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Mindestleistung zum Erwerb einer gelben WBK?


SV Lalo

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Hallo Sportsfreunde!

In meinem Verein gibt es ein Mitglied welches seit einem Jahr in unregelmässigen Abständen Luftgewehr schießt. Jetzt möchte das Mitglied eine WBK beantragen und sich ein Kleinkalibergewehr kaufen. Die Prüfung hat er bereits mit Erfolg abgelegt. Jedoch beschränkte sich im Jahr 2005 seine sportliche Tätigkeit auf 2 Rundenwettkämpfe eine Vereins- und eine Kreismeisterschaft. Ringzahlmässig kommt er über 270 von 400 nicht hinaus was einem Leistungsgrad von 67% entspricht. Wir der neue Vorstand sind uns noch nicht ganz sicher ob wir diesem Mitglied die Erlaubnis auf eine gelbe WBK erteilen sollen und bitten in diesem besonders heiklen Fall mal hier erfahrene Sportleiter und Schützen um Ihren Rat und Ihre Meinung. Wir gehören dem DSB an.

Mit sportlichem Gruß

Markus

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auf 2 Rundenwettkämpfe eine Vereins- und eine Kreismeisterschaft. Ringzahlmässig kommt er über 270 von 400 nicht hinaus

Solche Gegner ´möcht ich auch. :D

Wir der neue Vorstand sind uns noch nicht ganz sicher ob wir diesem Mitglied die Erlaubnis auf eine gelbe WBK erteilen sollen

So und jetzt tacheless: Ihr, der neue Vorstand und Du kennen das Waffengesetz nicht. :o

Ihr bestätigt ein Jahr Mitgliedschaft und die "erforderlichen" Trainingseinheiten. (Nach Landesverband unterschiedlich; 18/Jahr hat sich eingebürgert)

Ein Bedürfnis oder gar eine Erlaubnis erteilt nicht Ihr :heuldoch: sondern ggf. der VERBAND.

Hatten wir hier aber schon zur genüge.

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Hallo Sportsfreunde!

In meinem Verein gibt es ein Mitglied welches seit einem Jahr in unregelmässigen Abständen Luftgewehr schießt. Jetzt möchte das Mitglied eine WBK beantragen und sich ein Kleinkalibergewehr kaufen. Die Prüfung hat er bereits mit Erfolg abgelegt. Jedoch beschränkte sich im Jahr 2005 seine sportliche Tätigkeit auf 2 Rundenwettkämpfe eine Vereins- und eine Kreismeisterschaft. Ringzahlmässig kommt er über 270 von 400 nicht hinaus was einem Leistungsgrad von 67% entspricht. Wir der neue Vorstand sind uns noch nicht ganz sicher ob wir diesem Mitglied die Erlaubnis auf eine gelbe WBK erteilen sollen und bitten in diesem besonders heiklen Fall mal hier erfahrene Sportleiter und Schützen um Ihren Rat und Ihre Meinung. Wir gehören dem DSB an.

Mit sportlichem Gruß

Markus

Hallo Markus,

schießen soll doch auch etwas Spaß machen, immer nur von %, und Ringen usw. zu sprechen ist kontraproduktiv, so verschrecht ihr euch den Nachwuchs, beim DSB mir so gegangen, sowie der Freundin meines Neffen, immerhin 2. bei den Junioren in Dreistellung bei der DM in München, B-Kader, letztes Jahr.

Ich hab jetzt im zarten alter von 49 Jahren endlich einen Verein gefunden wo mir das Schießen unenlichen Spaß macht und ich mich sauwohl fühle ( is nicht euer Verband) werdet endlich mal etwas lockerer dann klappt auch mit dem Nachwuchs.

Ich würde als Kriterium anlegen, kommt der betreffende Schütze regelmäßig zu schießen, zeigt er Interesse und Wichtig paßt er zu Verein, das fide ich Wichtig nicht das ewige Ringe zählen, das mach irgendwann keinen Spaß mehr und die Leute bleiben Zuhause.

Wenn der Schütze unter die von mir genannten, können auch andere sein fällt gönnt ihm seine Gelbe er wir es euch mit Einsatz und freude am Sport vergelten, denke ich mal.

Gruß Helmut

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Solche Gegner ´möcht ich auch. :D

So und jetzt tacheless: Ihr, der neue Vorstand und Du kennen das Waffengesetz nicht. :o

Ihr bestätigt ein Jahr Mitgliedschaft und die "erforderlichen" Trainingseinheiten. (Nach Landesverband unterschiedlich; 18/Jahr hat sich eingebürgert)

Ein Bedürfnis oder gar eine Erlaubnis erteilt nicht Ihr :heuldoch: sondern ggf. der VERBAND.

Da kann ich Smithy nur Recht geben! :icon14:

Der SM eines mir gut bekannten DSB-Vereines machte bei einem Schützen bezüglich der neuen Gelben "Zicken".

(Trotz genügender Anzahl von Übungsterminen des Schützen!)

Dieser sprach mit dem SB. Dieser sprach mit dem SM. Seitdem gibt es keine Schwierigkeiten

mehr bezüglich Bestätigung der Sportschützeneigenschaften, sofern diese vorhanden sind!!!

Ganz zu Anfang hat für die nG auch noch LG und LP gereicht.

Jetzt will der Verband "mehr".

Wolli

p.s. Ja, die neue Gelbe passt wohl manchen "Halbgöttern in Lederhosen" nicht ins Konzept. :rotfl2:

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Hallo Sportsfreunde!

In meinem Verein gibt es ein Mitglied welches seit einem Jahr in unregelmässigen Abständen Luftgewehr schießt. Jetzt möchte das Mitglied eine WBK beantragen und sich ein Kleinkalibergewehr kaufen. Die Prüfung hat er bereits mit Erfolg abgelegt. Jedoch beschränkte sich im Jahr 2005 seine sportliche Tätigkeit auf 2 Rundenwettkämpfe eine Vereins- und eine Kreismeisterschaft. Ringzahlmässig kommt er über 270 von 400 nicht hinaus was einem Leistungsgrad von 67% entspricht. Wir der neue Vorstand sind uns noch nicht ganz sicher ob wir diesem Mitglied die Erlaubnis auf eine gelbe WBK erteilen sollen und bitten in diesem besonders heiklen Fall mal hier erfahrene Sportleiter und Schützen um Ihren Rat und Ihre Meinung. Wir gehören dem DSB an.

Mit sportlichem Gruß

Markus

Sag mal, Markus,

Bist DU das "Mitglied", das gerne die WBK hätte?

IMI

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So wie ich das sehe sollte der Kamerad zumindest mit erlaubnispflichtigen Waffe (z.B. KK) trainiert haben.

Ich fürchte Luftgewehr reicht nicht aus...

Über die Regelmäßigkeit lässt sich streiten, nur will meisten der Verband ein Schießbuch sehen und da sollte dann schon ein bißchen was drinn stehen. Je nach Verband...

Gruß Leusel

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Sag mal, Markus,

Bist DU das "Mitglied", das gerne die WBK hätte?

IMI

NÖÖ Ich hab meine schon seit 1996

Solche Gegner ´möcht ich auch. :D

So und jetzt tacheless: Ihr, der neue Vorstand und Du kennen das Waffengesetz nicht. :o

Ihr bestätigt ein Jahr Mitgliedschaft und die "erforderlichen" Trainingseinheiten. (Nach Landesverband unterschiedlich; 18/Jahr hat sich eingebürgert)

Ein Bedürfnis oder gar eine Erlaubnis erteilt nicht Ihr :heuldoch: sondern ggf. der VERBAND.

Hatten wir hier aber schon zur genüge.

Alles klar!! Wir heulen nicht wir kreiaschen nur :D

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So wie ich das sehe sollte der Kamerad zumindest mit erlaubnispflichtigen Waffe (z.B. KK) trainiert haben.

Ich fürchte Luftgewehr reicht nicht aus...

Hallo Leusel,

daß es so gehandhabt wird, ist mir klar!

Kannst Du mir noch sagen, ob ich das irgendwo nachlesen kann?

Wolli

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Also wie schon gesagt, kann er die KK-Waffe eh erstmal knicken, da er ein Jahr mit einer erlaubnispflichtigen Waffe geschossen haben muss. Luftgewehr ist aber ja im allgemeinen erlaubnisfrei, ergo wird das nix.

Hallo auch an sonet!

Gleiche Frage: Wo kann ich das (diese Vorschrift) nachlesen?

Wolli

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Es reicht - vom Gesetz her - regelmäßige ausübung des Schiesssportes.

Die Forderung, das dieser mit einer erlaubnispflichtigen Waffe durchgeführt werden muss, hat sich zwar ganz fest in den Köpfen vieler festgesetzt, ist aber genauso wahr wie: In Spinat ist ganz viel Eisen drin.

Das Sportschützen-Bedürfnis (für solche im anerkannten Verband) regeln §8 (2) und §14 WaffG:

Auszug:

(2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten

Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1

anerkannten Schießsportverband angehört.

Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten

Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und

2. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.

(Anm: WBK grün ist hier gemeint)

So, nun erkläre man das mal einem Lupi-Präzisionsschützen, dass das, was er macht, kein Schiesssport sondern nur Jux und Tollerei ist. Viel Spass dabei!

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http://www.bssb.de/modules.php?op=modload&...dex&cat_cour=33

ist zwar kein gesetzestext, aber zumindest beim bssb "heilig" , da steht drin was gefordert wird unter anderem auch das mit der waffe träniert werden muss die man erwerben will.

Ich denke mal, das ist das selbe was Du auch gerade gefunden hast:

http://www.bssb.de/modules/Doc_Manager/fil...3/Nachweis1.pdf

Aber Du meinst jetzt nicht, dass man mit genau dem Waffentyp trainieren muss, den man beantragen, will, oder?

Es reicht nämlich vollkommen, wenn ich mit einer KK Pistole trainiere, um mir dann den .44 Mag 12" Revolver zu beantragen.

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Aha. Für "Gelbe" also Training mit einer Erlaubnispflichtigen - aber auch nur: "Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen)"

Training mit SL-Pistole / Revolver ist hier nicht ausreichend :rotfl2: --> Also die Aussage "mit einer erlaubnispflichtigen Waffe" nicht vollständig.

Für die "Grüne" aber wie von mir geschrieben. Laut der Kgl. Bayrischen Richtlinie. :)

Edit:

@IMI: Das ist gemeint - Befürwortungsrichtline:

4. § 14 Abs. 4 WaffG - Gelbe Sportschützen WBK

Diese wird auf Antrag nach einer Mindestmitgliedsdauer von 12 Monate im DSB/BSSB und der geforderten

Aktivitätseinheiten erteilt. Nachzuweisen sind dabei die regelmäßigen Übungen mit mindestens

einer erlaubnispflichtigen Waffe die erworben werden soll.

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Aber Du meinst jetzt nicht, dass man mit genau dem Waffentyp trainieren muss, den man beantragen, will, oder?

Es reicht nämlich vollkommen, wenn ich mit einer KK Pistole trainiere, um mir dann den .44 Mag 12" Revolver zu beantragen.

soweit ich das verstanden habe:- erlaubnispflichtig

- kurz oder langwaffe

genau die selbe muss es nicht sein :) , währe dann wohl selbst für den bssb übertrieben

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...anderem auch das mit der waffe träniert werden muss die man erwerben will.

Hallo,

Was ist denn, wenn der Verein keine eigene Waffe hat, die ich schiessen möchte und sonst kein anderer diese Waffe besitzt ? Regelmässiges Training und zugelassene Disziplin, Stand nachweisen (auf dem das Kaliber geschossen werden darf) und gut ist !

Just my 2 Cent

Jürgen

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Nachdem ich jetzt noch ein bißchen geblättert habe, scheint das alles "Hausgemacht" zu sein und lediglich von unseren Verbänden zu stammen.

Theoretisch kann man eine WBK beantragen wenn man 12 Monate regelmäßiges Training z.B. mit dem Luftgewehr nachweist. Vorausgesetzt man findet einen Verband der das Bedürfnis befürwortet...

Gruß Leusel

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http://www.bssb.de/modules/Doc_Manager/fil...3/Nachweis1.pdf

sorry, ich habe mir das nicht ausgedacht, vielleicht einfach mal den link ansehen

Ja schon. Das ist ein FORMULAR. Mit einem gut gemeinten Hinweis :D - an den sich alle Stammtischbrüder sklavisch halten.

Schau in die Befürwortungsrichtline des BSSB!

Und da habe ich nichts dergleichen gefunden.

Nachdem ich jetzt noch ein bißchen geblättert habe, scheint das alles "Hausgemacht" zu sein und lediglich von unseren Verbänden zu stammen.

Das sehe ich auch soA aber die Verbände können hier in der Tat (!!!) ihre Richtlinien strenger gestalten als das Gesetz vorschreibt. Aber sie müssen sich auch an ihre eigenen Richtlinen halten.

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