung des Schießsportes. Nur unter "regelmäßig":

2.2 Definition „regelmäßig“

Innerhalb des DSB/BSSB gilt:

Grundsätzlich sind alle schießsportlichen Aktivitäten des Mitglieds zu berücksichtigen. D.h. neben

den Trainingseinheiten gem. Sportordnung zählt dazu auch die Teilnahme an Wettkämpfen. Der

Nachweis erfolgt über das persönliche Schießbuch des Mitglieds, das in Kopie dem Antrag beizulegen

ist (Kopie der letzten 12 Monaten). Sollte eine längere Unterbrechung bedingt durch Krankheit

usw. Vorliegen ist dieses zu begründen. Fehlende Monate sind anzuhängen.

Als Mindestzahl werden im Regelfall 18 „Aktivitätseinheiten“ innerhalb der letzten 12 Monate gefordert,

wobei mindestens 12 davon im befürwortenden Verein erfolgt sein müssen.

Wo steht da irgendwas von "erlaubnispflichtig" oder "Art"?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nix für Ungut, aber ich kann es nicht.

...Kein Wort von "Art" oder so. Ich interpretiere das als eine der für die Gelbe WBK im WaffG genannte Waffe(nart) also Repetiergewehr oder VL-Revolver oder ... oder ... - denn mit "die erworben werden soll" korrespondieren die für die sportschützen-WBK genannten Arten, wie bereits oben gepostet: "...und bezüglich der Grünen:

ARGHHHHHH!

Wie ich bereits heute Nachmittag postete:

http://www.bssb.de/modules/Doc_Manager/fil...3/Nachweis1.pdf

Wenn Ihr es schafft, die 4. und die 5. Zeile zu lesen :gutidee: , dann habt Ihr es verstanden und geschafft :rolleyes: !

Zugegeben: DAS ist das Formblatt des BSSB und steht SO auch nicht im Gesetz.

IMI

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Und wie ich schon oben gepostet habe, das ist nur ein Formblatt, nicht die Richtlinie. DAS kann ich sehr wohl lesen.

Wie kommt der ehrenwerte Verfasser des Formblattes darauf???

Demnächst schreiben die SBs sich auch eigene Formblätter, die nichts mit dem WaffG zu tun haben.

Edit: IMI und Smithy Nochmals zur Verdeutlichung: Was dem SB sein WaffG, ist dem Verbandssachbearbeiter seine Befürwortungsrichtlinie.

Oder etwas läuft vollkommen falsch.

--> Aber - wie im realen Leben - wird der Gott, der Herr über den entsprechenden Stempel ist, entscheiden, was Recht und Ordnung sind. Vollkommen unabhängig vorn irgendwelchen mehr oder weniger demokratisch getroffenen bzw. legitimierten Regelungen.

Soviel zu Praxis und Theorie

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wie kommt der ehrenwerte Verfasser des Formblattes darauf???

Demnächst schreiben die SBs sich auch eigene Formblätter, die nichts mit dem WaffG zu tun haben.

Edit: IMI und Smithy Nochmals zur Verdeutlichung: Was dem SB sein WaffG, ist dem Verbandssachbearbeiter seine Befürwortungsrichtlinie.

Oder etwas läuft vollkommen falsch.

Nochmals zur Verdeutlichung: Das zweimal von IMI und einmal von mir verlinkte Formblatt (mit den Trainungsnachweisen und der ERLAUBNISPFLICHTIGEN WAFFENART) ist vom Verband [/b] und ist als Anlage beizufügen. Der ehrenwerte VErfasser des Formblatts ist der SELBE ehrenwerte Verfasser wie der Verfasser der Anlage und hat es wohl nicht "nur" für nötig befunden alles 5 mal niederzuschreiben.

Der kommt also aus den gleichen Gründen drauf (erste Zeile Zitat) wie er auf die Richtlinien gekommen ist.

So, und nun zum Thread: Unterschreibt der Verein/Aufsicht das Formblatt obwohl der Kollege mit dem Luftgewehr geschossen hat hat er gelogen .

Unterschreibt er es nicht bekommst keine Verbandsbestätigung weil Dir die "Sportschützeneigenschaft" fehlt.

Anscheindend verstehen bayerische Formblätter nur Bayern. :confused:

Jedenfalls hilft es UNS dass wir in 2 Tagen zu gelben WBK`s kommen.

http://foren.waffen-online.de/index.php?sh...pic=310185&st=0

Ich glaube, falls nicht was anderes dahintersteckt, dass unser Kommunikationsproblem darin besteht dass Du EIN Formblatt oder eine Bestimmung raussuchst und zerpflücken willst. Ein Antrag besteht bei uns aus dem Antragsformblatt, dem Formblatt der Aktivität (als Anlage) und von Fall zu Fall (weitere Waffen ect.) noch anderen Formblättern.

Ergibt sich aber (eigentlich) alles wunderschön aus dem Antragsformblatt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Anscheindend verstehen bayerische Formblätter nur Bayern. :confused:

Jedenfalls hilft es UNS dass wir in 2 Tagen zu gelben WBK`s kommen.

OK, ich vergaß - Bayern ist nicht mit Deutschland gleichzusetzen. <_<

Ist schon in Ordnung. Als Saupreiß verstehe ich das einfach nicht :bud:

Und praktisch wahrscheinlich auch kein Problem --> Wenn euch das ganz schnell zur Gelben führt: :icon14:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

sondern ihr lediglich bescheinigt, ob jemand bei Euch seit einem Jahr Mitglied ist und regelmäßig trainiert oder nicht.

Stimmt!. Es ist halt an manchen noch vorbeigegangen dass die BEFÜRWORTUNGEN auf die Verbände übergegangen sind.

Und deshalb (Sal-Peter) kann sehr wohl der Verband sein eigenes Antragsformular gestalten.

Ist schon in Ordnung. Als Saupreiß verstehe ich das einfach nicht :bud:

Wahrscheinlich. Gleichzeitig mit dem Antrag (den ich verlinkt habe, der in 2 Tagen durchging) haben 2 "zugereiste" Vereinsmitglieder eine beantragt.

Nachdem sie so gross mit der Gosche waren hab ich mich da rausgehalten. Jedenfalls haben sie sich geweigert, warum auch immer), auf das nun 3 mal verlinkte Formblatt oben rechts ihre Schützenpassnummer einzutragen. (Geht dem Verband nix an ect. ect., Preissn halt).

Die warten heute noch . :rotfl2:

ARGHHHHHH!

Wie ich bereits heute Nachmittag postete:

http://www.bssb.de/modules/Doc_Manager/fil...3/Nachweis1.pdf

Wenn Ihr es schafft, die 4. und die 5. Zeile zu lesen , dann habt Ihr es verstanden und geschafft :rolleyes: !

Zugegeben: DAS ist das Formblatt des BSSB und steht SO auch nicht im Gesetz.

IMI

:rotfl2::rotfl2:

Ei Imi, mit so jemanden möcht ich den dritten .38er beantragen. :blink:

Meinst das würde hinhauen? :rolleyes:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ist nacktschießen denn toleriert?

:D

Nein. :D Das kürzeste was bei Männern erlaubt ist sind Bermudashorts mit höchstens 10 cm überm Knie (stimmt echt!!)

Umgekehrt ist die Frage om bei Damen BH`s erlaubt sind da sie stützende Wirkung haben.

Vorsichtshalber lassen wir unsere Damen ausziehen. ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zum Thema zurück, im Gesetz mag nicht davon stehen ob erlaubnispflichtig oder nicht, auch bei uns (Sachsen-Anhalt) ist es eine Forderung des Landesverbandes, dass im Lauf der letzten 12 Monate mindestens 12 mal mit der entsprechenden Waffenart (KW oder LW) geschossen worden ist und zwar mit einer erlaubnispflichtigen. LuPi oder LG reichen nicht aus.

Mag sein, dass der Verband hier freiwillig mehr fordert als es das Gesetz verlangt, aber das sind nunmal die Regeln an die ich mich zu halten habe (und das fällt doch nun eigentlich wirklich net schwer, wenn ich mein Schießbuch anschaue komme ich auf 45 Trainings- und Wettkampfbestätigungen mit erlaubnispflichtigen Waffen und unser Verein hat nur keinen eigenen KK- oder Großkaliberstand)

Und da können wir uns jetzt hier ereifern und diskutieren, der Verband befürwortet nun mal nur mit den Einträgen im Nachweisbuch und ohne halt net. Und ohne die Einträge dort, kommt allerdings der Landesverband bei uns noch nicht mal in die Verlegenheit, es ablehnen zu müssen, da der Antrag im Regelfall weder die Vereinsbefürwortung noch die des Kreisschützenverbandes erhalten würde (und ohne die geht nichts zum Land).

Und wenn Bayern und der BSSB deshalb nicht mit Deutschland gleichzusetzen wäre, dann ist es Sachsen-Anhalt und der SV ST auch net (Mist, ich wollte doch nie ne Lanze für das kleine zänkische Bergvolk am Rande Deutschland brechen,,, <_< ).

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...Die warten heute noch .

Ei Imi, mit so jemanden möcht ich den dritten .38er beantragen. :blink:

Meinst das würde hinhauen? :rolleyes:

Kleine Verbesserung:

Ich hatte bereits einen 3" 357er für die Jagd, als Sportschütze einen 4" 357er und dann ging es mir darum, einen .38er mit 6 Zoll fürs einhandige Zentralfeuerpistole schieesen zu bekommen ( Griff, Abzugsgewicht...)!

Für Deine Unterstützung damals bin ich Dir noch heute dankbar, Smithy :icon14::gutidee::icon14: .

IMI

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Für Deine Unterstützung damals bin ich Dir noch heute dankbar, Smithy :icon14::gutidee::icon14: .

IMI

Schon gut, passt doch.

Mir geht es weniger um Beweihräucherung :wub: als darum zu beweisen (weil das Wort Stammtischgeschwätz so gerne fällt) dass man wenn man lesen kann und sich doch an die "relativ" gutmütigen Forderungen hält ziemlich viel erreichen kann.

Wenn man natürlich über jeden Pukt diskutiert ob das denn gefordert, sinnvoll oder angenehm ist hat man zwar eine schöne Beschäftigung aber man kommt zu nix. :s75:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Stimmt schon, die Verfasser der Gesetzestexte und Anforderunsformulare machen es einem aber auch nicht leicht. Der BSSB z.B. schreibt auf der Website, man könne eine Kopie des Schießbuches einsenden oder die vorgesehenen Zeilen im Formular über Schießzeiten und Waffenart einzeln ausfüllen. Schickt man dann eine Kopie des Schießbuches ein (weil die Arbeit ja schon gemacht ist), so kommt alles wieder an den SM zurück mit der Aufforderung, das Formular auszufüllen ...

Der SM hat zusätzlich Arbeit und wenn mans gleich gewußt hätte, wär's schneller gegangen. Das verstehe, wer will...

Heinrich

Das schein t wohl bei euch so zu sein, NICHT aber bei meinem Bezirksreferenten.

Ich habe das Formular noch nie ausgefüllt, immer nur Kopien vom Schiessbuch vorgelegt.

Wie hätte ich das Formular auch ausgefüllt bekommen sollen, wo ich ja auf verschiedenste Ständen im Umkreis von 900 Km schiessen war... Überall nochmal hinfahren :gaga: ?

IMI

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Der BSSB z.B. schreibt auf der Website, man könne eine Kopie des Schießbuches einsenden oder die vorgesehenen Zeilen im Formular über Schießzeiten und Waffenart einzeln ausfüllen. Schickt man dann eine Kopie des Schießbuches ein (weil die Arbeit ja schon gemacht ist), so kommt alles wieder an den SM zurück mit der Aufforderung, das Formular auszufüllen ...

Der SM hat zusätzlich Arbeit und wenn mans gleich gewußt hätte, wär's schneller gegangen. Das verstehe, wer will...

Heinrich

Ich habe keine Funktion und darf nichts unterschreiben :D . Trotzdem weiss ich dass unser Bezirkssachbearbeiter, mit dem ich auf Du und Du bin, gesagt hat er will "keine Bücher lesen.. Die 18 Termine sind bittschön auf dem Formblatt nachzuweisen".

So schreibt man nun aus dem Schieebuch 18 Zeilen, schön verteilt jeden Monat nur ein oder 2, ab und füllt das aus.

Wenn nun wie in IMI´s Fall zu viele Unterschriften und Reisen erforderlich sind SAGT MAN das dem Sachbearbeiter. Dann liest er auch mal Bücher.

Wie heisst es in Bayern so schön: ´s´redn bringt d`Leit zamm.. :s75:

Wenn ma natürlich ned am Stammtisch geht hod ma a koan zum Redn. :rolleyes:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...wie in IMI´s Fall zu viele Unterschriften und Reisen erforderlich sind SAGT MAN das dem Sachbearbeiter. Dann liest er auch mal Bücher.

Wie heisst es in Bayern so schön: ´s´redn bringt d`Leit zamm.. :s75:

Wenn ma natürlich ned am Stammtisch geht hod ma a koan zum Redn. :rolleyes:

Ich sah das mit dem Formular nur immer als Alternative.

Habe meinem Bezirksreferenten den Antrag auch einmal persönlich in die Hand gedrückt und da hat er auch ruck zuck mein Schiessbuch kontrolliert und gut wars.

Vom Formblatt war nie die Rede bei meinem Bezirksreferenten, oder SB.

IMI

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

ich habe des Öfteren mit dem Waffengesetz zu tun, konnte es aber auch nicht genau beantworten und somit habe ich meine Sachbearbeiterin angemailt.

Hier Ihre ausführliche Antwort:

Nach der amtlichen Begründung zum Waffengesetz (Bundestags-Drucksache 14/7758

Seite 63) ist eine regelmäßige Sportausübung in der Regel dann anzunehmen, wenn

der Sportschütze im maßgeblichen Jahreszeitraum wenigstens achtzehnmal oder

einmal pro Monat intensiv und mit einer gewissen Dauer Schießübungen mit einer

Waffe der Art betrieben hat, für die er ein Bedürfnis geltend macht.

Der aktuelle Entwurf der Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz sagt hierzu:

"§ 14 Abs. 2 Satz 2 verlangt für die Glaubhaftmachung eines Bedürfnisses für

jede Waffe eine Bescheinigung eines anerkannten Verbandes darüber, dass der

Antragsteller ihm angehört und seit mindestens 12 Monaten den Schießsport mit

einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe regelmäßig, also 18mal verteilt über das

ganze Jahr, betrieben hat."

Es ist demnach nicht ausreichend, das Übungsschießen mit einem Luftgewehr durch

zu führen, wenn eine Waffenbesitzkarte zum Erwerb einer KK-Büchse beantragt

werden soll.

Ich hoffe so etwas Licht in das §-Dunkel gebracht zu haben.

Gruß Bill

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 6 Monate später...
Gast Michael Bald

Hallo,

ich habe des Öfteren mit dem Waffengesetz zu tun, konnte es aber auch nicht genau beantworten und somit habe ich meine Sachbearbeiterin angemailt.

Hier Ihre ausführliche Antwort:

Nach der amtlichen Begründung zum Waffengesetz (Bundestags-Drucksache 14/7758

Seite 63) ist eine regelmäßige Sportausübung in der Regel dann anzunehmen, wenn

der Sportschütze im maßgeblichen Jahreszeitraum wenigstens achtzehnmal oder

einmal pro Monat intensiv und mit einer gewissen Dauer Schießübungen mit einer

Waffe der Art betrieben hat, für die er ein Bedürfnis geltend macht.

Der aktuelle Entwurf der Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz sagt hierzu:

"§ 14 Abs. 2 Satz 2 verlangt für die Glaubhaftmachung eines Bedürfnisses für

jede Waffe eine Bescheinigung eines anerkannten Verbandes darüber, dass der

Antragsteller ihm angehört und seit mindestens 12 Monaten den Schießsport mit

einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe regelmäßig, also 18mal verteilt über das

ganze Jahr, betrieben hat."

Es ist demnach nicht ausreichend, das Übungsschießen mit einem Luftgewehr durch

zu führen, wenn eine Waffenbesitzkarte zum Erwerb einer KK-Büchse beantragt

werden soll.

Ich hoffe so etwas Licht in das §-Dunkel gebracht zu haben.

Gruß Bill

Die Betonung liegt auf dem Begriff "erlaubnispflichtig",

also einfach regelmäßig erlaubnispflichtig Kurzwaffe und/oder Langwaffe schießen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Kleine Anmerkung: wir schreiben August 2006, und der Entwurf der VwV zum Waffengesetz ist nicht mehr aktuell, sondern er ist tot.

Gruß,

karlyman

Aber er kann meines Erachtens quasi als "behördliche Kommentierung" zum WaffG durchaus seine Beachtung finden. Insofern lebt er in gewisser Weise weiter. Solange das WaffG nicht geändert ist, wird er weiterhin als Auslegungsstütze dienen - und das ist gut so ! :icon14:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Aber er kann meines Erachtens quasi als "behördliche Kommentierung" zum WaffG durchaus seine Beachtung finden. Insofern lebt er in gewisser Weise weiter. Solange das WaffG nicht geändert ist, wird er weiterhin als Auslegungsstütze dienen - und das ist gut so ! :icon14:

so einfach ist da also! Da gibt es irgendwelche Entwürfe, die im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren abgelehnt werden und schon entwickeln sie ein Eigenleben.

Wen kümmert's schon, dass die "behördliche Kommentierung" nicht dem politischen Willen entspricht (sonst wäre sie ja wohl abgesegnet worden) - egal!

Ich hab ja was Schriftliches - da kann ich mich daran klammern - und das ist schlecht so ! :icon13:

Harlekin

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.